Hausordnung Genossenschaft

A

Angiie1971

Guest
Wir wohnen im 22. Bezirk in einer Reihenhausanlage. Laut Hausordnung müssen Hunde in der Anlage Beißkorb UND Leine tragen. Für ganz Wien gilt Beißkorb ODER Leine, mit ein paar Ausnahmen, Wohnanlagen zählen aber nicht dazu. Mich würde nun interessieren, ob das überhaupt zulässig ist, dass sich eine Genossenschaft mit ihrer Hausordnung über ein bestehendes in Wien allgemein gültiges Gesetz stellt und dieses quasi eigenmächtig verschärft. Abgesehen davon, dass einige anlagenfremde Hunde und ihre Besitzer durch die Anlage marachieren, von denen man ja wirklich nicht verlangen kann, dass sie die Hausordnung kennen. Help.gv.at konnte mir nicht weiterhelfen.
 
Ja können Sie. Die HA ist ja für alle gültig. In den meisten HAs steht ja auch "Ruhezeiten von 22-6 Uhr" (zum Beispiel) - da müssen sich "Gäste" auch dran halten.
 
ja, wir haben "aus aktuellem Anlass" vor ca. 3 Wochen ein Schreiben bekommen :rolleyes:

Hab schon überlegt, was ich dem Mops als Beißkorb aufsetzen soll :D
 
Wir wohnen im 22. Bezirk in einer Reihenhausanlage. Laut Hausordnung müssen Hunde in der Anlage Beißkorb UND Leine tragen. Für ganz Wien gilt Beißkorb ODER Leine, mit ein paar Ausnahmen, Wohnanlagen zählen aber nicht dazu. Mich würde nun interessieren, ob das überhaupt zulässig ist, dass sich eine Genossenschaft mit ihrer Hausordnung über ein bestehendes in Wien allgemein gültiges Gesetz stellt und dieses quasi eigenmächtig verschärft. Abgesehen davon, dass einige anlagenfremde Hunde und ihre Besitzer durch die Anlage marachieren, von denen man ja wirklich nicht verlangen kann, dass sie die Hausordnung kennen. Help.gv.at konnte mir nicht weiterhelfen.

Ja dürfen sie. Sie "verschärfen" ja das Gesetz nicht, sondern treffen Anordnungen für Grund und Boden.

Sollte eine "Straße" zwecks Querung durch die Anlage führen, muss die Anordnung deutlich zu sehen sein, respektive ist die Straße dann ausgenommen. Benützen fremde HH quasi aus Bequemlichkeit den Anlageeigenen Weg, können die Betreiber diese belangen. Ob sie damit durchkommen ist ne andere Frage
 
Klar weil kleine Hunde haben keine Zähne und können nicht beissen und verletzen. :rolleyes:

Klar und jeder Hund hat nichts anderes im Sinn, als gerade in der Wohnhausanlage jeden anzufallen und zu beißen. :rolleyes: Wenn ich einen bissigen Hund habe, sichere ich ihn sowieso und wenn ich einen Hund habe, der noch nie gebissen hat und auch nicht beißen würde, warum sollte ich ihn mit einem Beißkorb quälen, wenn ich eh schon an der kurzen Leine durch die Anlage gehe, deren Wege durchaus breit genug sind, dass niemand auch nur annähernd mit einem Hund in Berührung kommen muss, wenn er es nicht will.
 
ja, wir haben "aus aktuellem Anlass" vor ca. 3 Wochen ein Schreiben bekommen :rolleyes:

Hab schon überlegt, was ich dem Mops als Beißkorb aufsetzen soll :D

Ihr Armen! Bei uns war das gottseidank noch nie ein Thema! Dabei haben sie ja sogar in die Hausordnung geschrieben, dass das Halten von Kampfhunden verboten sei, genau so geschrieben, hat auch noch nie wen interessiert, also weder Bewohner noch die Genossenschaft. :D
 
Das is echt lächerlich ... Die sollten eher ab einer gewissen größe sowas verlangen

Stell Dir mal die Wade eines 3-jährigen Kindes vor, in die sich ein wirklich sehr kleiner Hund verbissen hat........die ist nämlich nicht mehr vorhanden

Und dann stell Dir ein Hund mit 65cm Schulterhöhe vor, der immer alle die zu "seinem Haus" gehören, voll Freude und wohlerzogen begrüßt.....
 
Ich hab net so a große Erfahrung mit kleinen Hunden aber meine Schwester hat nen zwergpunscher und da kann ich mir netnvorstellen das man da verblutet oder sowas in der Richtung ...

Außerdem sollte jeder seinen hund an der Leine führen
 
gleiches recht bzw. gleiche pflichten für alle!
ich find's immer eine frechheit, dass manche klein- und kleinsthundehalter glauben, ihre hunde haben in den öffis "maulkorbbefreiung" :rolleyes:.
(habe selbst einen großen und kleinen hund)

Das is echt lächerlich ... Die sollten eher ab einer gewissen größe sowas verlangen
 
gleiches recht bzw. gleiche pflichten für alle!
ich find's immer eine frechheit, dass manche klein- und kleinsthundehalter glauben, ihre hunde haben in den öffis "maulkorbbefreiung" :rolleyes:.
(habe selbst einen großen und kleinen hund)

Tja, sie kommen damit leider immer durch und darum haben´s auch überall "Maulkorbbefreiung". Meine Freundin ist letztens auch mit ihrer 5kg Hündin mit dem Zug gefahren. Die Kleine hatte keinen Maulkorb drauf (meine Freundin hat gar keinen :rolleyes:) und hat sogar die Schaffnerin angeknurrt. Die Schaffnerin: "Na die süsse Kleine muss ja keine Angst haben!" :eek::eek::eek:
Na toll, ob mein Hund Angst hat oder nicht interessiert leider keine Sau weil sie nicht klein und süss ist. :mad:
 
Vor allem da man ja die kleinen Hunde ganz einfach in ne Tasche tun könnte, und dann nichtmal einen Fahrschein für sie bräuchte....
 
Sobald sie in einer Wohnhausanlage spazierengeführt werden und ein Kind oder Erwachsenen verletzt haben.


ach so? das haben aber viele andere hunde auch nicht getan ;)
und ja es gibt angriffslustige katzen, zumindest wollte eine katze mal in der anlage unbedingt zu mir und dafür asta davon jagen :eek:
 
Vor allem da man ja die kleinen Hunde ganz einfach in ne Tasche tun könnte, und dann nichtmal einen Fahrschein für sie bräuchte....

braucht man auch nicht soweit ich weiss?
wozu auch, in der tasche kann er wohl nichts verunreinigen.
asta passt in keine tasche, trotzdem gönn ich es anderen hundehaltern - warum ist der neid so groß, dass man es allen hundehaltern verschlechtern möchte :confused:
 
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