Hausordnung Genossenschaft

braucht man auch nicht soweit ich weiss?
wozu auch, in der tasche kann er wohl nichts verunreinigen.
asta passt in keine tasche, trotzdem gönn ich es anderen hundehaltern - warum ist der neid so groß, dass man es allen hundehaltern verschlechtern möchte :confused:
Hier geht es doch nicht um vergönnen oder nicht. Sondern um das, dass alle Hundehalter oder Keiner. Somit sind wir wieder bei dem Thema wie bei den Listehunden. Entweder alle Halter oder Keiner.
 
D A N K E ! ! !
also ich fühle mich nicht "benachteiligt" wenn das 7,5kg pudeltier auch ein "gesichtsgefägnis" trägt.
hund ist hund :cool:

Hier geht es doch nicht um vergönnen oder nicht. Sondern um das, dass alle Hundehalter oder Keiner. Somit sind wir wieder bei dem Thema wie bei den Listehunden. Entweder alle Halter oder Keiner.
 
Das war hier aber überhaupt NICHT das Thema! Es ging darum, ob eine Genossenschaft vorschreiben kann, dass Hunde in der Wohnhausanlage mit Leine UND Beißkorb geführt werden müssen, es ging nicht um den Unterschied Groß-, Klein,- oder Mittelhund! ;)
 
Die Ausgangsfrage wurde aber bereits mehrfach beantwortet: Ja, als Hausherr darf die Genossenschaft in der Hausordnung vorschreiben was sie will, auch wie Hunde zu führen sind. Diese Vorschriften gelten dann für ALLE Hunde, unabhängig von Größe, Gewicht und Schnauzenlänge, genauso wie alle anderen Leinen- und Maulkorbpflichten auch.
 
Das war hier aber überhaupt NICHT das Thema! Es ging darum, ob eine Genossenschaft vorschreiben kann, dass Hunde in der Wohnhausanlage mit Leine UND Beißkorb geführt werden müssen, es ging nicht um den Unterschied Groß-, Klein,- oder Mittelhund! ;)
Dann bitte lies noch mal genau nach. Vor allem das was ich zitiert habe. ;)
 
frau kleinwolf schrieb:
Vor allem da man ja die kleinen Hunde ganz einfach in ne Tasche tun könnte, und dann nichtmal einen Fahrschein für sie bräuchte....

braucht man auch nicht soweit ich weiss?
wozu auch, in der tasche kann er wohl nichts verunreinigen.
asta passt in keine tasche, trotzdem gönn ich es anderen hundehaltern - warum ist der neid so groß, dass man es allen hundehaltern verschlechtern möchte :confused:

So hab ich das auch gemeint: Für einen Hund, der in einer Tasche sicher verwahrt ist, braucht man keinen Fahrschein. (Genauso wie für eine Katze/Kaninchen/Frettchen/Känguruh im Transportbehältnis)
Mit Neid hat das nix zu tun (Ich hab eine Wiener-Linien-Jahreskarte, also fährt meine in der Stadt sowieso gratis mit, und die 2,90 für die ÖBB-Hunde-Tageskarte kann ich mir alle paar Monate auch noch leisten ;) ), ich finde es nur seltsam, dass Leute, wenn es zb. für ihren Mops keinen passenden Maulkorb gibt, es nicht schaffen, den in eine Tasche zu setzen, zum Öffi-fahren, und sich nicht nur Streitereien sondern auch noch das Halbpreisticket sparen.
 
Ja dürfen sie. Sie "verschärfen" ja das Gesetz nicht, sondern treffen Anordnungen für Grund und Boden.

Sollte eine "Straße" zwecks Querung durch die Anlage führen, muss die Anordnung deutlich zu sehen sein, respektive ist die Straße dann ausgenommen. Benützen fremde HH quasi aus Bequemlichkeit den Anlageeigenen Weg, können die Betreiber diese belangen. Ob sie damit durchkommen ist ne andere Frage


Was gilt als Straße in diesem Sinn? In dieser Anlage verlaufen asphaltierte Wege, die jeder für sich einen eigenen Straßennamen haben und auch als Postanschrift dienen. Autos fahren keine in der Anlage.

Sprich: es gibt also auf jeder Außenseite der Anlage eine befahrene Straße und dazwischen unbefahrene Wege, wo jeder für sich mit einem offiziellen Straßennamen benannt ist. Postanschrift sind innerhalb der Anlage die unbefahrenen Wege.

Angeschrieben ist nichts. Wenn Maxi Huber also ohne Beißkorb mit seinem Chi die Anlage quert, kann man ihn nicht belangen, weil er es ja nicht wissen kann. Wenn ich die 50 Meter von meiner Haustür mit meinen beiden Hunden zum Feld geh, kann man mich schon belangen, weil ich es ja lt. Hausordnung weiß? Die fehlende Beschilderung ist für mich also keine Entschuldigung?
 
Wodurch sich jetzt die Frage stellt: sind Hausordnungen wirklich sinnvoll und muss man sich unter allen Umständen immer daran halten?

Wenn ja, dann müsste man sich ja fairerweise auch über jeden aufregen, der am Samstag nach 12 Uhr seinen Rasen mäht (ist bei uns nicht erlaubt) oder über jeden der zu faul ist seinen Wochenendeinkauf zu Fuß vom Parkplatz zum Haus zu tragen und daher mit dem Auto in die Siedlung fährt.

Meine Meinung ist halt: man kann es sich schon selber ein wenig richten und sollte sich nicht immer stur nach allen Vorgaben halten, so lange man sich respektvoll gegenüber den anderen benimmt und Rücksicht nimmt und natürlich niemanden belästigt. Ansonsten: leben und leben lassen ist meine Devise!
 
Die Ausgangsfrage wurde aber bereits mehrfach beantwortet: Ja, als Hausherr darf die Genossenschaft in der Hausordnung vorschreiben was sie will, auch wie Hunde zu führen sind. Diese Vorschriften gelten dann für ALLE Hunde, unabhängig von Größe, Gewicht und Schnauzenlänge, genauso wie alle anderen Leinen- und Maulkorbpflichten auch.

Passt, damit ist die Frage beantwortet! Und wie ist das für siedlungsfremde Personen, die nichts von der Hausordnung wissen? :confused: Und wie ist das wenn ein öffentlicher Weg durch die Siedlung geht? Dann darf ich dort schon ohne Beißkorb gehen, auch wenn es mitten in der Siedlung ist?
 
Ganz andere Frage! ;)

Grundsätzlich gilt ja "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", aber wenn garnicht ersichtlich ist, dass es sich um ein "Privat-Gelände" mit eigener Hausordnung handelt - keine Ahnung!
In der Realität denk ich wird sichs weisen: Halten sich viele Leute nicht daran und ergibt sich daraus ein Problem (weils zb. Beschwerden von Bewohnern gibt) wird die Genossenschaft wohl Schilder aufstellen. Hält sich keiner dran und es is allen wurscht passiert nix und gut is.

Bei mir hier ist es ähnlich (Wr. Gemeindebau), da steht auch in der Hausordnung "Hunde sind in der gesamten Anlage an der Leine zu führen", und auch bei uns gibts einen öffentlich begehbaren, vielbenützten Weg durch die Anlage. Da müssten dann ja eigentlich die gesetzeskonform mit Maulkorb laufenden Hunde angeleint werden, nur macht das keiner, weils nirgends steht.
 
Klar und jeder Hund hat nichts anderes im Sinn, als gerade in der Wohnhausanlage jeden anzufallen und zu beißen. :rolleyes: Wenn ich einen bissigen Hund habe, sichere ich ihn sowieso und wenn ich einen Hund habe, der noch nie gebissen hat und auch nicht beißen würde, warum sollte ich ihn mit einem Beißkorb quälen, wenn ich eh schon an der kurzen Leine durch die Anlage gehe, deren Wege durchaus breit genug sind, dass niemand auch nur annähernd mit einem Hund in Berührung kommen muss, wenn er es nicht will.

Schön und gut dass du das so haltest, leider ist das manchen Hundehaltern aber egal. Ich wurde letzten Sommer von einem Yorkie in die Wade gebissen. Ich habe NICHTS getan, war noch ca. 30 m weg als er auf mich losstartete. Die Besitzerin hat sich kaum entschuldigt und so wie sie gewirkt hat, hat sie auch nicht draus gelernt dass sie ihren kleinen Höllenhund an der Leine lassen soll :mad: Wenn jeder Hundehalter wie du handeln würde, wären wir nicht so verschrien bei Nicht-Hundehaltern :(

Ad Thema: Ja, das ist erlaubt. Auf dem eigenen Grund und Boden kann man eigene Hausordnungen bestimmen, auf öffentlichem Boden gilt nach wie vor Leine ODER Beißkorb
 
Ganz andere Frage! ;)

Grundsätzlich gilt ja "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", aber wenn garnicht ersichtlich ist, dass es sich um ein "Privat-Gelände" mit eigener Hausordnung handelt - keine Ahnung!
In der Realität denk ich wird sichs weisen: Halten sich viele Leute nicht daran und ergibt sich daraus ein Problem (weils zb. Beschwerden von Bewohnern gibt) wird die Genossenschaft wohl Schilder aufstellen. Hält sich keiner dran und es is allen wurscht passiert nix und gut is.

Bei mir hier ist es ähnlich (Wr. Gemeindebau), da steht auch in der Hausordnung "Hunde sind in der gesamten Anlage an der Leine zu führen", und auch bei uns gibts einen öffentlich begehbaren, vielbenützten Weg durch die Anlage. Da müssten dann ja eigentlich die gesetzeskonform mit Maulkorb laufenden Hunde angeleint werden, nur macht das keiner, weils nirgends steht.

Hausordnungen sind kein Gesetz, daher auch nicht Strafbar ;)

In Wr. Wohnen Anlagen gilt ausschließlich Leine, egal ob Maulkorb oder nicht.
 
Auf einem öffentlichen Weg dürfte eigentlich nur das gelten, was dort allgemein gilt, für Wien also das Wiener Tierhaltegesetz. Egal, ob der jetzt durch eine Wohnanlage führt oder nicht.

Auf einem privaten Weg, dessen Nutzung nur auf Widerruf gestattet ist, könnte man schon Schilder aufstellen, denke ich.

Wenn aber ein Passant von nichts weiß, kann man ihn auch nicht belangen.

Und der wichtigste Satz ist wohl sowieso der von Alae: eine Hausordnung ist kein Gesetz (oder gesetzliche Verordnung). Die betrifft nur die Mieter, sonst keinen.
 
Hallo Leute, wir haben nach langer, langer Suche endlich eine Wohnung bei Wohnservice Wien ergattert..
Jetzt ist mir aber in den Sinn gekommen dass vielleicht Haustiere gar nicht erlaubt sind und wir aber einen 3 1/2 Jahre alten Chihuahua haben.

Das wäre jetzt natürlich eine Katastrophe wenn es daran scheitern sollte!
Schließlich haben wir knapp 2 Jahre gesucht :(

Also hier meine Frage, hat wer Erfahrung mit der Genossenschaft "Wogem" & Haustiere??

Vielen Dank!
 
Danke für die schnelle Antwort!

Der Beitrag macht ja wenig Hoffnung :(

Ich werde es auf jeden Fall vorher ansprechen, um mir eine Katastrophe zu ersparen..

Falls noch jemand pers. Erfahrungen hat, bitte schreiben ;)
 
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