Fünfjährige von Hund schwer verletzt

dann würds vielleicht auch nützen den eltern die schuld zu geben, die in zukunft besser auf ihr kind aufpassen müssen.

ja verantwortung tragen: hundebesitzer - hund sicher verwahren- egal ob auffällig oder nicht.

eltern : hm, ja vielleicht vorher beim nachbarn anrufen und schauen,ob die überhaupt zuhause sind,....unabhängig davon,ob da ein hund ist oder nicht.
 
Die Eltern der 5 Jährigen sind da schon eher aus dem Schneider. Weil eine 5 Jährige zum NAchbarn gehen zu lassen ist eine zumutbare in diesem Alter bereits bewältigbare Aufgabe. Das darf ich eine 5 Jährige alleine machen lassen. Vor allem wenn sie vielleicht keine Strasse überqueren muss.


Sorry, aber ich würde mein Kind mit 5 Jahren nirgends alleine hingehen lassen wo ich es nicht zumindest im Blickfeld habe.
Schon alleine wegen der ganzen Idioten die heutzutage rumlaufen...
 
Das Kind zum Nachbarn rüberzulassen (ist ja gleich nebenan) ist meines Erachtens nicht fahrlässig.

Die Hundehalter hätten den Garten ABSPERREN müssen. Also das Gartentor. Dann wäre der Hund sicher verwahrt gewesen und sie hätten mit keinen Konsequenzen zu rechnen gehabt. Haben sie aber nicht, ergo sind sie auch voll dafür verwantwortlich und das zu recht! Auch ein Hinweisschild nützt einem vor Gericht gar nichts, wenn das Gartentor offen ist. Da haftet immer der Hundehalter. Wenn aber jetzt zB jemand über nen hohen Zaun klettern muß, oder das Schloß aufbricht um reinzugelangen, dann haftet der Hundehalter nicht. Also wenn ein Einbrecher in der Nacht in deinen Garten reingeht und der Hund massakriert ihn, bist du Schuld, wenn nicht abgesperrt war. Wurscht in welcher Absicht das Grundstück betreten wurde.

Es ist nicht ungewöhnlich das Hunde - solange der Besitzer zuhause ist - alle Leute durchgehen lassen. Wenn jedoch niemand zuhause ist, wird der Hund das nicht zulassen. Das ist auch richtig so!

Das mit dem "Hund wird nach 1x schwer beissen eingeschläfert" ist Unfug. Ich kenn Hunde die haben 4 - 8 mal gebissen und sind auch am Leben und waren bzw. sind sogar vermittelbar.

Allerdings muß ein Hund - vom Gesetz her - immer einen Beisskorb tragen, wenn er einmal zugebissen hat (egal ob er nen Menschen oder nen anderen Hund getackert hat).
 
HI,

also wenn ich die Mutter der kleinen wäre und weiss das die Eltern ihrer Freundin einen Hund haben, würd ich vorher bei denen nachfragen (anrufen oder so) ob sie daheim sind und das sie wissen das die kleine kommt dann können sie reagieren.
Sind sie nicht da kann das Kind nicht hin.
Verantwortungslos von der Mutter der kleinen.
Ich würde meine Tochter mit 5 sowieso dorthinbringen wenn ich weiss das dort ein Hund ist.

Ich finde der Hund hat artgerecht gehandelt - vielleicht in manchen Augen falsch - aber eigentlich ist es ihm nicht abzusprechen sein Revier zu verteidigen.
 
Sag ich doch: unverantwortliche Leut,die meiner Meinung nach die alleinige Schuld an diesem tragischen Vorfall tragen und die für mich wegen fahrlässiger Körperverletzung schwer bestraft gehören!

Nicht nur die Hundehalter haben fahrlässig gehandelt, sondern die Eltern der Mädchens mindestens genauso!!! Ich würde mein Kind nie mit meinen Hunden alleine lassen, geschweige den mein Kind alleine zu einem fremden Hund in den Garten lassen. Die gehören genauso schwer bestraft wie die HH:mad:
 
Nicht nur die Hundehalter haben fahrlässig gehandelt, sondern die Eltern der Mädchens mindestens genauso!!! Ich würde mein Kind nie mit meinen Hunden alleine lassen, geschweige den mein Kind alleine zu einem fremden Hund in den Garten lassen. Die gehören genauso schwer bestraft wie die HH:mad:

JA GENAU STRAFE muss her !!! denn die bringts total!!!:eek::eek::eek::rolleyes:
 
Sag ich doch: unverantwortliche Leut,die meiner Meinung nach die alleinige Schuld an diesem tragischen Vorfall tragen und die für mich wegen fahrlässiger Körperverletzung schwer bestraft gehören!


Hier reden immer alle von sicher verwahren - wenn das nun Tor abgeschlossen und der Zaun ausreichend hoch/stabil ist, verstehe ich die Aufregung nicht wirklich...
 
Seits mir bitte nicht böse, aber was kann das kind dafür ? Das Mädl ist 5 Jahre alt, kann nicht lesen. Und es kann auch nicht wissen, dass es das Grundstück nicht betreten darf, wenn keiner daheim ist, weils sonst der Hund beisst.
Ich glaube nicht, dass ihr das jemand gesagt hat.
Mir tut auch der Hund Leid, aber auch ich würde Feli, bei aller liebe zu ihr, einschläfern lassen, wenn sie eine Freundin von Angelika angreifen würde. Das hat sie nicht zu tun, sie hat jeden in meine Wohnung zu lassen, den ich reinlasse.
Auch ist es MEINE Sache, meinen Hund so zu sichern, dass NICHTS passieren kann. Klar, gibt es immer mal Momente, wo man nicht hinschaut, und was passieren kann.
Aber diese Sache, um die es hier geht, da trifft das kind absolut keine Schuld. Sondern die Eltern des kindes und die Besitzer des Hundes.
man kann sich von einem 5 jährigen Kind net erwarten, dass es Schilder liest und so weit denkt, dass ein Hund sie beissen könnte, wenn der Hund sie eigentlich kennt. Noch dazu...warum verteidigt ein Hund ein Grundstück gegen ein Kind?

n015.gif


Tut soviel Ahnungslosigkeit nicht weh?
 
würde mich auch bei aller liebe zu meinem hund , von ihm trennen (in welcher from auch immer), wenn er ein kind schwer verletzt.

denn dann habe ich versagt (kann ich ihn nicht verwahren,ohne,dass was passiert , oder ich kann ich nicht so prägen,dass er eben "nichts" tut )und könnte es nicht verwantworten den hund weiter zuhalten.

für mich ist ein hund ,der EINMAL so reagiert hat, eine tickende zeitbombe.

und kinder sind in jedem fall schützenswert.
 
Hier reden immer alle von sicher verwahren - wenn das nun Tor abgeschlossen und der Zaun ausreichend hoch/stabil ist, verstehe ich die Aufregung nicht wirklich...

Die Gartentür war ja anscheinend nicht versperrt, die Besitzer (lt. Meldungen) nicht zu Hause - wie hätte die Kleine sonst so ungehindert in den Garten spazieren können?
 
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