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Hi,
also bei ÖKV-Turnieren ist die BGH-Prüfung keine Pflicht.
Wie es bei der ÖHU gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht
lg Nina
........BGH-1 und 2 hätt ma locker ohne Kurs zur Prfg. antreten können.
LG Sussal
dann frag ich mich ehrlich gesagt, wieso man dann die Prüfungen nicht macht
hat noch keinem Hund geschadet![]()
kann man auch nur die prüfung ablegen?
laut meines Wissens, ja!
du kannst selber trainieren und dich bei der jeweiligen Prüfung einfach anmelden.
laut meines Wissens, ja!
du kannst selber trainieren und dich bei der jeweiligen Prüfung einfach anmelden.
die Prüfung selbst ja aber sie muss in einem Verein vertreten sein. (ausser es wurde geändert).
Seh also nirgends was von einer BGH-Prüfung.
Wobei ich nicht verstehe, was an einer BGH A oder BGH 1 so schlimm sein soll.
Und manchmal kann ich durchaus verstehen, dass es von einigen Trainern gefordert wird. Weil es mitunter Leute gibt, wo der Hund nichtmal seinen Namen kennt, die aber unbedingt Agility machen wollen....![]()
......Ich finde, nicht jeder Hundehalter ist mit seinem Hund für eine BGH geeignet, nicht von Körperlichen Einsatz her, sondern weil jeder Mensch und Hund Individium ist, was dem einen gefällt, heisst natürlich nicht das es dem anderen gefällt. ......