Hallo
Ein Polizeibeamter hat mir erklärt:
die vorangegangene Geschichte wird strafrechtlich wahrscheinlich weder
für die Tierklinik, noch für die Lebensgefährtin irgendwelche Konsequenzen haben.
Das Tierschutzgesetz sagt, daß ein Tier nicht ohne vernünftigen Grund
getötet werden darf.
Für deutsche Gerichte ist das Schnappen nach einem Kind Grund genug, um das Einschläfern zu rechtfertigen.
Es gibt reichlich Urteile diesbezüglich, die das bestätigen.
Natürlich kann ein Gericht auch anders urteilen aber die Hoffnung ist mehr als gering.
Als LG hat sie das Recht (eheähnliche Gemeinschaft), den Hund Gassi zu führen, ihn zu füttern,... ihn einschläfern zu lassen.
Auch hat der Hund (vorm Gesetz Sachgegenstand) keinen ausreichenden
"Wert" um eine Strafverfolgung anzustreben.
Es bleibt nur die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage.
Heißt: mein Kollege könnte seine LG auf Schadensersatz verklagen.
das wars dann auch schon......

Mit einer gewissen Portion Sarkasmus, meinte der Polizeibeamte,
ein Junganwalt oder Jurastudent hätte an dem Fall richtig Spass,
weil Besitzverhältnisse, Tierschutzgesetz ...Lücken lassen und man zivilrechtlich "noch was rausholen" könnte.
Übrigens ist diese Geschichte hier gar nicht soooo unglaublich wie viele
meinen.
Der Beamte erklärte mir, daß es in Deutschland sehr, sehr viele
solche Fälle gab und immer geben wird.
Eifersucht, Trennungen, Scheidungen...
Aus Rache wird der Hund eingeschläfert.....
Also ihr lieben Hundehalter:
Haltet eure Hunde fest,
gesunde junge Hunde einschläfern ist NICHT strafbar.....
Besitzverhältnisse sind egal, wenn nur eine kleine Geschichte
vom "bösen, bösen Wolf" erzählt wird....