BGH-1 als Voraussetzung für Agility?

sussal74

Junior Knochen
Ich habe mich in "meiner" Hundeschule erkundigt und mir wurde gesagt, dass der Hund den BGH-1 Kurs machen muss um anschließend als Agility-Anfänger geeignet zu sein.
Ist das allgemein gültig?

LG Sussal
 
ich habe allerdings gehört, wenn man bei Tunieren antreten möchte, ist die BGH1 Pflicht!?:confused:

stimmt das?

PS: bin ja auch seit 2 Wochen AG-Anfänger
 
Wir sind in einer ÖGV-Hundeschule und da hat man mir gesagt, dass uns die BGH-1 nicht erspart bleibt wenn wir Agility machen wollen.

Klar ist wichtig, dass "Sitz, Platz, Hier, Voran, ..." gut sitzt, aber das bring ich ihm auch ohne BGH-Kurs bei.

Ich will mich ja nicht selbst loben, aber mein letzter Hund hat nur Welpenkurs und Junghund besucht und den "Rest" hab ich ihm selber (ohne Hundeschule) erfolgreich beigebracht, anhand des Prüfungsbuches. BGH-1 und 2 hätt ma locker ohne Kurs zur Prfg. antreten können. :)

LG Sussal
 
in manchen huschu`s wird dies so erklärt - wobei dies vermutlich nicht ganz stimmen dürfte.
es gibt einige huschu`s bei denen man problemlos ohne prüfung agility machen darf (der hund sollte halt schon "folgen").
 
Also ich bin mit meiner Sahara ebenfalls beim ÖGV und musste die BGH 1 nicht machen um Agility ausüben zu dürfen. Auch ist es nicht notwendig um später mal auf Tunieren zu starten laut meiner Trainerin.

LG Jacks
 
dann frag ich mich ehrlich gesagt, wieso man dann die Prüfungen nicht macht :confused:

hat noch keinem Hund geschadet :rolleyes:

asta hat fast alles ohne huschu gelernt.
ich hab mich nun erkundigt (wegen einem anderen kurs), da hätt ich aber auch die prüfung gebraucht.
prüfung wäre nicht so schlimm gewesen, aber wir hätten den gesamten kurs besuchen müssen - nö danke, ich hab keine lust auf sitz, platz usw - da ist mir die zeit und das geld zu schade dafür.

kann man auch nur die prüfung ablegen?
 
Es ist wohl immer noch nicht offensichtlich, das jede Hundeschule es anders macht. :o

Kenne persöhnlich, nur eine Hundeschule, wo BGH vorrausgesetzt wird.

Ich finde, nicht jeder Hundehalter ist mit seinem Hund für eine BGH geeignet, nicht von Körperlichen Einsatz her, sondern weil jeder Mensch und Hund Individium ist, was dem einen gefällt, heisst natürlich nicht das es dem anderen gefällt.

Sussal, an deiner stelle, würde ich den Welpenkurs und jundhundekurs (SOFERN du so zufrieden bist!) fertig machen und wenn du Agility machen willst OHNE BGH 1 dann suchst dir die dementsprechende Hundeschule.






 
laut meines Wissens, ja!
du kannst selber trainieren und dich bei der jeweiligen Prüfung einfach anmelden.

.... vorausgesetzt der Verein ist einverstanden. Allerdings denke ich, dass da auch ein wenig Geschäftsdenken dahinter steht, weil die Vereine gewöhnlich die Einnahmen aus den Kursen brauchen. Aus dem nichts auftauchen grad mal die Prüfungsgebühr ablöhnen und zur Prüfung gehen, ist für den Verein kein Geschäft. Ich könnte mir vorstellen, dass da einige ablehnen.

Ich habe eigentlich schon den Eindruck, dass es eine Prüfung gibt für Agility, wenn man Turniere gehen möchte. Was ich mich erinnere, ist die auch in zwei Teilen, wobei einer Unterordnung auf BGH-1 Niveau ist.
 
Nein, es gibt keine Prüfung, wenn man Agility Turniere besuchen möchte - also es ist keine BGH-Prüfung (oder Sonstiges) Pflicht.

LG
Uni
 
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Von der ÖGV-Agility-Homepage:[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]3. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
[/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]3.1.Allgemeine Bedingungen für die Zulassung zu den Prüfungen/Turnieren[/SIZE][/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]
3.2.ÖHZB-Eintragung[/SIZE][/FONT]

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]3.1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZU DEN BEWERBEN
[SIZE=-1]Es ist dem Hundeführer gestattet mit mehreren Hunden zu einem Bewerb anzutreten, aber es darf keinesfalls ein Hund mit mehreren Hundeführern am selben Tag antreten.[/SIZE]
[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]An den Bewerben können teilnehmen: Hunde aller Rassen sowie Mischrassen, die älter als 18 Monate sind und deren Eigentümer/Hundeführer Mitglied einer dem ÖKV zugehörigen Verbandskörperschaft ist. [/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]Die Teilnehmer müssen ein gültiges Agility - Leistungsheft besitzen, das von einer Verbandskörperschaft oder deren Gruppe ausgestellt wurde, die für die Richtigkeit der Daten garantiert. Es ist dem Veranstalter vor Beginn des Bewerbes zu übergeben. Alle Ergebnisse von Bewerben, nicht aber von Spielen, sind vom Veranstalter einzutragen. [/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]Die Größenklasse des Hundes ist vor dem ersten Start festzustellen. Die Widerristhöhe wird VOR dem ersten Start in der LK 1 vom amtierenden österreichischen Agility - Richter gemessen und im Leistungsheft bestätigt. Ist die Größenklasse im Leistungsheft eingetragen, kann diese Eintragung nur nach schriftlichem Protest an den ÖKV - Agility - Referenten, von der FK Agility beauftragten Agility- oder Formwertrichter kontrolliert und eventuell geändert werden. [/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]Alle Hunde müssen die jeweiligen Veterinärbestimmungen einhalten.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]Nicht an Bewerben teilnehmen können:[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]trächtige Hündinnen
offensichtlich kranke oder verletzte Hunde
Ausländische Teams (Hundeführer/Hund) müssen ihre Zugehörigkeit zu einer durch die FCI anerkannten Landesorganisation nachweisen und starten mit dem von ihrer Landesorganisation ausgestellten Leistungsheft. Ausländische Teams, die für eine österreichische Ortsgruppe starten, müssen ein österreichisches Leistungsheft und eine HL - Nummer besitzen, egal ob es sich bei dem Hund um einen Rassehund oder eine Mischrasse handelt.
[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]Von den Konkurrenten wird korrektes Benehmen verlangt. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise zu führen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung, unabhängig von jedem weiteren Rechtsmittel, welches gegen den Hundeführer eingeleitet werden kann, was immer die Gegenargumente des Hundeführers auch sein mögen. [/SIZE][/FONT]

Seh also nirgends was von einer BGH-Prüfung.

Wobei ich nicht verstehe, was an einer BGH A oder BGH 1 so schlimm sein soll.
Und manchmal kann ich durchaus verstehen, dass es von einigen Trainern gefordert wird. Weil es mitunter Leute gibt, wo der Hund nichtmal seinen Namen kennt, die aber unbedingt Agility machen wollen....;)

 
Seh also nirgends was von einer BGH-Prüfung.

Wobei ich nicht verstehe, was an einer BGH A oder BGH 1 so schlimm sein soll.
Und manchmal kann ich durchaus verstehen, dass es von einigen Trainern gefordert wird. Weil es mitunter Leute gibt, wo der Hund nichtmal seinen Namen kennt, die aber unbedingt Agility machen wollen....;)

Danke!
nein es ist eh nix schlimmes daran, habe sie auch bereits mit meinen zwei Großen gemacht, wollte es aber eben wegen meiner Kleinen wissen, da ich sie bis jetzt "selber erzogen" habe und eben vor 2 Wochen mit AG begonnen habe,...mein Vorteil sie ist total auf mich fixiert, was für AG natürlich supi ist,..

es hat mich nur interessiert, da ich schon vorhabe auch mit ihr Tuniere zu machen,....;)
 
......Ich finde, nicht jeder Hundehalter ist mit seinem Hund für eine BGH geeignet, nicht von Körperlichen Einsatz her, sondern weil jeder Mensch und Hund Individium ist, was dem einen gefällt, heisst natürlich nicht das es dem anderen gefällt. ......

da hast Du natürlich Recht - muss ja auch niemand.

Mir geht nur ein bisserl gegen den Strich, dass jemand hier prahlt mit "hätt´ ma locker ohne Kurs..."

hätt´ma hätt´ma, warum hamma nicht :cool:? Hättma ist leicht gesagt :p
 
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