Die Stadt Wien wirbt mit dem Spruch "Wien ist anders".
Im Zuge der jährlichen Scheinheiligkeits- und Alibiveranstaltung, zu der die Stadtregierung ihr Volk zum Einsammeln des während des letzten Jahres "vergessenen" Unrates aufruft, habe ich gefragt, warum nicht die von den Waste Watchers - dieser dümmliche Ausdruck steht für Aufsichtsorgane, die Drecksxxx jagen sollen - dingfest Gemachte strafweise zum Dreckklauben eingesetzt werden können.
Antwort der Stadträtin: "Geht nicht aus haftungsrechtlichen Gründen."
Dann fragte ich nach, warum gestraft wird, wer Hundedreck zurücklässt, nicht aber, Menschen, die herumspucken, herumpinkeln, herumkotzen und auch herumschxxxxxx?
Die bemerkenswerte Antwort, die sie mir durch einen ihrer Führungskräfte zukommen ließ, WORTWÖRTLICH:
"Das Wiener Reinhaltegesetz definiert eine, Verunreinigung als "Zurücklassen von Stoffen oder Gegenständen, das Ausgießen von Flüssigkeiten sowie das Aufbringen von färbenden Stoffen auf öffentlichen Straßen". Beim „Ausgießen von Flüssigkeiten“ ist das Ausgießen von Flüssigkeiten aus Gefäßen gemeint – das „Ausspucken“ fällt nicht darunter, daher sind diesbezüglich auch keine Strafen oder Verwaltungsstrafverfahren möglich."
Das Wr Reinhaltegesetz ist noch immer nicht geändert, aber immerhin hat dieselbe Stadträtin in der Zwischenzeit eine Rasseliste zustandegebracht - natürlich begleitet von zahlreichen Preseaussendungen.
Im Zuge der jährlichen Scheinheiligkeits- und Alibiveranstaltung, zu der die Stadtregierung ihr Volk zum Einsammeln des während des letzten Jahres "vergessenen" Unrates aufruft, habe ich gefragt, warum nicht die von den Waste Watchers - dieser dümmliche Ausdruck steht für Aufsichtsorgane, die Drecksxxx jagen sollen - dingfest Gemachte strafweise zum Dreckklauben eingesetzt werden können.
Antwort der Stadträtin: "Geht nicht aus haftungsrechtlichen Gründen."
Dann fragte ich nach, warum gestraft wird, wer Hundedreck zurücklässt, nicht aber, Menschen, die herumspucken, herumpinkeln, herumkotzen und auch herumschxxxxxx?
Die bemerkenswerte Antwort, die sie mir durch einen ihrer Führungskräfte zukommen ließ, WORTWÖRTLICH:
"Das Wiener Reinhaltegesetz definiert eine, Verunreinigung als "Zurücklassen von Stoffen oder Gegenständen, das Ausgießen von Flüssigkeiten sowie das Aufbringen von färbenden Stoffen auf öffentlichen Straßen". Beim „Ausgießen von Flüssigkeiten“ ist das Ausgießen von Flüssigkeiten aus Gefäßen gemeint – das „Ausspucken“ fällt nicht darunter, daher sind diesbezüglich auch keine Strafen oder Verwaltungsstrafverfahren möglich."
Das Wr Reinhaltegesetz ist noch immer nicht geändert, aber immerhin hat dieselbe Stadträtin in der Zwischenzeit eine Rasseliste zustandegebracht - natürlich begleitet von zahlreichen Preseaussendungen.