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Angiie1971
Guest
Wir wohnen im 22. Bezirk in einer Reihenhausanlage. Laut Hausordnung müssen Hunde in der Anlage Beißkorb UND Leine tragen. Für ganz Wien gilt Beißkorb ODER Leine, mit ein paar Ausnahmen, Wohnanlagen zählen aber nicht dazu. Mich würde nun interessieren, ob das überhaupt zulässig ist, dass sich eine Genossenschaft mit ihrer Hausordnung über ein bestehendes in Wien allgemein gültiges Gesetz stellt und dieses quasi eigenmächtig verschärft. Abgesehen davon, dass einige anlagenfremde Hunde und ihre Besitzer durch die Anlage marachieren, von denen man ja wirklich nicht verlangen kann, dass sie die Hausordnung kennen. Help.gv.at konnte mir nicht weiterhelfen.