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Frage zum AMS

tommy99

Neuer Knochen
Hallo!


Ich habe folgendes Problem.
Habe vor kurzem meinen Job gekündigt, da mir das weite fahren mit dem Auto (ca. 2h jeden Tag) zu anstrengend geworden ist.
Nun hab ich meine Bemessungsgrundlage vom AMS bekommen und war im ersten Moment sehr geschockt, da diese nicht sehr hoch war, obwohl ich bei meinem letzten Arbeitgeber sehr gut verdient habe.
Nach einigen Recherchen habe ich jetzt erfahren, dass die Bemessungsgrundlage für das AMS Geld nach einem Stichtag erfolgt.
Das heißt bis 30.06. wird die Berechnung des Arbeitslosengeldes vom Jahr 2009 vorgenommen und ab 01.07. von Jahr 2010.
Da ich allerdings erst Anfang 2010 bei meinem letzten Arbeitgeber angefangen habe zu arbeiten, ist meine Bemessungsgrundlage dadurch auch nicht so hoch.
Da ich eine spezielle Ausbildung habe und ich in diesem Bereich nur schwer eine Arbeit finde, werde ich wahrscheinlich einige Monate benötigen, um wieder einen passenden Arbeitgeber zu finden.

Meine Frage dazu:
Wenn ich jetzt für einen kurzen Zeitraum mir wieder irgend einen Job suche und dann dieses Dienstverhältnis nach kurzer Zeit wieder beende und mich dann am 01.07. (Stichtag) wieder arbeitslos melde erfolgt die Berechnung der Bemessungsgrundlage dann neu, also vom Jahr 2010 oder ist die Grundlage der alte Antrag?

Würd mich sehr auf eine Antwort freuen!
Danke LG!
 
Grundlage ist dein Gehalt im Bemessungszeitraum. Somit solltest, nach meinem Hausverstand, mit deiner Idee dann auch mehr Geld bekommen.

Zur Sicherheit frag mal hier: www.soned.at nach, die kennen sich da gut aus.

Beim AMS selber nachfragen halt ich für keine so gute Idee, die werden darauf nicht so gut reagieren.. denk ich mir halt. Ist ja schon eine Art austricksen, wenn auch sicher nicth illegal.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es als austricksen gilt, wenn man in der Zeit, in der man in seiner Berufsgruppe keinen Job findet, etwas anderes arbeitet, anstatt dem Staat auf der Tasche zu liegen :o .
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es als austricksen gilt, wenn man in der Zeit, in der man in seiner Berufsgruppe keinen Job findet, etwas anderes arbeitet, anstatt dem Staat auf der Tasche zu liegen :o .

Naja, wenn mans nur macht, damit man die schlechte Bemessungszeit überbrückt und sich danach wieder arbeitslos meldet....
 
Naja, wenn mans nur macht, damit man die schlechte Bemessungszeit überbrückt und sich danach wieder arbeitslos meldet....

Das sagt man am besten nicht dazu *g.
Aber ja hast recht, ich habs net richtig gelesen gehabt.

Trotzdem wird dir das AMS noch am besten die Bemessungsgrundlagen erklären können.
 
- Tu das bitte nicht (dir einstweilen irgendeinen Job suchen)

Ich kann es verstehen wenn du es nur wegen der Stichtagsregelung machst, aber es hat andere negative Auswirkungen auf dich.

Du hast ja einen erlernten (Lehrberuf oder sonstige Ausbildung..?) Beruf. Wenn du in diesem zuletzt gearbeitet hast, so genießt du am AMS den BERUFSSCHUTZ

d.h.: du kannst nicht gezwungen werden irgendetwas annehmen zu müssen. Wenn du aus einer No Name Funktion (angelernte bzw. Hilfsarbeitertätigkeit) dich arbeitslos meldest, dann hast du diesen Berufsschutz nicht!

Wie lange der Berufsschutz gilt, müsstest du am AMS erfragen, mein letzter Wissenstand war ein Jahr, aber ich glaube es gab eine Änderung.

Die Arbeitsämter informieren leider niemals über den Berufsschutz....:cool: da heißt es dann beim Erstgespräch am Ams...

FRau XY würden sie ev. auch diese oder jene Tätigkeit ausüben...beim leisesten JA hast du auf deinen Berufsschutz verzichtet :rolleyes:....

LG und alles Gute!
 
Danke für die schnellen Antworten.
Ich möchte hier nicht irgendwie als Sozialschmarotzer da stehen.
Nur mit meiner, wie geschrieben, speziellen Ausbildung werde ich wahrschenlich ein paar Monate auf der Suche sein, bis ich wieder was in meinem Beruf gefunden habe.
Ich würde nur gerne wissen, ob es da eine Regelung gibt zu dem Stichtag.
Also wenn ich eine kurze Zeit eine Beschäftigung nachgehe und mich dann zum Stichtag 01.07. wieder beim AMS melde.
Ob ich in da alte Bemessungsgrundlage zurückfalle oder ob es dann neu berechnet wird?
lg
 
Hallo, ich würde auch nicht beim AMS nachfragen (selbst wenn du nicht bei deinem Sachbearbeiter landest, ist ganz schnell ein Vermerk in deiner Akte), sondern vielmehr Stellen mit sozialem Hintergrund abklappern. Die wissen oft zufällig über den einen oder anderen Ablauf beim AMS sehr gut Bescheid. Und ich würde bei deinen Anrufen gleich offen und ehrlich deine Frage und Beweggründe schildern, Ehrlichkeit öffnet da oft ungeahnte Türen.:)

Ich würde es auf gut Glück zB da probieren:
AK
Caritas
Schuldnerberatung
div. Vereine für Lebensberatung oder Wiedereingliederung ins Berufsleben
 
Ich kann mich erinnern, wenn man sehr kurz wo arbeitet - zB innerhalb der Probezeit wieder aufhört, weil es halt nicht gepasst hat, dann muss man keinen neuen Antrag stellen und es wird auch nicht neu berechnet. Wie kurz oder lange diese Frist ist, weiß ich leider nicht.
Ich würde übrigens auch auf der AK nachfragen!
 
Hallo, ich würde auch nicht beim AMS nachfragen (selbst wenn du nicht bei deinem Sachbearbeiter landest, ist ganz schnell ein Vermerk in deiner Akte), sondern vielmehr Stellen mit sozialem Hintergrund abklappern. Die wissen oft zufällig über den einen oder anderen Ablauf beim AMS sehr gut Bescheid. Und ich würde bei deinen Anrufen gleich offen und ehrlich deine Frage und Beweggründe schildern, Ehrlichkeit öffnet da oft ungeahnte Türen.:)

Ich würde es auf gut Glück zB da probieren:
AK
Caritas
Schuldnerberatung
div. Vereine für Lebensberatung oder Wiedereingliederung ins Berufsleben

Danke für die Antwort!
Werd bei den aufgezählten Institutionen mal anrufen. Vielleicht wissen die Genaueres!
lg
 
Ich kann mich erinnern, wenn man sehr kurz wo arbeitet - zB innerhalb der Probezeit wieder aufhört, weil es halt nicht gepasst hat, dann muss man keinen neuen Antrag stellen und es wird auch nicht neu berechnet. Wie kurz oder lange diese Frist ist, weiß ich leider nicht.
Ich würde übrigens auch auf der AK nachfragen!

Werd ich glaub ich mal machen!

lg
 
Vielleicht blöde Frage, aber wenn man von sich aus kündigt, warum wartet man nicht mit der Kündigung so lange bis man einen neuen Job hat?
Würd ich jetzt logischer finden :o
 
Also ich war ja auch eine Zeit zuhause. Hab dann bei der Post angefangen (15.06.2009), aber wollte nach dem Probemonat nichtmehr, hab also Mitte Juli wieder aufgehört. Bin nur hingegangen, hab gesagt, dass ich wieder arbeitslos bin, dann kam das Strafmonat (also kein Geld für 1 Monat) und danach wieder das Arbeitslosengeld, dass ich vorher bekommen habe - ohne einem neuen Antrag oder sowas. Und ich hab das Geld, das ich ab März 2009 bekam, in Bezug auf mein Gehalt vom Jahr 2008 bekommen soweit ich mich noch erinnere.
Dann (also nach der Post) hab ich einen 6 monatigen Kurs gemacht (freiwillig), wo man bei 2 oder 3 Firmen ein Prakitkum macht (die einen dann vielleicht sogar übernehmen - einige hatten das Glück!) und dann, als ich endlich einen Job hatte (April 2010), hat das AMS für 6 Monate noch einen Teil von meinem Gehalt gezahlt (glaub die Hälfte) - um mir so quasi einen Vorteil gegenüber anderen Bewerbern zu schaffen, da ich ja schon ein Jahr arbeitslos war. Das erwähn ich jetzt nur, weil du meintest, dass es einige Zeit dauern kann, bis du wieder was findest. Ich hoffe zwar für dich, dass du schnell wieder was hast, aber wenn nicht - red mit dem AMS, vielleicht können sie das bei dir dann auch machen - es war bei mir mit einer der Gründe, warum ich genommen wurde. :)
 
Hallo,

Ich persönlich würde (wie schon wer empfohlen hat) bei der AK nachfragen und ich kenne noch zwei unabhängige Stellen, die sich mit den Rechten von Arbeitlosen beschäftigen, vielleicht kannst du da auch mal nachfragen:

www.amsand.net die machen auch einmal die Woche ein offenes Treffen in Wien wo jede/r mit seinen/ihren Fragen kommen kann

www.aktive-arbeitslose.at, die haben u.a. broschüren und eine telefonische Beratung.

beide Stellen sind wie schon geschrieben unabhängig und werden teilweise von selbst betroffenen geführt, die sehr kompetent und freundlich sind.

viel glück
+lg
 
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