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Von der ÖGV-Agility-Homepage:[/FONT]
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3. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
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[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]3.1.Allgemeine Bedingungen für die Zulassung zu den Prüfungen/Turnieren[/SIZE][/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif][SIZE=-1]
3.2.ÖHZB-Eintragung[/SIZE][/FONT]
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3.1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZU DEN BEWERBEN
[SIZE=-1]Es ist dem Hundeführer gestattet mit mehreren Hunden zu einem Bewerb anzutreten, aber es darf keinesfalls ein Hund mit mehreren Hundeführern am selben Tag antreten.[/SIZE][/FONT]
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An den Bewerben können teilnehmen: Hunde aller Rassen sowie Mischrassen, die älter als 18 Monate sind und deren Eigentümer/Hundeführer Mitglied einer dem ÖKV zugehörigen Verbandskörperschaft ist. [/SIZE][/FONT]
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Die Teilnehmer müssen ein gültiges Agility - Leistungsheft besitzen, das von einer Verbandskörperschaft oder deren Gruppe ausgestellt wurde, die für die Richtigkeit der Daten garantiert. Es ist dem Veranstalter vor Beginn des Bewerbes zu übergeben. Alle Ergebnisse von Bewerben, nicht aber von Spielen, sind vom Veranstalter einzutragen. [/SIZE][/FONT]
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Die Größenklasse des Hundes ist vor dem ersten Start festzustellen. Die Widerristhöhe wird VOR dem ersten Start in der LK 1 vom amtierenden österreichischen Agility - Richter gemessen und im Leistungsheft bestätigt. Ist die Größenklasse im Leistungsheft eingetragen, kann diese Eintragung nur nach schriftlichem Protest an den ÖKV - Agility - Referenten, von der FK Agility beauftragten Agility- oder Formwertrichter kontrolliert und eventuell geändert werden. [/SIZE][/FONT]
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Alle Hunde müssen die jeweiligen Veterinärbestimmungen einhalten.[/SIZE][/FONT]
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Nicht an Bewerben teilnehmen können:[/SIZE][/FONT]
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trächtige Hündinnen
offensichtlich kranke oder verletzte Hunde
Ausländische Teams (Hundeführer/Hund) müssen ihre Zugehörigkeit zu einer durch die FCI anerkannten Landesorganisation nachweisen und starten mit dem von ihrer Landesorganisation ausgestellten Leistungsheft. Ausländische Teams, die für eine österreichische Ortsgruppe starten, müssen ein österreichisches Leistungsheft und eine HL - Nummer besitzen, egal ob es sich bei dem Hund um einen Rassehund oder eine Mischrasse handelt.[/SIZE][/FONT]
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Von den Konkurrenten wird korrektes Benehmen verlangt. Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise zu führen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung, unabhängig von jedem weiteren Rechtsmittel, welches gegen den Hundeführer eingeleitet werden kann, was immer die Gegenargumente des Hundeführers auch sein mögen. [/SIZE][/FONT]
Seh also nirgends was von einer BGH-Prüfung.
Wobei ich nicht verstehe, was an einer BGH A oder BGH 1 so schlimm sein soll.
Und manchmal kann ich durchaus verstehen, dass es von einigen Trainern gefordert wird. Weil es mitunter Leute gibt, wo der Hund nichtmal seinen Namen kennt, die aber unbedingt Agility machen wollen....