Eigentumsvorbehalt - abschaffen Teil 2

Geh bitte - wegen Wasser ..
Das geb ich den Vogerln auch raus ...

Was soll das?!
Wenn man darauf völlig vergessen hat, liegt schon einiges andere auch im Argen ...
Hat aber jetzt auch nichts mit dem Eigentum zu tun, sondern mit den Grundbedürfnissen, die ohnehin selbstverständlich sein sollten.
 
Auch interessant, dass man mit lustigen Smileys garniert, in einem Internetforum darüber schreibt, dass man bewusst aus Bequemlichkeitsgründen die gesetzlichen MINDESTANFORDERUNGEN an die Haltung von Hunden nicht erfüllt.

Klar kann eine Schüssel mal leer werden (passiert ist mir das in den fast neun Jahren aber bisher glaub ich geschätzte drei mal), umgekippt werden, verdreckt werden,...

Aber wie man sieht: der Zugang zu Wasser ist keine Vorgabe, die sich irgendein Tierschützer aus den Fingern gesogen hat - wenns klingelt sollte die Schüssel gefüllt sein - könnte ja auch der Amtstierarzt sein der anläutet (und sei es nur weil ein garstiger Nachbar sich durch die Hunde gestört fühlt)


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Man kann es aber auch gehörig übertreiben. Der Hund hat eine Wasserschüssel die die meiste Zeit gefüllt ist und bekommt zusätzlich x-mal am Tag die Möglichkeit zu trinken. Außerdem kenne ich meinen Hund. Die trinkt in der Nacht NIE und auch nicht vor dem frühen Vormittag - egal wieviele gefüllte Wasserschüsseln da auch stehen mögen. Das ist ein haushoher Unterschied zu einem Hund der tatsächlich kaum was zu trinken bekommt.
 
Auch interessant, dass man mit lustigen Smileys garniert, in einem Internetforum darüber schreibt, dass man bewusst aus Bequemlichkeitsgründen die gesetzlichen MINDESTANFORDERUNGEN an die Haltung von Hunden nicht erfüllt.

Klar kann eine Schüssel mal leer werden (passiert ist mir das in den fast neun Jahren aber bisher glaub ich geschätzte drei mal), umgekippt werden, verdreckt werden,...

Aber wie man sieht: der Zugang zu Wasser ist keine Vorgabe, die sich irgendein Tierschützer aus den Fingern gesogen hat - wenns klingelt sollte die Schüssel gefüllt sein - könnte ja auch der Amtstierarzt sein der anläutet (und sei es nur weil ein garstiger Nachbar sich durch die Hunde gestört fühlt)

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Ja, aber da drum gehts ja nicht-da kann die Wasserschüssel mal zufällig leer sein, uns schwupps, wäre das ein Grund, den Hund abgeben zu müssen....da muß man zustimmen, daß jederzeit eine unangemeldete Kontrolle ins HAus darf-wenn man da nicht mitspielt, muß man möglicherweise mit der Abnahme des Hundes rechnen? Und warum hat nur der HH Pflichten, der Verein nicht? Gibts einen Verein, der sich im Gegensatz dazu verpflichtet, den Hund im Notfall wieder zurückzunehmen?
 
Auch interessant, dass man mit lustigen Smileys garniert, in einem Internetforum darüber schreibt, dass man bewusst aus Bequemlichkeitsgründen die gesetzlichen MINDESTANFORDERUNGEN an die Haltung von Hunden nicht erfüllt.

Klar kann eine Schüssel mal leer werden (passiert ist mir das in den fast neun Jahren aber bisher glaub ich geschätzte drei mal), umgekippt werden, verdreckt werden,...

Aber wie man sieht: der Zugang zu Wasser ist keine Vorgabe, die sich irgendein Tierschützer aus den Fingern gesogen hat - wenns klingelt sollte die Schüssel gefüllt sein - könnte ja auch der Amtstierarzt sein der anläutet (und sei es nur weil ein garstiger Nachbar sich durch die Hunde gestört fühlt)




Bei den "Scheidungskriegen" dies bei manchen Vereinen gegeben hat, wäre ich mir da nicht so übermäßig sicher :(

Was eine Unterstellung sondergleichen ist, denn das ist mit Sicherheit NICHT der Grund warum die Schüssel alle heilige Zeiten mal leer ist. :mad:
 
Die ist mir bekannt. Allerdings gibt dieses Gesetz dem Staat nicht dadurch ein Werkzeug der Willkür an die Hand.

Denn der Staat kann den Hund, dessen HH mal für ne Viertelstunde vergessen hat Wasser nachzufüllen, keineswegs beschlagnahmen

Noch mal: Diese Verträge machen es möglich, auf Herausgabe zu bestehen, da ein Vertragspunkt nicht erfüllt wurde. Es steht nämlich in diesem Vertrag keinerlei Zeitangabe, wie lange der Hund nicht ohne Waser sein darf.

Doch kann er (der Staat)! Der ATA kommt nämlich immer alleine (Aussage gegen Aussage) und macht eine Momentaufnahme. Es ist ihm nicht zuzumuten, daß er davon ausgehen kann/muß, daß es sonst anders ist, als bei seinem Besuch. Er kann es in Betracht ziehen, muß aber nicht.

Wenn man wegen Schnellfahren erwischt wird, muß der Polizist auch nicht berücksichtigen, daß man sonst ev. nicht schnell fährt......

Ich erinnere hier nur an den prominenten Fall WiN, wo die Hunde gutgenährt und sicher auch mit ausreichend Wasser versorgt waren - nicht zum Zeitpunkt des Besuches durch den ATA. Es mögen auch andere Gründe vorgelegen haben, aber es wurde als Anlass genommen, daß die Hunde KEIN FRISCHES WASSER zu Verfügung hatten (Jänner!)

Lt. Tierhalteverordnung darf ein Hund NIE ohne Wasser sein. Die Dauer ohne Wasser ist damit auf NULL eingeschränkt. Auch das Wort "Qualität" läßt einem ATA Spielraum.
 
Ich sag einfach mal: Papier ist geduldig.
Genau so wie in Mietverträgen ist vieles nicht rechtens.
Viele Verträge werden einfach geschrieben, ohne das wer eine Ahnung vom Recht hat, einfach so. Ich finde zumindest große Vereine/ Tierheime sollten mal ihre Schutzverträge rechtlich so überprüfen lassen das die hieb- und stichfest sind.

Unterschrieben heißt nicht unbedingt das so ein Vertrag auch rechtens ist

Ein Richter kann einen Vertrag wegen bestimmter Klauseln als sittenwidrig ansehen und daher den Vertrag als rechtlich unwirksam bestimmen. Also ist immer etwas "Vorsicht" angesagt.
Und da hängt vieles vom Richter ab...
 
Mich würde auch interessieren, was passiert, wenn es den Verein nicht mehr gibt.
Laut Dagmar (Sheera) ist ja der Eigentümer, der, auf den der Chip registriert ist.
 
Doch kann er (der Staat)! Der ATA kommt nämlich immer alleine (Aussage gegen Aussage) und macht eine Momentaufnahme. Es ist ihm nicht zuzumuten, daß er davon ausgehen kann/muß, daß es sonst anders ist, als bei seinem Besuch. Er kann es in Betracht ziehen, muß aber nicht.

Wenn man wegen Schnellfahren erwischt wird, muß der Polizist auch nicht berücksichtigen, daß man sonst ev. nicht schnell fährt......

Ich erinnere hier nur an den prominenten Fall WiN, wo die Hunde gutgenährt und sicher auch mit ausreichend Wasser versorgt waren - nicht zum Zeitpunkt des Besuches durch den ATA. Es mögen auch andere Gründe vorgelegen haben, aber es wurde als Anlass genommen, daß die Hunde KEIN FRISCHES WASSER zu Verfügung hatten (Jänner!)

Lt. Tierhalteverordnung darf ein Hund NIE ohne Wasser sein. Die Dauer ohne Wasser ist damit auf NULL eingeschränkt. Auch das Wort "Qualität" läßt einem ATA Spielraum.

Das ist schlicht nicht wahr.

der ATA hat NICHT das Recht, ohne das ein gemeldeter Fall vorliegt, einen privaten Tierhalter zu kontrollieren.

Der ATA hat auch nicht das Recht ohne Polizeibedeckung unangemeldet eine Wohnung zu betreten.

Das Aufgabengebiet - gesetzlich geregelt, eines ATA umfasst NICHT, willkürlich private Tierhalter zu kontrollieren.
 
Das ist schlicht nicht wahr.

der ATA hat NICHT das Recht, ohne das ein gemeldeter Fall vorliegt, einen privaten Tierhalter zu kontrollieren.

Der ATA hat auch nicht das Recht ohne Polizeibedeckung unangemeldet eine Wohnung zu betreten.

Das Aufgabengebiet - gesetzlich geregelt, eines ATA umfasst NICHT, willkürlich private Tierhalter zu kontrollieren.

Themaverfehlung. Darum ging es zu keinem Zeitpunkt.
 
Ein Richter kann einen Vertrag wegen bestimmter Klauseln als sittenwidrig ansehen und daher den Vertrag als rechtlich unwirksam bestimmen. Also ist immer etwas "Vorsicht" angesagt.
Und da hängt vieles vom Richter ab...

Allerdings muss ein Vertrag wegen eines Punktes, der nicht dem Gesetz entspricht keineswegs für null und nichtig erklärt werden.

Er kann genausogut bestehen bleiben und nur dieser Punkt ist null und nichtig.
 
Wer hat hier etwas von willkürlich/ohne vorherige Anzeige geschrieben?

Ich hatte gepostet:

Zitat von Tamino
Die ist mir bekannt. Allerdings gibt dieses Gesetz dem Staat nicht dadurch ein Werkzeug der Willkür an die Hand.

Denn der Staat kann den Hund, dessen HH mal für ne Viertelstunde vergessen hat Wasser nachzufüllen, keineswegs beschlagnahmen

Noch mal: Diese Verträge machen es möglich, auf Herausgabe zu bestehen, da ein Vertragspunkt nicht erfüllt wurde. Es steht nämlich in diesem Vertrag keinerlei Zeitangabe, wie lange der Hund nicht ohne Waser sein darf


Die Antwort von AHA:Doch kann er (der Staat)! Der ATA kommt nämlich immer alleine......
 
Da steht immer noch nichts davon, dass der ATA ohne Grund kommt...

Genau das meinte ich doch:

Ein Vertragspunkt "Wasser" gibt einem Verein, der schlicht zu einer unangemeldeten Kontrolle kommt, das Recht auf Herausgabe, ich nannte es ein Insturment der Willkür

drauf kam von Dir das TSchg...

dann kam von AHA der ATA...

und sorry, weder das Gesetz noch der ATA sind Grundlagen für Willkür
 
@ Tamino

Theoretisch (um nichts anderes gehts in diesem und im letzten thread)

ATA kommt - Grund: Anzeige von Nachbarn etc.
ATA sieht kein Wasser
ATA KANN eine Strafe verfügen, eine Ermahnung aussprechen (mündlich oder schriftlich), er kann aber auch den Hund/das Tier vorübergehend in ein Tierheim bringen lassen.

Es ist so, daß der ATA jederzeit ein Betretungsrecht hat, auch unangekündigt. Das wird ja auch hier im Forum auch immer wieder betont, daß ein angemeldeter Besuch kaum was bringt. Theoretisch kann man dem ATA den Zutritt natürlich kurzfristig verweigern. Dann holt er die Polizei und es ist Gefahr in Verzug und damit gehen alle rein.

Wenn ich Zeit hätte, könnt ich den Gesetzestext raussuchen. Vielelicht ist jemand anderer so nett?

Normalerweise wird eine feuchte grad leere Wasserschüssel kein Thema sein. Aber da hier theoretisiert wird, die Möglichkeit nur einem Verein gegeben wird, aber nicht einem ATA, hab ich das geschrieben.

Es gibt natrülich manchmal auch Behördenwillkür. Nicht oft, aber soll schon vorgekommen sein. Egal welche Behörde!!!

Die Antwort von AHA:Doch kann er (der Staat)! Der ATA kommt nämlich immer alleine......

Ist Dein Lachsmily hinter AHA ein Tippfehler, oder was soll es bedeuten?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Tamino

Theoretisch (um nichts anderes gehts in diesem und im letzten thread)

ATA kommt - Grund: Anzeige von Nachbarn etc.
ATA sieht kein Wasser
ATA KANN eine Strafe verfügen, eine Ermahnung aussprechen (mündlich oder schriftlich), er kann aber auch den Hund/das Tier vorübergehend in ein Tierheim bringen lassen.

Es ist so, daß der ATA jederzeit ein Betretungsrecht hat, auch unangekündigt. Das wird ja auch hier im Forum auch immer wieder betont, daß ein angemeldeter Besuch kaum was bringt. Theoretisch kann man dem ATA den Zutritt natürlich kurzfristig verweigern. Dann holt er die Polizei und es ist Gefahr in Verzug und damit gehen alle rein.

Wenn ich Zeit hätte, könnt ich den Gesetzestext raussuchen. Vielelicht ist jemand anderer so nett?

Normalerweise wird eine feuchte grad leere Wasserschüssel kein Thema sein. Aber da hier theoretisiert wird, die Möglichkeit nur einem Verein gegeben wird, aber nicht einem ATA, hab ich das geschrieben.

Es gibt natrülich manchmal auch Behördenwillkür. Nicht oft, aber soll schon vorgekommen sein. Egal welche Behörde!!!



Ist Dein Lachsmily hinter AHA ein Tippfehler, oder was soll es bedeuten?[/quote]

Entschuldige bitte, ist ein Tippfehler
 
@ Tamino

Theoretisch (um nichts anderes gehts in diesem und im letzten thread)

ATA kommt - Grund: Anzeige von Nachbarn etc.
ATA sieht kein Wasser
ATA KANN eine Strafe verfügen, eine Ermahnung aussprechen (mündlich oder schriftlich), er kann aber auch den Hund/das Tier vorübergehend in ein Tierheim bringen lassen.

Es ist so, daß der ATA jederzeit ein Betretungsrecht hat, auch unangekündigt. Das wird ja auch hier im Forum auch immer wieder betont, daß ein angemeldeter Besuch kaum was bringt. Theoretisch kann man dem ATA den Zutritt natürlich kurzfristig verweigern. Dann holt er die Polizei und es ist Gefahr in Verzug und damit gehen alle rein.

Wenn ich Zeit hätte, könnt ich den Gesetzestext raussuchen. Vielelicht ist jemand anderer so nett?

Normalerweise wird eine feuchte grad leere Wasserschüssel kein Thema sein. Aber da hier theoretisiert wird, die Möglichkeit nur einem Verein gegeben wird, aber nicht einem ATA, hab ich das geschrieben.

Es gibt natrülich manchmal auch Behördenwillkür. Nicht oft, aber soll schon vorgekommen sein. Egal welche Behörde!!!



Ist Dein Lachsmily hinter AHA ein Tippfehler, oder was soll es bedeuten?

Vielleicht habe ich mich mißverständich ausgedtückt:

Ich meinte, der ATA kann fragen ober er in die Wohnung darf, darf sich aber ohne Polizei den Zutritt nicht erzwingen. Die Polizei ihrerseits darf sich den Zutritt ohne HD nur unter "Gefahr im Verzug" erzwingen.

Der ATA darf einen Hund, der sichtlich gesundheitlich nicht "angeschlagen" ist, nicht beschlagnahmen und keineswegs vorübergehend in ein Tierheim bringen lassen, da seine Amtsausübung der "Verhältnismäßigkeit" unterliegt und eine Abnahme wegen einer leeren Wasserschüssel, oder auch keine (weils z.B. grad beim Abwasch ist), fällt absolut nicht unter Verhältnismäßigkeit, sondern unter Amtsmißbrauch.

Außerdem ist ein Gesetz immer auszulegen. Heißt: ein HH, der seinem Welpen jede Stunde Wasser anbietet, aber die Schüssel wegstellt, weil der Hund sofort drin rumplantscht und erst lernen muss, dies nicht zu tun, verhält sich absolut gesetzestreu.
 
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