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meinst du wirklich das der italienische Staat soviel Geld für Streunerhunde in die Hand nimmt..kann ich mir nicht vorstellen...
und noch einmal...ich glaube nicht das man in Italien für Streunerhunde soviel Geld hinlegt..niemals...
Hast dich gerade selbst nicht daran gehaltenkönnen bitte alle fair bleiben bzw. beim Thema bleiben?
Das Tierschutz Geld kostet sollte klar sein, und beim Tierheimbeitrag (genannt Schutzgebühr) geht es um alle Hunde/sonstige Tiere des Tierheims/Vereins also auch um die nicht vermittelbaren, die auch Futter und Arzt brauchen.
Ich meine nicht einschätzen zu können, was da für Kosten anfallen.
Traurig, das sich seriöse Tierschützer oft (negativ) verkalkulieren und pleite gehen, während eine Frau (Vet-med Studentin drüber der Donau, mehr sag ich nicht dazu) sich "easy Hunde - klein, süß und hell" aus Bratislava holt und hier mit Aufschlag binnen Tagen vercheckt. Nur das ist ein anderes Thema.
Dass ein Schutzvertrag möglich ist, bei dem der Hund ein Sicherheitsnetz haben kann, auch wenn er in das Eigentum des neuen Halters übergeht, glaube ich aus den Posts von tte herausgelesen zu haben. Auch wenn man extreme Ansichten nicht mag, sollte man doch das Wesentliche herauslesen können und wollen.
Wie ich schon früher gesagt habe, hätte ich kein Problem, einen Hund von einem Tierschutzhaus zu übernehmen, wenn ich so einen Vertrag mit dem Eigentumsvorbehalt unterschreiben müsste, denn warum sollten die den Hund wieder zurückholen, wenn alles passt?
".
Im Großen und Ganzen sehe ich das wie Du...aber es gibt eben Ausnahmen. Ein SChutzvertrag zur Absicherung des Tieres ist auch ohne Eigentumsvorbehalt unbegrenzt möglich. Warum also daran festhalten....
Hab mir mal si einige Schutzverträge angesehen und da stellen sich schon einige rechtliche und prinzipielle Fragen:
1.Wer ist Eigentümer, wenn sich der Verein/Orga auflöst, der HH nämlich nicht
2. Wieso wird zwar festgelegt, dass der HH das Tier nicht weitergeben darf sondern an den Verein/Orga zurückgeben muss
aber gleichzeitig nicht festgeschrieben, dass der Verein/Orga das Tier auch zurücknehmen muss. Muss er nämlich lt. diesen Verträgen nicht
3.Wieso muss der Verein/Orga eine Tel. bzw. Adressänderung oder Namensänderung an den HH nicht mitteilen, der HH jedoch schon
4. Ein Verein verlangt eine Kastration vor dem 1. Lebensjahr, weigert man sich, hat man unterschreiben, dass das Tier ausgefolgt werden muss.
5. Ein Verein legt fest, dass das Tier sofort abgeholt werden kann, wenn es psychisch oder physisch schlecht gehalten wird, erklärt aber z.B. "psychisch" überhaupt nicht.
6. Ein Verein legt fest, dass man keinerlei Anspruch (auf Unterstützung oder Schutzbetrag Retournierung hat, wenn der Hund vom "Vereins-TA" als gesund erklärt ist. Da fällt mir sofort der Hund mit der enormen Pfotenfehlstellung ein, inoperabel, er wird nie länbger als 10 Minuten am Stück gehen können.....auch diesen Hund hat der TA für gesund erklärt...
ergo auch wenn einige andere TAs Befunde ausstellen, nützt das gar nichts
Also ehrlich gesagt, alles was ich da so gelesen habe, bestärkt mich darin, derartige Verträge keinesfalls zu unterzeichnen. Denn die Pflichten des Vereins suche ich vergeblich
Tamino;24472261.Wer ist Eigentümer schrieb:Das wäre ja schon mein größtes Problem dabei....
Eine Klausel für den Fall des Falles wäre wichtig.
Ich habe ja jetzt in diesem Thread schon direkt ein schlechtes Gewissen, dass ich einen Hund vom Züchter habe. Aber ihr Züchter würde meinen Hund zurücknehmen, falls ich plötzlich das Zeitliche segne oder was auch immer - vielleicht weiterverkaufen oder in seinem Rudel behalten - solange er das im Sinne des Wohlergehens meines Hunde tut, ist es in Ordnung.
Das wäre ja schon mein größtes Problem dabei....
Eine Klausel für den Fall des Falles wäre wichtig.
Ich habe ja jetzt in diesem Thread schon direkt ein schlechtes Gewissen, dass ich einen Hund vom Züchter habe. Aber ihr Züchter würde meinen Hund zurücknehmen, falls ich plötzlich das Zeitliche segne oder was auch immer - vielleicht weiterverkaufen oder in seinem Rudel behalten - solange er das im Sinne des Wohlergehens meines Hunde tut, ist es in Ordnung.
4.frisches Wasser muss immer bereitstehen
alles Punkte die eine Abnahme des Hundes ermöglichen
na servas, ich stell mir grad vor, unangekündigte Kontrolle, ich lass den Typen rein, weil ich Angst hab, dass sie mir sonst den Hund wegnehmen
und der garstige Hund hat grad 3 Minuten vorher das Wasser ausgeschlürft....
1.5. Fütterung und Pflege
(1) Der Halter hat dafür zu sorgen, dass dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht.
2. Tierhaltungsverordnung
Da wäre meine längst weg
Das arme Tier hat nämlich nicht ständig eine Wasserschüssel vor der Nase & während der kalten Jahreszeit muss sich die Arme auch extra melden wenn's Wasser will da sie noch immer nicht gelernt hat, die Türe zu öffnen.
Zumindest fragt wohl keiner mehr dannach