habe im Internet eine gute Erklärung gefunden, warum es für Interessenten eines (Tierschutz)Hundes abschreckend sein kann, das man nicht Eigentümer wird. Vorausschicken möchte ich, das ich anstatt Schutzgebühr Tierschutzbeitrag sagen würde, den Vertrag als Schenkungsvertrag machen würde weil eben klar sein muss, das man keine Gewährleistung wie bei einem Züchter geltend machen kann. Eventuell noch eine Klausel das man ein Vorkaufsrecht zu einem symbolischen Preis (ein Euro zb.) hat, falls der Hundewerber das Tier nicht mehr halten kann.
Wer die „Schutzgebühr“ bezahlt, den Hund hegt, pflegt, füttert, versichert und in die Familie integriert, wird trotzdem nie zum Eigentümer, sondern zum Halter/Besitzer. Viele Unterzeichner derartiger Verträge glauben, dass ihnen keine Wegnahme des Hundes passieren kann, entweder
-weil sie gute Hundebesitzer sind und es deshalb keinen Grund dafür gibt;
- oder weil derartige Verträge, die die Rechte und Pflichten der Vertragspartner dermaßen ungleich verteilen, sowieso hinfällig sind.
Das kann gut gehen, muss aber nicht. Für eine Wegnahme des Hundes, ob man nun Pflegestelle oder Endzuhause ist, kann es genügen, mit den Tierschützern einmal nicht einer Meinung zu sein und das auch laut zu sagen. Dann gibt es mehrere Varianten, was passieren kann.
Dies ist keine Spekulation, sondern bereits hundertfach passierte Wirklichkeit:
Man muss seinen Anspruch auf den Hund in zermürbenden und teuren Gerichtsprozessen durchboxen.
Man wird unvorbereitet von einem „Rollkommando“ aufgesucht, das auf das Überraschungsmoment und zahlenmäßige Überlegenheit setzt und den Hund sofort mitnimmt.
Dem Rat, Schutzverträge dieser Art zu unterschreiben, weil diese keiner gerichtlichen Prüfung standhalten, kann ich mich deshalb nicht anschließen. Auch unterstützt man dieses unlautere System damit.
Wer die „Schutzgebühr“ bezahlt, den Hund hegt, pflegt, füttert, versichert und in die Familie integriert, wird trotzdem nie zum Eigentümer, sondern zum Halter/Besitzer. Viele Unterzeichner derartiger Verträge glauben, dass ihnen keine Wegnahme des Hundes passieren kann, entweder
-weil sie gute Hundebesitzer sind und es deshalb keinen Grund dafür gibt;
- oder weil derartige Verträge, die die Rechte und Pflichten der Vertragspartner dermaßen ungleich verteilen, sowieso hinfällig sind.
Das kann gut gehen, muss aber nicht. Für eine Wegnahme des Hundes, ob man nun Pflegestelle oder Endzuhause ist, kann es genügen, mit den Tierschützern einmal nicht einer Meinung zu sein und das auch laut zu sagen. Dann gibt es mehrere Varianten, was passieren kann.
Dies ist keine Spekulation, sondern bereits hundertfach passierte Wirklichkeit:
Man muss seinen Anspruch auf den Hund in zermürbenden und teuren Gerichtsprozessen durchboxen.
Man wird unvorbereitet von einem „Rollkommando“ aufgesucht, das auf das Überraschungsmoment und zahlenmäßige Überlegenheit setzt und den Hund sofort mitnimmt.
Dem Rat, Schutzverträge dieser Art zu unterschreiben, weil diese keiner gerichtlichen Prüfung standhalten, kann ich mich deshalb nicht anschließen. Auch unterstützt man dieses unlautere System damit.