HF - mehrere Personen in Wien / NÖ

pmean

Anfänger Knochen
Grüß euch!
Ich hätte da eine Frage bezüglich des Hundeführscheins ... vielleicht könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkel werfen ...

Meine Freundin und ich besitzen einen Pitbull/BullTerrier Mischling. Somit fallen wir sowohl in NÖ als auch in Wien auf jeden Fall unter die Bestimmungen.

Ich selbst wohne in Wien, meine Freundin ist in NÖ gemeldet "wohnt" aber bei mir am Rande von Wien. Wir beide sind Hundehalter (welche ja per Gesetz durch die "Erziehungsgewalt" definiert sind.) (Im wien-gv.at Entwurf spricht man von Hundehaltern als Verpflichteten Personen ... nach telefonischer Auskunft beim Amt, soll das aber auch für alle die den Hund beaufsichtigen/spazieren führen gelten)

Mein Bruder besitzt einen Am-Staff ... meine Cousine mit ihrem Freund einen Rottweiler.
Natürlich passen wir untereinander auch auf die Hunde während eines urlaubs etc auf. Somit geht jeder mit jedem Hund irgendwann mal Gassi

Da wir aber alle am Rande von Wien wohnen gehen wir auch öfters in NÖ spazieren (Mauerbach, Purkers, Klosterneuburg, Korneuburg)

Soweit ich daß jetzt verstanden habe bräuchten wir alle (5 leute) je eine Führschein für jeden Hund (= 15 Führscheine; 3 pro Person!! ) .... und wie sieht daß für NÖ aus? Muss nochmal jeder für jeden Hund einen Schein für NÖ machen?
Somit kämen wir auf eine Gesamtanzahl von 30 !!!!! Führerscheinen

30 * 25 Euro + Zeit = Wahnsinn ????
Aber selbst die Regelung daß jeder von uns mit jedem Hund in Wien den Schein machen muss grenzt doch schon an Absurdität.

Und meine Eltern die sowohl auf den Hund meines Bruders wie auch auf meinen Liebling aufpassen sind jetzt mal gar nicht bedacht in diesem Rechnungsbeispiel.





Oder wird sich da noch etwas ändern, bzw habe ich da etwas falsch verstanden??

mfg steffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Moment ist der Stand der Dinge jeder HF für jeden Hund - also etwa 30 Scheine bei Euch - aber es gibt noch die Hoffnung dass einige Dinge an dem Gesetz abgeändert werden ....
 
Danke Vielmals (für diese Hiobsbotschaft) ;)
30 Scheine nur für die Halter ...

Eigentlich kommt noch die Freundin meines Bruders für seinen Hund und evtl für meinen dazu, die Eltern meiner Cousine und die ihres Freundes
... na aber die Gesetzgeber haben sich sicher was dabei gedacht und deswegen werden wir dem natürlich gehorsamst folgen :rolleyes:

k im Ernst:
Was soll man da jetzt machen? :confused:
Lieber noch schnell den Freiwilligen in Wien machen und abwarten?
Erstmal nur für seinen Hund den Verpflichtenden machen?

Aber daß da jeder von uns mit jedem Hund hingehen wird .... Vielleicht wenn sie alle auf einmal abprüfen zu einem Gruppentarif ..... Aber das wäre ja dann eine Menschenversammlung die angemeldet gehört würde :)

PS: Weist du auch ob wir theoretisch/praktisch für Wien und NÖ jeweils einen brauchen oder ob da jeweils ein Führschein für das andere Bundesland gilt?

LG
 
Ich frag mich auch schon die ganze Zeit wie ich noch Hunde sitten soll wenn ich für jeden Listenhund eine Prüfung ablegen soll, da bleibt mir dann keine Zeit mehr zum sitten.....
Ob sich die Besitzer freuen das sie die Kosten dafür tragen müssen?
Wie so vieles in diesem Land - absolut hirnrissig....
 
Ich frag mich auch schon die ganze Zeit wie ich noch Hunde sitten soll wenn ich für jeden Listenhund eine Prüfung ablegen soll, da bleibt mir dann keine Zeit mehr zum sitten.....
Ob sich die Besitzer freuen das sie die Kosten dafür tragen müssen?
Wie so vieles in diesem Land - absolut hirnrissig....

ich befürchte dass viele hundesitter dann keine listenhunde mehr nehmen werden... wo ich dann ein großes problem hätte, wenn der schäfer auf die liste kommt und hundesitter sich dann weigern, listenhunde zu nehmen :(
 
Ich frag mich auch schon die ganze Zeit wie ich noch Hunde sitten soll wenn ich für jeden Listenhund eine Prüfung ablegen soll, da bleibt mir dann keine Zeit mehr zum sitten.....

Mir wurde glaubhaft versichert, dass Hundesitter dieses Problem nicht haben werden!!!

Es gibt im Moment eine gewisse Gesprächsbereitschaft - Änderungen/Verbesserungen und eine Entwicklung in die richtige Richtung sind möglich, brauchen aber ihre Zeit!

LG

Markus
 
Was soll man da jetzt machen? :confused:

Wenn du JETZT noch den freiwilligen Schein machst, ersparst du dir jedenfalls die Hundesteuer für 2011 - kann also nicht schaden.
Im Moment sieht es auch so aus als ob sie den freiwilligen Schein dann anerkennen...falls nicht, hast du trotzdem bis (voraussichtlich) 1. Juni 2011 Zeit um den Pflicht-HFS zu machen!!!
 
Ich danke für eure Antworten ...

Ja das mit dem freiwilligen FS hab ich mir auch gedacht ... vorallem wegen der Hundesteuer !!

Prinzipiell hab ich ja nichts gegen den Hundeführschein (wohl aber gegen die Rassentrennung) auch nicht wenn er verpflichtend ist... 25 euro sind nicht die Welt und die Prüfung ist es erst recht nicht. Kosts (fast) nix schads auch nix .... vielleicht hilfts ja in einem oder andern Fall wirklich

Nur wie soll daß dann tatsächlich bei Hundesittern, oder bei Leuten in meiner Situation geregelt werden?? (rein rethorische Frage)

PS: Wisst ihr wie das jetzt/künftig mit spazieren gehen in NÖ aussieht?

Ich wohne am Stadtrand und bin naturgemäß in beiden Bundesländern spazieren! Braucht man für beide Bundesländer jeweils einen Führerschein oder gilt da der eine fürs andere Bundesland (Gemeldet ist (wird) der Hund in Wien)

mfg
steffen
 
Moment - mal nachrechnen:

Ihr habt 3 Hunde in Wien gemeldet und seid 5 Personen?
Sind 15 HFS für Wien und NICHT 30

In NÖ gibt es ja andere Bestimmungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur wie soll daß dann tatsächlich bei Hundesittern, oder bei Leuten in meiner Situation geregelt werden?? (rein rethorische Frage)

Ist noch nicht zu 100% fixiert, sie haben aber zugesichert, dass Hundesitter KEIN Problem haben werden!
DEINEN Fall werde ich am Montag vorbringen und um eine vorläufige Lösung bitten.

PS: Wisst ihr wie das jetzt/künftig mit spazieren gehen in NÖ aussieht?

Da du Wiener bist, musst du den WIENER HFS für "Kampfhunde" machen.
In NÖ gilt der nicht, du bist aber wie alle anderen Hundehalter dieser Welt an das NÖ Hundehaltegesetz gebunden, musst somit die §§ 1, 8 und 10 des NÖ Hundehaltegesetzes befolgen, wobei § 8, Abs. 4 wohl für dich am interessantesten sein dürfte:

"Hunde gemäß § 2 und § 3 (also die Hunde der NIEDERÖSTERREICHISCHEN Liste und "auffällige" Hunde) sind an den in Abs. 2 genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen."

Dieser Abs. 2 sagt: "...öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen..."

LG

Markus
 
Moment - mal nachrechnen:

Ihr habt 3 Hunde in Wien gemeldet und seid 5 Personen?
Sind 15 HFS für Wien und NICHT 30

In NÖ gibt es ja andere Bestimmungen.

Hab ich eh geschrieben ;)
15 wenn man nur den WR-Führerschein braucht ... für NÖ brauche ich doch einen sogenannten "Sachkundenachweis" ... somit wären das dann 15 HFS und 15 Sachkundenachweise ... so war die Rechnung gemeint ;)

DEINEN Fall werde ich am Montag vorbringen und um eine vorläufige Lösung bitten.
Danke ... "mein Fall" ... i werd ja nicht der einzige Wr sein der mit mehrern Wauzis sowohl in NÖ als auch Wien unterwegs is :eek:

Wegen NÖ:
Wie sieht das dort mit dem Sachkundenachweis aus? Soweit ich das jetzt aus dem NÖ-TierhalteG wo du das auch rauszitiert hast rauslese müssen daß nur NÖer machen deren Hund auch in NÖ gemeldet ist ... und da aber nur die eigentlichen Halter ..... sonst dürfen sie den Hund nur "vertrauenswürdigen Personen" zur Aufsicht übergeben.

Oder brauche ich doch auch als Wiener einen Sachkundenachweis zum Sparzierengehen in NÖ?

Danke nochmals für eure mithilfe
gute nacht
steffen
 
Stimmt fast alles ;)

15 wenn man nur den WR-Führerschein braucht

Das ist bis jetzt so veröffentlicht....aber vergiss es erstmal, das kann noch anders aussehen aber ich kann dazu auch noch keine weiteren Angaben machen.

für NÖ brauche ich doch einen sogenannten "Sachkundenachweis" ... somit wären das dann 15 HFS und 15 Sachkundenachweise ... so war die Rechnung gemeint ;)

Das mal sicher nicht, weil der Sachkundenachweis nur vom Hundehalter erbracht werden muss!

Danke ... "mein Fall" ... i werd ja nicht der einzige Wr sein der mit mehrern Wauzis sowohl in NÖ als auch Wien unterwegs is :eek:

Absolut richtig, darum werde ich es zum Thema machen!

Wie sieht das dort mit dem Sachkundenachweis aus? Soweit ich das jetzt aus dem NÖ-TierhalteG wo du das auch rauszitiert hast rauslese müssen daß nur NÖer machen deren Hund auch in NÖ gemeldet ist ... und da aber nur die eigentlichen Halter ..... sonst dürfen sie den Hund nur "vertrauenswürdigen Personen" zur Aufsicht übergeben.

Genau so ist es (es ist aber das NÖ Hundehaltegesetz, WIEN hat das Tierhaltegesetz, das jetzt novelliert wird), wobei sie auf die körperliche Eignung besonderen Wert legen.

Gute Nacht

;)
 
Genau so ist es (es ist aber das NÖ Hundehaltegesetz, WIEN hat das Tierhaltegesetz, das jetzt novelliert wird), wobei sie auf die körperliche Eignung besonderen Wert legen.

Gute Nacht

;)

das mit der körperlichen Eignung- da hab auch ich eine Frage..

mein Hund, zzt. noch ca. 33 kg leicht, geht mit mir, 173cm und grad mal 58 kg schwer...

Ich hoffe doch, dass da eher gesundheitliche Gebrechen gemeint sind und nicht so Leichtgewichter wie ich, oder??

Denn, daran zu messen, ob ich geeignet bin, währ ja wohl...!

Verstehst du, wie ich meine?
 
also daß man einen gewissen BMI braucht kann ich mir nicht vorstellen ...
bzw eine gewisses Körpergewicht


es geht wahrscheinlich viel mehr darin ob du deinen Hund in einer Gefahrensituation unter Kontrolle halten kannst oder ob dein Hund mit dir im Schlepptau zur läufigen Hündin auf der anderen Straßenseite fliegt :cool:

In meiner Hundeschule war letze Woche ein Prüfer ... konnte ihm aber nicht mehr alle Fragen stellen die ich wollte da ich leider dann wieder losdüsen musste. Aber unter anderem habe ich gefragt worum es eigentlich wirklich geht ... Ob um den Hund oder eher um das Herrli ... die Antwort war in erster Linie wird der Halter geprüft und wie er sein Tier unter Kontrolle hält.

Dann habe ich noch gefragt wie daß mit großen Menschenmengen ist bzw wenn ich weiß daß mein Hund an der Leine aggressiv(er) ggnüb. anderen Hunden ist, ob ich ihn dann troztdem bei der Prüfung in eine solche Situation bringen muss wo ich weiß das er da Probleme macht.

Er hat dann gemeint daß müßte man ihm dann sagen und dann wird er entweder diese "Übung" nicht machen bzw unter deinem geschilderten Blickwinkel betrachten daß der Hund eben jetzt Probleme machen könnte und wie du damit umgehst.

Er meinte auch ein Hund muss sich auch nicht von jedem Fremden antapscheln lassen. Ich weiß er murrt (murren ... nicht beissen!!) sobald ein fremder ihn auch nur blöd anschaut... das ist aber kein Grund dabei durchzufallen

Dieser Prüfer (und da gibts sicher solche und solche) war in meinen Augen sehr vernünftig, und wenn ich so einen bekomme würd i wahrscheinlich vorher nicht mal zum friseur gehen ;) ...

Er meinte auch daß es kein Problem sein sollte wenn dein Hund mal einen anderen Hund "attackieren" sollte sofern du daß unter Kontrolle hast (und sich alles in einem halbwegs normalen Rahmen bewegt)


Alles aber bitte ohne Gewähr
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte immer dazuschreiben von welchem Gesetz bzw. Bundesland ihr redet!


also daß man einen gewissen BMI braucht kann ich mir nicht vorstellen ...
bzw eine gewisses Körpergewicht

Ist wohl auf das NÖ Hundehaltegesetz bezogen - diese Frage kann dir hier im Forum jedenfalls noch niemand beantworten.
Ich fürchte sogar, dass dieser Punkt überhaupt nur zum tragen kommt, wenn etwas passiert und man sich vor Gericht verantworten muss.
Dann muss der Hundehalter halt nachweisen, dass die zum aufpassen/führen beauftragte Person die körperliche Eignung und die Erfahrung hatte.


Der Rest vom Posting betrifft wohl den WIENER Hundeführschein...

Was auch immer du wissen willst, in beiden Fällen kann dir noch niemand eine endgültige Antwort geben, da der Sachkundenachweis (NÖ) zwar schon gesetzlich gefordert wird, aber noch nicht ausgearbeitet ist und der PFLICHT-Hundeführschein (W) noch nichtmal gesetzlich verankert ist.

Vorgesehen ist in Wien aber wirklich eine Prüfung in der grossteils auf das Verhalten des HUNDEFÜHRERS und (noch) nicht auf das Verhalten des Hundes geachtet wird.
 
Hm... ich kann mir aber durchaus vorstellen das nur diejenigen Hundesitter davon ausgenommen sind die es als Gewerbe angemeldet haben. Und das sind ja doch die allerwengisten. :eek:

Ansonsten könnt ja jeder der mit einem Listenhund Gassi geht behaupten er sei nur der Hundesitter :confused:
 
Die Lösung dürfte so ausfallen, dass auch "private" Hundesitter/Gassigeher weiterhin ohne grosse Probleme mit Hunden gehen können und trotzdem alle Beteiligten geprüft sind...mehr kann/darf/will ich dazu noch nicht sagen!!!
 
Grüß euch!
Ich hätte da eine Frage bezüglich des Hundeführscheins ... vielleicht könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkel werfen ...

Meine Freundin und ich besitzen einen Pitbull/BullTerrier Mischling. Somit fallen wir sowohl in NÖ als auch in Wien auf jeden Fall unter die Bestimmungen.

Ich selbst wohne in Wien, meine Freundin ist in NÖ gemeldet "wohnt" aber bei mir am Rande von Wien. Wir beide sind Hundehalter (welche ja per Gesetz durch die "Erziehungsgewalt" definiert sind.) (Im wien-gv.at Entwurf spricht man von Hundehaltern als Verpflichteten Personen ... nach telefonischer Auskunft beim Amt, soll das aber auch für alle die den Hund beaufsichtigen/spazieren führen gelten)

Mein Bruder besitzt einen Am-Staff ... meine Cousine mit ihrem Freund einen Rottweiler.
Natürlich passen wir untereinander auch auf die Hunde während eines urlaubs etc auf. Somit geht jeder mit jedem Hund irgendwann mal Gassi

Da wir aber alle am Rande von Wien wohnen gehen wir auch öfters in NÖ spazieren (Mauerbach, Purkers, Klosterneuburg, Korneuburg)

Soweit ich daß jetzt verstanden habe bräuchten wir alle (5 leute) je eine Führschein für jeden Hund (= 15 Führscheine; 3 pro Person!! ) .... und wie sieht daß für NÖ aus? Muss nochmal jeder für jeden Hund einen Schein für NÖ machen?
Somit kämen wir auf eine Gesamtanzahl von 30 !!!!! Führerscheinen

30 * 25 Euro + Zeit = Wahnsinn ????
Aber selbst die Regelung daß jeder von uns mit jedem Hund in Wien den Schein machen muss grenzt doch schon an Absurdität.

Und meine Eltern die sowohl auf den Hund meines Bruders wie auch auf meinen Liebling aufpassen sind jetzt mal gar nicht bedacht in diesem Rechnungsbeispiel.





Oder wird sich da noch etwas ändern, bzw habe ich da etwas falsch verstanden??

mfg steffen
Da habt Ihr richtig gerechnet. Und man bekommt nicht eimal mengenrabatt!! für die kosten. [
 
Die Lösung dürfte so ausfallen, dass auch "private" Hundesitter/Gassigeher weiterhin ohne grosse Probleme mit Hunden gehen können und trotzdem alle Beteiligten geprüft sind...mehr kann/darf/will ich dazu noch nicht sagen!!!

Na dann erledigt sich ja das Problem eh für viele, wenn private Hundesitter ausgenommen werden ... dann gibt man den Freund/in eben als Hundesitter an.
Das führt sich dann ja wieder ad absurdum :rolleyes:
 
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