Einschläferung? 15-jähr Golden Retriever Hündin darf nicht in neue Wohnung mit

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Natürlich, meine Worte:





Das ist ja echt eine Frechheit, soviel dazu was das Verdrehen von Beiträgen betrifft und absurden Argumenten..

Aber wenn es dir damit besser geht. ;-)

Lies doch bitte nochmal nach was du so im Laufe dieses Threads gepostet hast , vielleicht hast du ja was anderes gemeint als du geschrieben hast ? Hoffentlich :rolleyes:
 
Also wie Chimney geschrieben hat - es braucht KEINEN medizinsichen Grund um von Gesetz her einen Hund kastrieren lassen zu dürfen, aber SELBSTVERSTÄNDLICH darf kein medizinischer Grund dagegen sprechen. (Ist ja auch völlig logisch, man will ja daß der Hund nach der Kastra gesund und munter weiterlebt).

Liebe Grüße, Conny

Natürlich nicht, wie ich bereits seitenweise hier immer wieder geschrieben habe, dass eine Kastration nur erlaubt ist:

Es ist somit nur erlaubt, wenn es keine tierärztlichen Bedenken gibt.;) deshalb steht dort geschrieben "soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen"

... nur weil ich mich einmal verschrieben habe, dass es einen med. Grund braucht, anstatt "soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen[/B]" zieht ihr euch jetzt wieder daran auf.. :rolleyes:
 
... nur weil ich mich einmal verschrieben habe, dass es einen med. Grund braucht, anstatt "soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen[/B]" zieht ihr euch jetzt wieder daran auf.. :rolleyes:

einmal verschrieben....soso.



Aber sie dürfen ja auch nicht grundlos ein gesundes Tier kastrieren

und eine Kastration ist ohne Grund verboten,

Weil eben auch eine Kastration nicht erlaubt ist, ob das neue Gesetz für Katzen schon raus ist weiß ich nicht, aber bei Hunden ist es nicht erlaubt. Was auch aus dem Beitrag von blue-emotion hervorgeht:



Da steht nämlich geschrieben, dass nach § 6 Tierschutzgesetz die Kastration von Hunden (weiblich wie männlichen) so wie das Kupieren von Ohren und der Rute so wie ein entfernen der Wolfskralle unter das Amputationsverbot fällt und darf nur vorgenommen werden, wenn dies medizinisch begründet werden kann.

antworte, dass es doch einen med. Grund braucht, wenn ein Tier kastriert werden soll:

seitenlange Diskussionen um des Kaisers Bart und du hast dich dann nur "einmal verschrieben".

Geh bitte.
 
Von den Wünschen der Besitzer, die ein Tierarzt natürlich nicht erfüllt, weil verboten gesunde Tiere einzuschläfern oder grundlos zu kastrieren.. ;)



Aber wo ist der Unterschied, wenn es der Tierarzt bestätigt, ob ein gesundes Tier kastriert wird oder ein anderes eingeschläfert wird, wenn's Problemlos im ermessen des Tierarztes liegt.:confused:

Nein, es ist nicht am Thema vorbei, weil du gesagt hast dass das die Tierärzte nicht dürfen..
Aber sie dürfen ja auch nicht grundlos ein gesundes Tier kastrieren und deshalb habe ich deinen Beitrag zitiert, indem du geschrieben hast, dass sie das Problemlos bestätigen können..


Ich habe Dir hier nochmals zitiert, was Du selbst geschrieben hast....

Du hast geschrieben, dass es verboten ist, Chimney bezog sich auf eine ganz andere Aussage, die Du ihr vorgeworfen hast und da hast Du den Zusammenhang scheinbar immer noch nicht kapiert.
 
einmal verschrieben....soso.

Genau, einmal verschrieben und du stürzt dich darüber her.. Wenn es dich glücklich macht. .:rolleyes:

Aber, ich habe es hier immer richtig geschrieben:

Zitat Caro1: Es ist nur erlaubt, wenn es keine tierärztlichen Bedenken gibt. deshalb steht dort geschrieben "soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen"
 
Eigentlich ein Armutszeugnis , dass ihr von Einschläfern auf Kastrieren kommt , wenn das für euch dasselbe ist, na dann :mad:
 
Ich habe Dir hier nochmals zitiert, was Du selbst geschrieben hast....

Du hast geschrieben, dass es verboten ist, Chimney bezog sich auf eine ganz andere Aussage, die Du ihr vorgeworfen hast und da hast Du den Zusammenhang scheinbar immer noch nicht kapiert..

Ich habe dir mal zitiert, was du geschrieben und vermutlich auch immer noch nicht verstanden hast:

Auch in D ist eine Kastration nicht verboten, man braucht dafür auch keinen med. Grund!

Es stimmt nicht, was du schreibst, weil es dieses Verbot gibt:

1. Gesetzliche Grundlagen und Definitionen
Nach § 6 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes in der geltenden Fassung vom 25. Mai 1998
(BGBl I, S. 1105) ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen
oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder
Geweben eines Wirbeltieres verboten.

Jedoch gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff
im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a) bzw. zur
Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken
nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (§ 6 Abs. 1 Nr.5).
Der Tierarzt muss zum Wohle des Tieres abwägen, ob der Nutzen des Eingriffs mögliche Nachteile oder Risiken überwiegt.


Einen Grund vielleicht nicht, aber der Tierarzt könnte den Eingriff auch verweigern, weil er z. B. keinen Nutzen darin sieht und sich somit auf das Tierschutzgesetz beruft, dass eine Kastration verbietet, wenn Tierärztliche Bedenken entgegen stehen.

Und das können sehr viele Bedenken sein.. zum Beispiel beim aggressiven Hund, dass da auch durch Verhaltenstherapeutische Behandlungen der gleiche Effekt erzielt werden könnte, wie durch eine Kastration (was von HH oft als Grund der Kastration angebracht wird, dass der Hund freundlicher oder leichter erziehbar wird) weshalb der Tierarzt den Eingriff verweigern könnte, weil er Bedenken hat..

Und hier kommt der Zusammenhang zur Chimneys Beispiel, was ich deshalb zitiert habe, weil sie schrieb:

Ich könnte mir eine Kastration ohne Probleme jederzeit selbst bestätigen, aber auf diesen Schwachsinn habe ich keine Lust.
Ergo: kein Tier aus dem Tierschutz, basta.

... und somit aussagt, dass es in ihrem Ermessen als Tierarzt liegt, ob sie einen Hund kastriert oder nicht.. Also ohne Probleme.. weshalb ich schrieb, dass es dann auch im Ermessen eines Tierarztes möglich sein könnte, einen gesunden Hund einzuschläfern, der von seinen Haltern deshalb abgegeben wurde..

Da ist für mich der Zusammenhang zum Thema, weil das eine das andere nicht ausschließt.. ;)
 
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