Caro, sag einmal, hast du wirklich den ganzen Tag nichts Anderes zu tun als herumzustänkern?
In Österreich (ups, ist ja ein Ösi-Forum hier) ist Kastration NICHT verboten, und offenbar ticken unsere Tierärzte anders als eure. Oder eher doch nicht und es liegt an deiner selektiven Wahrnehmung, die eventuell ein kleines Bissi mit Missgunst gepaart ist?
Missgunst? Auf was?
was für ein Schmarrn, fällt dir keine bessere Ausrede ein..
Und ich amüsiere mich nur gerade herzhaft, wer jetzt noch alles zur Hilfe geholt wird.. Es sind nämlich immer die gleichen, die eigentlich stänkern und nicht sachlich bleiben können..
Und wenn wir mal beim Thema bleiben würden.. Ich habe von meinem Tierarzt 4 Bullmastiffs übernommen, die eingeschläfert werden sollten.. also, es gibt tolle Tierärzte die tolle Arbeit leisten, auch ohne dafür bezahlt zu werden..
das war hier aber nie das Thema..
Und es ging hier nirgends darum, dass Tierärzte Geldgeier sind (wirst keinen Beitrag dazu von mir finden) sondern darum, dass es im Ermessen des Tierarztes liegt, was er mit einem Hund macht, der grundlos eingeschläfert werden soll..
Und deshalb hatte ich einen Beitrag von Chimney zitiert, der genau das bestätigt:
Tja, und genau das ist z.B. so ein Punkt. Ich habe eine unkastrierte Hündin, und auch der nächste Hund wird -so alles passt- unkastriert bleiben.
Und ich lass mir als Tierärztin ganz bestimmt nicht von irgendwelchen selbsternannten Tierschützern vorschreiben, dass mein Hund operiert werden muss
Ich könnte mir eine Kastration ohne Probleme jederzeit selbst bestätigen, aber auf diesen Schwachsinn habe ich keine Lust.
Ergo: kein Tier aus dem Tierschutz, basta.
Weil eben auch eine Kastration nicht erlaubt ist, ob das neue Gesetz für Katzen schon raus ist weiß ich nicht, aber bei Hunden ist es nicht erlaubt. Was auch aus dem Beitrag von blue-emotion hervorgeht:
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
5.** zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf
Da steht nämlich geschrieben, dass nach § 6 Tierschutzgesetz die Kastration von Hunden (weiblich wie männlichen) so wie das Kupieren von Ohren und der Rute so wie ein entfernen der Wolfskralle unter das Amputationsverbot fällt
und darf nur vorgenommen werden, wenn dies medizinisch begründet werden kann.
Aber darum geht es gar nicht, sondern darum, dass es im Ermessen des Tierarztes liegt, ob es begründet ist oder nicht..