hundefreund84
Neuer Knochen
Hallo zusammen,
Folgende Situation: Unser siebenjähriger Rüde hat gestern wohl zum zweiten Mal nach einem Menschen geschnappt respektive derart feste zugebissen dass dieser (nach den mir vorliegenden Informationen) noch am selben Tag in's Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Ist wie gesagt leider auch nicht das erste Mal dass sich ein derartiger Vorfall ereignet hat, vor 1-2 Jahren hatte er schonmal einen langjährigen Bekannten beim "Beschnüffeln" so feste in die Hand gebissen dass dieser ebenfalls zum Arzt bzw. die Wunde genäht kriegen musste, was dann natürlich auch protokolliert wurde. Persönlich denke ich dass er sehr wahrscheinlich vornehmlich ein reiner Angstbeißer ist (es handelt sich um einen Vertrauenspersonen gegenüber sehr zutraulichen, kastrierten Appenzeller), aber das ist natürlich nochmal ein anderes Thema jetzt...
Ich mache mir nun v.A. Gedanken über die möglichen Konsequenzen die hieraus folgen könnten, vom eigentlichen Hundebesitzer wurden hier gestern schon Horrorszenarien a lá Einschläfern lassen etc pp an die Wand gemalt.
Ich selbst bin nicht als der Hundehalter angemeldet, kann also nur mit den mir derzeit vorliegenden Informationen arbeiten. Es hieß auf meine Nachfrage hin dass bezüglich des Tieres bis jetzt noch keinerlei Auflagen vom Ordnungsamt (Maulkorbzwang, mögliches Halteverbot o.Ä.) verhängt wurden, also auch nicht nach dem ersten damaligen Vorfall (welcher wohl auch wirklich als bloßer Unfall und nicht als eine dezidierte Verhaltensstörung des Tieres verbucht wurde) den ich weiter oben erwähnt hatte.
Ist hierauf basierend also davon auszugehen dass "das Schlimmste" was jetzt erstmal passieren könnte die Erteilung von einer der genannten Ordnungsauflagen des Ordnungsamtes zur weiteren Haltung des Tieres wäre? Das würde mir als Laien zumindest in Anbetracht der Sachlage am Naheliegendsten erscheinen - Eine so ganz ohne Vorwarnung/bereits vorliegende und mehrfach verletzte Auflagen angeordnete und durchgeführte Einschläferung wäre ja mal zumindest eine extreme Seltenheit in Deutschland, oder?
Kenne mich wie gesagt nicht wirklich aus was hier die Rechtslage betrifft da ich selbst nicht der Hundehalter bin... Allerdings habe ich das Tier echt lieb und es würde mich richtig fertig machen wenn dieses jetzt nur aufgrund der stupiden Unachtsamkeit des eigentlichen Hundehalters (es waren laut seiner Aussage sowohl Haustür als auch Hoftor zu dem Zeitpunkt weit geöffnet) nun eingeschläfert werden müsste... Bin also für jedwede Tipps und Hinweise in der Hinsicht sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus
Folgende Situation: Unser siebenjähriger Rüde hat gestern wohl zum zweiten Mal nach einem Menschen geschnappt respektive derart feste zugebissen dass dieser (nach den mir vorliegenden Informationen) noch am selben Tag in's Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Ist wie gesagt leider auch nicht das erste Mal dass sich ein derartiger Vorfall ereignet hat, vor 1-2 Jahren hatte er schonmal einen langjährigen Bekannten beim "Beschnüffeln" so feste in die Hand gebissen dass dieser ebenfalls zum Arzt bzw. die Wunde genäht kriegen musste, was dann natürlich auch protokolliert wurde. Persönlich denke ich dass er sehr wahrscheinlich vornehmlich ein reiner Angstbeißer ist (es handelt sich um einen Vertrauenspersonen gegenüber sehr zutraulichen, kastrierten Appenzeller), aber das ist natürlich nochmal ein anderes Thema jetzt...
Ich mache mir nun v.A. Gedanken über die möglichen Konsequenzen die hieraus folgen könnten, vom eigentlichen Hundebesitzer wurden hier gestern schon Horrorszenarien a lá Einschläfern lassen etc pp an die Wand gemalt.
Ich selbst bin nicht als der Hundehalter angemeldet, kann also nur mit den mir derzeit vorliegenden Informationen arbeiten. Es hieß auf meine Nachfrage hin dass bezüglich des Tieres bis jetzt noch keinerlei Auflagen vom Ordnungsamt (Maulkorbzwang, mögliches Halteverbot o.Ä.) verhängt wurden, also auch nicht nach dem ersten damaligen Vorfall (welcher wohl auch wirklich als bloßer Unfall und nicht als eine dezidierte Verhaltensstörung des Tieres verbucht wurde) den ich weiter oben erwähnt hatte.
Ist hierauf basierend also davon auszugehen dass "das Schlimmste" was jetzt erstmal passieren könnte die Erteilung von einer der genannten Ordnungsauflagen des Ordnungsamtes zur weiteren Haltung des Tieres wäre? Das würde mir als Laien zumindest in Anbetracht der Sachlage am Naheliegendsten erscheinen - Eine so ganz ohne Vorwarnung/bereits vorliegende und mehrfach verletzte Auflagen angeordnete und durchgeführte Einschläferung wäre ja mal zumindest eine extreme Seltenheit in Deutschland, oder?
Kenne mich wie gesagt nicht wirklich aus was hier die Rechtslage betrifft da ich selbst nicht der Hundehalter bin... Allerdings habe ich das Tier echt lieb und es würde mich richtig fertig machen wenn dieses jetzt nur aufgrund der stupiden Unachtsamkeit des eigentlichen Hundehalters (es waren laut seiner Aussage sowohl Haustür als auch Hoftor zu dem Zeitpunkt weit geöffnet) nun eingeschläfert werden müsste... Bin also für jedwede Tipps und Hinweise in der Hinsicht sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus