Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Habe vor kurzem meinen Job gekündigt, da mir das weite fahren mit dem Auto (ca. 2h jeden Tag) zu anstrengend geworden ist.
Nun hab ich meine Bemessungsgrundlage vom AMS bekommen und war im ersten Moment sehr geschockt, da diese nicht sehr hoch war, obwohl ich bei meinem letzten Arbeitgeber sehr gut verdient habe.
Nach einigen Recherchen habe ich jetzt erfahren, dass die Bemessungsgrundlage für das AMS Geld nach einem Stichtag erfolgt.
Das heißt bis 30.06. wird die Berechnung des Arbeitslosengeldes vom Jahr 2009 vorgenommen und ab 01.07. von Jahr 2010.
Da ich allerdings erst Anfang 2010 bei meinem letzten Arbeitgeber angefangen habe zu arbeiten, ist meine Bemessungsgrundlage dadurch auch nicht so hoch.
Da ich eine spezielle Ausbildung habe und ich in diesem Bereich nur schwer eine Arbeit finde, werde ich wahrscheinlich einige Monate benötigen, um wieder einen passenden Arbeitgeber zu finden.
Meine Frage dazu:
Wenn ich jetzt für einen kurzen Zeitraum mir wieder irgend einen Job suche und dann dieses Dienstverhältnis nach kurzer Zeit wieder beende und mich dann am 01.07. (Stichtag) wieder arbeitslos melde erfolgt die Berechnung der Bemessungsgrundlage dann neu, also vom Jahr 2010 oder ist die Grundlage der alte Antrag?
Würd mich sehr auf eine Antwort freuen!
Danke LG!
Ich habe folgendes Problem.
Habe vor kurzem meinen Job gekündigt, da mir das weite fahren mit dem Auto (ca. 2h jeden Tag) zu anstrengend geworden ist.
Nun hab ich meine Bemessungsgrundlage vom AMS bekommen und war im ersten Moment sehr geschockt, da diese nicht sehr hoch war, obwohl ich bei meinem letzten Arbeitgeber sehr gut verdient habe.
Nach einigen Recherchen habe ich jetzt erfahren, dass die Bemessungsgrundlage für das AMS Geld nach einem Stichtag erfolgt.
Das heißt bis 30.06. wird die Berechnung des Arbeitslosengeldes vom Jahr 2009 vorgenommen und ab 01.07. von Jahr 2010.
Da ich allerdings erst Anfang 2010 bei meinem letzten Arbeitgeber angefangen habe zu arbeiten, ist meine Bemessungsgrundlage dadurch auch nicht so hoch.
Da ich eine spezielle Ausbildung habe und ich in diesem Bereich nur schwer eine Arbeit finde, werde ich wahrscheinlich einige Monate benötigen, um wieder einen passenden Arbeitgeber zu finden.
Meine Frage dazu:
Wenn ich jetzt für einen kurzen Zeitraum mir wieder irgend einen Job suche und dann dieses Dienstverhältnis nach kurzer Zeit wieder beende und mich dann am 01.07. (Stichtag) wieder arbeitslos melde erfolgt die Berechnung der Bemessungsgrundlage dann neu, also vom Jahr 2010 oder ist die Grundlage der alte Antrag?
Würd mich sehr auf eine Antwort freuen!
Danke LG!