Die Retrieverleine ist vielleicht kein gutes Beispiel

, aber zB dünne Halsbandkette ohne Zugstopp.
So zB :
https://www.schecker.at/p/halskette-einfach-verchromt
Sowas wird verkauft und darf auch benutzt werden.
Es darf aber nicht dazu benutzt werden, um über starkes Würgen dem Hund Leinenführigkeit beizubringen.
Was ich damit ausdrücken will, die Tatsache allein, dass irgendein Ding (legal) verkauft wird, heißt noch nicht, dass man es zum Ausüben von schmerzhaften Strafreizen einsetzen darf.
Und ja natürlich sind die Gesetze und Verordnungen nicht für jeden möglichen Anlassfall bis ins letzte Detail ausformuliert.
Dazu kommt noch, dass bei uns durchaus unterschiedliche Gerichtsentscheidungen möglich sind, wir haben ja kein Case Law.
Nur was bis zur jeweiligen höchsten Instanz geht, hat eine gewisse Aussagekraft für zukünftige Entscheidungen, aber nicht einmal das ist in Stein gemeißelt.