Danke Lenny,
habe reingeschaut unsere letzte Impfung gegen Tollwut war April 07
das heißt wir könnten das jetzt mit gutem Gewissen auf April 2010 verschieben.
Wenn es der Impfstoff Nobivac T v.Intervet war, dann könnte dir der TA den
Eintrag auch nachträglich machen. Denn damals war er schon für 3 Jahre zugelassen - nur im BPZ ist es noch nicht gestanden weil es ja noch alte Chargen waren. Intervet bestätigt aber auch bei altem BPZ, dass der Eintrag gemacht werden darf.
Wenns ein anderer Impfstoff war dann kann man nur bei dem Hersteller nachfragen ob sie die Zulassung schon haben. Aufgrund einer Herstellerbestätigung könnte der TA dann auch den Eintrag machen.
Dazu muss du aber erst einen TA finden, der nicht mehr jährlich impfen möchte. Verschieben geht nicht so einfach, da im Falle eines Beißvorfalls du den Eintrag als Beweis brauchst .
Sehe gerade wir hatten auch april 05 und 06 da war der Vorbesitzer von Bella noch dran.Grundimmunisierung 5-fach 2005 letzter Eintrag.
Ist wohl in diesem jahr nötig.
Nein, nach Studien in USA (Schultz u.v.a.) halten die Impfungen für SHP auch länger als drei Jahre. Da diese Impfungen keine gesetzl. Verordnungen berühren sind sie auch nicht Pflicht.
L=Leptospirose hält wenn überhaupt weniger als 1 Jahr und schützt nur gegen 2 von mögl. 250 bekannten Serovaren, aber sehr nebenwirkungsträchtig.
Pi=Zwingerhusten ist gut behandelbar, ähnlich wie eine Erkältung bei uns.
Mag sein das ich da ein wenig blauäugig bin ich vertraue meine TA wir haben einen sehr guten gefunden der sehr einfühlsam ist und sanft und nicht einfach so loslegt sondern viel fragt wenn was ist und sich viel Zeit nimmt für alles.
Bei mir verhielt es sich auch nicht anders. Man muss nur auf die richtige Infos treffen, dann beginnt man zu grübeln.