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wenn sowas verboten ist, dann wird es auch bestraft oder?
natürlich wird es für den Verstoß gegen ein Gesetz Strafen geben.
Die Frage wird sein, kann man das Unrecht beweisen?
Wen kann man dafür belangen (den Züchter, den Halter, den TA) ?
Uns habens am letzten Donnerstag gefragt, ob wir mit Dana u. Emir züchten. Und woher man denn einen weißen Boxer kriegt, die seien ja so selten und er will unbedingt einen weißen Boxer.
So ein ungepflegter grausliger Typ mit faulen Zähnen und dann hat er mir voller Stolz erzählt, dass er eien Ta kennt, der noch kupiert, für 1100 Euro. Sein Freund hat seinen Boxer dort kupieren lassen.
Meine Antwort drauf war nur, dass ich froh bin, dass die TÄ weniger werden, die das noch tun u. dass es nicht umsonst im Tierschutzgesetz verankert ist, dass Kupieren verboten ist. Er hat mich mit seinen faulen Zähnen angegrinst und gemeint, na hoffentlich geht sichs noch aus, dass sein Boxer dann auch noch kupiert wird.
Meine Antwort drauf war, gottseidank können sich verantwortungsvolle Züchter ihre Käufer aussuchen und bin in mein Auto gestiegen u. hab ihn stehenlassen![]()
Das zum Thema Kupierverbot... wo ein Wille da ein Weg, auch in Ö....
Sorry, aber meine Antwort wäre eher gewesen, "echt, cool, hast du die telNr von dem TA?"Und dann ein unverbindliches Beratungsgespräch mit dem sauberen Herrn Doktor, natürlich mit darauffolgendem Anruf bei der Kammer
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Du glaubst wohl nicht wirklich, dass der mir gesagt hätte, welcher TA das ist??![]()
Anscheinend gibt es auch österreichische Dobi Züchter, die jetzt über Ungarn züchten, damit man die Hunde noch kupieren kann.
Ein Typ vom Hundeplatz von uns hat nämlich so einen Dobi. Weiß aber nichts Näheres! Gott sei dank!![]()