Hilfe! Mein Nachbar baut

Leute, wir verzetteln uns immer mehr in Unterstellungen usw.

Was ich mir von euch erhofft hatte, waren Meldungen von Leuten, die ähnliches erlebt haben. Was sie bei der Bauverhandlung vorgebracht haben. Ob es eine Einigung gegeben hat, in welcher Weise.

Wie lange es gedauert hat, wie es ausgegangen ist.

Bis auf wenige brauchbare Tipps habe ich nur rauslesen können "übertreib nicht, ist halt so, ........."

Ich sehe also keinen Sinn, diesen Fred noch weiter laufen zu lassen.

BITTE MODS, dieser Fred kann GESCHLOSSEN WERDEN!
 
luki, weshalb sagst du 'daneben keine einfriedung gibt'? wenn ihr euer grundstück einfriedet? die werden ihrerseits voraussichtlich keinen zaun brauchen.


mir hat dieser thread sehr viel gebracht. dank der erfahrungen und des wissens mancher user hab ich sehr viel dazugelernt und bin teilweise schockiert.
 
luki, weshalb sagst du 'daneben keine einfriedung gibt'? wenn ihr euer grundstück einfriedet? die werden ihrerseits voraussichtlich keinen zaun brauchen.


mir hat dieser thread sehr viel gebracht. dank der erfahrungen und des wissens mancher user hab ich sehr viel dazugelernt und bin teilweise schockiert.

Na, ja die Einfriedung auf unserer Seite ist kein Problem. Nur, die hat solange keinen Sinn, solange das Fundament auf der anderen Seite nicht fertig betoniert ist. Sonst rutscht es ja weg. Wir wollten halt an und für sich direkt neben der Hausmauer (also dort, wo der schmale Durchgang ist) etwa 50 cm breit die Natursteine anlegen (Wasserablaufgitter etc.) und daneben halt entlang dort, wo jetzt noch der Zaun ist, begrünen.

Werden sehen, wie wir die Sache lösen können. Sollte halt ein harmonischer Übergang zum Eingangsbereich werden, der jetzt noch durch diese Betoneinfriedungen sehr eckig und kalt aussieht.
 
Du bist nicht vom ärger verfolgt, du machst ihn dir selbst!

Seh ich nicht so. Wäre der Nachbar nicht so - ich möchte schon fast sagen - unverschämt und würde sein Haus samt Garage nicht direkt an die Grundgrenze "patzen" wollen, gäbe es doch überhaupt kein Problem, nix zu meckern. Ich hoffe er kommt damit nicht durch und muss für BEIDES 3 Meter Abstand einhalten. Der einzige Vorteil vom direkten Bau an die Grundgrenze wäre, dass Luki sich den "Verhau" hinter der Garage nicht mehr anschauen müsste :p
 
Für Alle, die der Meinung sind, ist doch egal und wenn es 5 Jahre dauert, dann dauert es eben so lange.

Wir sind keine 20 mehr. Für uns ist eben die Aussicht, unseren Garten eventuell erst in 5 Jahren richtig fertig haben zu können, belastend.

Es ist mir vollkommen klar, dass die Nachbarn rechtlich wahrscheinlich durchkommen können, aber menschlich?

Ich frage euch noch einmal: findet ihr die Vorgehensweise o.k.? Für mich ist halt dieses "Drüberfahren" ein Vertrauensbruch und nicht das, was man unter Nachbarschaft versteht.
 
Seh ich nicht so. Wäre der Nachbar nicht so - ich möchte schon fast sagen - unverschämt und würde sein Haus samt Garage nicht direkt an die Grundgrenze "patzen" wollen, gäbe es doch überhaupt kein Problem, nix zu meckern. Ich hoffe er kommt damit nicht durch und muss für BEIDES 3 Meter Abstand einhalten. Der einzige Vorteil vom direkten Bau an die Grundgrenze wäre, dass Luki sich den "Verhau" hinter der Garage nicht mehr anschauen müsste :p

Vor allem eben, weil wir alle Vorhaben angekündigt haben und man uns im Gegenzug dazu vor vollendete Tatsachen stellen will. Das wird halt jetzt bei einer Bauverhandlung zu klären sein. Muss das sein, dass man die Fronten schon jetzt verhärtet, einfach weil man nicht kommunikativ ist?
 
Wie ich das verstanden habe, habt ihr euch ein Bastlerhaus gekauft und deine Nachbarn auch, ihr habt im ersten Jahr schon einiges gemacht, die Nachbarn nicht, aus welchen Gründen auch immer (Geld, Zeit, egal).
Jetzt wollen sie die Garage direkt an die Grundgrenze setzen, was sie, was ich hier so mitbekommen hab, rechtlich auch dürfen.

Ich persönlich finde, dass du dich ein wenig zu sehr einmischen möchtest, wie und wann und wieso die anderen so bauen, wie sie selber bauen wollen.

Der Vorbesitzer des Nachbarhauses hatte dort zwar eine Garage aber eben nicht in der vollen Breite. Verstehe auch nicht, warum die Garage unbedingt 10m lang sein muss. Warum nicht weniger lang und dafür so breit, dass man eine Doppelgarage oder eine Art Werkstatt machen kann? Nein, das was ich nicht verstehe ist: warum ist man so stur und egoistisch und kann sich nicht ein bisschen arrangieren?

Ich sehe es so, dass du ihm aufdoktrinieren möchtest, wie es für dich an seiner Stelle am logischsten erscheint, nur du bist eben nicht an seiner Stelle. Und solange er alles Rechtliche einhält, kannst genau..nix machen. Und das ist auch gut so, denn ich möchte auch nicht, dass mir mein Nachbar sagt, was ich auf meinem Grund und Boden zu bauen habe und wie lang und wie breit das alles sein soll, solang ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege.

Wenn ich nicht möchte, dass ich mit solchen Problemen konfrontiert werde, muss ich mir ein Haus in der Pampa kaufen, ohne direkten Nachbarn und kein Haus, dessen Außenmauer grad an Spagat weit von der Grundgrenze entfernt hingesetzt wurde.
 
Na gottseidank gibt es auch andere Meinungen als deine.

Nochmals ADMIN: Bitte diesen Thread schließen. Er bring nichts mehr. Ich habe wieder dazugelernt und bin ehrlich über die Standpunkte mancher Schreiber hier erschüttert.

DANKE!
 
weshalb willst du ihn schließen? das find ich unfair :cool:. soviele haben gelesen, überlegt, gesucht, verlinkt, geantwortet.
weil nicht alle nur deinen standpunkt sehn sondern auch die zweite beteiligte seite?:rolleyes:
nach einigen deiner posts kam mir der gedanke: ev. will der nachbar gar keinen kontakt und 'versteckt' sich hinter der mauer.

und jetzt interessiert sicher einige wie's ausgeht. ;)
 
Was ich immer noch nicht verstehe und das ist dich der Knackpunkt: gibt es nun die 3m Regelung, oder nicht?
Wenn es sie gibt muss die doch einzufordern sein, oder nicht?
 
weshalb willst du ihn schließen? das find ich unfair :cool:. soviele haben gelesen, überlegt, gesucht, verlinkt, geantwortet.
weil nicht alle nur deinen standpunkt sehn sondern auch die zweite beteiligte seite?:rolleyes:
nach einigen deiner posts kam mir der gedanke: ev. will der nachbar gar keinen kontakt und 'versteckt' sich hinter der mauer.

und jetzt interessiert sicher einige wie's ausgeht. ;)

Möglich, dass es unfair ist. Ich verlange kein bedingungsloses Verständnis, versuche auch den Standpunkt der Gegenseite zu verstehen. Nur bei Meldungen wie: "das geht dich nichts an, wir machen, was wir wollen - basta." bin ich halt zutiefst enttäuscht. Ich habe nie bestritten, dass das Bauvorhaben wahrscheinlich rein rechtlich zulässig ist - aber menschlich?

Wegen "keinen Kontakt wollen": vielleicht, aber da wäre er der Einzige im ganzen Umkreis. Weil obwohl "Zuagraste" haben wir in dieser kurzen Zeit einen wirklich herzlichen Kontakt zu sämtlichen Nachbarn und auch zu den Bauern in der Umgebung (die uns übrigens von Eiern, frisch geschlachteter Ente bis zu Marillen, Weintrauben und vor Allem netten Plaudereien sehr viel gegeben haben) aufbauen können.
 
Jein, das ist nicht allgemein gültig. Es kommt auf den bebauungsplan und bauklasse für das jew. Grundstück an.
Ich kann dir jetzt vom Handy aus nicht die wichtigsten punkte rauszitieren, aber unter diesem Kapitel kannst du es nachlesen. Das paragrafendeutsch ist leider manchmal umständlich
http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_abschnitt_9.php

Genau! Und auch wenn du die Bauordnung buchstabenweise durchliest, es finden sich immer Schlupflöcher. An und für sich gilt die 3m Grenze schon. Da das Wohnhaus jedoch nicht an ein Wohnhaus angrenzen soll, sondern "nur an die Gartenfläche, und diese Wand fensterlos werden soll, kann man den 45° Lichteinfallswinkel ausspielen.

Interessanter wird es, wer, wann, wie und unter welchen Gegenbedingungen im Jahr 1972 die Erlaubnis gegeben hat, dass unser Haus schon knapper als 3 m an die Grundstücksgrenze des Nachbarn gebaut werden durfte. Nur - unser Haus steht, da können wir nichts rückbauen.

Habe mittlerweile schon einige Expertenmeinungen. Und - kann euch nur soviel verraten: sooooooo absurd sind unsere Bedenken und Einwendungen nicht.

UND JETZT IST WIRKLICH VORERST SCHLUSS! Einspruch wird eingereicht, schon alleine um eine ordentliche Bauverhandlung zu bekommen und die Parteienstellung nicht zu verlieren. Alles Andere wird sich zeigen.
 
Jein, das ist nicht allgemein gültig. Es kommt auf den bebauungsplan und bauklasse für das jew. Grundstück an.
Ich kann dir jetzt vom Handy aus nicht die wichtigsten punkte rauszitieren, aber unter diesem Kapitel kannst du es nachlesen. Das paragrafendeutsch ist leider manchmal umständlich
http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_abschnitt_9.php

Es gibt leider keinen Bebauungsplan in der Gemeinde und deshalb kommt nur die NÖ Bauordnung zum Tragen. Und in diesem Fall ist der jeweilige Bürgermeister Baubehörde I. Instanz.
 
Einmal lass ich diesen Fred noch auferstehen, nämlich um den Interessierten unter Euch zu berichten, was herauskam:

Rechtsgrundlage ist der § 54 der NÖ Bauordnung:
㤠54
Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan
(1) Ein Neu- oder Zubau eines Hauptgebäudes ist auf einem als Bauland,
ausgenommen Bauland-Industriegebiet, gewidmeten Grundstück für das kein
Bebauungsplan gilt oder dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder –höhe
enthält nur zulässig, wenn es in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder in
seiner Höhe (Bauklasse) von den in seiner Umgebung bewilligten Hauptgebäuden
nicht abweicht.
Die Umgebung umfasst einschließlich des Baugrundstücks alle Grundstücke im
Bauland, ausgenommen Bauland-Industriegebiet, die vom Baugrundstück aus zur
Gänze innerhalb einer Entfernung von 100 m liegen.
Eine Abweichung hinsichtlich der Anordnung oder Höhe liegt dann vor, wenn das
neue oder abgeänderte Hauptgebäude nicht der auf dem Baugrundstück bereits
bewilligten Bebauungsweise und Bebauungshöhe (Bauklasse) oder nicht jener
Bebauungsweise und Bebauungshöhe (Bauklasse) entspricht, die von der
Anordnung und der Höhe der Hauptgebäude in der Umgebung abgeleitet wird
und die mehrheitlich in der Umgebung vorhanden ist. Neben der abgeleiteten
Bauklasse darf auch die nächst niedrigere gewählt werden. Entspricht das neue
oder abgeänderte Hauptgebäude der offenen Bebauungsweise und den
Bauklassen I und II, liegt unbeschadet des Abs. 4 eine Abweichung hinsichtlich
der Anordnung und der Höhe jedenfalls nicht vor. Erhebungen in der Umgebung
hinsichtlich der Anordnung und Höhe sind diesfalls nicht erforderlich.
(2) Ist die Feststellung der Mehrheit einer abgeleiteten Bebauungsweise oder der
Mehrheit einer abgeleiteten Bauklasse in der Umgebung nicht möglich, so ist das
neue oder abgeänderte Hauptgebäude dann zulässig, wenn es bei gleich
häufigem Auftreten mehrerer abgeleiteter Bebauungsweisen oder mehrerer
abgeleiteter Bauklassen einer dieser Bebauungsweisen oder Bauklassen
entspricht. Ist in der Umgebung keine Bebauungsweise oder Bauklasse ableitbar,
gelten die letzten beiden Sätze des Abs. 1 sinngemäß.
(3) Für die Hauptgebäude und andere Bauwerke gelten – nach der Feststellung
der durch die bewilligten Hauptgebäude gemäß Abs. 1 und 2 abgeleiteten
Bebauungsweise und abgeleiteten Bauklasse – dieselben Bestimmungen dieses
Gesetzes wie für Hauptgebäude und Bauwerke, die im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes liegen, sinngemäß, wobei diese den Lichteinfall unter 45° auf
bewilligte Hauptfenster auf den Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigen
dürfen.
(4) Zur Wahrung des Charakters der Bebauung darf von den Absätzen 1 bis 3
abgewichen werden, wenn dagegen keine brandschutztechnischen Bedenken
bestehen und der Lichteinfall unter 45° auf bewilligte Hauptfenster auf den
Nachbargrundstücken nicht beeinträchtigt wird.
(5) In die bei der Baubehörde vorhandenen Bauakte, die sich auf die in der
Umgebung (Abs. 1) befindlichen Grundstücke und Bauwerke beziehen, darf in
dem Umfang Einsicht genommen werden, als dies zur Ermittlung der
erforderlichen abgeleiteten Bebauungsweise oder abgeleiteten Bauklasse
notwendig ist. Können die abgeleitete Bebauungsweise oder die abgeleitete
Bauklasse durch diese Einsichtnahme nicht oder nicht vollständig ermittelt
werden, dann ist für die verbleibenden Grundstücke und Bauwerke § 7 Abs. 1 und​
6 sinngemäß anzuwenden.“

Die bei der ersten Bauverhandlung vorgelegte Überprüfung der bewilligten Hauptgebäude im Umkreis von 100m ergab, dass es gleich viele in offener als auch geschlossener Bauweise geben soll.

Somit einigte man sich dahingehend, dass das Hauptgebäude 1m von unserer Grundgrenze eingerückt errichtet werden soll, und dies mit einem geänderten Plan neu eingereicht werden soll.

Bei der 2. Bauverhandlung war eine andere Sachverständige anwesend und bei nochmaliger Überprüfung kam man zu dem Schluss, dass das Bauvorhaben in OFFENER Bauweise abgewickelt werden muss. Somit also ein Bauwich von 3m einzuhalten ist!

Da wir ja, wie immer hier erwähnt, vor allem an einer einvernehmlichen, friedlichen Lösung interessiert sind, haben wir an unserem Kompromissvorschlag von 1m weiter festgehalten und es wurden nur diverse brandschutztechnische Auflagen in den Bescheid aufgenommen.

Somit wurde erreicht, was man in einem gemütlichen Gespräch im Garten und etwas Fairness und Rücksichtnahme OHNE Bauverhandlungen und OHNE Rechtsanwalt ausdiskutieren hätte können.
 
Schade, ich hätte die Möglichkeit der 3m genutzt - Fairheit hin oder her - sie wollten ja auch über euch drüberfahren.

Ist jetzt durch die Zustimmung für 1m die Nachbarschaft besser geworden, oder sind sie nach wie vor zurückgezogen und mundfaul?

Ich vermute halt letzteres?

lg
 
also das versteh ich jetzt echt nicht??? :eek:

die haben euch 3m!!!! zugesichert, also das er sich daran halten soll und ihr habt dann um des nachbarschaftswillen euch mit dem 1m zufrieden gegeben???

heißt, dass er seine garage direkt anbaut und fürs hauptgebäude jetzt nur diese 1m von eurer grundstücksgrenze einhalten muss oder ist beides jetzt 1m vom zaun weg?

hab ich das weiters richtig verstanden, dass diese ganze mauerfront, also garage inkl. haus 12m!!!! beträgt? ihr also 12m mauer statt einem netten grünen gartenzaun habt bzw. dieser gartenzaun eh nicht zur geltung kommt aufgrund des bauwerks .....

habt ihr bedacht, wieviel licht euch das im garten wegnimmt? da machen 2m mehr schon viel aus

ehrlich gesagt, ich hätt da nicht nachgegeben, denn es hat ja einen grund, warum man 3m zum nachbarn einhalten soll
 
Schade, ich hätte die Möglichkeit der 3m genutzt - Fairheit hin oder her - sie wollten ja auch über euch drüberfahren.

Ist jetzt durch die Zustimmung für 1m die Nachbarschaft besser geworden, oder sind sie nach wie vor zurückgezogen und mundfaul?

Ich vermute halt letzteres?

lg

Im Prinzip hast du natürlich Recht. Wir hätten auf die Einhaltung der 3m bestehen können. Aber, was bringts? Dass die ganze Sache wieder neu eingereicht werden müsste. Also noch einmal eine Parteienstellung, noch einmal eine Bauverhandlung, noch einmal den Anwalt auf eigene Kosten hinzuziehen, noch einmal mindestens einen Urlaubstag.........

Da wir ja auch "irgendwann" zur Ruhe kommen wollen, sollen die jetzt bitte endlich so rasch wie möglich mit ihrer Bauerei anfangen. Deren peinliches Verhalten und das "Aufblatteln", dass nicht korrekt vorgegangen wurde, war eh schon eine Genugtuung!
 
also das versteh ich jetzt echt nicht??? :eek:

die haben euch 3m!!!! zugesichert, also das er sich daran halten soll und ihr habt dann um des nachbarschaftswillen euch mit dem 1m zufrieden gegeben???

heißt, dass er seine garage direkt anbaut und fürs hauptgebäude jetzt nur diese 1m von eurer grundstücksgrenze einhalten muss oder ist beides jetzt 1m vom zaun weg?

hab ich das weiters richtig verstanden, dass diese ganze mauerfront, also garage inkl. haus 12m!!!! beträgt? ihr also 12m mauer statt einem netten grünen gartenzaun habt bzw. dieser gartenzaun eh nicht zur geltung kommt aufgrund des bauwerks .....

habt ihr bedacht, wieviel licht euch das im garten wegnimmt? da machen 2m mehr schon viel aus

ehrlich gesagt, ich hätt da nicht nachgegeben, denn es hat ja einen grund, warum man 3m zum nachbarn einhalten soll

Bei der Garage hat man eigentlich kein Recht für einen Abstand. Die darf direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Die 3m Abstand gelten nur für das Hauptgebäude. Sicher hätte wir auf die 3m Abstand für das Hauptgebäude bestehen können oder aber z.B. 2m für alles, oder.........

Aber wie schon geschrieben, das hätte die ganze Angelegenheit noch für sehr lange hinausgezögert, weil dann hätten sie einen neuen Plan einreichen müssen. Somit nochmals Parteienstellung, nochmals Einspruch machen um die Parteistellung nicht zu verlieren, nochmals Bauverhandlung, nochmals Anwalt kontaktieren, usw., usw.

Vielleicht könnt ihr es jetzt nicht verstehen, aber wir wollen auch endlich zur Ruhe kommen. Das Ganze könnte sonst nämlich zur "unendlichen Geschichte" ausarten.
 
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