Frage an alle Betroffenen in NÖ!

sonja01

Neuer Knochen
Frage an alle Betroffenen in NÖ!


1) Unsere Gesetzgeber in NÖ verlangt ja eine Hundeversicherung bis zu €500.000 kennt ihr eine Versicherung die diese Anforderungen erfüllt?

Wenn ja wie viel bezahlt ihr?
(Habe meine 2 Rottimischungen zwar versichert jedoch nicht mit der geforderten Summe)

Kennt ihr eine Versicherung die unsere Hunde dementsprechend versichert?


2) Ich kenne 2 Hundehalter:mad: die ihre Hunde (Rotti) loswerden wollen ich würde ihnen sehr gerne das Tierheim ersparen (Habe ca. 2000m2 Garten mit einer 2,3m großen Wand und kenne diese Hunde seit sie Welpen waren) jedoch darf ich ja nun nur 2 Listenhunde halten.

Wisst ihr wie das bei den Züchtern ist? Dürfen die jetzt mehrere Hunde halten?

Vielen Dank!

Mario
 
Züchter dürfen mehr als 2 Hunde zwecks Zucht halten.
Meine Hunde sind auf diese Summe bei der Zürich Kosmos versichert, wobei ich da das ganze Paket von Auto, Haus, Hund und Rechtschutz habe. Daher kann ich dir nicht sagen was nur so eine Versicherung kosten würde.
 
Züchter dürfen mehr als 2 Hunde zwecks Zucht halten.
Meine Hunde sind auf diese Summe bei der Zürich Kosmos versichert, wobei ich da das ganze Paket von Auto, Haus, Hund und Rechtschutz habe. Daher kann ich dir nicht sagen was nur so eine Versicherung kosten würde.


Danke für die rasche Antwort!

Mein Versicherungsvertreter hat mir mitgeteilt dass ich eine eigene Versicherung für meine Hunde brauche!

Ob ich da nur seine Provision fördere?

Habe noch eine (schon wieder) Frage?

Meine Hunde haben beide die BGH 1 reicht dies als Sachkundenachweis für NÖ?
 
Nein du brauchst keine eigene Hundeversicherung. Bei mir in der Haushaltsversicherung sind die Hunde mitversichert mit Personen- und Sachschaden.

Bzgl. der Sachkunde musst du noch warten, denn bis dato weiss man noch nicht wie dieser "Sachkundenachweis" auszusehen hat.
 
die haushaltsversicherung kostet bei mir (vorarlberger landesversicherung) 12€ im monat.
jetzt wo ich den hund mitversichert hab, zahl ich 13,60€ monatlich und das hundchen ist auf 1,4 millionen € versichert.

schäden die er bei uns in der wohnung verursacht (zerkratzte möbel, zerbissene schuhe, umgeschmissener fernseher usw.) sind allerdings nicht mitversichert.
 
In einer Eigenheimversicherung (Haus) sind meist Hunde inkludiert, bei einer normalen Haushaltsversicherung nicht.
 
unser kampfi ist bei petplan versichert, aber schon seit 2007, ohne dass mir jemand diese auflage vorschreiben mußte.

wir bezahlen 33 euro im monat und das beiinhaltet:

1.000.000€ haftplichtversicherung
750.000€ rechtschutzversicherung (nur für den hund bittesachön!!!)
2500€ / jahr tierarztkosten
tierarztkosten im ausland
15€/tag für eine tierpension im falle einer krankheit des besitzers
im todesfall wird dafpr gesorgt, dass der hund vermittelt wird

ist natürlich kostenintensiv, aber ich finds nicht schlecht
 


Meine Hunde haben beide die BGH 1 reicht dies als Sachkundenachweis für NÖ?

ansich nicht, aber wenn dir deine gemeinde wohlgesonnen ist, könnte das ausreichen.

erkundige dich mal bei der gemeinde, vl hast du ja glück

wie der sachkundenachweis aussieht, weiß man leider noch immer nicht.
 
Wir sind bei der Generali.
Da kann man bis zu drei Hunde rein nehmen, egal welche Rasse.

zahlen tun wir im Jahr 54,02 Euro und versichert sind wir auf 2.250.000 euro Personen- und Sachschäden zusammen.
 
Züchter dürfen mehr als 2 Hunde zwecks Zucht halten.

Dies gilt aber nur für gewerbliche Züchter oder?

§ 5
Beschränkung der Hundehaltung


5. das Halten von Hunden zum Zwecke der Zucht, wenn diese gemäß § 31
Abs. 4 Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I
Nr. 35/2008, ordnungsgemäß angezeigt wurde.
 
ansich nicht, aber wenn dir deine gemeinde wohlgesonnen ist, könnte das ausreichen.

erkundige dich mal bei der gemeinde, vl hast du ja glück

wie der sachkundenachweis aussieht, weiß man leider noch immer nicht.



Meine Gemeinde hat momentan keine Ahnung!! Und ich möchte auch kein so großes Aufsehen drüber machen! (Wohne in einer kleinen Gemeinde mit ca. 700 Einwohnern)

Eine Verwandte ist zur Zeit die regierende Bürgermeisterin wenn Sie die Wahl verlieren sollte habe ich leider sehr schlechte Karten! Man soll es ja kaum glauben aber sogar in meinem kleinen Kaff dreht sich alles um #Kampfhunde# WAHLKAMPF! Wir haben gerade mal 2 von dieser Sorte und das sind meine Rotti-Mischlinge!


(2) Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem
betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr.
530/2006, berechtigten Person absolviert hat, von der auf Grund der Erfahrungen
der Wissenschaft davon ausgegangen werden kann, dass sie ausreicht, um diesen
Hund gefahrlos halten zu können.

Ich hätte gedacht das wäre mit der BGH 1 erledigt?


(3) Die Landesregierung kann nähere Bestimmungen zum Inhalt und Umfang der
Ausbildung zur Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für das Halten eines​
Hundes gemäß § 2 und § 3 durch Verordnung festlegen.

Die Landesregierung kann es steht ja nicht wird......

Sorry für die vielen Fragen!

Vielen Dank!
Lg. Mario


 
Bei den meisten Haushaltsversicherungen, ist nur ein Hund dabei. Wir haben für die beiden anderen Hunden eine extra Versicherung, wobei hier genau angegeben wurde für welchen Hund. Da man sonst auch Probleme bekommt.
 
Mein Hund ist auf 1,6 Mill. versichert (Generali) und dafür bezahle ich knapp 7 Euro im Monat (war bei mir nicht in der Haushaltsversicherung drin). Ich kann aber bei dieser Versicherung noch weitere 3 Hunde haben und muss nicht mehr bezahlen ;) Hab aber nur einen... :p
 
Ich habe zwei Bundles bei der Zürich Kosmos

Wohnung in Wien (Haushalt, Haftpflicht, Freizeitunfall mit Invalidität).
Haus in Noe (Brand-, Sturm-, Hagel-schaden, Haushalt).
So ergibt sich, dass bei jedem dieser Bundles ein Hund mit € 2,20 (inkl. Steuern) pro Monat versichert ist. Deckungssumme 1,5mio

Sollte wer nicht auf diesen Preis kommen ... ich bin schon seit fast 20 Jahren zufriedener Kunde und habe auch einige andere Sachen versichert. Da sind die Rabatte eventuell etwas anders gestaltet. ;)

Rechtschutz geht über eine andere Gesellschaft, da habe ich die Dogs gemeldet, sind jedoch über den Privatregress ohne Aufpreis inkludiert.



Züchter dürfen mehr als 2 Hunde zwecks Zucht halten.

Dies gilt aber nur für gewerbliche Züchter oder?

Sobald wer eine Zwingerkarte besitzt ist er ein registrierter Zücher

Eine Zwingerkarte bestätigt lediglich, dass der Zwingername bei der FCI und auch beim ÖKV geschützt ist. Um dem NOe Hundegesetz zu entsprechen muß der Zwinger, oder die Zuchtstätte bei dem zuständigen Amtstierarzt angemeldet werden und von diesem abgenommen sein.
Auch stellt die Zwingerkarte in keiner Weise einen Befähigungsnachweis für Artgerechte Zucht und Haltung der Tiere dar.

Da noch nicht formuliert wurde, was als Sachkundenachweis gilt, kann man ja probieren mit der Zwingerkarte zumindest den Status des Sachkundenachweis auf der Gemeinde zu erlangen, eventuell reicht es auch als Nachweis für die Haltung von mehreren Hunden.
Vielleicht reicht auf manchen Gemeinden auch aus, den Einzahlungsbeleg für eine Hundeschule vorweisen zu können.

Dies wird die Zukunft, vermutlich nach dem 14.3.10, erweisen

lg
Daniel
 
Ich habe zwei Bundles bei der Zürich Kosmos

Wohnung in Wien (Haushalt, Haftpflicht, Freizeitunfall mit Invalidität).
Haus in Noe (Brand-, Sturm-, Hagel-schaden, Haushalt).
So ergibt sich, dass bei jedem dieser Bundles ein Hund mit € 2,20 (inkl. Steuern) pro Monat versichert ist. Deckungssumme 1,5mio

Sollte wer nicht auf diesen Preis kommen ... ich bin schon seit fast 20 Jahren zufriedener Kunde und habe auch einige andere Sachen versichert. Da sind die Rabatte eventuell etwas anders gestaltet. ;)

Rechtschutz geht über eine andere Gesellschaft, da habe ich die Dogs gemeldet, sind jedoch über den Privatregress ohne Aufpreis inkludiert.



Züchter dürfen mehr als 2 Hunde zwecks Zucht halten.

Dies gilt aber nur für gewerbliche Züchter oder?

Sobald wer eine Zwingerkarte besitzt ist er ein registrierter Zücher

Eine Zwingerkarte bestätigt lediglich, dass der Zwingername bei der FCI und auch beim ÖKV geschützt ist. Um dem NOe Hundegesetz zu entsprechen muß der Zwinger, oder die Zuchtstätte bei dem zuständigen Amtstierarzt angemeldet werden und von diesem abgenommen sein.
Auch stellt die Zwingerkarte in keiner Weise einen Befähigungsnachweis für Artgerechte Zucht und Haltung der Tiere dar.

Da noch nicht formuliert wurde, was als Sachkundenachweis gilt, kann man ja probieren mit der Zwingerkarte zumindest den Status des Sachkundenachweis auf der Gemeinde zu erlangen, eventuell reicht es auch als Nachweis für die Haltung von mehreren Hunden.
Vielleicht reicht auf manchen Gemeinden auch aus, den Einzahlungsbeleg für eine Hundeschule vorweisen zu können.

Dies wird die Zukunft, vermutlich nach dem 14.3.10, erweisen

lg
Daniel
 
Kannst gleich wieder vergessen, denn der Sachkundenachweis wird ja gerade ausgearbeitet und bis dahin gilt GAR NICHTS als Ersatz (auch wenn die Infos aus den Gemeinden oft anders aussehen)!

Zu den Ausnahmen für Züchter muss noch gesagt werden, dass Züchter NICHT von der Einschränkung auf zwei Listenhunde ausgenommen sind, sondern nur ihre ZUCHTHUNDE ausgenommen werden!

Im § 5 findet man den genauen Wortlaut: "das Halten von Hunden zum Zwecke der Zucht"
Zu Zuchtzwecken kann man nur Hunde halten, die dazu geeignet sind...das bedeutet aber, dass eine alte Zuchthündin oder ein ehemaliger Deckrüde aus dieser Ausnahmeregel fällt und abgenommen werden könnten, wenn sie aus der Zucht genommen aber in einem Haushalt mit mehr als 2 Listenhunde gehalten werden!

Auch die Rücknahme von Hunden, die älter als 8 Monate sind, ist einem Züchter NICHT MEHR MÖGLICH!!!

Gut ausgearbeitetes Gesetz, oder?
 
Kannst gleich wieder vergessen, denn der Sachkundenachweis wird ja gerade ausgearbeitet und bis dahin gilt GAR NICHTS als Ersatz (auch wenn die Infos aus den Gemeinden oft anders aussehen)!


gut, aber wie sieht das jetzt in der praxis aus?
beispiel: ich geh mit meiner BH prüfung auf meine gemeinde (laut aussage, genügt die BH ja), melde den hund samt kaufnachweis, nachweis der liegenschaft, versicherung etc.
somit ist die sache ja für mich erledigt. oder muss ich dann nochmals auf die gemeinde mit dem "neuen" verlangten nachweis, sobald feststeht, wie dieser auszusehen hat?
 
Fast...

Du meldest mit allen nötigen Unterlagen nur eben OHNE Sachkundenachweis - den musst du dann innerhalb von 6 Monaten nachbringen (sollte sich dann angeblich gaaaaanz leicht ausgehen...laut Frau Eibensteiner/St.Pölten).

LG

Markus
 
Fast...

Du meldest mit allen nötigen Unterlagen nur eben OHNE Sachkundenachweis - den musst du dann innerhalb von 6 Monaten nachbringen (sollte sich dann angeblich gaaaaanz leicht ausgehen...laut Frau Eibensteiner/St.Pölten).

LG

Markus

ja, aber laut meiner gemeinde wird zB eine BH angerechnet. Wenn ich JETZT mit dieser BH auf der gemeinde auftauch, sollte mein soll doch erfüllt sein, oder nicht?
oder kommen sie dann, wenn sie wissen, was benötigt wird, wieder zu mir und ich muss diesen "neuen" sachkundenachweis machen?
ist doch unlogisch. wenn ich schon mal bewiesen habe, ein "sachkundiger" zu sein, sollte das doch reichen? den kfz-führerschein oder die matura muss ich ja auch nur einmal machen...:cool:
 
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