Eigentumsvorbehalt - abschaffen Teil 2

Ich meinte, der ATA kann fragen ober er in die Wohnung darf, darf sich aber ohne Polizei den Zutritt nicht erzwingen. Die Polizei ihrerseits darf sich den Zutritt ohne HD nur unter "Gefahr im Verzug" erzwingen.
Das stimmt. Nur die Anwendung "Gefahr in Verzug" ist auch wieder Auslegung. ;)

Der ATA darf einen Hund, der sichtlich gesundheitlich nicht "angeschlagen" ist, nicht beschlagnahmen und keineswegs vorübergehend in ein Tierheim bringen lassen, da seine Amtsausübung der "Verhältnismäßigkeit" unterliegt und eine Abnahme wegen einer leeren Wasserschüssel, oder auch keine (weils z.B. grad beim Abwasch ist), fällt absolut nicht unter Verhältnismäßigkeit, sondern unter Amtsmißbrauch.
Das beweis dann mal..... wie gesagt: Aussage gegen Aussage!
Es sind schon genug Hunde, die gut beisammen waren beschlagnahmt worden... Halt aus anderen Gründen, als eine leere Wasserschüssel, aber über die Gründe könnte man diskutieren. Nur nicht hier.
Sogar bei WiN wurde damals im nachhinein von den Tierheimen attestiert, daß die Meldungen über abgemagerte usw. Hunde nicht stimmen und die Hunde körperlich gut beisammen waren.

Außerdem ist ein Gesetz immer auszulegen. Heißt: ein HH, der seinem Welpen jede Stunde Wasser anbietet, aber die Schüssel wegstellt, weil der Hund sofort drin rumplantscht und erst lernen muss, dies nicht zu tun, verhält sich absolut gesetzestreu.
Im Nachhinein kommts dann auf die Beweiswürdigung des Richters an....
 
Die Polizei darf nur mit Durchsuchungsbefehl, oder bei Gefahr in Verzug meine Wohnung betreten.....sonst niemand. (ausgenommen Feuerwehr aber auch nur bei Gefahr in Verzug);)
 
es darf also weder ATA noch Polizei ohne Gefahr in Verzug dein Grundstück betreten, aber der Verein, dem man einen SV unterschrieben hat schon? Wie soll denn das rechtlich gehen?

Wobei ich bei diesem Punkt kein Problem hätte die Passage auf angekündigten Nachbesuch zu ändern, machen wir eh nie anders.
 
es darf also weder ATA noch Polizei ohne Gefahr in Verzug dein Grundstück betreten, aber der Verein, dem man einen SV unterschrieben hat schon? Wie soll denn das rechtlich gehen?

Wobei ich bei diesem Punkt kein Problem hätte die Passage auf angekündigten Nachbesuch zu ändern, machen wir eh nie anders.

Na der schon gar nicht...genauso wenig wie die vom Rundfunk;)
 
Nochmal:
Ein ATA hat grundsätzlich ein Betretungsrecht, auch unangekündigt. Ist ja sinnvoll.

Verwehrt man die Betretung, muß die Polizei hinzugezogen werden. Dann IST es Gefahr in Verzug!

Wer das nicht glaubt, kann es ja mal ausprobieren! ;)

Zum Durchsuchungsbefehl: der muß nur innerhalb von 24 Stunden nachgereicht werden.....
 
das relativiert aber dann schon ein bißerl die Angst vorm bösen Tierschutzverein, der plötzlich vor der Tür steht und den Hund schultert, weil er gerade die Wasserschüssel ausgesoffen hat :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Das wissen aber die wenigsten...da lassen sich viele Einschüchtern.....Seriös und mit offenen Karten spielen ist anders:cool:

@ AHA

Bei mir kommt niemand ohne Einladung rein...schon ausprobiert;)
 
da lassen sich viele Einschüchtern.....
Nur von so Leuten wied der TE! ;)

@ AHA
Bei mir kommt niemand ohne Einladung rein...schon ausprobiert;)

Das kommt drauf an..... Wahrscheinlich waren nicht genug Leute gegen Dich. Denk z.B. an die Beteiligten beim Tierschutzprozess. Oder wo die Wohnugn verwechselt wurde, die Tür aufgebrochen, der Hund erschossen...
Das sind die schlimmsten Beispiele, aber von denen hört man. Die anderen die ruhiger abgehen, davon liest man halt nix.

Ich lass die ATÄe immer rein, meistens kommen sie ja unangekündigt, und weil wir a) ein Verein sind, b) immer wieder "liebe Leute" gaaaaaanz besorgt sind und Anzeigen machen, kommen sie auch öfter. Auch von anderen Vereinen waren schon unangemeldet plötzlich Leute vor der Tür. Haben lieb gefragt und dann hab ich ihnen alles gezeigt. Hab da kein Problem. Höchstens mit der Zeit.

Bei uns gibts auch viele Wasserschüsseln (inkl. Babybadewanne, die kann nicht leer werden). ;)
 
Gerade nachgelesen:

http://www.jusguide.at/index.php?id=71&tx_ttnews[tt_news]=6728&tx_ttnews[year]=2010&tx_ttnews[month]=02&tx_ttnews[day]=14
Die Behörde ist berechtigt, Tierhaltungen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit jederzeit zu kontrollieren; nach dem zweiten Satz des § 35 Abs 4 TSchG ist sie bei Vorliegen der dort beschriebenen Verdachtslage zu einer Kontrolle sogar verpflichtet.

TSchG § 35 (4)
(4) Die Behörde ist berechtigt, Tierhaltungen sowie die Einhaltung von Tierhaltungsverboten unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit jederzeit zu kontrollieren. Unbeschadet der Abs. 2 und 3 hat die Behörde die Haltung von Tieren zu kontrollieren, wenn im Hinblick auf Verstöße gegen Tierschutzrechtsvorschriften, deretwegen eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Strafe verhängt worden ist, die Besorgnis weiterer Verstöße gegen Tierschutzrechtsvorschriften besteht. Ebenso hat die Behörde eine Kontrolle durchzuführen, wenn der Verdacht eines solchen Verstoßes besteht.
http://www.wien.gv.at/veterinaer/pdf/jahresbericht-2011.pdf
Gerade im Heimtierbereich kommt dem präventiven
Tierschutz eine enorm große Bedeutung zu. Effektiver
Tierschutz inkludiert auch regelmäßige Kontrollen. Die
Amtstierärzte der Stadt Wien können jederzeit Tierhaltekontrollen durchführen.
Bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes sind sie verpflichtet, Kontrollen und Erhebungen nach solchen Anzeigen durchzuführen. Die Amtstierärzte sind darüber hinaus berechtigt, sich
unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit jederzeit den
Zutritt zu Räumlichkeiten, Fahrzeugen und Liegenschaften zu verschaffen.
Ich dachte bisher auch, dass erst eine Anzeige erfolgen muss. (Aber wahrscheinlich wird uns hier wieder jemand erklären, dass das was schwarz auf weiß in einem Gesetzestext steht natürlich genau nicht so ist :rolleyes:).


Ob man nun wirklich warten will, bis der ATA mit der Polizei kommt oder ob man ihn gleich reinlässt ist dann ja jedem selbst überlassen...

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20003824&ShowPrintPreview=True
Daten, die im Rahmen der Tierschutzkontrolle zu erheben sind

1.
Name des Kontrollorgans und der von ihm beigezogenen Personen;
2.
Name des Halters;
3.
Name, Anschrift, Aufgabenbereich aller Betreuungspersonen;
4.
bei der Kontrolle anwesende Personen;
5.
Datum, Zeit und Dauer der Kontrolle;
6.
Art und Anzahl der Tiere;
7.
Alter des Haltungssystems bzw. dessen einzelner Elemente;
8.
Ausstattung, Zustand des Haltungssystems;
9.
Neu- oder Umbauten bestehender Haltungseinrichtungen nach In-Kraft-Treten des TSchG;
10.
Qualifikation und Anzahl der Betreuungspersonen;
11.
Durchgeführte Kontrolle des Tierhalters;
12.
Erfüllung von Aufzeichnungspflichten auf Grund des TSchG und anderer Rechtspflichten (z.B. Bestandverzeichnisse);
13.
Bewegungsfreiheit und Besatzdichte;
14.
Hygiene;
15.
Fütterung und Tränkung;
16.
Medizinische Behandlungen;
17.
Eingriffe;
18.
Alle sonstigen Anforderungen, die sich aus der Verordnung gemäß § 24 TSchG ergeben;
19.
Erkennbare Erkrankungen, Verletzungen, Missbildungen, Verhaltensstörungen;
20.
Gesamteindruck zum Wohlbefinden der Tiere;
21.
vorgefundene tote Tiere, soweit feststellbar Zeit und Ursache des Todes;
22.
sonstige Bemerkungen zur Tierhaltung, insbesondere Art, Ausmaß, Schwere und Dauer eines Verstoßes nach Einschätzung des Kontrollorgans, Bemerkungen zur Mitwirkung des Halters bei der Kontrolle, insbesondere Vermerk über Behinderungen, Verhinderungen oder sonstige Zwischenfälle bei der Kontrolle;
23.
Hinweise und aufgetragene Maßnahmen gemäß § 38 TSchG.
 
Das wissen aber die wenigsten...da lassen sich viele Einschüchtern.....Seriös und mit offenen Karten spielen ist anders:cool:

@ AHA

Bei mir kommt niemand ohne Einladung rein...schon ausprobiert;)

Ja es lassen sichimemr wieder Leute einschüchtern. Nur kommen diese Fälle nicht in die Presse, weil nicht so von Interesse.

z.B. ein Punkt des Vertrages: "Hund darf nicht unangemessen viel allein sein".

Nach einem Jahr Eingewöhnungszeit ist der Hund - ohne irgendwelche Probleme - (Zeugen) 3x pro Woche am Abend 3 Stunden allein. Die HH ist in Pension, mit dem Hund wird jede Menge (Zeugen) unternommen. Für den Verein/Orga ein Grund für eine Abnahme mit den Worten: "Sie haben den Vertrag unterschrieben, der Hund ist viel zu lang allein, die Mitnahme des Hundes ist rechtens.". Die Dame hat sich einschüchtern lassen - na gut, der Verein, nach einem Brief vom Anwalt auch:D
 
es darf also weder ATA noch Polizei ohne Gefahr in Verzug dein Grundstück betreten, aber der Verein, dem man einen SV unterschrieben hat schon? Wie soll denn das rechtlich gehen?

Wobei ich bei diesem Punkt kein Problem hätte die Passage auf angekündigten Nachbesuch zu ändern, machen wir eh nie anders.

Ist kompliziert, um DAS gehts nämlich vorab nicht. Ob das rechtens ist, ist ein anderes Thema und muss gesondert entschieden werden.

z.B. Verein sagt: Hund wird abgenommen, weil ein Vertragspunkt nicht erfüllt ist.

Läßt man sich nicht einschüchtern und gibt den Hund nicht raus, muss der Verein auf Herausgabe wg. Vertragsbruch klagen. Ab diesem Moment hat der HH nicht nur die psychische Belastung eines Gerichtsverfahrens, sondern auch die finanzielle. Von der Belastung wenn der Hund rausgegeben wird, gar nicht zu sprechen.
 
TSchG § 35 (4)
http://www.wien.gv.at/veterinaer/pdf/jahresbericht-2011.pdf
Ich dachte bisher auch, dass erst eine Anzeige erfolgen muss. (Aber wahrscheinlich wird uns hier wieder jemand erklären, dass das was schwarz auf weiß in einem Gesetzestext steht natürlich genau nicht so ist :rolleyes:).


Ob man nun wirklich warten will, bis der ATA mit der Polizei kommt oder ob man ihn gleich reinlässt ist dann ja jedem selbst überlassen...

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20003824&ShowPrintPreview=True

Ich mag Zynismus auch

allerdings habe ich auch keinerlei Problem zu sagen: mein Fehler repsektive mein unpassende Ausdrucksweise:

Der ATA hat kein Recht, sich ein Eindringen in eine Wohnung -Gebäude - im Zuge einer unangemeldeten, ohne Fallmeldung erfolgten Kontrolle, zu erzwingen.

Da ohne eine Fallmeldung keine "Gefahr im Verzug" besteht, kann auch die Polizei kein Eindringen erzwingen ohne Meldung von Mißstand.

Entschuldige mich für meine Ausdrucksweise,heißt ich nehme immer wieder mal verbal Abkürzungen und gehe fälschlicherweise von Voraussetzungen aus, die nicht vorhanden sind. Ist natürlich nicht OK
 
@ SydneyBristow: Danke fürs Raussuchen! :)

Was bitte nicht übersehen werden sollte:

  • Präambel/Promulgationsklausel
  • Auf Grund des § 35 Abs. 3, 5 und 7 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, Art. 2, sowie § 4 Abs. 1 des Bundes-Berichtspflichtengesetzes, BGBl. I Nr. 65/2002, wird - in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - verordnet:



Die Punkte die hier reingestellt werden sind Anhang 2




 
Ja es lassen sichimemr wieder Leute einschüchtern. Nur kommen diese Fälle nicht in die Presse, weil nicht so von Interesse.

z.B. ein Punkt des Vertrages: "Hund darf nicht unangemessen viel allein sein".

Nach einem Jahr Eingewöhnungszeit ist der Hund - ohne irgendwelche Probleme - (Zeugen) 3x pro Woche am Abend 3 Stunden allein. Die HH ist in Pension, mit dem Hund wird jede Menge (Zeugen) unternommen. Für den Verein/Orga ein Grund für eine Abnahme mit den Worten: "Sie haben den Vertrag unterschrieben, der Hund ist viel zu lang allein, die Mitnahme des Hundes ist rechtens.". Die Dame hat sich einschüchtern lassen - na gut, der Verein, nach einem Brief vom Anwalt auch:D

Was ist das für ein Verein? Ich kann das ehrlich fast nicht glauben, normalerweise ist doch jeder Verein in der traurigen Pflicht täglich Fälle abzulehnen, weil die Kapazitäten fehlen. Wer bitte macht so etwas und will Tiere zurück haben, denen es gut geht. 3 Stunden alleine ist für einen Hund ja idR nix Schlimmes. Kannst du mir da diesmal wirklich konkret eine Antwort geben?

Sollte so ein Verein mit derartigen Praktiken tatsächlich existieren, ist es dann nicht besser, vor genau diesem Verein zu warnen, anstatt einen Rundumschlag gegen die SV sämtlicher Vereine zu starten?

Diese juristischen Halbwahrheiten à la "Eigentümer des Hundes kann jederzeit in dein Wohnzimmer stürmen und den Hund entführen, notfalls samt Polizei" führen nämlich auch zu Verunsicherung bei den (zukünftigen) Adoptanten seriöser Vereine.

Ich vermiss im Übrigen nach wie vor konkrete Vorschläge, wie man nach aktueller Rechtslage und österreichischer Auslegung und Durchsetzung diverser Gesetze den Eigentumsvorbehalt für sämtliche Fälle, in denen es dem Tier schlecht geht, der ATA aber keinen Handlungsbedarf sieht auch anders formulieren kann.

Vielleicht sollte man dazu auch mal erwähnen, dass es für mich so einige Fälle gibt, die bei entsprechender Auslegung dem Gesetz und dem ATA genügen, meinen Ansprüchen an artgerechte Haltung aber keineswegs entsprechen. Vielleicht reden wir auch dabei aneinander vorbei,...
 
Na ja, würde es nicht schon reichen, sich auch als Tierschutzverein nicht dazu aufschwingen zu wollen und sich ÜBER österreichisches Gesetz zu stellen?

Ich sehe das so, dass sich jeder Pfitschigogerl-Tierschutzverein Rechte zugestehen möchte, die er gar nicht hat. Was qualifiziert einen Tierschutzverein überhaupt dazu, bestimmen zu wollen, wie jemand anderer einen Hund zu halten hat, solange er das Tierschutzgesetz einhält?

Wenn mir das Tierschutzgesetz zu lasch ist, sollte ich dann nicht versuchen, daran zu arbeiten, es zu ändern, anstatt mir meine eigenen Regeln zusammenbasteln zu wollen?
 
Als Tierschützer sind mir z.B. folgende im Gesetz erlaubten Haltungsmethoden zu lasch, und für ein von mir (Beispiel!) vergebenes Tier würde ich solche Haltungsmethoden schon gar nicht akzeptieren:

Kastenstände
Zwingerhaltung von Hunden mit 2 x tägl. Sozialkontakt (gibt dazu sogar einen thread)
dzt. erlaubte Bodenhaltung von Geflügel im Gegensatz zu Freilandhaltung

Das sind nur drei Beispiele, wo ich als Tierschützer mich dazu aufschwinge mehr als das Gesetz zu verlangen
 
Na ja, würde es nicht schon reichen, sich auch als Tierschutzverein nicht dazu aufschwingen zu wollen und sich ÜBER österreichisches Gesetz zu stellen?

Ich sehe das so, dass sich jeder Pfitschigogerl-Tierschutzverein Rechte zugestehen möchte, die er gar nicht hat. Was qualifiziert einen Tierschutzverein überhaupt dazu, bestimmen zu wollen, wie jemand anderer einen Hund zu halten hat, solange er das Tierschutzgesetz einhält?

Wenn mir das Tierschutzgesetz zu lasch ist, sollte ich dann nicht versuchen, daran zu arbeiten, es zu ändern, anstatt mir meine eigenen Regeln zusammenbasteln zu wollen?

Gute Frage;)
 
Wenn mir das Tierschutzgesetz zu lasch ist, sollte ich dann nicht versuchen, daran zu arbeiten, es zu ändern, anstatt mir meine eigenen Regeln zusammenbasteln zu wollen?

Weißt Du, wie lange eine Gesetzesänderung besonders im TSchG dauert?
Weißt Du, wie lange wir gekämpft haben, um überhaupt einmal ein bundeseinheitliches TSchG zu bekommen?
Weißt Du, wie viele Dinge, die die "Pfitschigogerl" TSV in ihren Verträgen schon lange vereinbart hatten, erst im Jahr 2005 Gesetz wurden?
Weißt Du, wieviele Leute die Tiere gut halten möchten und seit zig-zig jahren kein Problem mit den Verträgen hatten/haben?

Nur weil ein paar anscheinend (ist ja noch immer nicht belegt!!!) übers Ziel hinausschiessen, kann man dem Sinn dieser Vertäge nicht pauschal die Berechtigung absprechen.

Wenn es wirklich solche Vereine geben sollte, die wie behauptet Tiere aus Nichtigkeitsgründen wieder abholen, dann sollte man die outen. Aber solange da nichts Konkretes kommt, sondern nur "habe über 10 Ecken gehört, daß womöglich unter Umständen vielleicht" ist das kein Grund zur Besorgnis für die Vereine mit ordentlicher Handhabung einerseits und die Halter mit ordentlicher Handhabung andererseits!!!
 
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