blutwiese

Du vergisst die andere Hälfte, die das Lied von Eis und Feuer liest.......und nicht auf rosa glitzernde Barbie-Vampire steht.


joa aber mich dann gleich an den äskulapstab nageln wollen...
sollte doch zu den twilight eintrittskarten ein kostenloser schnuppergutschein bei nem psychiater mitverkauft werden.... :D
 
jetzt müsst mir nur noch jemand erläutern, wie man mit einem verein wo keiner für die schulden haftet, schulden machen kann.

kann ja höchstens die miete und betriebskosten der vereinsräumlichkeiten betreffen, kredit kriegen die eh nicht, also was soll da viel an schuldenberg zsammwachsen?
 
jetzt müsst mir nur noch jemand erläutern, wie man mit einem verein wo keiner für die schulden haftet, schulden machen kann.

kann ja höchstens die miete und betriebskosten der vereinsräumlichkeiten betreffen, kredit kriegen die eh nicht, also was soll da viel an schuldenberg zsammwachsen?

:DMach Dir keinen Kopf, stimmt sowieso nicht. Guck Dir das VerG an, von dort weiter zum HG, dann zum ABGB und noch was weiß was für schrecklichen G's und irgendwann, wenn Du alt und grau bist, kommst drauf, dass es so natürlich nicht ist.
 
:DMach Dir keinen Kopf, stimmt sowieso nicht. Guck Dir das VerG an, von dort weiter zum HG, dann zum ABGB und noch was weiß was für schrecklichen G's und irgendwann, wenn Du alt und grau bist, kommst drauf, dass es so natürlich nicht ist.


ja, das geht nur wenn der, der für alles haftet, sein gesamtvermögen von abermilliarden auf seinen cousin überschreibt und dann mittellos noch die mindestsicherung beantragt, ehe das verfahren beginnt.
 
es stimmt wohl, aber die Unbelehrbaren mögen es ruhig abstreiten, mir egal :D

Schulden können ua. durch dauerndes Anschreiben beim VET entstehen und wenn der Verein dann nimmer ist, bleibt dieser über. Und keiner vom Vorstand muss sein Vermögen verschieben oder in die Mindestsicherung, wie es bei einem Einzelunternehmer mit pers. Haftung wäre, weil die eben für nichts haften.

Ich lebe ganz gut von den unbelehrbaren, die sitzen dann irgendwann bei mir (oder Kollegen) in der Kanzlei und raunzen dann zum Tarif das das doch alles net sein kann. :p

Vereinsgesetz 2002, BGBl I Nr 66/2002


§ 2 (4) Für Handlungen im Namen des Vereins vor seiner Entstehung haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (Gesamtschuldner). Rechte und Pflichten, die im Namen des Vereins vor seiner Entstehung von den Gründern oder von bereits bestellten organschaftlichen Vertretern begründet wurden, werden mit der Entstehung des Vereins für diesen wirksam, ohne dass es einer Genehmigung durch Vereinsorgane oder Gläubiger bedarf.

5. Abschnitt
Haftung
Haftung für Verbindlichkeiten des Vereins
§ 23. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet der Verein mit seinem Vermögen. Organwalter und Vereinsmitglieder haften persönlich nur dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt.


Haftung von Organwaltern und Rechnungsprüfern gegenüber dem Verein
§ 24. (1) Verletzt ein Mitglied eines Vereinsorgans unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder statutarischen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines zuständigen Vereinsorgans, so haftet es dem Verein für den daraus entstandenen Schaden nach den §§ 1293 ff ABGB; dies gilt sinngemäß auch für Rechnungsprüfer.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie kommt es eigntenlich das man mit so einer windigen Begründung (am Thema vorbei) meine sachliche Meinung zensuriert? Darf man keine Meinung mehr haben?
 
Da werden Treads aufgemacht, die ein hinterfragen notwendig machen. Und genau dieses hinterfragen wird von euch, als OT gewertet, da ja "Vermittlungstread".....:cool:
Irgendwie hinterlässt dies den Eindruck, fresst die Krot, oder hotis de Pappn:mad:
 
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