Gesucht!

Das wäre aber sehr absurd. Wenn ich mir vorstelle, dass 2 Hunde regelmäßig wildern, sagen wir, alle paar Tage ein Reh reißen, und der Jäger bekommt nicht raus, wem sie gehören, dann dürften die Hunde weiter wildern?
Und wenn er doch rausbekommt, wem sie gehören, muss er den Besitzer 3 Mal verwarnen, also muss noch 2 Mal dabei zuschauen, wie die Hunde wildern?

Schon. Damit würde sich das Gesetz selbst ad absurdum führen. Ist ja auch schlicht nicht wahr. Das Jagdgesetz Kärnten -s.o. - ist ja eindeutig und absolut unmissverständlich.
 
Zwischen wildern und reißen sind 2 paar Schuhe! Aber was dis. mit manchen auch 😁
Hier, die weder jagdschein noch Praxis in irgendeiner Weise haben!
Und Tamino, mich wundert es ja, daß du keine Beispiele nennen kannst, die du selbst erlebt hast.. 😉
So nun verabschiede ich mich in den wohlverdienten Urlaub... 😁😁
 
So, mein Mann ist Jäger. Er steht gerade neben mir. Wildern oder auf heißer Fährte - hier ist es gestattet (das Jagdaufsichtsorgan wäre sogar VERPFLICHTET), den Hund zu schießen. Beim "Wildern" ist er schon dran am Stück.
 


NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG), LGBl. 6500
Dieses NÖ Landesgesetz kennt zwei Bestimmungen, die - wenn sie von jedermann befolgt werden - keine
derartigen Konflikte aufkommen lassen dürften.
1. Der Bestimmung des § 64 Abs. 2 Z. 2 NÖ JG ist zu entnehmen, dass die zur Ausübung des Jagdschutz
berufenen Organe (Jagdaufseher) berechtigt und auch verpflichtet sind
• wildernde Hunde zu töten
und weiters berechtigt sind
• Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im
Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen und
• Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 300 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
umherstreifen, zu töten.
Unter einem „wildernden Hund“ versteht man einen Hund, der auf warmer Fährte arbeitet, also einem
Wildstück nachhetzt und/oder ein gehetzten Wildes reißt.
Unter „Umherstreunen“ bzw. auch „Umherstreifen“ versteht man das planlose wandern, gehen, laufen, etc.
im Jagdgebiet. Umherstreunen und Umherstreifen sind synonym zu verstehen.
Neben den Jagdaufsehern sind auch die Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagd-besitzer, Jagdpächter und
Jagdverwalter) und über deren besondere Ermächtigung auch andere ortskundige im Jagdgebiet ständig zur
Jagd berechtigten Personen mit Jagderlaubnisschein berechtigt (nicht verpflichtet) revierende und wildernde
Hunde sowie umherstreifende Katzen, in gleicher Weise wie die Jagdaufseher, zu töten.
 
Zwischen wildern und reißen sind 2 paar Schuhe! Aber was dis. mit manchen auch 😁
Hier, die weder jagdschein noch Praxis in irgendeiner Weise haben!
Und Tamino, mich wundert es ja, daß du keine Beispiele nennen kannst, die du selbst erlebt hast.. 😉
So nun verabschiede ich mich in den wohlverdienten Urlaub... 😁😁
Hast du denn einen Jagdschein? Das würde mich sehr wundern, denn dann wäre dir die Rechtslage bekannt. Persönliche Erfahrungen ändern nix daran.
 
Es.fällt für mich unter 3b.

Es werden ja auch Retrieverleinen verkauft. Zum Beispiel.
Und Stachelhalsbänder etc kann man auch problemlos bestellen.

Ja und hört bitte endlich auf, die BDSMler mit "Tierschutz"vorstellungen zu sekkieren.

Ein lieber Freund fragte beim Fressnapf nach einem Stachler und wurde augenblicklich von einer Tierschutz-Blunzen verbal attackiert. Er schenkte der "Dame" ein wohlwollend dominantes Lächeln und meinte mit einer Stimme, die ein klares Sei-ruhig-oder-leb-mit-den-Konsequenzen-Lächeln vermittelte: "Ich brauch das eh nicht für einen Hund." Daraufhin sprudelte eine Verkäuferin vor Hilfsbereitschaft über und wusste sogleich eine Bezugsquelle in Deutschland.

Und da ich noch nie einen "Tierschützer" getroffen habe, der wusste, wie sich ein Stachler tatsächlich anfühlt, empfehle ich das SMart Cafe zum Ausprobieren.

Weidezäune sind super, Füchse probieren es kein zweites Mal und sogar Katzen dämmert nach dem zehnten Stromschlag, dass eine Verhaltensänderung eine Idee sein könnte.

Ich kenne Dutzende Leute, die ein Stromnetz über ihre Volieren, Teiche oder Kleintiergehege ziehen, weil sonst 3 Katzen auf einmal drauf hocken und die Ziervögel/Meerschweine/Wachteln/Seramas/etc zu Tode stressen.

Solange der "Katzenfreigang" nicht verboten ist, werden sich die Leute mit allen Mitteln gegen Katzeninvasionen ihrer Privatgründe zur Wehr setzen.

Umgekehrt wäre es richtig: Der zum Streunen neigende Hund oder die zum Streunen neigende Katze wird mit allen Mitteln - nötigenfalls auch Strom - daran gehindert, fremde Haustiere oder Wildtiere zu gefährden.

Calimero, wieso ist der Abschuß wiederholt wildernder Hunde/Katzen ein Problem? Die Hunde wurden definitiv unbeausichtigt gesehen, die Besitzer wurden sowohl ermahnt als auch beraten. Nützt nichts, ergo Abschuß.

So soll es doch eigentlich sein: Wildernde Einzeltiere entnehmen und korrekte Tierhalter in Ruhe lassen.
 
Lykaon, da hast du mein post nicht ganz richtig verstanden. Ich wollte damit sagen, aus der Tatsache, dass etwas zum Verkauf angeboten wird, kann nicht unbedingt abgeleitet werden, ob der Einsatz (für bestimmte Zwecke) erlaubt ist.

Einfaches Beispiel: ich darf also irgendwelche Folterinstrumente kaufen und als Sexspielzeug einsetzen, aber deswegen noch lange nicht meine Kinder damit erziehen😉
 
Lykaon, da hast du mein post nicht ganz richtig verstanden. Ich wollte damit sagen, aus der Tatsache, dass etwas zum Verkauf angeboten wird, kann nicht unbedingt abgeleitet werden, ob der Einsatz (für bestimmte Zwecke) erlaubt ist.

Einfaches Beispiel: ich darf also irgendwelche Folterinstrumente kaufen und als Sexspielzeug einsetzen, aber deswegen noch lange nicht meine Kinder damit erziehen😉
Ja, aber das ist doch eh logisch. Du darfst dir Küchenmesser in Massen kaufen, solang du niemanden damit abmurkst.
 
So, mein Mann ist Jäger. Er steht gerade neben mir. Wildern oder auf heißer Fährte - hier ist es gestattet (das Jagdaufsichtsorgan wäre sogar VERPFLICHTET), den Hund zu schießen. Beim "Wildern" ist er schon dran am Stück.

Ich denke das nützt nix. Und wenn Du noch 5x die Gesetze reinstellst, das ändert nix. Problematisch ist nur, wenn HH Fehlinfos glauben, so nach dem Motto: Ach, es kann ja eh nix passieren. Erstens weiß der Jäger nicht wem der Hund gehört, das muss er erst rausfinden, dann muss er mich 3x verwarnen und es ist ja ein Riesenunterschied, ob sich mein Hund schon ins Reh verbissen hat, oder nur hinterher durch den Wald rast.......das Gesetz kenne ich zwar nicht, aber ich hab's im Netz gelesen..
 
Ja, aber das ist doch eh logisch. Du darfst dir Küchenmesser in Massen kaufen, solang du niemanden damit abmurkst.

Ich weiß nimmer genau, aber jemand schrieb „sie werden ja verkauft, also wird es erlaubt sein“.
Darauf bezog sich meine Erwiderung.

Ich bin im Übrigen noch immer nicht wirklich zu 100% überzeugt, dass es eindeutig erlaubt wäre.

Bei Zwingeranlagen ist zB - und hier ist es genauer definiert - eine stromführende Litze o.ä. erst in einer Höhe erlaubt, die der Hund auf den Hinterbeinen stehend bzw. sogar springend mit den Vorderpfoten jedenfalls nicht erreichen kann.
 
Sodala... Samstag - wie schon öfter.... Mein Mann wird von einem Jagdkollegen des Nachbarreviers angerufen. Die Leute hätten ihn verständigt, dass die zwei Hunde schon wieder (diesmal wegen einer offen gelassenen Gartentür...:rolleyes:) ausgebüchst sind. Mein Mann wird nun nochmals Anzeige machen, auch die BH wurde schon verständigt.
Lykaon... nein, die Hunde werden nicht geschossen. Was können die denn für ihre unfähigen Halter? Außerdem - das Image der Jäger ist eh schon so mies, da braucht es keine geschossenen Hunde.
Mein Mann hat mich gestern gefragt, wie es denn wäre, das Kremser Tierheim zu verständigen, ob die helfen könnten.... nein. Dort ganz sicher nicht. Mit denen hatte ich schon Kontakt, der zu nichts geführt hat, außer, dass ein armer alter Dackel dann nicht mehr lang lebte, weil die Chefin dort derart umständlich war. (ich weiß, ich hätte den ATA verständigen müssen, das wollte ich dann doch nicht, hätte ja über das Tierheim laufen können, da der Dackel ja eigentlich dort abgegeben werden sollte) Also nein, Kremser Tierheim - nein. Wenn, dann die Gemeinde - Gföhl, Lichtenau - hier sind sie wirklich derart hilfreich und bemüht!
Irgendeine Lösung muss es geben - nur keine, wo die Hunde erschossen werden!
 
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