Deutschland

In einem Einkaufscenter Frankfurt in der Nähe einer Bekannten, gab es am hellichten Tag erneut eine Schlägerei unter Jugendlichen.. Das ital. Restaurant wird vermutlich nicht mehr öffnen, weil mittlerweile keine Versicherung mehr den Laden versichern will, weil erneut die Einrichtung zertrümmert... zudem bei den Jugendlichen nichts zu holen ist... laut Polizei gab es keine Verletzte.. und Waffen, wie angekündigt, wurden auch keine gefunden... na dann, ist ja alles in bester Ordnung.. :mad:

So langsam wird es wie in Amerika, es entwickeln sich immer mehr Ghettos, in die sich selbst die Polizei nicht mehr rein traut.. Es gab ja schon immer Stadtviertel, aber das jetzt auch immer mehr Einkaufszentren davon betroffen sind, ist wohl neu...
 

Keine Einzelfälle mehr,.. jetzt wird immer öfters darüber berichtet, was vorher undenkbar und verschwiegen wurde...

Heute, Razzia gegen eine Vereinigung von Eritrer die von Deutschland aus die Fäden ziehen und auch hier im Land kriminell und auffällig..

Heute Aktenzeichen 🙈 immer jünger und brutaler...ein Land verkommt..😫
 

Dass solche Verbrecher immer mehrere Anwälte haben, zudem im Strafrecht, ist mir echt unbegreiflich..

Das ist so teuer, wer da die Kosten übernimmt..
 
Pflichtverteidiger.

Im Strafrecht hat jeder Angeklagte seinen eigenen Pflichtverteidiger.
D.h. drei Angeklagte, drei Pflichtverteidiger.
Der Angeklagte kann, wenn er das möchte, den Verteidiger selbst wählen. Tut er das nicht, wird ein Verteidiger von Gericht beigestellt.


Zitat:
Vereinfacht erklärt sieht das Gesetz eine Verteidigung als notwendig an, wenn der Beschuldigte aufgrund eines schwerwiegenden Vorwurfs oder komplizierten Falls eine gravierende Strafe zu erwarten hat. Ob das Gericht den Pflichtverteidiger bestellt, hängt also nicht vom Wunsch des Angeklagten ab. Das Gesetz regelt, wann er im Strafverfahren für den Beschuldigten mitwirken muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob er mittellos ist und sich somit keinen Anwalt leisten kann.
 
Dass solche Verbrecher immer mehrere Anwälte haben, zudem im Strafrecht, ist mir echt unbegreiflich..

Das ist so teuer, wer da die Kosten übernimmt..

Wer die Kosten der Strafverteidiger übernimmt, war zu befürchten..
Die drei Verbrecher, obwohl Familie und gemeinsame Straftat, bekommen drei Strafverteidiger...

Aus dem Link:
Die Kosten fallen bei einem Freispruch dem Staat (somit dem Steuerzahler) zur last.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kosten trägt immer der Staat, wenn bei den Beschuldigten nichts zu holen ist, wie bei den genannten Verbrechern...
 
Dass solche Verbrecher immer mehrere Anwälte haben, zudem im Strafrecht, ist mir echt unbegreiflich..

Mir geht es darum, dass von Gesetz wegen gerade bei schwerwiegenden Anklagen vor dem Strafgericht für jeden Angeklagten, es sei wer es sei, ein Verteidiger Pflicht ist. Daher "Pflichtverteidiger".

Da es drei Angeklagte sind und von Gesetzes wegen jeder Angeklagte seinen eigenen Verteidiger haben muss, gibt es bei drei Angeklagten eben auch drei Pflichtverteidiger.

"Mehrere Verteidiger" hat ein einzelner Angeklagter nur dann, wenn er die selbst bestellt und selbst bezahlt. Der Staat bezahlt pro Angeklagten nur einen Pflichtverteidiger.

Unter anderem ist es diese Gepflogenheit, jedem Angeklagten
1. einen rechtmäßigen Prozess und
2. eine rechtmäßige Verteidigung zu gewähren,
die einen Rechtsstaat von einer Diktatur, Junta, Anarchie etc. unterscheidet.

Und mir ist allemal eine nach Recht und Gesetz agierende Justiz lieber als Willkürjustiz, Schauprozesse oder das Verschwindenlassen von Menschen, die der Obrigkeit nicht genehm sind.
 
Mir wäre ein Gesetz lieber, in dem Verbrecher für ihre Straftrataten angemessen bestraft und alle Folgen daraus selbst zu tragen hätten..

Heißt, sollten sie Auto, Wertgegenstände etc besitzen, diese sofort eingezogen werden, wie auch Geld, Schmuck etc.. und unbefristet, dass es nicht verjährt und diese Forderungen bestehen bleiben...

..und mir wäre es lieber, mehr Aufmerksamkeit und Hilfe den Opfern, anstatt den Schwerverbrechern, Vergewaltigern, Totschlägern und Messerstechern....
 
Heißt, sollten sie Auto, Wertgegenstände etc besitzen, diese sofort eingezogen werden, wie auch Geld, Schmuck etc.. und unbefristet, dass es nicht verjährt und diese Forderungen bestehen bleiben...

Zitat:
Wird der Angeklagte jedoch rechtskräftig verurteilt, ist es möglich, dass er der Staatskasse die Kosten erstatten muss, wenn das Gericht sie ihm auferlegt. Davon ist bei einer Verurteilung in der Regel auszugehen.

D.h.: Nach einer rechtskräftigen Verurteilung muss der Verurteilte in der Regel die Kosten rückerstatten.


Mehr Hilfe für die Opfer wäre immer gut. Aber auch das ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. Die Tat, durch die das Opfer geschädigt wurde, muss bewiesen werden, und es muss der Grad der Schädigungsfolgen festgestellt werden.

Übrigens wude das Soziale Entschädigungsrecht in Deutschland mit 1.1.2024 reformiert und der Anspruchbereich sehr ausgeweitet.

Siehe

Zitat:
Soziale Entschädigung erhalten z.B. Opfer bestimmter Gewalttaten, Opfer der beiden Weltkriege und Impfgeschädigte, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, sowie deren Angehörige, Hinterbliebene, Geschwister und unverheiratete Partner.

Das Soziale Entschädigungsrecht ist seit 1.1.2024 in einem eigenen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt. Vor der Reform hatten nur Opfer sog. tätlicher Angriffe ein Recht auf Opferentschädigung, jetzt auch Opfer sog. psychischer Gewalttaten. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nachstellung (= Stalking) oder eine Geiselnahme gelten z.B. als psychische Gewalttaten, weil es dabei nicht immer zu körperlichen Angriffen kommt. Auch Touristen, die in Deutschland geschädigt worden sind, zählen seit 1.1.24 zum berechtigten Personenkreis. Seit 1.1.24 können außerdem z.B. auch traumatisierte Augenzeugen, Ersthelfer und Angehörige Entschädigungen bekommen, sofern sie durch das Ereignis eine gesundheitliche Schädigung erleiden. Dabei ist der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses nicht maßgeblich. Eine länger zurückliegende Tat kann jedoch unter Umständen dazu führen, dass der Tatnachweis erschwert ist.
 
Wer rechtskräftig verurteilt wurde, muss auch zahlen.
Also falls es da etwas zu holen gibt, dann wird das auch gepfändet.

Bei Einstellung mangels Beweisen oder Freispruch kommt der Staat für alle Kosten auf. Muss ja auch so sein, alles andere wäre Willkür.

Und alles dazwischen: da kommt es halt darauf an, wie die Juristen immer sagen.
 
Nein, rechtskräftig Verurteilte müssen nur das zahlen, was sie leisten können... Heißt: Verbrecher die kein eigenes Geld verdienen, wie die meisten in solchen Fällen, da richtet sich der Tagessatz nach dem "Einkommen".. somit oft ein Tagessatz von 10,00 Euro.. Dann kann noch Ratenzahlung vereinbart werden, glaub minimum 50 Euro pro Monat, bis man den Rest erlassen bekommt, weil es sich sonst in die Jahre ziehen würde... man könnte es auch in Sozialstunden umwandeln, werden diese Arbeitsstunden nicht angetreten, interessiert das auch niemanden.. somit... usw usw...

Diese ganzen Vorteile haben Opfer natürlich nicht, wenn keine Bürgergeldempfänger.. Sie haben die Möglichkeit auf kostenloses Opfer Telefon beim weißen Ring, sprich Online- und persönliche Beratung vor Ort... Entschädigung in den seltesten Fällen.. die meisten bleiben auf ihren Kosten sitzen.. von ihren bleibenden Schäden abgesehen, die oft viel schwerer sind und auch hier Therapieplätze rar, anders als bei Verbrechern, denen sofort ein Therapeut und Gutachter zur Seite steht... usw usw... die Anständigen bleiben fast immer auf der Strecke... Da werden auch die Beerdiungskosten etc nicht übernommen...

Der hier rechtskräftig verurteilte Schläger ist auch Bürgergeldempfänger.. aber, sein dicker BMW gehörtnicht ihm, sondern dem Onkel, somit darf nicht gepfändet werden, wie alles andere auch nicht.. das Opfer bleibt, wie immer in solchen Fällen, auf seinen Kosten sitzen...
 
Wie kann man da noch von Gerechtigkeit in unserem Land reden, selbst Tierquäler bekommen nicht ihre gerechte Strafe...

Da wurde auf Kühe eingedroschen, kranke bewusstlos geschlagen und mit Misstgabeln gequält, aber laut dem Richter, ist es nicht das Ende der Fahnenstange an Tierquälerei... wie kann man bei solchen Urteilen noch von Gerechtigkeit reden....

Mir unbegreiflich, wie viele andere Urteile auch, was Gewalt gegen Mensch oder Tier betrifft, Verbrecher bekommen in unserem Land keine gerechte Strafe mehr... angeblich eine nach Recht und Gesetz agierende Justiz. besonders bei Tieren, wie kann man hier von Recht sprechen, so ein Urteil gerecht empfinden... :mad:

Die ganzen Misshandlungen waren aufgezeichnet, trotzdem so ein mildes Urteil.. echt zum ....

 
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