Lieber Tamino ! Du kannst mich sehr gern beleidigen,nur gibt es Vereine die so eine Werbung machen. Und ich habe diese Werbung nur mal in den Raum gestellt um zu sehen,was man von dieser Art des Trainings hält. Sollte ich Dich beleidigt haben,aus welchem Grund auch immer bitte ich obwohl ich mir keiner Schuld bewusst bin um Entschuldigung.
Ein Hund wird in Österreich erst ein Blindenführhund,wenn er die Qualitäts- und die Teamprüfung in Österreich besteht. Bis dort hin ist er ein reiner Haus und Familienhund laut Gesetz.
Du hast mich nicht beleidigt.
Meine Intention war nicht, Dich zu beleidigen, mir gehts ausschließlich um Fakten.
Und die fehlen....
DAS stimmt so nicht. Ein im Ausland ausgebildeter Blindenführhund ist und bleibt ein Blindenführhund, auch in Ö. Wurde das "Zeugnis" nicht zertifiziert, darf man gewisse Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen.
Deine Info bez. Zoll ist ebenfalls schlicht falsch. Zollbestimmungen basieren auf "...zum Zweck von"...
bedeutet: ein Hund der im Ausland ausgebildet wurde, auch wenn er nicht fertig ausgebildet wurde und der Rest der Ausbildung in Ö erfolgt, wird zum Zweck von eingeführt und unterliegt somit dieser Bestimmung