jamie27
Super Knochen
falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache:.
mache einen, zum eigenen schutz!!
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falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache:.
Kurze Frage noch zu den Kündigungsmöglichkeiten, falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache: kann der Absatz, in dem ich die für beide Vertragspartner gültigen Kündigungsfristen angebe, halten? Als Einfamilienhaus fällt es ja nicht unter das MRG.
Ja, das ist mir bewusst, aber danke für die Erinnerung!
Kurze Frage noch zu den Kündigungsmöglichkeiten, falls ich doch keinen befristeten Vertrag mache: kann der Absatz, in dem ich die für beide Vertragspartner gültigen Kündigungsfristen angebe, halten? Als Einfamilienhaus fällt es ja nicht unter das MRG.
Im schlimmsten Fall bekommst du sie bei unbefristet nur mehr raus, wenn du Eigenbedarf anmeldest.
Nein, hatte ich bereits geschrieben.. Mein Nachbar hatte Eigenbedarf angemeldet und musste dies vor Gericht begründen.. Er wohnt in seinem Haus, hatte das Elternhaus vermietet.. das Gericht sah in diesem Fall keinen Eigenbedarf, sondern die Erklärung der Mieter bestätigt, dass er sie nur raus haben wollte. Ob begründet oder nicht, interessiert nicht..
Ich habe das so verstanden : Eigenbedarf ist nur dann gegeben, wenn du selbst (oder deine Kinder) sonst keine Bleibe hätten und den Wohnraum benötigen. Von daher bekommst du die Mieter nur wieder raus, wenn´st "auf der Straße stehst".
Mit Vorankündigung, alle ein bis zwei Jahre mal, oder wenn Gefahr im Verzug ist, oder kurz vor Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter / Eigentümer schon mal nach dem Rechten sehen.
Unbedingt den Vertrag befristen. Nicht weit von uns wurde ein Haus unbefristet vermietet, es wurde dann nichts vereinbartes gemacht, der Garten ist verwildert und das Haus war komplett zu sanieren, weil 5 Katzen im Haus markiert hatten, Ölheizung kaputt und 1 Jahr keine Miete. Es hat lange gedauert bis die Räumung durch war. Ich will Dich nicht erschrecken, aber ich weiß, wie das Haus vorher und nachher war und das war absolut erschütternd.
Wie ich oben geschrieben habe, handelte es sich um ein Einfamilienhaus. Übrigens hat es fast 2 Jahre insgesamt gedauert, bis das Haus endlich geräumt und renoviert werden konnte. Parkettböden, Putz, usw......Also bei allem, was ich bisher nachlesen konnte, gibt es da einen großen Unterschied zwischen Wohnungen und einem Einfamilienhaus.
Sobald es sich um ein Haus handelt, in dem es höchstens 2 Wohneinheiten gibt, greift das MRG nicht, sondern gilt das ABGB, wobei die vertraglich festgelegten Kündigungsvereinbarungen gültig sind - auch ohne Kündigungsgrund.
Begehungsrecht bei wichtigen Gründen wird nicht zu verweigern sein. Und wenn alles in Ordnung ist, habe ich ohnehin nicht vor, dauernd zu erscheinen. Wäre ja peinlich. Dann dürfte ich nicht vermieten, wenn ich es nicht aushalte, nicht mehr in meinen Garten gehen zu können ....
Jeder hat seine Privatsphäre, und ich will die Leute ja nicht heiraten.
Ich stelle mir ein freundschaftliches Verhältnis auf geschäftlicher Basis vor.
Im Übrigen habe ich noch gesehen - auf einer der vielen Seiten, die ich durchforstet habe -, dass sogar den potentiellen Mietern selbst vorgeschlagen wird, einen befristeten Mietvertrag zu machen, weil sie während der Dauer der Befristung keinesfalls gekündigt werden können, es sei denn, aus wichtigen Gründen, wenn sie z.B. verhindern, behördliche Auflagen zu erfüllen oder das Haus selbstverschuldet unbewohnbar machen, usw.
Eigenbedarf gilt in dem Fall aber dann nicht.
Und du denkst, dass eine Befristung vor so etwas auf jeden Fall schützt?Wie ich oben geschrieben habe, handelte es sich um ein Einfamilienhaus. Übrigens hat es fast 2 Jahre insgesamt gedauert, bis das Haus endlich geräumt und renoviert werden konnte. Parkettböden, Putz, usw......
Das man sich nicht gegen alles schützen kann ist klar, aber man kann Menschen immer nur bis vor den Kopf schauen und bei einer Befristung ist wenigstens - im schlimmsten Fall - ein Ende absehbar. Übrigens habe ich gerade erfahren, dass ein Mietvertrag, sobald er mindestens für 3 Jahre ist automatisch als unbefristet gilt. Also wenn befristet, dann unbedingt unter 2 Jahren.Und du denkst, dass eine Befristung vor so etwas auf jeden Fall schützt?
Jetzt neige ich schon dazu, diesen Rat zu befolgen, aber ich fürchte, gegen alle Eventualitäten kann man sich eh gar nicht schützen.
Wenn ich nicht ein gutes Gefühl und einen guten Eindruck hätte, würde ich ohnehin die Finger davon lassen.
Allerdings gerate ich jetzt etwas in Zeitdruck. Sie sind nämlich seeehr interessiert, morgen gibt es noch einmal ein Treffen, und ich will sie nicht vergraulen, indem ich sie hinhalte.
Ich habe dieses Haus nämlich nie inseriert als zu vermieten, weil das gar nicht so dringend ist, sondern habe das auf mich herankommen lassen. Nur - Interessenten, die von sich aus an einen herantreten mit der Frage, ob man ev. vermieten würde, gibt es halt auch nicht wie Sand am Meer. Wobei es doch durch Mundpropaganda funktioniert. Die - vielleicht bald - Mieter wohnen derzeit ganz in der Nähe in einer Wohnung und hatten ein Geschäft um die Ecke. Es sind nicht total Unbekannte.
Nun, zum Treffen morgen kommt mein Mann mit. Der passt schon auf, dass ich mich nicht über den Tisch ziehen lasse ....
Unterschrieben wird da ohnehin noch nichts. Gibt ja noch genug Einzelheiten, die geklärt werden müssen, und an die man bei einer Erstbesichtigung nicht denkt.
Bitte, ich hoffe, dass das mit den 3 Jahren jetzt stimmt. Habe aber gerade vorhin mit meiner Freundin gesprochen und die hat mir das erklärt, sie sammelt selbst gerade Infos, da sie derzeit in einer ähnlichen Lage ist. Bitte unbedingt vorher wirklich rechtlich genau abklären!!!!Ooups! Das habe ich nicht gewusst, obwohl ich mich wirklich so überall durchgeschmökert habe.
Aber was soll denn das?! Befristet auf 3 Jahre gilt als unbefristet? Was sind das für komische Gesetze?
Oder gilt das vielleicht nur für die Abgaben, die man für den Vertrag zahlen muss?
Edit: diese Antwort war jetzt an Ken&Barbie, hab nicht gerechnet, dass da dazwischen Antworten kommen
Ein Verkauf kommt für mich ohnehin nicht in Frage und werde ich auch ganz sicher nicht müssen. Sowas verkauft man ganz einfach nicht, wenn man nicht muss. Mal abgesehen vom ideellen Wert.Im übrigen ist bei unbefristeten Mietverträgen zu bedenken, dass man die Immobilie womöglich irgendwann verkaufen will/muss und ein vermietetes Objekt ist nur schwer verkäuflich und dann weit unter dem Wert.