Hausfriedensbruch?

Dieser ganze Beitrag ist ein Paradebeispiel dafür, warum Hunde und deren Halter immer mehr in Verruf geraten.

Wenn mein Hund auf ein fremdes Grundstück läuft - und im Normalfall verhindere ich das schon vorher, aber kann ja mal passieren - hol ich ihn da raus (und ich warte nicht, bis das wer von mir fordert), entschuldige mich wenn die Besitzer anwesend sind und gehe weiter. Punkt. Aus.

Du Duckmäuser du:cool:;):D
 
Dieser ganze Beitrag ist ein Paradebeispiel dafür, warum Hunde und deren Halter immer mehr in Verruf geraten.

Wenn mein Hund auf ein fremdes Grundstück läuft - und im Normalfall verhindere ich das schon vorher, aber kann ja mal passieren - hol ich ihn da raus (und ich warte nicht, bis das wer von mir fordert), entschuldige mich wenn die Besitzer anwesend sind und gehe weiter. Punkt. Aus.

bei Darlings Anblick, wird eh keiner was fordern oder frech werden :D:D:D
 
Dieser ganze Beitrag ist ein Paradebeispiel dafür, warum Hunde und deren Halter immer mehr in Verruf geraten.

Wenn mein Hund auf ein fremdes Grundstück läuft - und im Normalfall verhindere ich das schon vorher, aber kann ja mal passieren - hol ich ihn da raus (und ich warte nicht, bis das wer von mir fordert), entschuldige mich wenn die Besitzer anwesend sind und gehe weiter. Punkt. Aus.


stimmt, so kann man aber nur handeln wenn man unrecht erkennt :p;)
 
Kein Formulierungsfehler, es die logische Konsequenz aus dem Eigentumsrecht.



wo ist die sache, welche einen wert -genannt sachwert- hat, wenn der hund keine sache ist?
-es ist ein formulierungsfehler


aber ergibt sich daraus dass hunde früher sachen waren
hinzukam dann deutlich später das tschg, welches seither extra gesondert gilt
 
wo ist die sache, welche einen wert -genannt sachwert- hat, wenn der hund keine sache ist?
-es ist ein formulierungsfehler


aber ergibt sich daraus dass hunde früher sachen waren
hinzukam dann deutlich später das tschg, welches seither extra gesondert gilt

:DJa Du hast Recht.

Für Dich ist es ein Formulierungsfehler

für die Juristinnen und Gerichtshöfe Europas ist es kein Formulierungsfehler, da sie die Ableitung erkennen können und wissen in welchen Zusammenhänger ein Tier rein rechtlich als Sache bezeichnet wird.
 
Ich finde es schon ganz praktisch, wenn ich einen Hund kaufen oder einen Welpen verkaufen kann, mit Kaufvertrag und allem Drumherum. Das mit der Sache hat auch Vorteile:)
 
:DJa Du hast Recht.

Für Dich ist es ein Formulierungsfehler

für die Juristinnen und Gerichtshöfe Europas ist es kein Formulierungsfehler, da sie die Ableitung erkennen können und wissen in welchen Zusammenhänger ein Tier rein rechtlich als Sache bezeichnet wird.

jepp, so isses, die juristen und juristinnen checkens euorpaweit ohne probleme, aber der kleine normalo eben wird immer anecken am begriff, weil er sache als begriff, eben als sache versteht.

wenn ich etwas meine, was nicht sache ist, darf ich das wort sache eben nicht verwenden.
aber gesetzestexte werden nicht in dieser logik geschrieben sondern langsam ab/um/verwandelt. der begriff sachwert hat hier also geschichtliche hintergründe.
in 10-15 jahren wird´s möglicherweise anders aussehen mit diesem begriff, vielleicht in 20. momentan steht aber der für das, welchen finanziellen gegenwert ein hund als lebewesen hat.

jedenfalls aber wird in der praxis der hund nicht als sache behandelt. sonst wär ja jeder beißunfall eines mischlings ein totalschaden wo man die reparatur/arztkosten nicht ersetzen müsste etc...
also man muss vor schreck nicht umfallen

allerdings dieses versteigern ist schon heftig.
so weit ich mich erinnere, war der pferdebesitzer in kloburg darum im amtshaus vor paar jahren und hat sich dort das leben genommen.
also hier fungiert der sachwert noch wohl unmenschlich, weil die emotionale bindung zwischen tier und halter nicht zählt.
das ist definitiv noch wie auto wegnehmen und versteigern bei schulden.

weiß nicht wie man das problem lösen kann aber ich würde unter 3 tieren keines versteigern, weil es sich dann offensichtlich um ein familienmitglied und nicht um einen gewinnorientierten zuchtbetrieb etc handelt.

aber man wird sicherlich grübeln und irgendwann eines tages eine bessere lösung finden.

praktische lösungen gibts ja offenbar, mit den zwei besitzern, wie schon jemand hier geschrieben hat. also immerhin...
ist halt nur dann ein totales drama, wenn der mensch so isoliert lebt dass sich kein zweiter findet und dann werden ihm seine tiere entrissen.

und in kloburg war die sache nur, dass die gemeinde die aufschüttung welche sie als illegal befunden hat, behördlich hat entfernen lassen wollen. der wollt nur den grund ebnen mit ackererde (was abr auch genehmigungspflichtig ist, wissen nur viele nicht). die kosten für die entfernung wären unbezahlbar teuer gewesen. da stand die exekution an und er ist ausgetickt... aber das nur als zusatz, dass keiner sagt, ja na wenn man schulden macht darf man sich nicht wundern.
 
stimmt, so kann man aber nur handeln wenn man unrecht erkennt :p;)

Hin und wieder ist auch bei uns das Tor aus diversen Gründen offen ... ich würd mich schön bedanken, wenn deswegen Hinz und Kunz und freilaufende Hunde reinspaziert kommen - weil schließlich "selber schuld, was lasst das Tor offen" :eek:
 
Hin und wieder ist auch bei uns das Tor aus diversen Gründen offen ... ich würd mich schön bedanken, wenn deswegen Hinz und Kunz und freilaufende Hunde reinspaziert kommen - weil schließlich "selber schuld, was lasst das Tor offen" :eek:


hab früher im reihenhaus auch die tür direkt auf die straße immer unabgesperrt gehabt
hätt mich aber schwer gewundert wenn aus diesem grund jemand eingezogen wäre :D
also das mitbenützungsrecht allein aufgrund der tatsache dass man keinen hochsicherheitstrakt drumherum baut, ergibt sich noch nicht.
wie ist das auf feldern, reichen da schilder betreten verboten? oder schließt man damit nur aus dass man haftet wenn wer stolpert?
 
Wenn ich es richtig verstanden habe, war der Garten umzäunt, wo der Hund hinlief, war der Vorplatz der Garage, der durch eine Kette abgesperrt war (ich nehme an, damit dort keine fremden Autos parken). Ich finds jetzt kein Riesendrama, wenn der Hund da durchschlüpft, sofern man ihn gleich zurückruft. Im Normalfall entschuldigt man sich, und gut isses. Der Hausbesitzer muß natürlich nicht erfreut sein, wenn man dann noch zurückkeppelt ist man selbst schuld, wenn blöde Reaktionen kommen.
 
hab früher im reihenhaus auch die tür direkt auf die straße immer unabgesperrt gehabt
hätt mich aber schwer gewundert wenn aus diesem grund jemand eingezogen wäre :D
also das mitbenützungsrecht allein aufgrund der tatsache dass man keinen hochsicherheitstrakt drumherum baut, ergibt sich noch nicht.
wie ist das auf feldern, reichen da schilder betreten verboten? oder schließt man damit nur aus dass man haftet wenn wer stolpert?

Meinst du jetzt wirklich Felder? Ackerbau und so? Hätte da noch nie ein Schild gesehen - aber man kann als Nicht-Grundbesitzer grundsätzlich davon ausgehen, dass die Felder Besitzer haben und man darauf nichts verloren hat.
Und ich nehme nicht an, dass mich wer verklagt, wenn er auf meinem Feld/Acker stolpert und sich die Knie aufschürft :p

Tamino??? :D
 
Meinst du jetzt wirklich Felder? Ackerbau und so? Hätte da noch nie ein Schild gesehen - aber man kann als Nicht-Grundbesitzer grundsätzlich davon ausgehen, dass die Felder Besitzer haben und man darauf nichts verloren hat.
Und ich nehme nicht an, dass mich wer verklagt, wenn er auf meinem Feld/Acker stolpert und sich die Knie aufschürft :p

Tamino??? :D

Mach Dir keine Hoffnungen:D:), abgesehen davon, dass es auf Feldern keine Schilder gibt, ob Du nun im Wald der Bundesforste stolperst oder im Wald vom Huber-Bauern ist wurscht, stolpern ist immer Dein Privatproblem. Da wird man nicht reich von:D
 
jepp, so isses, die juristen und juristinnen checkens euorpaweit ohne probleme, aber der kleine normalo eben wird immer anecken am begriff, weil er sache als begriff, eben als sache versteht.

wenn ich etwas meine, was nicht sache ist, darf ich das wort sache eben nicht verwenden.
aber gesetzestexte werden nicht in dieser logik geschrieben sondern langsam ab/um/verwandelt. der begriff sachwert hat hier also geschichtliche hintergründe.
in 10-15 jahren wird´s möglicherweise anders aussehen mit diesem begriff, vielleicht in 20. momentan steht aber der für das, welchen finanziellen gegenwert ein hund als lebewesen hat.

Ist das wirklich so schwer zu verstehen?:confused:
Alles was kein Mensch ist und einem Menschen gehören kann, ist mal grundsätzlich eine Sache. Punkt.
Ein Hund/ Tier kann zwar einem Menschen gehören, fällt daher in diesem Bereich unters Sachenrecht. Ist aber durch den darauffolgenden Paragraphen, den tamino eh zitiert hat, und das Tierschutzgesetz keine Sache und besonders geschützt.

Was hättest denn gern? Noch ein eigenes Gesetzeskonvolut? In dem alles erneut mit einem eigenen Paragraphen vesehen wird, was eh schon im Tierschutzgesetz, im ABGB und weiß der Geier wo steht? Und das wär dann verständlicher?
 
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?:confused:
Alles was kein Mensch ist und einem Menschen gehören kann, ist mal grundsätzlich eine Sache. Punkt.
Ein Hund/ Tier kann zwar einem Menschen gehören, fällt daher in diesem Bereich unters Sachenrecht. Ist aber durch den darauffolgenden Paragraphen, den tamino eh zitiert hat, und das Tierschutzgesetz keine Sache und besonders geschützt.

Was hättest denn gern? Noch ein eigenes Gesetzeskonvolut? In dem alles erneut mit einem eigenen Paragraphen vesehen wird, was eh schon im Tierschutzgesetz, im ABGB und weiß der Geier wo steht? Und das wär dann verständlicher?


es geht nicht ums verstehen, sondern ums akzeptieren.
selbstverständlich habe ich es verstanden, ich bin nur um 3km weiter und halte das ganze weiterführend für eine philosophische frage.

was ich gerne hätte? ein anderes wort, welches dem lebewesen näher kommt als "sache". ist ganz einfach. da muss man nicht extra neue bücher schreiben, es reichte zb finanzieller gegenwert, anstatt sachwert. schlußendlich handelt es sich ja sowieso nicht mal um den sachwert sondern um den aktuellen marktwert. sachwert an sich, existiert im sinne der beständigkeit ohnehin nicht. insbesondere nicht bei versteigerungen...
 
es geht nicht ums verstehen, sondern ums akzeptieren.
selbstverständlich habe ich es verstanden, ich bin nur um 3km weiter und halte das ganze weiterführend für eine philosophische frage.

was ich gerne hätte? ein anderes wort, welches dem lebewesen näher kommt als "sache". ist ganz einfach. da muss man nicht extra neue bücher schreiben, es reichte zb finanzieller gegenwert, anstatt sachwert. schlußendlich handelt es sich ja sowieso nicht mal um den sachwert sondern um den aktuellen marktwert. sachwert an sich, existiert im sinne der beständigkeit ohnehin nicht. insbesondere nicht bei versteigerungen...

Na ja, ob du das akzeptierst oder nicht, wird wurscht sein und du wirst geltendes Recht auch nicht im WUFF-Forum ändern.....da kannst jetzt strampfen wie du willst oder bist umfallst :D:D:D
 
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?:confused:
Alles was kein Mensch ist und einem Menschen gehören kann, ist mal grundsätzlich eine Sache. Punkt.
Ein Hund/ Tier kann zwar einem Menschen gehören, fällt daher in diesem Bereich unters Sachenrecht. Ist aber durch den darauffolgenden Paragraphen, den tamino eh zitiert hat, und das Tierschutzgesetz keine Sache und besonders geschützt.

Was hättest denn gern? Noch ein eigenes Gesetzeskonvolut? In dem alles erneut mit einem eigenen Paragraphen vesehen wird, was eh schon im Tierschutzgesetz, im ABGB und weiß der Geier wo steht? Und das wär dann verständlicher?

Tja, das leidige Rechtssystem;) :D

wäre das Tier im Eigentumsrecht keine Sache, könnte man

kein Tier kaufen

weder Eigentümer noch Besitzer eines Tieres sein

kein Tier verkaufen


wäre das Tier im Strafrecht keine Sache

könnte kein HH, dessen Hund, z.B. geführt ohne Leine und Maulkorb, der schon einmal einen Menschen gebissen hat, ein Kind anfällt und tötet, nicht strafen, nicht belangen

man müsste in logischer Konsequenz das Tier strafen...und die Zeit, als Ziegen vor Gericht standen, ist schon ein wenig her....

wäre das Tier im Verwaltungsrecht keine Sache

könnte man einen HH wg. Hinterlassenschaft des Hundes nicht strafen, man müsste den Hund strafen: nur wie?

man könnte für nachweislich gefährliche Hunde keinen Maulkorb bzw. Leine verodnen

man könnte z.B. auch den knurrenden und zähnefletschenden Hund in den Öffis keinen Maulkorb verordnen


wäre der Hund im Zivilrecht keine Sache

könnte man einen HH, dessen Hund großen Sachschaden anrichtet, nicht zur Verantwortung ziehen und der Schaden würde nicht ersetzt...von Hunden ist ja nun meist recht wenig zu holen

könnte kein Opfer vom HH Schmerzengeld fordern
 
Na ja, ob du das akzeptierst oder nicht, wird wurscht sein und du wirst geltendes Recht auch nicht im WUFF-Forum ändern.....da kannst jetzt strampfen wie du willst oder bist umfallst :D:D:D


ja eh, keine frage
war nur ne feststellung dass es zurecht für verwirrung in der normalbevölkerung sorgen wird, solange das wort sache im gesetzestext steht.
dass ichs ablehn, bedeutet nicht dass dieses gefühl besonderes leid in mir auslöst. im gegenteil, ist ne sehr interessante diskussion. von umfallen keine rede, von stampfen auch nicht.
ich kann gewisse dinge auch ganz ohne auferegung nicht akzeptieren.
es gibt so viele ablehnungswürdige dinge auf der welt, wenn mich jede davon aufregen würd, wär ich schon hin. aber nicht wegen der sache hier, kriege, hunger, tötungsstationen etc...
ist natürlich wichtig dass man zu alledem ne haltung hat, und zu der auch steht. aber kopf gegen wand schlagen wär übertrieben und unnütze energieverschwendung... ;)
 
es geht nicht ums verstehen, sondern ums akzeptieren.
selbstverständlich habe ich es verstanden, ich bin nur um 3km weiter und halte das ganze weiterführend für eine philosophische frage.

was ich gerne hätte? ein anderes wort, welches dem lebewesen näher kommt als "sache". ist ganz einfach. da muss man nicht extra neue bücher schreiben, es reichte zb finanzieller gegenwert, anstatt sachwert. schlußendlich handelt es sich ja sowieso nicht mal um den sachwert sondern um den aktuellen marktwert. sachwert an sich, existiert im sinne der beständigkeit ohnehin nicht. insbesondere nicht bei versteigerungen...

Das zeigt, dass Du nicht so wirklich verstehst.

1. Nur eine Sache KANN - rechtlich betrachtet -einen finanziellen Gegenwert haben.

Forderst Du also einen finanziellen Wert, fordert die eine Einstufung als Sache.

2. Nein es geht absolut nicht darum ein Wort zu ändern, das Wort Sache hat eine rechtliche Bedeutung in gewissen Zusammenhängen.

Das Wort zu ändern würde am ja an der "Sachlage" nichts ändern.

Nenn ein Tier halt nicht Sache, sondern nennen wir's innerhalb des Rechtssystems : Gunum

Nun, dann bleibt der rechtliche Status - und nur um diesen geht es - von Gunum genau jener der Sache
 
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