Caro1
Super Knochen
Schau MichlS, es ging um diese Aussage:Kein Platz für U-Haft, deswegen auf freien Fuß und warten auf ihre Verhandlung..das die ihre Freiheit dazu nützten weiterzumachen, dafür kann niemand etwas wenn kein Platz für U-Haft ist...und nachdem es ewigkeiten dauert, bis es zu einer Verhandlung kommt, gibts diesen Zustand...und den können auch wieder nur, neue Gesetzte ändern.
Die eben nicht stimmt, weil das Asylrecht nicht aberkannt wird, wenn Asylanten straffällig werden..In Ö kann das Asylrecht aberkannt werden, sofern eine Straftat eine Gefährdung der Gemeinschaft bzw. des Staates darstellt...und Haft läuft über den üblichen gesetzlichen Weg - genau wie bei Ö-Staatsbürgerinnen ...ebenso wie Gerichtsverfahren und Urteil.
Weil wenn das so stimmen würde, dürften die kriminellen Asylanten längst nicht mehr im Land sein, die mehrfach beim dealen festgenommen wurden..
Deshalb auch der Beitrag, dass nach der Rechtslage Straftaten von Flüchtlingen KEINE Auswirkungen auf ihr Asylverfahren haben.. http://www.handelsblatt.com/politik/.../12385768.html
In dem Alter glauben sie auch noch an den Weihnachtsmann…Übrigens, meine 4,5 Jahre alte Tochter hat schon kapiert, bei dir hab ich die Hoffnung schon aufgegeben