pinkSogg
Super Knochen
Zunächst möcht ich mich entschuldigen falls dieses thema schon irgendwo behandelt wurde - wenn dem so ist: Bitte bitte Link.
Ansonsten stelle ich mir gerade die Frage, wie es sich das gestaltet: Was ist, wenn ein im Burgenland gemeldeter Listenhund in Wien spazierengeführt wird? Ich bin zwar in 4 Jahren Hundehaltung nie kontrolliert worden aber der Teufel schläft ja nicht.
Wenn also mein im BGLD lebender Arbeitskollege mit seiner im BGLD gemeldeten Staffhündin hier in Wien spazieren geht und kontrolliert wird, braucht er dann auch nen Hundeführschein? Gelten dann alle Auflagen? Muss ein Visum im EU-Heimtierpass sein? Ich hab hierzu grad echt die absurdesten Gedanken. Mein Kollege meint zwar dass das bisher (die Hündin ist 7) vollkommen wurst war und das niemanden interessiert hat, aber ich würds einfach gern wissen.
Zu Hülf!
Danke!
Ansonsten stelle ich mir gerade die Frage, wie es sich das gestaltet: Was ist, wenn ein im Burgenland gemeldeter Listenhund in Wien spazierengeführt wird? Ich bin zwar in 4 Jahren Hundehaltung nie kontrolliert worden aber der Teufel schläft ja nicht.
Wenn also mein im BGLD lebender Arbeitskollege mit seiner im BGLD gemeldeten Staffhündin hier in Wien spazieren geht und kontrolliert wird, braucht er dann auch nen Hundeführschein? Gelten dann alle Auflagen? Muss ein Visum im EU-Heimtierpass sein? Ich hab hierzu grad echt die absurdesten Gedanken. Mein Kollege meint zwar dass das bisher (die Hündin ist 7) vollkommen wurst war und das niemanden interessiert hat, aber ich würds einfach gern wissen.
Zu Hülf!

Danke!