Gesetz, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird

netdragon

Super Knochen
nun kommen langsam die änderungen heraus ;

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2010/pdf/lg2010029.pdf

man möge mir "eduart normalbürger" doch bitte mal helfen gerade diesen absatz zu verstehen ;

[FONT=TimesNewRoman,Italic][FONT=TimesNewRoman,Italic]
4. Nach § 8 wird folgender § 8a samt Überschrift eingefügt:​
[/FONT][/FONT]
„​
[FONT=TimesNewRoman,Bold][FONT=TimesNewRoman,Bold]Schutzhundeausbildung
§ 8a.
[/FONT][/FONT]Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare
Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten,

sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Ausbildung von Diensthunden des Bundes.“

Auf der ÖKV seite gibts dann noch "erläuternde bemerkungen" dazu,... hat jemand nen tau wie ich die "offiziell" finde ???
 
zu(10) DER amüsiert mich wirklich: nach dem äußeren erscheinungsbild:confused::confused::confused: na dann sind alle gestromten boxer auch schon mal gefährdetüberprüft zu werden oder wie????

zu (11) da steht aber nicht mit welchem hund der gassigeher den hfs machen muss und ob dieser mit allen hunden einen machen muss oder nur mit einem.....:confused:

zu (12) so das mit leine UND maulkorb ist dann für gasthunde auch hinfällig oder?

also wenns nicht so traurig wäre, würd ich jetzt echt einen lachkrampf bekommen - und FÜR DEN MIST müssen dann wir auch noch herhalten:furious3:
 
also wenns nicht so traurig wäre, würd ich jetzt echt einen lachkrampf bekommen - und FÜR DEN MIST müssen dann wir auch noch herhalten:furious3:

deshalb wären ja die "erläuternde bemerkungen" so wichtig ...oder kommt da noch ne "durchführungs verordnung" oder sowas in der art ?!

ohne das , wäre dies zB ein defakto schutzverbot (meines verständises nach)
 
deshalb wären ja die "erläuternde bemerkungen" so wichtig ...oder kommt da noch ne "durchführungs verordnung" oder sowas in der art ?!

ohne das , wäre dies zB ein defakto schutzverbot (meines verständises nach)

na ich glaube irgendwann mal gehört zu haben, dass es eine VO auch noch gibt, aber es ist ja noch nicht der 1 juli, die haben ja noch zeit, die ma60 weiß ja auch noch nicht, wie sie den anstrum bewältigen soll:D:D

also als LAIE würde ich das mal aber so interpretieren: sporthundeausbildung ist ja nicht zu schutzzwecken gedacht sondern ein sport! (habe aber die bemerkungen vom ökv nicht gefunden)
 
na ich glaube irgendwann mal gehört zu haben, dass es eine VO auch noch gibt, aber es ist ja noch nicht der 1 juli, die haben ja noch zeit, die ma60 weiß ja auch noch nicht, wie sie den anstrum bewältigen soll:D:D

also als LAIE würde ich das mal aber so interpretieren: sporthundeausbildung ist ja nicht zu schutzzwecken gedacht sondern ein sport! (habe aber die bemerkungen vom ökv nicht gefunden)

scroll runter unten sind die bemerkungen;

http://www.oekv.at/downloads/Wiener Tierhaltegesetz.pdf

das prob an dem pdf ist, es zählt "11" ohne kopf , docnummer usw.. sprich obwohl ich dem inhalt schon glaube ist es so wertlos !
 
Ich würde ja sagen, dass ein (korrekt ausgebildeter) Schutzhund nicht auf Menschen, sondern auf einen Ärmel gehetzt wird.
 
Ich würde ja sagen, dass ein (korrekt ausgebildeter) Schutzhund nicht auf Menschen, sondern auf einen Ärmel gehetzt wird.

Korrekterweise ist dies dann aber kein Schutzhund, sondern eben ein Sporthund ;)



Was bisher ja noch gar nicht zu Sprache gekommen ist:

Die Prüfung darf NUR 1mal im beisein eines ATAs wiederholt werden und dies schon nach 3 Monaten!!!
Besteht man nicht = Abnahme!

Und wie bitte ist der Ausdruck: "...ist der Hund als verfallen anzusehen" gemeint??!?!?!
Vorallem der Hund gilt als verfallen, nicht der Halter! Freibrief für die Todesspritze??

Weiters: In Österreich gilt keine Ausweispflicht, sprich ich muss keinen Ausweis bei mir tragen.
Ausser ich hab einen Listenhund dann muss ich neben HFS und KArte des Hundes auch meinen Lichtbildausweis mit mir herumtragen. Ansonsten droht Strafe laut §13 Abs.1
Eine weitere Diskriminierung der Listenhund-halter!!

Lustig finde ich auch es gibt seit 2006 eine Versicherungspflicht für Hunde in Wien, die wird aber nur bei Listenhunden kontrolliert? Bravo...
Deffakto werden wir in ein paar Jahren nur mehr geprüfte und versicherte Listenhunde haben und die anderen Hundehalter treiben wie eh und jeh ihr Unwesen...


Der freiwillige HFS wird anscheinend doch anerkannt, jedoch steht nicht konkret wie das mit dem Umschreiben läuft.
Ich denke mit Leumundszeugniss, Versicherungsnachweis bekommt man den umgeschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Korrekterweise ist dies dann aber kein Schutzhund, sondern eben ein Sporthund ;)

eben, aber wirckliche rechtssicherheit würde erst duch die erläuterungen enstehen !:(

Was bisher ja noch gar nicht zu Sprache gekommen ist:

Die Prüfung darf NUR 1mal im beisein eines ATAs wiederholt werden und dies schon nach 3 Monaten!!!
Besteht man nicht = Abnahme!

Und wie bitte ist der Ausdruck: "...ist der Hund als verfallen anzusehen" gemeint??!?!?!
Vorallem der Hund gilt als verfallen, nicht der Halter! Freibrief für die Todesspritze??
ATA´s und wenn nötig Polizei ,.. deutet für mich dahingehend, du bestehst das 2te mal nicht und kannst den hund gleichmal bei den anwesenden beamten einladen und die quasi "verfallserklärung" unterzeichnen.
"Todesspritze" und ähnliches wird nicht näher ausgeführt, anzunehmen ist erstmal eine "einlieferung" in ein TH , die todesspritze wird erst thema werden , wenn zB TH´s wegen überfüllung keine SOKAS mehr annehmen.
Lasst euch aber net täuschen, durch die extrem kurtzen fristen und hohen steuerlasten werden SOKAS wohl einen "unvermittelbar" status haben, insbesondere diejenigen die den test nicht bestanden haben, sprich annahme stop wird recht schnell erreicht sein.
Weiters wäre es für mich fast logisch, das TH´s für "zwangabgenommene" geld vom staat haben wollen, was dem ebenfalls vorschub leisten könnte.

Weiters: In Österreich gilt keine Ausweispflicht, sprich ich muss keinen Ausweis bei mir tragen.
Ausser ich hab einen Listenhund dann muss ich neben HFS und KArte des Hundes auch meinen Lichtbildausweis mit mir herumtragen. Ansonsten droht Strafe laut §13 Abs.1
Eine weitere Diskriminierung der Listenhund-halter!!
Wird wohl so zu sehen sein, wie das führen eines Kraftfahrzeuges (KFZ) , sprich der gleichheitsgrundsatz wird dadurch net verletzt !
Lustig finde ich auch es gibt seit 2006 eine Versicherungspflicht für Hunde in Wien, die wird aber nur bei Listenhunden kontrolliert? Bravo...
Deffakto werden wir in ein paar Jahren nur mehr geprüfte und versicherte Listenhunde haben und die anderen Hundehalter treiben wie eh und jeh ihr Unwesen...
...gehts du das risiko ein, weil die kontrollen tatsächlich lasch sind, könntest du dir ne menge geld und ärger sparen,..der anreitz dazu wir jedenfalls net kleiner !
Der freiwillige HFS wird anscheinend doch anerkannt, jedoch steht nicht konkret wie das mit dem Umschreiben läuft.
Ich denke mit Leumundszeugniss, Versicherungsnachweis bekommt man den umgeschrieben.

..nochdazu wird der ansturm, gerad anfangs, sehr hoch sein,.. und niemand weiss wies geht :D
 
..mehr erfolg wird eine klage wegen der beweislast umkehr haben !

Mir geht es nicht um eine Klage oder Erfolg, nur um ein weiters Faktum was einer Randgruppe in einer Randgruppe zugemutet wird, aus nichts heraus...

Die Klage ist in Arbeit so weit ich informiert bin, keine Sorge.


Wie ich gerade in den Erläuterungen gelesen habe:
Hundeführscheinpflichtige Hunde können bei unsachgemäßer Haltung Verletzungen und Schädenmit schwersten Folgen verursachen
Aha, alle anderne Hunde nicht?
Bravo damit werden alle Tut-nix-Halter in ihrer Meinung bestärkt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht es nicht um eine Klage oder ERfolg, nur um ein weiters Faktum was einer Raqndgruppe in eienr Randgruppe zugemutet wird, aus nichts heraus...

..wenns wenigstens nur aus n "nichts" wäre,... ist aber aus einem unsachgemässen populismuss heraus, unterstützt durch gefälsche oder nicht vorhandene statistiken :mad: !
 
Die ist doch das offizielle oder?
Für mich siehts zumindest so aus, das hat nicht der ÖKV dazugeschrieben.

..nein , ists nicht ! Keine kenn und aktenzahl usw.. der ganze kopf fehlt !
Hat nicht mehr wert als wenn du selber was erstellst !

Wärs was "echtes" dürfte der ÖKV es nicht selber zum download bereitstellen sondern es nur verlinken ! (du darfst ja auch keine gesetzte ausdrucken und verteilen, sondern nur die staatsdruckerrei,..)
Dies wird zwar gerne mal übersehen, grad im internet , aber alles was du net auf offiziellen RIS.gv wien.gv seiten findest, hat den "hören sagen" stellenwert !

Hätte das pdf. des ÖKV irgendwelche zahlen drauf, könnte mans damit wenistens offiziell finden !
 
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