Ich habe Dir hier nochmals zitiert, was Du selbst geschrieben hast....
Du hast geschrieben, dass es verboten ist, Chimney bezog sich auf eine ganz andere Aussage, die Du ihr vorgeworfen hast und da hast Du den Zusammenhang scheinbar immer noch nicht kapiert..
Ich habe dir mal zitiert, was du geschrieben und vermutlich auch immer noch nicht verstanden hast:
Auch in D ist eine Kastration nicht verboten, man braucht dafür auch keinen med. Grund!
Es stimmt nicht, was du schreibst, weil es dieses Verbot gibt:
1. Gesetzliche Grundlagen und Definitionen
Nach § 6 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes in der geltenden Fassung vom 25. Mai 1998
(BGBl I, S. 1105) ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen
oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder
Geweben eines Wirbeltieres verboten.
Jedoch gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff
im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a) bzw. zur
Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken
nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (§ 6 Abs. 1 Nr.5).
Der Tierarzt muss zum Wohle des Tieres abwägen, ob der Nutzen des Eingriffs mögliche Nachteile oder Risiken überwiegt.
Einen Grund vielleicht nicht, aber der Tierarzt könnte den Eingriff auch verweigern, weil er z. B. keinen Nutzen darin sieht und sich somit auf das Tierschutzgesetz beruft, dass eine Kastration verbietet, wenn Tierärztliche Bedenken entgegen stehen.
Und das können sehr viele Bedenken sein.. zum Beispiel beim aggressiven Hund, dass da auch durch Verhaltenstherapeutische Behandlungen der gleiche Effekt erzielt werden könnte, wie durch eine Kastration (was von HH oft als Grund der Kastration angebracht wird, dass der Hund freundlicher oder leichter erziehbar wird) weshalb der Tierarzt den Eingriff verweigern könnte, weil er Bedenken hat..
Und hier kommt der Zusammenhang zur Chimneys Beispiel, was ich deshalb zitiert habe, weil sie schrieb:
Ich könnte mir eine Kastration ohne Probleme jederzeit selbst bestätigen, aber auf diesen Schwachsinn habe ich keine Lust.
Ergo: kein Tier aus dem Tierschutz, basta.
... und somit aussagt, dass es in
ihrem Ermessen als Tierarzt liegt, ob sie einen Hund kastriert oder nicht.. Also ohne Probleme.. weshalb ich schrieb, dass es dann auch im Ermessen eines Tierarztes möglich sein könnte, einen gesunden Hund einzuschläfern, der von seinen Haltern deshalb abgegeben wurde..
Da ist für mich der Zusammenhang zum Thema, weil das eine das andere nicht ausschließt..