Tja, das leidige Rechtssystem![]()
wäre das Tier im Eigentumsrecht keine Sache, könnte man
kein Tier kaufen
weder Eigentümer noch Besitzer eines Tieres sein
kein Tier verkaufen
wäre das Tier im Strafrecht keine Sache
könnte kein HH, dessen Hund, z.B. geführt ohne Leine und Maulkorb, der schon einmal einen Menschen gebissen hat, ein Kind anfällt und tötet, nicht strafen, nicht belangen
man müsste in logischer Konsequenz das Tier strafen...und die Zeit, als Ziegen vor Gericht standen, ist schon ein wenig her....
wäre das Tier im Verwaltungsrecht keine Sache
könnte man einen HH wg. Hinterlassenschaft des Hundes nicht strafen, man müsste den Hund strafen: nur wie?
man könnte für nachweislich gefährliche Hunde keinen Maulkorb bzw. Leine verodnen
man könnte z.B. auch den knurrenden und zähnefletschenden Hund in den Öffis keinen Maulkorb verordnen
wäre der Hund im Zivilrecht keine Sache
könnte man einen HH, dessen Hund großen Sachschaden anrichtet, nicht zur Verantwortung ziehen und der Schaden würde nicht ersetzt...von Hunden ist ja nun meist recht wenig zu holen
könnte kein Opfer vom HH Schmerzengeld fordern
ja, und noch 100-1000 jahre wirds dauern bis man einem tier sein recht auf sich selbst zugesteht...
ist aber insbesondere bei menschenaffen sehr interessant
ist wirklich fraglich, wann der mensch die kirchliche prägung der herrschaft über die welt ablegen wird, aber bei geschützten tierarten beginnt´s ja schon zu funktionieren...langsam...dass sie recht auf existenz, freiheit und lebensraum bekommen.