reiseverkehr tiere feber 09 bmg c.pdf
Heimtiere (Hund, Katzen, Frettchen) im Reiseverkehr aus Drittstaaten, die namentlich im Anhang II der VO (EG) Nr. 998/2003 genannt sind:
Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Weißrussland, Kanada, Chile, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch‐Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan,
Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna sowie Mayotte.
Für Tiere, die aus den oben genannten Drittstaaten im Reiseverkehr mitgenommen werden, gilt Folgendes:
Jedes Tier muss gekennzeichnet sein.
Jedes Tier muss gegen Tollwut geimpft sein, und diese Impfung muss gültig sein.
Für jedes Tier muss eine Bescheinigung vorlegt werden. Eine serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) ist nicht erforderlich.
Wiedereinfuhr von österreichischen Tieren aus genannten Drittstaaten:
Für jedes Tier muss im Fall der Wiedereinfuhr ein Heimtierausweis mitgeführt werden. Eine serologische Tollwutuntersuchung ist nicht erforderlich.
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Gelistete Drittländer
Darüber hinaus werden in der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 zahlreiche Länder aufgelistet (s. Anhang II Teil C), die eine dem Tollwutstatus der EU vergleichbare Tollwutsituation aufweisen. Für die Einreise in diese Länder gelten jeweils die landeseigenen Vorschriften. Bei der Ein- bzw.
Rückreise aus einem dieser Länder in ein EU-Mitgliedsstaat gelten die selben Vorschriften wie innerhalb der EU hinsichtlich Kennzeichnung und Tollwutimpfung,
dies muss allerdings in einer mitzuführenden Veterinärbescheinigung (Entscheidung 2004/824/EG) dokumentiert werden.
„ANHANG II
LISTE VON LÄNDERN UND GEBIETEN
TEIL C
AC Ascension AE Vereinigte Arabische Emirate AG Antigua und Barbuda AN Niederländische Antillen AR Argentinien AU Australien AW Aruba BA Bosnien und Herzegowina BB Barbados BG Bulgarien BH Bahrain BM Bermuda
BY Belarus CA Kanada CL Chile FJ Fidschi FK Falklandinseln HK Hongkong HR Kroatien JM Jamaika JP Japan KN St. Kitts und Nevis KY Kaimaninseln MS Montserrat MU Mauritius MX Mexiko NC Neukaledonien NZ Neuseeland PF Französisch-Polynesien PM St. Pierre und Miquelon RO Rumänien RU Russische Föderation SG Singapur SH St. Helena TT Trinidad und Tobago TW Taiwan
US Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich GU — Guam) VC St. Vincent und die Grenadinen VG Britische Jungferninseln VU Vanuatu WF Wallis und Futuna YT Mayotte“
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Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1467/2006 vom 4. Oktober 2006
Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/ 824/EG,
ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.
Einreise:
USA
Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf den
Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise
gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit
mindestens 6 Monaten in einem von der U.S.-Public-Health-Service-Behörde für tollwutfrei
erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach
Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tage nach
Grenzübertritt geimpft wird und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss. Fand die
Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise statt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch
des Besitzers unter Verschluss so lange verbleiben, bis nach der Impfung 30 Tage vergangen
sind. Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen.
Die Tollwutimpfung muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen
dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter
Verschluss verbleiben.
Quelle: Intervet
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Wiedereinreise in die EU:
http://www.oeamtc.at/reise/laender/ hier gibts auch noch Infos( sollte es geben!!!)
Von:
http://bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0923&doc=CMS1059738556738
http://bmg.gv.at/cms/site/attachmen...8556738/reiseverkehr_tiere_feber_09_bmg_c.pdf
Das BM f. Finanzen hat ein PDF auf der Seite vom Zoll und hier stehen alle Länder aufgelistet:
"Ausnahmen von der grenztierärztlichen Kontrollpflicht bei Einfuhren für den persönlichen Verbrauch"
Für die USA Rückreise/Wiedereinreise ist keine Titerbestimmung aber PP (Petpass) erforderlich nach den Zollbestimmungen des BM f. Finanzen:
PP Heimtierausweis („Pet Pass“ oder „Pet Passport“)
Von der Europäischen Kommission wurde für Hunde, Katzen und Frettchen aus EUMitgliedstaaten,
die im Reiseverkehr (innergemeinschaftlich und mit Drittstaaten)
mitgeführt werden, ein einheitlicher Heimtierausweis festgelegt, der eine eindeutige
Kennzeichnung und Überprüfung des Tieres zulässt. Im Heimtierausweis muss die
Vornahme einer (im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors stehenden)
gültigen Tollwutimpfung des betreffenden Tieres und gegebenenfalls einer gültigen
Auffrischungsimpfung gegen Tollwut mit einem inaktivierten Impfstoff von
mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) durch einen dazu ermächtigten
Tierarzt bestätigt sein;