Eigenheim vermieten

Kurze Frage noch zu den Kündigungsmöglichkeiten, falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache: kann der Absatz, in dem ich die für beide Vertragspartner gültigen Kündigungsfristen angebe, halten? Als Einfamilienhaus fällt es ja nicht unter das MRG.

Nein, das ist genau der Fall den ich beschrieben habe.. Meine Nachbarn hatten auch einen ordentlichen Mietvertrag mit den üblichen Kündigungsklauseln mit ihren Mietern vereinbart..

Aber man sollte auch nicht davon ausgehen, dass alle Leute so drauf sind, es gibt auch noch sehr viele ordentliche Mieter, die sich an ihre Verträge halten und das Haus ordentlich führen.. so einen Fall haben wir auch in der Nachbarschaft, seit 15 Jahren ordentliche Mieter, die selbst kleine Reparaturen übernehmen und ordentliche und freundliche Leute sind.. :)
 
Ja, das ist mir bewusst, aber danke für die Erinnerung! :)
Kurze Frage noch zu den Kündigungsmöglichkeiten, falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache: kann der Absatz, in dem ich die für beide Vertragspartner gültigen Kündigungsfristen angebe, halten? Als Einfamilienhaus fällt es ja nicht unter das MRG.

Im schlimmsten Fall bekommst du sie bei unbefristet nur mehr raus, wenn du Eigenbedarf anmeldest.
 
Im schlimmsten Fall bekommst du sie bei unbefristet nur mehr raus, wenn du Eigenbedarf anmeldest.

Nein, hatte ich bereits geschrieben.. Mein Nachbar hatte Eigenbedarf angemeldet und musste dies vor Gericht begründen.. Er wohnt in seinem Haus, hatte das Elternhaus vermietet.. das Gericht sah in diesem Fall keinen Eigenbedarf, sondern die Erklärung der Mieter bestätigt, dass er sie nur raus haben wollte. Ob begründet oder nicht, interessiert nicht..
 
Nein, hatte ich bereits geschrieben.. Mein Nachbar hatte Eigenbedarf angemeldet und musste dies vor Gericht begründen.. Er wohnt in seinem Haus, hatte das Elternhaus vermietet.. das Gericht sah in diesem Fall keinen Eigenbedarf, sondern die Erklärung der Mieter bestätigt, dass er sie nur raus haben wollte. Ob begründet oder nicht, interessiert nicht..

Ich habe das so verstanden : Eigenbedarf ist nur dann gegeben, wenn du selbst (oder deine Kinder) sonst keine Bleibe hätten und den Wohnraum benötigen. Von daher bekommst du die Mieter nur wieder raus, wenn´st "auf der Straße stehst".
 
Ich habe das so verstanden : Eigenbedarf ist nur dann gegeben, wenn du selbst (oder deine Kinder) sonst keine Bleibe hätten und den Wohnraum benötigen. Von daher bekommst du die Mieter nur wieder raus, wenn´st "auf der Straße stehst".

Vermutlich so in der Richtung... Mein Nachbar wohnt in seinem Haus, hatte das Elternhaus vermietet.. vielleicht ist der Eigenbedarf berechtigt, wenn die Kinder alt genug sind... Keine Ahnung, kenne es nur von meinem Nachbarn, dessen Mieter vor Gericht gewonnen und er mit seinem Eigenbedarf gescheitert ist...
 
Mit Vorankündigung, alle ein bis zwei Jahre mal, oder wenn Gefahr im Verzug ist, oder kurz vor Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter / Eigentümer schon mal nach dem Rechten sehen.

Ned wirklich...

Und den Eigenbedarf kann man nur geltend machen, falls eine Wohnung frei wird. Man kann nicht einfach unbefristete Mieter abservieren, weil man die Wohnung selbst braucht. Nicht mal wenn man sonst obdachlos wäre, geht das so einfach.
 
Na das denke ich schon, dass wenn man selbst darauf angewiesen ist, weil man sonst obdachlos ist, dass man den Eigenbedarf geltend machen kann.
 
So ist die Rechtslage in Ö in etwa:

http://immobilien.diepresse.com/home/recht/1331490/Muss-man-den-Vermieter-in-die-Wohnung-lassen

Natürlich kann es passieren, dass man an besonders schlimme Mieter gerät.
Ich selber war schon 2 x Mieterin in Privathäusern, ich bin bisher jedesmal ausgezogen, ohne groben Schaden anzurichten.
Beim letzten Haus hat sich der Eigentümer beklagt, dass seine Stiege zerkratzt wäre von den Hundekrallen. Stimmte schon, aber die Stiege war aus Kiefernholz, eigentlich zu weich für den Zweck, aber halt billig. Er hat sich dafür etwas von der Kaution einbehalten, ok.
 
Das ist graue Theorie.

In der Praxis kannst mehr oder weniger nur rein, wenn sich Herr X über den Schimmel beschweren will. (Bei dem es sich in Wahrheit um Kalkausblühungen handelt, mann könnt mal nen Essigreiniger benutzen, aber gut soll sein.)

Oder wenn dir die Rauchfangkehrer sagen, dass sie DIESMAL aber wirklich ungemütlich werden, wenn Frau Z nicht da ist.

Oder wenn die Installateure meinen, schlimme Sache, Wasser rinnen auch in diese Wand, müssen in Wohnung sieben, du hast Schlüssel? (Ich habe keinen Schlüssel, dies ist verboten.)

Wir sind gerade einen Messie losgeworden (Krebs kann auch positiv sein...), und bei der Übergabe entspann sich folgender Dialog mit den armen "Erben":
- "Befriedigen Sie bitte meine Neugier und mein Gewissen: Was wurde aus dem Papagei? Seit zwei Jahren hör ich kein Pfeifen mehr. Haben Sie ihn verhungert und skelettiert gefunden...?"
- "Aber nein! Er lebt! Er ist nun an einer Adresse, wo man sich jetzt gut kümmert. Nur hat er ungefähr 10 000 Zigaretten mitgeraucht und das Sofa gefressen."
-" Ich bin froh. Mein Gewissen hat mich dauernd geschlagen, dass ich doch eine Anzeige machen sollte und man zeigt aber keine Nachbarn an, und doch..."
- "Hätten Sie es doch getan!"
- "Ja. Eh. Und sagen Sie bitte dem Menschen, der den Vogel hat, er soll sehr vorsichtig sein. Das Tier hat schon wem den Finger amputiert. Sein verstorbenes Frauerl hats mir gesagt, als ich ihn mal kurz versorgt habe. Jetzt ist er sicher noch gefährlicher."

Aus der Wohnung wurden Tonnen von Zigaretten, reichlich Müll, desolate Möbel und ein lebender Papagei entfernt. Auch die Pflanzen sind davon gekommen.

Begehungsrecht? Haha.
Und selbst wenn - was dann?
Den schrägen Vogel haben wir mit dem Haus übernommen, und solche Leute kriegst du nicht raus, egal was für Tschickdünste aus den Wohnungen quellen. Eine Anzeige wegen Tierquälerei hätte ich machen können, dann wäre der Vogel der Hölle früher entronnen (allerdings hielt ich ihn tatsächlich für tot), aber sonst wär nichts passiert.
Wir warten jetzt auf die Angebote von diversen Baumeistern, wie die Bude kostengünstig (ganz sicher über 20 000.-) saniert werden könnte.
 
Also bei allem, was ich bisher nachlesen konnte, gibt es da einen großen Unterschied zwischen Wohnungen und einem Einfamilienhaus.
Sobald es sich um ein Haus handelt, in dem es höchstens 2 Wohneinheiten gibt, greift das MRG nicht, sondern gilt das ABGB, wobei die vertraglich festgelegten Kündigungsvereinbarungen gültig sind - auch ohne Kündigungsgrund.

Begehungsrecht bei wichtigen Gründen wird nicht zu verweigern sein. Und wenn alles in Ordnung ist, habe ich ohnehin nicht vor, dauernd zu erscheinen. Wäre ja peinlich. Dann dürfte ich nicht vermieten, wenn ich es nicht aushalte, nicht mehr in meinen Garten gehen zu können .... ;)
Jeder hat seine Privatsphäre, und ich will die Leute ja nicht heiraten. :D
Ich stelle mir ein freundschaftliches Verhältnis auf geschäftlicher Basis vor.

Im Übrigen habe ich noch gesehen - auf einer der vielen Seiten, die ich durchforstet habe -, dass sogar den potentiellen Mietern selbst vorgeschlagen wird, einen befristeten Mietvertrag zu machen, weil sie während der Dauer der Befristung keinesfalls gekündigt werden können, es sei denn, aus wichtigen Gründen, wenn sie z.B. verhindern, behördliche Auflagen zu erfüllen oder das Haus selbstverschuldet unbewohnbar machen, usw.
Eigenbedarf gilt in dem Fall aber dann nicht.
 
Also ich bezog mich natürlich auf deinen Fall, sprich Einfamilienhaus / kein MRG. Meine letzten zwei Mietverhältnisse waren auch ebensolche.
 
Unbedingt den Vertrag befristen. Nicht weit von uns wurde ein Haus unbefristet vermietet, es wurde dann nichts vereinbartes gemacht, der Garten ist verwildert und das Haus war komplett zu sanieren, weil 5 Katzen im Haus markiert hatten, Ölheizung kaputt und 1 Jahr keine Miete. Es hat lange gedauert bis die Räumung durch war. Ich will Dich nicht erschrecken, aber ich weiß, wie das Haus vorher und nachher war und das war absolut erschütternd:(.

Also bei allem, was ich bisher nachlesen konnte, gibt es da einen großen Unterschied zwischen Wohnungen und einem Einfamilienhaus.
Sobald es sich um ein Haus handelt, in dem es höchstens 2 Wohneinheiten gibt, greift das MRG nicht, sondern gilt das ABGB, wobei die vertraglich festgelegten Kündigungsvereinbarungen gültig sind - auch ohne Kündigungsgrund.

Begehungsrecht bei wichtigen Gründen wird nicht zu verweigern sein. Und wenn alles in Ordnung ist, habe ich ohnehin nicht vor, dauernd zu erscheinen. Wäre ja peinlich. Dann dürfte ich nicht vermieten, wenn ich es nicht aushalte, nicht mehr in meinen Garten gehen zu können .... ;)
Jeder hat seine Privatsphäre, und ich will die Leute ja nicht heiraten. :D
Ich stelle mir ein freundschaftliches Verhältnis auf geschäftlicher Basis vor.

Im Übrigen habe ich noch gesehen - auf einer der vielen Seiten, die ich durchforstet habe -, dass sogar den potentiellen Mietern selbst vorgeschlagen wird, einen befristeten Mietvertrag zu machen, weil sie während der Dauer der Befristung keinesfalls gekündigt werden können, es sei denn, aus wichtigen Gründen, wenn sie z.B. verhindern, behördliche Auflagen zu erfüllen oder das Haus selbstverschuldet unbewohnbar machen, usw.
Eigenbedarf gilt in dem Fall aber dann nicht.
Wie ich oben geschrieben habe, handelte es sich um ein Einfamilienhaus. Übrigens hat es fast 2 Jahre insgesamt gedauert, bis das Haus endlich geräumt und renoviert werden konnte. Parkettböden, Putz, usw......
 
Wie ich oben geschrieben habe, handelte es sich um ein Einfamilienhaus. Übrigens hat es fast 2 Jahre insgesamt gedauert, bis das Haus endlich geräumt und renoviert werden konnte. Parkettböden, Putz, usw......
Und du denkst, dass eine Befristung vor so etwas auf jeden Fall schützt?
Jetzt neige ich schon dazu, diesen Rat zu befolgen, aber ich fürchte, gegen alle Eventualitäten kann man sich eh gar nicht schützen.
Wenn ich nicht ein gutes Gefühl und einen guten Eindruck hätte, würde ich ohnehin die Finger davon lassen.

Allerdings gerate ich jetzt etwas in Zeitdruck. Sie sind nämlich seeehr interessiert, morgen gibt es noch einmal ein Treffen, und ich will sie nicht vergraulen, indem ich sie hinhalte.

Ich habe dieses Haus nämlich nie inseriert als zu vermieten, weil das gar nicht so dringend ist, sondern habe das auf mich herankommen lassen. Nur - Interessenten, die von sich aus an einen herantreten mit der Frage, ob man ev. vermieten würde, gibt es halt auch nicht wie Sand am Meer. Wobei es doch durch Mundpropaganda funktioniert. Die - vielleicht bald - Mieter wohnen derzeit ganz in der Nähe in einer Wohnung und hatten ein Geschäft um die Ecke. Es sind nicht total Unbekannte.

Nun, zum Treffen morgen kommt mein Mann mit. Der passt schon auf, dass ich mich nicht über den Tisch ziehen lasse .... :D
Unterschrieben wird da ohnehin noch nichts. Gibt ja noch genug Einzelheiten, die geklärt werden müssen, und an die man bei einer Erstbesichtigung nicht denkt.
 
Und du denkst, dass eine Befristung vor so etwas auf jeden Fall schützt?
Jetzt neige ich schon dazu, diesen Rat zu befolgen, aber ich fürchte, gegen alle Eventualitäten kann man sich eh gar nicht schützen.
Wenn ich nicht ein gutes Gefühl und einen guten Eindruck hätte, würde ich ohnehin die Finger davon lassen.

Allerdings gerate ich jetzt etwas in Zeitdruck. Sie sind nämlich seeehr interessiert, morgen gibt es noch einmal ein Treffen, und ich will sie nicht vergraulen, indem ich sie hinhalte.

Ich habe dieses Haus nämlich nie inseriert als zu vermieten, weil das gar nicht so dringend ist, sondern habe das auf mich herankommen lassen. Nur - Interessenten, die von sich aus an einen herantreten mit der Frage, ob man ev. vermieten würde, gibt es halt auch nicht wie Sand am Meer. Wobei es doch durch Mundpropaganda funktioniert. Die - vielleicht bald - Mieter wohnen derzeit ganz in der Nähe in einer Wohnung und hatten ein Geschäft um die Ecke. Es sind nicht total Unbekannte.

Nun, zum Treffen morgen kommt mein Mann mit. Der passt schon auf, dass ich mich nicht über den Tisch ziehen lasse .... :D
Unterschrieben wird da ohnehin noch nichts. Gibt ja noch genug Einzelheiten, die geklärt werden müssen, und an die man bei einer Erstbesichtigung nicht denkt.
Das man sich nicht gegen alles schützen kann ist klar, aber man kann Menschen immer nur bis vor den Kopf schauen und bei einer Befristung ist wenigstens - im schlimmsten Fall - ein Ende absehbar. Übrigens habe ich gerade erfahren, dass ein Mietvertrag, sobald er mindestens für 3 Jahre ist automatisch als unbefristet gilt. Also wenn befristet, dann unbedingt unter 2 Jahren.
 
Wo hast du denn das her ? Bei Wohnungen ist eine Befristung unter 3 Jahren gesetzlich gar nicht möglich aber du kannst ihn dann beliebig oft verlängern, immer für mindestens 3 Jahre. Und bei Häusern kann man jede denkbare Befristung vereinbaren.
 
Im übrigen ist bei unbefristeten Mietverträgen zu bedenken, dass man die Immobilie womöglich irgendwann verkaufen will/muss und ein vermietetes Objekt ist nur schwer verkäuflich und dann weit unter dem Wert.
 
Ooups! Das habe ich nicht gewusst, obwohl ich mich wirklich so überall durchgeschmökert habe.
Aber was soll denn das?! Befristet auf 3 Jahre gilt als unbefristet? Was sind das für komische Gesetze?
Oder gilt das vielleicht nur für die Abgaben, die man für den Vertrag zahlen muss?
Edit: diese Antwort war jetzt an Ken&Barbie, hab nicht gerechnet, dass da dazwischen Antworten kommen
 
Ooups! Das habe ich nicht gewusst, obwohl ich mich wirklich so überall durchgeschmökert habe.
Aber was soll denn das?! Befristet auf 3 Jahre gilt als unbefristet? Was sind das für komische Gesetze?
Oder gilt das vielleicht nur für die Abgaben, die man für den Vertrag zahlen muss?
Edit: diese Antwort war jetzt an Ken&Barbie, hab nicht gerechnet, dass da dazwischen Antworten kommen
Bitte, ich hoffe, dass das mit den 3 Jahren jetzt stimmt. Habe aber gerade vorhin mit meiner Freundin gesprochen und die hat mir das erklärt, sie sammelt selbst gerade Infos, da sie derzeit in einer ähnlichen Lage ist. Bitte unbedingt vorher wirklich rechtlich genau abklären!!!!
 
Im übrigen ist bei unbefristeten Mietverträgen zu bedenken, dass man die Immobilie womöglich irgendwann verkaufen will/muss und ein vermietetes Objekt ist nur schwer verkäuflich und dann weit unter dem Wert.
Ein Verkauf kommt für mich ohnehin nicht in Frage und werde ich auch ganz sicher nicht müssen. Sowas verkauft man ganz einfach nicht, wenn man nicht muss. Mal abgesehen vom ideellen Wert.
Für den Mieter habe ich in dem Vertrag eine Klausel eingebaut, dass auch für meine Rechtsnachfolger der Vertrag gilt. Meine Kinder wissen das und sind damit einverstanden. Sie haben bereits ihre eigene Existenz aufgebaut und werden nicht darauf angewiesen sein. Die Miete haben sie ja dann trotzdem daraus.
 
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