BGH-1 als Voraussetzung für Agility?

wer hat geprahlt? würdest du für einen kurs zahlen und deine zeit opfern indem alte sachen wie sitz, platz wiederholt werden?
sicher müsst ich vor prüfung mit asta üben, da ich auf gewisse dinge im alltag keinen wert lege (wie zb. schönes vorsitzen usw.).
ich hätte auch kein problem damit einen kleinen kurs zu besuchen aber sicher keinen gesamtkurs wo ich asta sitz usw. lernen darf.
 
da hast Du natürlich Recht - muss ja auch niemand.

Mir geht nur ein bisserl gegen den Strich, dass jemand hier prahlt mit "hätt´ ma locker ohne Kurs..."

hätt´ma hätt´ma, warum hamma nicht :cool:? Hättma ist leicht gesagt :p

*lol*:D muß dir recht geben,.....ich hätte die erste Prüfung auch locker mit 96Pkt. geschafft,
Realität FRAULI war so nervöse,...80 Pkt. sind sich dann noch ausgegangen:o;)
 
@ASTA damit warst nicht du gemeint!;)


Ich will mich ja nicht selbst loben, aber mein letzter Hund hat nur Welpenkurs und Junghund besucht und den "Rest" hab ich ihm selber (ohne Hundeschule) erfolgreich beigebracht, anhand des Prüfungsbuches. BGH-1 und 2 hätt ma locker ohne Kurs zur Prfg. antreten können. :)

LG Sussal

l.G
 
Zu dem Thema gibt es ja immer wieder eine ganze Menge an Fehlinformationen. :eek::o

Also:

Nein, beim ÖKV gibt es keine verpflichtende Begleithundeprüfung, um in Agility antreten zu dürfen (und schon gar keine 2-teilige :rolleyes: ).

Wenn ein Verein dies von seinen Mitgliedern verlangt, wäre dies nicht (mehr) der meine. :cool:

Bei mir trainieren eine Menge Leute, die keine BGH-Prüfung abgelegt haben, noch je eine ablegen wollen und laufen durchaus ganz erfolgreich bei ÖKV-Bewerben mit. ;)

Ich selbst habe mit meiner Thora viele Turniere und Turnierserien (inkl. Jahresmeister, Champion) in Österreich gewonnen und mich für 2 FCI-Agility-Weltmeisterschaften qualifiziert, ohne je beim ÖKV eine BGH-Prüfung mit ihr abgelegt zu haben. :)

Um bei einer Prüfung, einem Turnier antreten zu können, muß man bei einem ÖKV-Verein Mitglied sein (bei Agility dürfen zudem auch Mitglieder von ÖHU-Vereinen antreteten).

LG, Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Thema gibt es ja immer wieder eine ganze Menge an Fehlinformationen. :eek::o

Also:

Nein, beim ÖKV gibt es keine verpflichtende Begleithundeprüfung, um in Agility antreten zu dürfen (und schon gar keine 2-teilige :rolleyes: ).

Wenn ein Verein dies von seinen Mitgliedern verlangt, wäre dies nicht (mehr) der meine. :cool:

Bei mir trainieren eine Menge Leute, die keine BGH-Prüfung abgelegt haben, noch je eine ablegen wollen und laufen durchaus ganz erfolgreich bei ÖKV-Bewerben mit. ;)

Ich selbst habe mit meiner Thora viele Turnierserien (inkl. Jahrsmeister, Champion) in Österreich gewonnen und mich für 2 FCI-Agility-Weltmeisterschaften qualifiziert, ohne je eine BGH-Prüfung abgelegt zu haben. :)

Um bei einer Prüfung, einem Turnier antreten zu können, muß man bei einem ÖKV-Verein Mitglied sein (bei Agility dürfen zudem auch Mitglieder von ÖHU-Vereinen antreteten).

LG, Andy


Ich denke Andys post hat nun überzeugt das man KEINE BGH braucht.

im übrigen.. gibt es auch Agility WelpenARTGERECHTE stunden..(wo der welpe auch keinen Grundgehorsam beherrscht).
 
im übrigen.. gibt es auch Agility WelpenARTGERECHTE stunden..(wo der welpe auch keinen Grundgehorsam beherrscht).

Ich sprach auch nicht von Welpen beim Agi, als ich den Grundgehorsam erwähnte sondern von älteren Hunden. ;)

Und was mir da vor einigen Jahren (lang ists her :eek: ) schon alles untergekommen ist. Von wegen mein Hund hat einen Grundgehorsam und schon sooooo oft Agi gemacht und dann konnte man den Hund am Platz suchen. :rolleyes:

LG
Uni
 
Und was mir da vor einigen Jahren (lang ists her :eek: ) schon alles untergekommen ist. Von wegen mein Hund hat einen Grundgehorsam und schon sooooo oft Agi gemacht und dann konnte man den Hund am Platz suchen. :rolleyes:

gut, dann sollte man sich die mühe machen und die hunde vorher "begutachten"?
ich kenne hunde die haben zwar prüfungen abgelegt, folgen aber trotzdem net so wirklich :rolleyes:.
 
Ich sprach auch nicht von Welpen beim Agi, als ich den Grundgehorsam erwähnte sondern von älteren Hunden. ;)

Und was mir da vor einigen Jahren (lang ists her :eek: ) schon alles untergekommen ist. Von wegen mein Hund hat einen Grundgehorsam und schon sooooo oft Agi gemacht und dann konnte man den Hund am Platz suchen. :rolleyes:

LG
Uni

fühlst du dich von mir angesprochen? :D (okay rede eh gerne mit dir)

also ich schaue immer das mein Hund BEI MIR ist (ausser sie dürfen frei spielen).
 
Von wegen mein Hund hat einen Grundgehorsam und schon sooooo oft Agi gemacht und dann konnte man den Hund am Platz suchen.
Wenn das so ist, dann muß man halt auch am Gehorsam arbeiten. No problem. :)

Aber eine BGH-Prüfung sagt nunmal rein gar nix über den tatsächlichen Gehorsam eines Hundes aus. Und schon gar net auf einem Agility-Parcours. :o

LG, Andy
 
Wenn das so ist, dann muß man halt auch am Gehorsam arbeiten. No problem. :)

Aber eine BGH-Prüfung sagt nunmal rein gar nix über den tatsächlichen Gehorsam eines Hundes aus. Und schon gar net auf einem Agility-Parcours. :o

LG, Andy

Du, ich bin die letzte, die darauf besteht, dass ein Agi-Hund eine BGH-Prüfung oder einen Kurs ablegen/belegen muss. Im Gegenteil, ich verbuche solche Zwangskurse immer unter Geldbeschaffung für den Verein. :rolleyes::D

Allerdings finde ich einen Grundgehorsam wichtig, egal ob jetzt beim Agi oder im Alltag und wenn ich einen Agi-Kurs besuche dann möchte ich auch Agi trainieren und nicht Gehorsam (das das dann doch zusammenhängt ist mir klar). Wo ist da also das Problem, dass diese Hunde schon einen gewissen Gehorsam aufweisen sollten?

LG
Uni
 
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