Eigentumsvorbehalt - abschaffen Teil 2

Das glaube ich auch. Wer da mal dabei war, der weiß was (Durch-)Suchen heißt :eek:. Bzw. vielleicht eher nicht wenn die Polizei kommt, aber spätestens der Notar sucht das!

Ihr wißt aber schon wieviel Zeit zwischen Wohnungsöffnung weil eine Leiche und/oder ein Tier in der Wohung ist und offiziellem notariellem Weg vergeht ? Und nein die die den Hund befreien und oder die Leiche abholen suchen in der Wohnung gar nichts, dürfen sie auch gar nicht ! Da ist der Hund schon Monate im Zwinger oder schon wieder vermittelt, wenn er Glück hat !
 
Ich esse auch wenig Schweinfleisch, nur sind halt die Produktionsbedingungen von Puten- oder Hühnerfleisch auch an Dreck besser, außer du fütterst dir das Tier selber und köpfst es, wenns so weit ist.
 
Ihr wißt aber schon wieviel Zeit zwischen Wohnungsöffnung weil eine Leiche und/oder ein Tier in der Wohung ist und offiziellem notariellem Weg vergeht ? Und nein die die den Hund befreien und oder die Leiche abholen suchen in der Wohnung gar nichts, dürfen sie auch gar nicht ! Da ist der Hund schon Monate im Zwinger oder schon wieder vermittelt, wenn er Glück hat !

Zwischen Finden und Durchsuchen vergehen Stunden bis maximal 1 -2 Tage! Die ganze Abwicklung der Erbschaft kann Monate dauern.
Aber aus Erfahrung (!!) weiß ich, daß die Polizei bei der Wohnungsöffnung durch einen Schlosser dabei ist, Wache schiebt bis die Leiche abgeholt ist, dann kommt sowas wie Seuchendienst der die Spuren entfernt, Kühlschrank leert etc. Und genau zwischen Abholung und Seuchendienst muß die Wohnung von Habseligkeiten, Geld, Schmuck etc befreit sein.
:( Leider weiß ich das seit vorigem Jahr.

Es war kein Tier in der Wohnung, sonst hätte die Bekannte nicht eine Woche gelegen.... :( Solange sie Tiere hatte, waren wir täglich 1 - 3 mal in Verbindung. Erst als ihr letztes
Tier starb, wurde der Kontakt loser.

Also bitte: ich weiß wovon ich rede!

Bei einer anderen Bekannten wurde die Wohnung von der Polizei oberflächlich nach Wertgegenständen und Papieren durchsucht, während auf den Amtsarzt gewartet wurde, um die Frau ins Spital bringen zu können. Da war u.a. eine Katze vom TH dabei, die ich selbstverständlich sofort verständigt habe und die auch einem neuen Platz dann ohne Problem zugestimmt haben.
 
es läuft immer wieder darauf hinaus das es Unsicherheiten und mögliche Probleme gibt die man beim Kauf von Privat (Geld gegen Eigentum) nicht hat.
Seit dem chippen (und zuordenbarkeit der Hunde) noch mehr, denn früher wenn einer verstorben ist hat sich einer der Erben oder ein Nachbar, Bekannter den Hund einfach geschnappt und kein Hahn hat dannach gekräht mit welchem Vertrag der vor Jahren übernommen wurde. :D
Jetzt muss es offiziell laufen, wenn der Verein als Eigentümer am Chip ist.
Jetzt muss man sich fragen, ob man dem Verein gut genug ist um den Hund übernehmen zu dürfen.

Gehe ich davon aus, das ein Gros der Übernehmer tierliebende Menschen sind, dann mögen die Tierschützer auch mit wenigen Restriktionen/Einschränkungen Tiere vergeben und so vielen Schützlingen eine Übernahme ermöglichen.
Vertrauen gegen Vertrauen. Der Übernehmer vertraut dem Verein, bei dem er ein Tier nimmt.

Normalerweise nimmt sich kein Halter einen Hund aus dem Tierschutz um ihn dann im "gesetzlich genügenden 15m2 Zwinger" versauern zu lassen. Die sitzen vielmehr am Sofa und werden gehätschelt und geknuddelt.

Die schwarzen Schafe wie Animalhorder etc. soll sich der ATA vornehmen.
Gibts beim Tierschutz ja auch, Gesa K. Zarenhof zum Beispiel.
Und richtig perverse, wie Tier"liebhaber" kann man auch bei Kontrollen nicht überführen, wenn der Hund nicht grad Fesselspuren an den Beinen hat.

Bei Verstorbenen wo niemand das Tier kurzfristig nimmt kommt es ins staatliche Tierheim,
dieses ist sicher nicht schlechter als ein Privates. Dazu braucht das Tier keinen Verein als Schutz.

Ich oute mich hier mal: ich habe Jus studiert (nicht fertig aber das bürgerliche Recht hab ich) und mein Lebenspartner ist Anwalt.

Ich kann euch sagen: der beste Vertrag ist, wenn nur das Wichtigste geregelt ist. Falls nachweisbar auch mündlich, etwa durch Wohnen und Mietzahlung.
z.B. Ware und Preis beim Kauf, bei Mietverträgen Objekt und Miete, beim Arbeitsvertrag welche Arbeit, Ort, Stunden, Gehalt.

Warum? Weil dann nur die gesetzlichen Vorgaben gelten, etwa
das ABGB und Konsumentenschutzgesetz beim Kauf,
das ABGB, Mietrecht und ev. Konsumentenschutzgesetz bei der Miete und
ABGB, Angestelltengesetz und Kollektivvertrag beim Angestellten.
Die gesetzlichen Regelungen sind meist "fair", sollen beiden Parteien gleich dienen.

Alles, was darüber hinaus geregelt ist, etwa weil das Gesetz es zulässt das sich die Vertragspartner etwas anderes ausmachen geht das zu 90% zu Lasten dessen, der den Vertrag von der Gegenseite vorgelegt bekommt.
Manchmal gibts dafür gute Gründe, dieses "dispositive Recht" zu nutzen zb. ein Gewährleistungsausschluss beim Verkauf von gebrauchter Ware von Privatpersonen.
Oft ist es aber so das der Vertragsaufsetzer sich alles erdenkliche zubilligt und der "Dumme" der etwas will, einen Job, einen Handyvertrag, eine Wohnung, einen Hund die Krot halt notgedrungen frisst.
Oder halt eben nicht mehr frisst, wie es einige hier sehr erzürnt.

Beispiel:
beim Kauf die ellenlangen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wo die Firmen alles mögliche und (unzulässige) unmögliche reinschreiben, um sich die meisten Rechte zu sichern und den Käufer bestmöglich um seine zu bringen.
Mietrecht: zb. Befristungen müssen schriftlich gemacht sein, ist nichts vereinbart ist der Vertrag ein unbefristeter.
Arbeitsrecht: Konkurrenzklausel, befristete Dienstverhältnisse, Kündigungstermin 15. und 30. anstatt Quartal bei Angestellten. Ist nichts dazu vereinbart fährt der Angestellte am Besten.

-


wobei wir wieder beim Punkt wären: möglichst wenig Rechte für den Übernehmer. Blos nicht einsehen, das schon Verträge mit Eigentumsvorbehalt von Gerichten als Umgehungsgeschäft gesehen wurden. Neues Konstrukt schaffen :mad: um wieder Rechte zu umgehen.

<Pflegeverträge! Damit ist das Eigentum beim Verein - ohne wenn und <aber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischen Finden und Durchsuchen vergehen Stunden bis maximal 1 -2 Tage! Die ganze Abwicklung der Erbschaft kann Monate dauern.
Aber aus Erfahrung (!!) weiß ich, daß die Polizei bei der Wohnungsöffnung durch einen Schlosser dabei ist, Wache schiebt bis die Leiche abgeholt ist, dann kommt sowas wie Seuchendienst der die Spuren entfernt, Kühlschrank leert etc. Und genau zwischen Abholung und Seuchendienst muß die Wohnung von Habseligkeiten, Geld, Schmuck etc befreit sein.
:( Leider weiß ich das seit vorigem Jahr.

Es war kein Tier in der Wohnung, sonst hätte die Bekannte nicht eine Woche gelegen.... :( Solange sie Tiere hatte, waren wir täglich 1 - 3 mal in Verbindung. Erst als ihr letztes
Tier starb, wurde der Kontakt loser.

Also bitte: ich weiß wovon ich rede!

Bei einer anderen Bekannten wurde die Wohnung von der Polizei oberflächlich nach Wertgegenständen und Papieren durchsucht, während auf den Amtsarzt gewartet wurde, um die Frau ins Spital bringen zu können. Da war u.a. eine Katze vom TH dabei, die ich selbstverständlich sofort verständigt habe und die auch einem neuen Platz dann ohne Problem zugestimmt haben.

Ich kenn es anders , aber das ist definitiv kein Thema wo ich jetzt drauf herumreite ! Aber das Thema ist definitiv wichtig und "interessant", ich wohne allein mit 2 Hunden , hab zwar regelmäßigen Kontakt zu Freunden und Familie, es haben auch mehrere einen Schlüssel, aber nicht täglich, also es könnte bei einem plötzlichen Tod schon passieren dass 1-2 Tage vergehen, bis wer draufkäme, keine ahnung ob meine Hunde hysterisch bellen würden oder stille Mahnwache halten würden, kann man ja schwer simulieren ! wenn ich daran denk dass mein Nachbar zwei Stöcke ober mir 1 ganze Woche tot im Bad lag ...
 
@ Octobussi: im Mietrecht kenn ich mich auch ein wenig aus ohne studiert zu sein, nur wer bitte will einen Hund mit einer Wohnung vergleichen ? Meine persönlichen Emotionen gegenüber meiner Wohnung halten sich in Grenzen ;) , du weißt worauf ich hinaus will ? hoffe ich jedenfalls ! :D
 
1. Normalerweise nimmt sich kein Halter einen Hund aus dem Tierschutz um ihn dann im "gesetzlich genügenden 15m2 Zwinger" versauern zu lassen. Die sitzen vielmehr am Sofa und werden gehätschelt und geknuddelt.

2. Pflegeverträge! Damit ist das Eigentum beim Verein - ohne wenn und <aber.

1. --- Und wenn der Halter den Hund weiter verkauft???

2. --- Auch bei Pflegeverträgen kann man einfahren, wenn ein Richter nicht verstehen "will" um was es wirklich geht und man leider kein Geld mehr hat um Berufung einzulegen! Aber ok, da haben wir jetzt vorgesorgt mit Änderungen im Vertrag.
 
@Eva: sicher verstehe ich das, es ging nur ums verdeutlichen das
weniger im Vertrag geregelt = das Beste für denjenigen Vertragspartner der "Vertragsnehmer" ist, wo der andere Part mit viel Erfahrung den Vertrag aufgesetzt hat.

Es kam im Ersten Teil von Eigentumsvorbehalt mal ein Satz eines Vereins:
wir vergeben Tiere, keine Verträge.
Oder: den Hund hab ich, ob ich Besitzer oder Eigentümer bin, ist meinen Hunden auch wurscht.

Wäre im Fall Wohnung so:
ich vergebe Wohnungen, keine Verträge
Oder: Hauptsache ich bekomme die Wohnung, was im Vertrag steht ist nicht wichtig.

Nun, wichtig wirds vielleicht nie oder im Falle wo etwas nicht klappt. Dann fangen jene, denen vorher die Vertäge nicht so wichtig waren an, sich in den A.... zu beißen.

Wenn ich morgen die Patschn streck, kann sich Gaby die meinen Schlüssel hat, Filou nehmen. Faktisch und rechtlich, weil ich es so per Legat verfügt habe. Ohne sich vor irgendwem für gut genug dazu befunden lassen zu müssen. Eine Sorge weniger.
 
--- Und wenn der Halter den Hund weiter verkauft???

--- Auch bei Pflegeverträgen kann man einfahren, wenn ein Richter nicht verstehen "will" um was es wirklich geht und man leider kein Geld mehr hat um Berufung einzulegen! Aber ok, da haben wir jetzt vorgesorgt mit Änderungen im Vertrag.

Das schau ich mir an wie ich meine verhaltensoriginelle schwarze 8 Jahre alte Hündin weiterverkaufe :D Aber ich vergesse immer wieder dass in erster Linie mit kleinwüchsigen süßen Welpen im Tierschutz gehandelt wird ! :eek::mad: Wenn ich einen Welpen wollte käme der NUR vom Züchter!
 
1. Das schau ich mir an wie ich meine verhaltensoriginelle schwarze 8 Jahre alte Hündin weiterverkaufe :D Aber ich vergesse immer wieder dass in erster Linie mit kleinwüchsigen süßen Welpen im Tierschutz gehandelt wird ! :eek::mad: 2. Wenn ich einen Welpen wollte käme der NUR vom Züchter!

1. Davon redet keiner, aber bei einem jungen reinrassigen Haveneser aus dem Tierschutz z.B.???

2. genau da liegt der Ursprung des ganzen "Übels".
http://tirolertierengel.com/news/58/86/Peta-Tierheimhunde-Tierheime-voll-warum/
Ich finde das Video zeigt das Grundproblem, allerdings in sehr sarkastischer Form.
 
@Eva: sicher verstehe ich das, es ging nur ums verdeutlichen das
weniger im Vertrag geregelt = das Beste für denjenigen Vertragspartner der "Vertragsnehmer" ist, wo der andere Part mit viel Erfahrung den Vertrag aufgesetzt hat.

Es kam im Ersten Teil von Eigentumsvorbehalt mal ein Satz:
wir vergeben Tiere, keine Verträge.
Oder: den Hund hab ich, ob ich Besitzer oder Eigentümer bin, ist meinen Hunden auch wurscht.

Wäre im Fall Wohnung so:
ich vergebe Wohnungen, keine Verträge
Oder hauptsache ich bekomme die Wohnung, was im Vertrag steht ist nicht wichtig.

Nun, wichtig wirds vielleicht nie oder im Falle wo etwas nicht klappt. Dann fangen jene, denen vorher die Vertäge nicht so wichtig waren an, sich in den A.... zu beißen.

Wenn ich morgen die Patschn streck, kann sich Gaby die meinen Schlüssel hat, Filou nehmen. Faktisch und rechtlich, weil ich es so per Legat verfügt habe. Ohne sich vor irgendwem für gut genug dazu befunden lassen zu müssen.

Du hast recht, ich habe nicht zu Ende gedacht ..... weil ich nicht davon ausgehe dass der WTV meinem Sohn/meiner Schwester meine Hunde wegnehmen wollen würde um sie wieder in einen Zwinger zu stecken , sofern ich plötzlich abkratzen sollte!
 
zu 1. Vorkaufsrecht des Vereins. Plus saftige Vertragsstrafe. Ebenso wenn man beim "züchten" erwischt wird. Entweder verhüten oder Strafe. Am besten reinrassige Tiere nur kastriert übergeben.
 
Ich kenn es anders , aber das ist definitiv kein Thema wo ich jetzt drauf herumreite ! Aber das Thema ist definitiv wichtig und "interessant", ich wohne allein mit 2 Hunden , hab zwar regelmäßigen Kontakt zu Freunden und Familie, es haben auch mehrere einen Schlüssel, aber nicht täglich, also es könnte bei einem plötzlichen Tod schon passieren dass 1-2 Tage vergehen, bis wer draufkäme, keine ahnung ob meine Hunde hysterisch bellen würden oder stille Mahnwache halten würden, kann man ja schwer simulieren ! wenn ich daran denk dass mein Nachbar zwei Stöcke ober mir 1 ganze Woche tot im Bad lag ...

Da kannst aber vorsorgen. So wie meine Bekannte und ich: täglich 1 x vormittag "Meldung" geben (genaue Zeit nicht so wichtig), ev. abends nochmal. Das schränkt die Zeitspanne ganz enorm ein. Wichtig ist nur, daß es immer dieselbe Person ist, die auch genau weiß, was im Falle des Falles zu tun ist, die die Hunde kennt etc. Dieses "Backup" ist schon wichtig und sollte jeder haben. Damit fällt dann auch ein "weiß niemand nix genaues nicht" weg.

Aber dieses "Backup" hatten wir nur, solange sie Tiere hatte. Ich hab jetzt natürlich auch eines. D.h. es wird sofort eine Alarmkette aktiviert, wenn ich zu gewissen Zeiten nicht erreichbar bin.
 
zu 1. Vorkaufsrecht des Vereins. Plus saftige Vertragsstrafe. Ebenso wenn man beim "züchten" erwischt wird. Entweder verhüten oder Strafe. Am besten reinrassige Tiere nur kastriert übergeben.

wenn ein Richter einen "angeblichen mündlichen Kaufvertrag" (den ICH vor Gericht genauestens mit Bedingungen beschrieben hatte) einem unterschriebenen Pflegevertrag vorzieht?

Hunde unter 6 Monaten kann man nicht kastrieren.
Es gibt Gegenden, wo man im Süden nicht kastrieren lässt! (Hatte da selber eine verpfuschte Hündin bei mir zu Hause)
 
Oben