Findelhund von Tierschutzbeauftragtem erschossen

mein gott, ich fass es nicht !
die schweiz ist doch kein balkanstaat in der steinzeit !!!???
der holt den hund aus dem tierheim ab um ihn zu erschiessen ???
den muss man doch anziegen können !?
wo kann man denn da hinschreiben ????

die maus schaut aus wie meine pinschimaus, mir bricht es gerade das herz..... :(
 
ein wahnsinn!
Das ist lange kein grund einen Hund zu erschießen!!!

****** Tierschutzbeauftragter
 
:mad: :mad: :mad:

Willkommen in der steinzeitlichen Schweiz, wo pensionierte Jäger Tierschutzbeauftragte sind, Hunde gesetzeswidrig erschossen werden ( nur ein Tierarzt darf entscheiden ob ein Tier eingeschläfert werden muss, TSchG) und Gemeinden angeblich nicht wissen, was ihre "Angestellten" so tun.

Wohne ich nicht in einer schönen Gegend? :mad: :mad: :mad:
 
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Willkommen in der steinzeitlichen Schweiz, wo pensionierte Jäger Tierschutzbeauftragte sind, Hunde gesetzeswidrig erschossen werden ( nur ein Tierarzt darf entscheiden ob ein Tier eingeschläfert werden muss, TSchG) und Gemeinden angeblich nicht wissen, was ihre "Angestellten" so tun.

Wohne ich nicht in einer schönen Gegend? :mad: :mad: :mad:
also zu beneiden bist du jedenfalls nich...:(
 
Biggy, du deutest ja selber an, was in unseren TH abläuft. :mad: Zumindest die 2 Montasfrist hätte dieser "Herr" doch abwarten können, dann hätte auch dieser Hund wenigstens ansatzweise eine Chance auf einen neuen Lebensplatz gehabt. Das alles unter dem Namen:TIERSCHUTZbeauftragter.

Und ja, es war ein altgedienter Jäger der zur Flinte gegriffen hat und von jungen Jägern habe ich gehört, dass dies bei den "Alten" nicht so selten vorkommt. Meinst du wirklich, eine Hausfrau in der selben Position hätte den Hund erschossen?

Wir hätten ein sehr, sehr gutes Tierschutzgesetz, wenn es denn auch wirklich praktiziert würde. Aber noch gilt vieles als Kavaliersdelikt und wird weder von der Bevölkerung noch von Ämtern ernst genommen. Es ist mir sehr wohl bewusst, dass unsere Tierschützer ihr möglichstes versuchen und sehr viel gute Arbeit leisten.
Ich weiss nicht wie es im Kanton Schwyz ist, aber hier im SG werden anscheinend viele Hunde recht schnell "entsorgt".
Und obwohl du mir so nett empfiehlst auszuwandern, mache ich lieber Radau und bleibe hier.
Denn wenn es genug Empörung über die Wahl dieser einen Person zum Tierschutzbeauftragten gibt, werden sich die Gemeinden den nächsten Kanditaten hoffentlich genauer ansehen.
 
Biggy
Obwohl wir beide in der Schweiz leben, haben wir im Kt. St. Gallen doch noch ein paar andere Gesetze im Tierschutz:
Art. 10.

1 Die politische Gemeinde sorgt auf Kosten des Halters für Unterbringung und Pflege streunender Hunde.

2 Kann der Halter nicht innert zehn Tagen ermittelt werden, so wird der Hund an einen geeigneten Platz gegeben oder nötigenfalls beseitigt. Der Halter hat keinen Anspruch auf Entschädigung.


Und ich weiss, von mindestens 2 Hunden, die nach besagter Frist eingeschläfert wurden.


Wie gesagt, das schweizer TschG an sich ist nicht schlecht. Aber auch nach neu verabschiedetem "Hundegesetz" bleibt es den Kantonen vorbehalten noch schärfere Bestimmungen zu erlassen.

;) Da hast du sicher recht, auch Hausfrauen können rabiat mit Hunden umgehen, haben allerdings seltener eine Waffe zur Hand die sie dann auch gleich verwenden.

In einem sind wir uns aber einig: Sowas darf in einem fortschrittlichen Land, dass eigentlich einen hohen Tierschutzstandart hat, nicht geschehen!!!
 
Ich war überrascht dass das CH-TschG eine solche Regelung kennt - dass der Hund nach 10 Tagen erschossen werden darf. Wenn das tatsächlich Teil des TschG ist dann kann ich darin keine Fortschrittlichkeit erkennen sondern eher eine Nähe zu Ländern wie Ungarn, Rumänien und Spanien Zb. wo es ebenfalls Tötungsstationen gibt.

@ Biggy - hätten oben genannte, sowie andere Länder und anscheinend eben die CH auch, ein fortschrittlicheres TschG dann würden weniger dreibeinige Hunde nach Österreich eingeführt werden - denn dann gäbe es die starke Motivation, das Tier vor dem Tod zu bewahren, eben nicht ....
 
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