Besucherlistenhund in Wien?

pinkSogg

Super Knochen
Zunächst möcht ich mich entschuldigen falls dieses thema schon irgendwo behandelt wurde - wenn dem so ist: Bitte bitte Link.

Ansonsten stelle ich mir gerade die Frage, wie es sich das gestaltet: Was ist, wenn ein im Burgenland gemeldeter Listenhund in Wien spazierengeführt wird? Ich bin zwar in 4 Jahren Hundehaltung nie kontrolliert worden aber der Teufel schläft ja nicht.

Wenn also mein im BGLD lebender Arbeitskollege mit seiner im BGLD gemeldeten Staffhündin hier in Wien spazieren geht und kontrolliert wird, braucht er dann auch nen Hundeführschein? Gelten dann alle Auflagen? Muss ein Visum im EU-Heimtierpass sein? Ich hab hierzu grad echt die absurdesten Gedanken. Mein Kollege meint zwar dass das bisher (die Hündin ist 7) vollkommen wurst war und das niemanden interessiert hat, aber ich würds einfach gern wissen.

Zu Hülf! :)

Danke!
 
frage und antwort der MA60 von 2010;)

Wenn ein Listenhund aus einem anderen Bundesland regelmäßig in Wien unterwegs ist (z.B. berufsbedingt), kann dieser, obwohl nicht in Wien gemeldet, trotzdem den Wr. HFS absolvieren, um von einem Maulkorb- UND Leinenzwang befreit zu werden?
Der verpflichtende Hundeführschein kann immer absolviert werden, egal welchen Wohnsitz der/die Hundehalter/in vorweisen kann. Nachher besteht aber trotzden Maulkorb ODER Leinenzwang in Wien, an öffentlichen Ort, an denen mit großen Menschenansammlungen zu rechnen ist sowohl als auch.
 
Melli
Ich Bild mir ein als ich den Schein gemacht hab war eines der kritärien der Hauptwohnsitz in Wien *grübel*
 
lol, danke!

Naja, ich denk Choolee wird weiterhin ein U-Boot bleiben und hoffentlich niemals auffallen.

Unabhängig davon, dass ich es vorher schon in alle Richtungen schwachsinnig gefunden hab, zeigt sich immer mehr wie undurchdacht das alles is. Als ich gestern im Inet nachgelesen hab, stand als argument für den Hundeführschein die verbesserte Kommunikation zwischen Hund und Halter und dass der Bevölkerung dadurch die Angst genommen würde (wie denn, wenn Hunde MIT Führschein immernoch Maulkorb und/oder Leinenzwängen unterworfen sind und sich dadurch für unbedarfte nicht sichtlich unterscheiden??? )

Seis drum, ich bin gespannt wies weitergeht.
 
Melli
Ich Bild mir ein als ich den Schein gemacht hab war eines der kritärien der Hauptwohnsitz in Wien *grübel*

man kann den hfs machen, wenn man in wien gemeldet ist, man kann ihn aber auch machen, wenn man nicht in wien gemeldet ist...

lol, danke!

Naja, ich denk Choolee wird weiterhin ein U-Boot bleiben und hoffentlich niemals auffallen.

Unabhängig davon, dass ich es vorher schon in alle Richtungen schwachsinnig gefunden hab, zeigt sich immer mehr wie undurchdacht das alles is. Als ich gestern im Inet nachgelesen hab, stand als argument für den Hundeführschein die verbesserte Kommunikation zwischen Hund und Halter und dass der Bevölkerung dadurch die Angst genommen würde (wie denn, wenn Hunde MIT Führschein immernoch Maulkorb und/oder Leinenzwängen unterworfen sind und sich dadurch für unbedarfte nicht sichtlich unterscheiden??? )

Seis drum, ich bin gespannt wies weitergeht.

wenn ich ihn wien gemeldet bin, MUSS ich den hfs machen (innerhalb von 3 monaten), dann gilt für mich mk oder leine (außer dort wo leine und mk vorgeschrieben sind), wenn ich nicht in wien gemeldet bin, kann ich mit mk und leine gehen oder ich mache den hfs, dann gilt es so wie oben;), außer ich halte mich mehr als 3 monate in wien auf (nur das müssens ja erst beweisen;))
 
Es kommt ja auch immer drauf an wie lang er sich in Wien aufhält. Wenn nur Tageweise dann gilt Maulkorb und Leine aber kein Hufüschein. Wenn länger als (ich glaube) 3 Wochen muss er ihn machen oder so.
NET EINFACH des ganze. *augenverdreh*
 
Es kommt ja auch immer drauf an wie lang er sich in Wien aufhält. Wenn nur Tageweise dann gilt Maulkorb und Leine aber kein Hufüschein. Wenn länger als (ich glaube) 3 Wochen muss er ihn machen oder so.
NET EINFACH des ganze. *augenverdreh*

:Dnein länger als 3 monate, was ich weiß, aber du kannst den hfs auf alle fälle machen, wenn du willst, auch wennst nur 1x im monat in wien bist, dann bist halt einem "normalen" hh gleichgestellt zumindest auf dem papier und wenn die polizei mal eine richtige schulung diesbezüglich bekommen würd, wüssten dies dann auch, dass mit verpflichtenden hfs KEINE mk-pflicht besteht;):rolleyes:
 
ich bin von wien nach NÖ übersiedelt mit einer rottweiler/cane corsohündin und habe nachgefragt, wie dies nun sei, da ich natürlich keinen Hundeführschein in wien absolvieren werde.

Mir wurde folgendes gesagt: wenn der hund nur bis zu 48 Std. in wien ist, gilt der hund als besucherhund und sollte einen beißkorb tragen.
auf meine frage ob der hund auch angeleint sein müsse, verneinte man dies.
 
naja aber mir persönlich ist das zu unübersichtlich. da lob ich mir das burgenland, wo sowas einfach wurst is - und trotzdem leben die leute dort.
 
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