Gesucht!

Ich hab mir das durchgelesen.
Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz, Fassung vom 16.07.2022

Allgemeine Bestimmungen, § 5. - Verbot der Tierquälerei
Zitat:
3.a)Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b)technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen oder
c)Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann;

Weiters wird (am Ende des Paragrafen 5) ausdrücklich erklärt, dass solche Geräte nicht verkauft, gekauft oder besessen werden dürfen.

(4) Das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2 Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten.

D.h. wenn Elektrozäune für Hunde verboten wären, dann dürften sie auch nicht verkauft werden. Wie passt das nun zusammen?





Und noch einmal: Ich bin NICHT für Stromzäune. Aber wenn ich sage es sei verboten, dann sollte das auch tatsächlich so sein.
Hat wer einen Link, in dem diese Frage ausjudiziert wurde?


P.S. - bei Calimeros Link zur Tierschutzombudsstelle wird das ja auch klargestellt. Der Text beinhaltet nicht nur das Tierschutzgesetz, sondern auch Auslegungen und Erläuterungen.

Die fragliche Stelle im Zusammenhang:
3. a) Verwendung von Stachelhalsbändern, Korallenhalsbändern, elektrischen (z.B. Teletaktgeräte) oder chemischen Dressurgeräten
b) Verwendung von technischen Geräten, Hilfsmitteln oder Vorrichtungen, die das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize beeinflussen
(Ein unter schwachen Strom stehender Weidezaun fällt nicht darunter!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es.fällt für mich unter 3b.

Es werden ja auch Retrieverleinen verkauft. Zum Beispiel.
Und Stachelhalsbänder etc kann man auch problemlos bestellen.
 
Vielleicht funktioniert schwacher Strom bei Katzen. Es fehlt aber nebenbei auch die Definition von schwach?
Bei einem Terrier, Mali, DSH oder ähnlichen im aufgeregten Zustand körperlich unempfindlichen Hunden bewirkt ein schwacher Strom aber eher gar nix.
 
Es.fällt für mich unter 3b.

Es werden ja auch Retrieverleinen verkauft. Zum Beispiel.
Und Stachelhalsbänder etc kann man auch problemlos bestellen.

Vielleicht funktioniert schwacher Strom bei Katzen. Es fehlt aber nebenbei auch die Definition von schwach?
Bei einem Terrier, Mali, DSH oder ähnlichen im aufgeregten Zustand körperlich unempfindlichen Hunden bewirkt ein schwacher Strom aber eher gar nix.

Deswegen meine ich ja - das Gesetz ist da unklar und kann unterschiedlich interpretiert werden. Wie ein Amtsorgan das bei einer Überprüfung oder ein Richter das bei einem Prozess auslegen würde, das ist da die Frage, nicht wie du oder ich das empfinden.

Also angenommen mein Nachbar würde seinen Hund mit einem Stromzaun am Streunen hindern wollen. Hätte ich dann mit einer Anzeige wegen Tierquälerei Erfolg? Ich befürchte nein. Da ist das Gesetz einfach zu schwammig.

Rechtsempfinden und Rechtssprechung sind leider oft zwei sehr verschiedenen Dinge.

Vielleicht kommt das jetzt als I-Tüpfelchen-Reiterei rüber. Aber nur weil ich gern hätte dass etwas verboten ist, und deswegen einen Gesetzestext in meinem Sinne auslege, hat das noch lang keine juristische Gültigkeit. In der Jurisdiktion gilt letztlich nur, was in Prozessen bis zur letzten Instanz ausgefochten wurde.
 
Es.fällt für mich unter 3b.

Es werden ja auch Retrieverleinen verkauft. Zum Beispiel.
Und Stachelhalsbänder etc kann man auch problemlos bestellen.

Retriever- bzw Moxonleinen dürfen ja auch verwendet werden. Sie sind wie jedes Durchzug-Halsband, die es in jedem Geschäft zu kaufen gibt, mit einem Zugstop versehen und sind somit nie enger, als ein korrekt sitzendes fixes Halsband.

Die Tatsache, dass die Leine mit dem Halsband nicht durch einen Karabiner verbunden ist, sondern in einem Stück ist, übt auf die Eigenschaften des Halsbandes keinerlei Einfluss aus.
 
Die Retrieverleine ist vielleicht kein gutes Beispiel🙈, aber zB dünne Halsbandkette ohne Zugstopp.
So zB :https://www.schecker.at/p/halskette-einfach-verchromt

Sowas wird verkauft und darf auch benutzt werden.

Es darf aber nicht dazu benutzt werden, um über starkes Würgen dem Hund Leinenführigkeit beizubringen.

Was ich damit ausdrücken will, die Tatsache allein, dass irgendein Ding (legal) verkauft wird, heißt noch nicht, dass man es zum Ausüben von schmerzhaften Strafreizen einsetzen darf.

Und ja natürlich sind die Gesetze und Verordnungen nicht für jeden möglichen Anlassfall bis ins letzte Detail ausformuliert.
Dazu kommt noch, dass bei uns durchaus unterschiedliche Gerichtsentscheidungen möglich sind, wir haben ja kein Case Law.
Nur was bis zur jeweiligen höchsten Instanz geht, hat eine gewisse Aussagekraft für zukünftige Entscheidungen, aber nicht einmal das ist in Stein gemeißelt.
 
Die Retrieverleine ist vielleicht kein gutes Beispiel🙈, aber zB dünne Halsbandkette ohne Zugstopp.
So zB :https://www.schecker.at/p/halskette-einfach-verchromt

Sowas wird verkauft und darf auch benutzt werden.

Es darf aber nicht dazu benutzt werden, um über starkes Würgen dem Hund Leinenführigkeit beizubringen.

Was ich damit ausdrücken will, die Tatsache allein, dass irgendein Ding (legal) verkauft wird, heißt noch nicht, dass man es zum Ausüben von schmerzhaften Strafreizen einsetzen darf.

Und ja natürlich sind die Gesetze und Verordnungen nicht für jeden möglichen Anlassfall bis ins letzte Detail ausformuliert.
Dazu kommt noch, dass bei uns durchaus unterschiedliche Gerichtsentscheidungen möglich sind, wir haben ja kein Case Law.
Nur was bis zur jeweiligen höchsten Instanz geht, hat eine gewisse Aussagekraft für zukünftige Entscheidungen, aber nicht einmal das ist in Stein gemeißelt.

Na klar. Sie haben einige Dinge, die im Kontext verbreitet waren, reingenommen, alles andere ist selbst erklärend.

Ein E-Zaun ist expressis verbis für Hunde defintiv nicht verboten. Da kommt -wie bei so vielen Gesetzen - die Verhältnismäßigkeit zum Tragen. Geht es darum Mensch und Tier vor einem Hund zu schützen ist das für eine Bewertung Ausgangslage A, geht es darum, dass sich der Chi im Schrebergarten nicht in den Dahlien wälzt, Ausgangslage B.
 
Möglich schon, aber bevor die Besitzer gar nichts tun, hat sich halt ein Jäger (sogar auf seine eigenen Kosten) angeboten. Der wird ihnen wohl keinen Zaun aufstellen - den Weidezaun hat er, den würde er halt herborgen. Bevor Schlimmeres passiert.
 
Es geht auch um Verhältnismäßigkeit und ob gelindere Mittel möglich wären.
ZB normaler Zaun statt Elektrozaun...

Na ja, da ja der E-Zaun für Hunde definitiv per Gesetz nicht verboten ist, müsste es eine Anzeige wg Tierquälerei geben, ein Verfahren eingeleitet werden und erst dann kann ein Gericht eventuell die Verhältnismäßigkeit ins Treffen führen.

Ich sehe da allerdings die Schwierigkeit, da ja der Beweis, dass eine Begrenzung von Tieren durch E-Zaun keinesfalls unter Tierquälerei fällt - rein der Rechtsauffassung nach -siehe sämtliche Weidetiere, Zootiere, auf dem Tisch liegt.
 
Möglich schon, aber bevor die Besitzer gar nichts tun, hat sich halt ein Jäger (sogar auf seine eigenen Kosten) angeboten. Der wird ihnen wohl keinen Zaun aufstellen - den Weidezaun hat er, den würde er halt herborgen. Bevor Schlimmeres passiert.


Ich finde das sehr sehr nett. Denn da die Hunde je bereits gewildert haben, darf jeder Jagdschutzberechtigte umgehend abschießen. Tolle Einstellung.
 
Ich finde das sehr sehr nett. Denn da die Hunde je bereits gewildert haben, darf jeder Jagdschutzberechtigte umgehend abschießen. Tolle Einstellung.

Was für ein Stuss!!
Wenn ein Hund wildert darf ich einen Warnschuß abgeben. Hilft der 1.nichts, noch 2x..
Den Besitzer MUSS ich ausfindig machen. 3x verwarnen PLUS Anzeige!

Wenn ich heute in meinem Revier bin und einen jagende Hund erschieße, bin ich meinen Jgdschein los!!
 
Ganz einfach die Fakten:

Calimero bezieht sich auf NÖ = Nö Jagdgesetz:
NÖ Jagdgesetz (NÖ JG), LGBl. 6500

  1. Der Bestimmung des § 64 Abs. 2 Z. 2 NÖ JG ist zu entnehmen, dass die zur Ausübung des Jagdschutz berufenen Organe (Jagdaufseher) berechtigt und auch verpflichtet sind • wildernde Hunde zu töten und weiters berechtigt sind • Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen und • Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 300 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umherstreifen, zu töten.
  2. Unter einem „wildernden Hund“ versteht man einen Hund, der auf warmer Fährte arbeitet, also einem Wildstück nachhetzt und/oder ein gehetzten Wildes reißt.
  3. Unter „Umherstreunen“ bzw. auch „Umherstreifen“ versteht man das planlose wandern, gehen, laufen, etc. im Jagdgebiet. Umherstreunen und Umherstreifen sind synonym zu verstehen.
  4. Neben den Jagdaufsehern sind auch die Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagd-besitzer, Jagdpächter und Jagdverwalter) und über deren besondere Ermächtigung auch andere ortskundige im Jagdgebiet ständig zur Jagd berechtigten Personen mit Jagderlaubnisschein berechtigt (nicht verpflichtet) revierende und wildernde Hunde sowie umherstreifende Katzen, in gleicher Weise wie die Jagdaufseher, zu töten.
  5. Das Recht zur Tötung von Hunden besteht allerdings nicht gegenüber • Jagd-, Blinden-, Behinderten-, Lawinen-, Katastrophensuch- und Hirtenhunden, wenn sie als solche erkennbar sind, für die Aufgaben, für die sie ausgebildet wurden, verwendet werden und sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben auch vorübergehend der Einwirkung ihres Halter entzogen haben, sowie • Hunden, die aufgrund ihrer Rasse, Größe oder Schnelligkeit erkennbar für das freilebende Wild keine Gefahr darstellen.

    Quelle NÖ Landesjagdverband

und Kärnten:




§ 49

Wildschutz

(1) Die Jagdschutzorgane sind in Ausübung ihres Dienstes berechtigt, in ihrem Aufsichtsgebiet

a)​
Raubwild und Rabenvögel unter Beachtung der durch jagdgesetzliche oder den Naturschutz regelnde Bestimmungen gezogenen Schranken zu fangen und zu töten,
b)​
Katzen, die im Wald umherstreifen, zu töten,
c)​
Hunde zu töten, die
aa)​
Wild hetzen,
bb)​
bei einer die Flucht des Wildes behindernden Schneelage offensichtlich ohne Aufsicht umherstreifen,
cc)​
wiederholt offensichtlich ohne Aufsicht im Wald umherstreifen, sofern der Eigentümer des Hundes bekannt ist, jedoch nur, wenn dieser vorher auf seine Verwahrungspflicht hingewiesen wurde.
(2) Maßnahmen nach Abs. 1 sind auf Flächen unzulässig, auf denen die Jagd ruht.

(3) Das Recht zur Tötung von Hunden (Abs. 1 lit. c) besteht nicht gegenüber Jagdhunden, Blindenhunden, Polizeihunden, der Zollwache, des Bundesheeres und Hirtenhunden sowie Fährten- und Lawinensuchhunden, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.

(4) Soweit einem Jagdschutzorgan die Eigentümer von nach Abs. 1 lit. b und c getöteten Tieren bekannt sind, hat es diese unverzüglich zu verständigen. Von Maßnahmen nach Abs. 1 lit. b und c hat das Jagdschutzorgan unverzüglich dem für das Jagdgebiet zuständigen Hegeringleiter unter Angabe der näheren Umstände Mitteilung zu machen.

(5) Das Recht, wildernde Hunde und umherstreifende Katzen zu töten, steht nach Maßgabe der Bestimmungen der Abs. 1 bis 4 auch dem Jagdausübungsberechtigten und - auf Grund einer schriftlichen Ermächtigung desselben - den Inhabern von Jagderlaubnisscheinen zu.

Quelle ris.bka. Kärntner Jagdgesetz
 
Wenn ein Hund wildert darf ich einen Warnschuß abgeben. Hilft der 1.nichts, noch 2x..

Mich würde interessieren, was denn der Sinn und Zweck eines Warnschusses wäre? Was für ein Verhalten erwartet man sich dabei vom Hund?

Wie weit würde ein Hund - außer dem Schreck über den plötzlichen Knall - überhaupt verstehen, dass das ein Signal für ihn sein soll, sein gesetzwidriges Verhalten sofort einzustellen?

Würde er brav nach Hause laufen und in Zukunft nicht mehr herumstreunen oder wildern? Weil er sich denkt: "O je das war ein Warnschuss, das nächste mal werde ich erschossen." ?
Wenn dem so wäre, dann wäre das doch das allereinfachste Antijagdtraining: Man lässt den Hund rennen, gibt einen Warnschuss ab, und schon bliebe Hasso fortan auch bei Wildsichtung bei Fuß.

Also ich hab da so meine Zweifel.... 😎
 
Ich nehme an, dass normale Hunde sich dann schon erschrecken und wenigstens kurzzeitig die Hatz unterbrechen.
Aber stellt euch vor, da sitzt ein Jäger auf seinem Ansitz und erst rennt ein Reh vorbei, dann der Hund - mal abgesehen davon, dass es extrem gute Schützen braucht , irgendwas das mit hohem Tempo vorbeirennt auch nur anzuvisieren - ob mit oder ohne Schuss sind beide Gejagte und Jäger spätestens nach de 1. Schuss ausserhalb des Sichtfeldes und/oder der Reichweite des Jägers.
Als Besitzer ginge mir der A... auf Grundeis wenn ich auch nur einen Schuss höre und mein Hund ist ausser Kontrolle. Für mich gelten Warnschüsse definitiv auch dem Halter, der dann über schießwütige Jäger maulend vielleicht in Zukunft eher auf seinen Hund Acht gibt. ;
Der Glaube dass alle Jäger Hunde schießen, hält meiner Meinung nach wenigsten den einen anderen Halter davon ab den Hund frei laufen zu lassen. Also lassen wir diese bitte in ihrem Glauben - denn das Wild kann nicht unterscheiden, ob ein Hund nur spielen will oder jagt - es hat Panik und flüchtet unter Umständen auch über befahrene Strassen oder verletzt sich auf der Flucht.
 
Im gegenständlichen Fall der beiden streunenden Schweißhunde scheinen ja die Besitzer so unbelehrbar zu sein, dass auch Warnschüsse sie nicht stören würden. Direktes Angesprochenwerden von Jägern (die ja vermutlich auch die Konsequenzen von fortgesetztem Wildern dargelegt haben) haben ja auch keinen Eindruck gemacht.


Abgesehen davon, hab ich bei der Vorstellung von Warnschüssen mit scharfer Munition kein gutes Gefühl. Man darf nicht vergessen, dass zwar gezieltes Schießen und Treffen nur im Bereich bis max. ca 300m möglich ist, die Kugel selbst aber durchaus ein oder zwei Kilometer fliegen kann, wenn hoch geschossen wird.

Das ist der Hauptgrund warum hauptsächlich vom Hochsitz aus gejagt wird: Man zielt abwärts, schießt also im Prinzip in den Boden, wenn das Ziel nicht getroffen wird.

Wer mag, kann sich ja mal diese Seite zu Gemüte führen:
 
Was für ein Stuss!!
Wenn ein Hund wildert darf ich einen Warnschuß abgeben. Hilft der 1.nichts, noch 2x..
Den Besitzer MUSS ich ausfindig machen. 3x verwarnen PLUS Anzeige!

Wenn ich heute in meinem Revier bin und einen jagende Hund erschieße, bin ich meinen Jgdschein los!!
Das wäre aber sehr absurd. Wenn ich mir vorstelle, dass 2 Hunde regelmäßig wildern, sagen wir, alle paar Tage ein Reh reißen, und der Jäger bekommt nicht raus, wem sie gehören, dann dürften die Hunde weiter wildern?
Und wenn er doch rausbekommt, wem sie gehören, muss er den Besitzer 3 Mal verwarnen, also muss noch 2 Mal dabei zuschauen, wie die Hunde wildern?
 
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