In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
Ja, vermutlich hast du was verpasst. Laut Gesetz brauchst du einen Maulkorb - in der Innenstadt (weil üblicherweise viele Menschen) wie auch in einem Restaurant, Gasthaus etc.
Allerdings halten sich halt viele nicht daran.
Stimmt so nicht.
Der § 5 bedeutet nicht, dass im Stadtgebiet Leine und Maulkorb Pflicht ist.