Eigenheim vermieten

angie52

Super Knochen
Mein Elternhaus Nr. 2 ( in NÖ, aufgewachsen bin ich in Wien) steht seit 3 Jahren leer. Nun habe ich die Möglichkeit, zu vermieten, wobei mir die Leute recht gut gefallen, und ich möchte sehr gerne, dass das Haus wieder bewohnt wird und Leben einkehrt. Davor hatte ich auch schon Angebote, konnte aber noch nicht so richtig loslassen ...
Was muss ich beachten bei einer Vermietung? Ich bin dabei ein vollkommener Neuling und möchte nicht alles ganz verlieren, sonst hätte ich gleich verkaufen können ...
 
Lass Dich von einem guten Anwalt beraten, der sich auch noch gut mit dem Thema auskennt. Mietvertrag auf jeden Fall über einen Anwalt machen. Ich wohne auch zur Miete hier in einem kleinen Häuschen und auch meine Vermieterin macht die Verträge nur über den RA.
 
Oder Notar, da gibt es glaube ich auch eine gratis Erstauskunft?

Auf jeden Fall unbedingt Beratung durch einen Juristen!
 
Danke für eure raschen Antworten!

Ich habe vor einiger Zeit einen Vertrag "gebastelt" aus bestehenden Verträgen und einem Mustervertrag von Konsument und ihn meinen Bedürfnissen angepasst. Damals hatte ich nämlich auch Interessenten, ist aber dann doch nichts daraus geworden.
Diesen könnte ich ja dem Notar bzw. RA vorlegen, damit er drüberschaut. Nicht, dass ich mich selbst übervorteile, oder dass etwas drinnensteht, das so nicht zulässig ist.

Das Wesentliche daran ist ja, dass mir selbst klar ist, was mir wichtig ist, und ich nichts vergesse.
Wenn ich schon vermiete, soll es ja schon etwas Dauerhaftes sein. Aber ich möchte eben auf keinen Fall, dass ich die Leute nicht mehr loswerde, falls es überhaupt nicht passt.
 
Mein Entwurf wäre ein unbefristeter mit Kündigungsfristen mit Verzicht auf Kündigung für 3 Jahre.
Es geht ja auch um die Vertragsgebühren ans Finanzamt, die bei jeder Verlängerung eines befristeten wieder fällig wären.

Aber ja, ich sehe, dass ich das wirklich von jemandem, der sich auskennt, ansehen lassen muss. Ist ja nicht so, dass ich nicht versucht hätte, mich zu informieren - habe sogar schon eine extra Steuernummer dafür, aber ....

Ein Notar macht das auch, ja? Anwalt kenne ich nämlich nur einen, für den solche Dinge ... naja ... Kinkerlitzchen sind, und den ich nicht mit so etwas belästigen will.

Heute haben die Leute das Haus besichtigt, sind wirklich interessiert und machen auf mich einen guten Eindruck punkto "Bewohnen" und nicht "Abwohnen"......
 
Unbedingt den Vertrag befristen. Nicht weit von uns wurde ein Haus unbefristet vermietet, es wurde dann nichts vereinbartes gemacht, der Garten ist verwildert und das Haus war komplett zu sanieren, weil 5 Katzen im Haus markiert hatten, Ölheizung kaputt und 1 Jahr keine Miete. Es hat lange gedauert bis die Räumung durch war. Ich will Dich nicht erschrecken, aber ich weiß, wie das Haus vorher und nachher war und das war absolut erschütternd:(.
 
...und in letzter Zeit häufen sich die Klagen gegen Mietnomaden....

Vermieten ist halt eine grosse Vertrauenssache,da Du in die Interessenten nicht rein schauen kannst und sie oft das blaue vom Himmel runter lügen. Ich habe auch schon mehrfach gehört, dass man sich Gehaltsbestätigungen vorlegen lassen soll (die auch schon mal gefälscht waren), damit zumindest zum Zeitpunkt der Vermietung sicher ist, dass sie überhaupt einen Job haben und die Mieterzahlung möglich ist.

Wichtig wer auch, dass Du das Recht hast, die Räumlichkeiten jedes halbe Jahr oder Jahr einmal zu besichtigen, damit Dich nicht irgend wann mal der Schlag trifft....

In den Vertrag muss man natürlich alles erforderliche rein schreiben,sollte es aber Probleme geben, dauert die Räumungsklage dann mindestens 1 Jahr....

Dennoch: VIEL GLÜCK!!

PS: Habe in einer Bank gearbeitet und kenne daher das Leid vieler Vermieter
 
Wichtig wer auch, dass Du das Recht hast, die Räumlichkeiten jedes halbe Jahr oder Jahr einmal zu besichtigen, damit Dich nicht irgend wann mal der Schlag trifft....

Das wäre mir sehr recht, wenn ich jedes Jahr alle Wohnungen inspizieren könnte... Nur spielt es das nicht.
 
Mit Vorankündigung, alle ein bis zwei Jahre mal, oder wenn Gefahr im Verzug ist, oder kurz vor Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter / Eigentümer schon mal nach dem Rechten sehen.
 
Mit Vorankündigung, alle ein bis zwei Jahre mal, oder wenn Gefahr im Verzug ist, oder kurz vor Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter / Eigentümer schon mal nach dem Rechten sehen.

Welche Gefahr soll denn das sein? Wenn es brennt, müssen sie die Feuerwehr, aber nicht den Vermieter ins Haus lassen..

In der Regel hat man keine Chance… Wenn der Mieter nicht will, muss er den Vermieter nicht ins Haus lassen.. also in Deutschland so erlebt.. unfassbar, aber die Realität...

Bei einem Nachbarn miterlebt, der sein Haus vermietet hatte.. Er hatte einen ordentlichen Mietvertrag, allerdings unbefristet, abgeschlossen.. Er ist die Mieter nicht los geworden, auch nicht mit dem Grund Eigenbedarf.. Die Mieter sind wegen allem vor Gericht gezogen. Diese Familie mit Kindern war mit allen Wassern gewaschen, kannten sich bestens aus und haben alles ausgereizt..

So wurde kurz nach dem Einzug gleich die Miete gekürzt, womit sie immer durchgekommen sind.. Da waren mal Lampen, dann wieder was an der Heizung defekt.. Aber den Vermieter haben sie nicht in Haus gelassen, der die Mängel beheben wollte.. Das ganze ging immer nur mit Anwalt, was für den Vermieter enorm kostspielig.. Der Mieter im Mieter Rechtsschutz für 60 oder 70 Euro im Jahr, deshalb alles über den Anwalt, der Vermieter kein Mieter Rechtsschutz, weil zu teuer, deshalb alles aus eigener Tasche bezahlt..

Vor Gericht kam es jedes Mal zu einem Vergleich, immer zum Nachteil des Vermieters.. Aber die Mieter wurde er trotzdem nicht los.. Die Mieter haben dem Vermieter vorgeschlagen, dass sie für 10.000 Euro ausziehen.. Ich glaube letztendlich haben sie sich auf 8.000 Euro geeinigt.. Der Vermieter nicht nur mit den Nerven am Ende, auch finanziell (Klagen, Vergleiche und letztendlich die Abfindung) zudem noch ein abgewohntes und runter gewirtschaftetes Haus zurück erhalten.. Die vorhandene Einbauküche war auch nicht mehr vorhanden..

Dieser Terror hat sich 6 Jahre hingezogen, weil man als Vermieter immer den kürzeren zieht und die einbehaltene Kaution reichte nicht einmal für die Weißbinder.. Den Mietern hatte man das nicht angesehen, was das für Leute waren.

Aber es gibt auch noch anständige Mieter - wie es immer so schön heißt, man darf nicht alle über einen Kamm scheren..
 
Na servas! Das macht nicht gerade Mut!
Meine Schwester hatte leider auch nicht die besten Erfahrungen, als sie ihre Wiener Wohnung an eine WG von Studentinnen vermietet hatte ...

Laut Aussage der Interessenten davor ( wo dann nichts daraus geworden ist) soll es normal sein, dass der Vermieter immer noch einen Schlüssel vom Objekt hat für den Fall, dass irgendwas passiert. War zumindest lt. deren Aussage dort so, wo sie gewohnt haben.

Ich habe ja ganz sicher nicht vor, dauernd bei denen vor der Tür zu stehen, um sie zu kontrollieren. Da müssen mir die Mieter umgekehrt auch vertrauen, dass ich sie in Ruhe lasse, wenn alles passt.

Meinen Nachbarn fühle ich mich aber auch verpflichtet, ihnen einen netten neuen Nachbarn zu präsentieren und keinen, mit dem es dauernd Probleme gibt.
Gut, davor kann einen kein Vertrag schützen. Wenn man den Menschen nur etwas weiter als vor den Kopf schauen könnte!
 
Man kann auch eine Bonitätsauskunft einholen. Darüber hinaus kann man nur nach dem Bauchgefühl gehen.
 
Laut Aussage der Interessenten davor ( wo dann nichts daraus geworden ist) soll es normal sein, dass der Vermieter immer noch einen Schlüssel vom Objekt hat für den Fall, dass irgendwas passiert. War zumindest lt. deren Aussage dort so, wo sie gewohnt haben.

Schlüssel hin oder her, wenn du die Wohnung aber betrittst begehst du Hausfriedensbruch und bekommst selbst eine Anzeige ... selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Messis deine Wohnung gerade verwüsten. Auch wenn man an "normale" Leute gerät, kann man davon ausgehen, dass nach dem Auszug sehr viel zu renovieren ist, auf jeden Fall Böden und Bad und ausmalen sowieso .. Armaturen und WC sind meistens - milde ausgedrückt - etwas "belegt" und können keinem Nachmieter zugemutet werden. Die Leute tun sich halt nix an, bei Sachen, die ihnen nicht gehören und die sie nicht selber bezahlt haben, darum würde ich eine hohe Kaution verlangen.
 
3 Monatsmieten sind meines Wissens als Kaution üblich. Damit sollte auch abgedeckt sein, wenn sie einmal mit der Miete in Rückstand geraten.
Das Geld ist mir gar nicht so wichtig. Ich möchte die Sache nur beenden können, wenn ich es für notwendig halte.
 
eine bekannte von mir, hat mir ihren 4kannthof zur miete gegeben..
wir kennen uns seit knapp 3 jahren - dennoch haben wir es auf befristet geregelt.. ( 5 jahre )
der hof stand 10 jahre leer und auch ihr geht es nicht ums geld sondern das
dieser wieder " bewirtschaftet " wird.
wohnfläche 130m2 , 6 nebengebäude wie werkstatt, heizraum,waschküche usw...
das grundstückist relativ groß n- innenhof um die 600m2
garten ca 2000m2

es geht hier auch nicht ums geld, denn die miete ist wirklich sehr sehr gering...

ich habe auch absolut nichts dagegen, wenn sie nach dem rechten
schauen möchte - das ist für mich selbstverständlich...

auch sie hat einen schlüssel, falls irgendwas sein sollte...
ich habe auch hunde im haus - und wenn was sein sollte bin ich froh
wenn jemand nen schlüssel hat. zudem sie meine nachbarn sind :)

3 monatsmieten habe ich auch bezahlt...
habe aber geholfen das gebäude zu renovieren,tapeten runter gerissen, boden selber verlegt...

elisabeth , ich weiss nicht an wen du geraten bist,
aber ich habe bei meinen umzügen die whg immer ordnungsgemäß
verlassen - ohne das man da renovieren musste ;)
und auch in meinem freundes u bekanntenkreis ist es nicht üblich
das man danach renovieren muss
das abnutzungen da sind , ist logisch....
 
Natürlich gibt es - wie bei allem im Leben und egal was man tut - immer auch einen worst case, aber wenn man immer von diesem ausgeht lässt man besser alles gleich von vorne herein bleiben. Ich vermiete seit 15 Jahren eine Wohnung ohne gröbere Vorkommnisse.

Übrigens wirst du wahrscheinlich wissen, dass du dann eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, kannst aber dann auch alle eventuell anfallenden Ausgaben rund um die Immobilie abschreiben.
 
Natürlich gibt es - wie bei allem im Leben und egal was man tut - immer auch einen worst case, aber wenn man immer von diesem ausgeht lässt man besser alles gleich von vorne herein bleiben. Ich vermiete seit 15 Jahren eine Wohnung ohne gröbere Vorkommnisse.

Übrigens wirst du wahrscheinlich wissen, dass du dann eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, kannst aber dann auch alle eventuell anfallenden Ausgaben rund um die Immobilie abschreiben.
Ja, das ist mir bewusst, aber danke für die Erinnerung! :)
Da ich jedes Jahr meine Arbeitnehmerveranlagung einreiche (zumindest solange man Sonderausgaben noch abschreiben kann), kann ich die Mieteinnahmen ja im Zuge dessen angeben.

Kurze Frage noch zu den Kündigungsmöglichkeiten, falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache: kann der Absatz, in dem ich die für beide Vertragspartner gültigen Kündigungsfristen angebe, halten? Als Einfamilienhaus fällt es ja nicht unter das MRG.
 
Schlüssel hin oder her, wenn du die Wohnung aber betrittst begehst du Hausfriedensbruch und bekommst selbst eine Anzeige ... selbst wenn sich herausstellen sollte, dass Messis deine Wohnung gerade verwüsten.

Ja, genau so ist es.. Meine Nachbarn hätten die Wohnung nicht betreten dürfen, wegen Hausfriedensbruch... Die Vermieter haben gar keine Rechte, sobald die Wohnung/Haus vermietet ist..
 
Man kann auch eine Bonitätsauskunft einholen. Darüber hinaus kann man nur nach dem Bauchgefühl gehen.

Das hilft einem auch nicht weiter.. die Leute meiner Nachbarn hatten ein Küchenstudio und eigentlich sehr gut verdient.. haben auch einen sehr ordentlichen und netten Eindruck gemacht, mit ihren zwei Kindern.. Vom Bauchgefühl, hätte ich diesen Leuten auch mein Haus vermietet..
 
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