Kannst gleich wieder vergessen, denn der Sachkundenachweis wird ja gerade ausgearbeitet und bis dahin gilt GAR NICHTS als Ersatz (auch wenn die Infos aus den Gemeinden oft anders aussehen)!
Zu den Ausnahmen für Züchter muss noch gesagt werden, dass Züchter NICHT von der Einschränkung auf zwei Listenhunde ausgenommen sind, sondern nur ihre ZUCHTHUNDE ausgenommen werden!
Im § 5 findet man den genauen Wortlaut: "das Halten von Hunden zum Zwecke der Zucht"
Zu Zuchtzwecken kann man nur Hunde halten, die dazu geeignet sind...das bedeutet aber, dass eine alte Zuchthündin oder ein ehemaliger Deckrüde aus dieser Ausnahmeregel fällt und abgenommen werden könnten, wenn sie aus der Zucht genommen aber in einem Haushalt mit mehr als 2 Listenhunde gehalten werden!
Auch die Rücknahme von Hunden, die älter als 8 Monate sind, ist einem Züchter NICHT MEHR MÖGLICH!!!
Gut ausgearbeitetes Gesetz, oder?
Ja. Da haben sich alle sehr viel dabei gedacht und sich richtig Mühe gegeben.
Was mir auch sehr gut gefällt ist die Aussage eines Polizisten in Kronkret vom 01.03.10, dass jeder Hundeführer mit einem Listenhund einen Hundeführschein vorweisen können muss, egal woher er kommt.
Somit ist jeder Urlauber mit SOKA, auch ich als Wiener mit Zweitwohnsitz in NOe wohl so etwas wie Freiwild auf Wiens Straßen.
Den „Freiwilligen HFS in Wien“ können meine Frau und ich nicht machen, weil wir keine Wiener Hundeabgabe entrichten. Wir müssen daher auf den „verordneten HFS“ warten, weil es dort diese Klausel nicht mehr gibt. Mit der Verschärfung der Praxistauglichkeit befürchte ich, dass unsere beiden sowieso nicht durchkommen, da die Großstadt für sie purer Stress ist und die Dogs da nur hinkommen, wenn sie in die VET-Med oder zu einem Spezialisten müssen.
Über den Punkt mit der Junghunderücknahme habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Die würde bedeuten, dass man den Kaufvertrag so gestalten muss, dass die Rücknahme, sowie auch die Wandlung des Vertrages durch Rückerstattung der Sache, sowie jegliche Gewährleistung die in der Rücknahme des Tieres begründet ist, nicht möglich ist. Ist dann nur die Frage, wie sittenwidrig ein Vertrag ist, der den Konsumenten in seinen Rechten derart beschneidet.
Abgesehen davon kenne ich sehr wenige Züchter, die ihre Junghunde nicht zurück nehmen würden. Bei manchen kann man die Hunde sogar auf Pflege geben, wenn ein Spitalsaufenthalt ansteht und man niemanden anderen hat. Auch kenne ich sehr wenige Züchter, die die „ausgemusterten Hunde“ nicht behalten und ihnen einen guten Lebensabend bescheren möchten.
Alles in allem eine sehr schlüssige Gesetzgebung, die vermutlich sehr gut exekutiert werden kann und deren Administration auch sicherlich kein Geld kostet. Auf jeden Fall sehr zielorientiert und nur knapp am Wesentlichen vorbei.
Ich würde jedem Wiener mit Zweitwohnsitz in NOe dringend nahe legen, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die auch den Streit mit Behörden nicht scheut.