beim Hundeführerschein begleiten!!

Andreas MAYER schrieb:
Net bös sein: wennst Deinen Hund nur mit Halti führen kannst, läuft wohl einiges daneben. :o

Ein Halti ist maximal ein Hilfsmittel fürs Training, welches aber nicht als Dauerlösung dienen sollte.

LG, Andy

ah geh...bös bin ich dir nicht...denn scheinbar hast ja recht...lt. dieser prüfungskriterien sollte jeder hund das alles top bewältigen können...
scheinbar ist meine die einzige die fast all diese punkte nicht zufriedenstellend absolvieren könnte:rolleyes: ....

freut mich aber, das ihr alle so tolle hunde habt und so tolle hf seid, das ihr die prüfung, scheinbar selbstverständlich schaffen würdet:)

lg.silvia
 
ich hab ein mail an die stadt geschrieben, hab u.a. auch gefragt, wo die prüfung statt findet.
kann dir dann bescheid geben, wenn ich die antwort hab

lg ursula
 
Luna9 schrieb:
ich hab ein mail an die stadt geschrieben, hab u.a. auch gefragt, wo die prüfung statt findet.
kann dir dann bescheid geben, wenn ich die antwort hab

lg ursula


ja super, mach das!
naja, zumindest der große kann das schon alles ja.... und der kleine, bei dem hab ich eigentlich nur bedenken wegen des Maulkorbes... aber ansonsten, ich lebe mit den Hunden ja in der Stadt, da ist e mir schon wichtig daß sie den Alltag in der Stadt gut bewältigen können...
Mit Öffis sind sind sie zb. bis gestern noch nie gefahren, gestern hab ichs gewagt:D
 
Link zur Wiener Hundeführscheinverordnung


Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 54/2005, wird verordnet:

§ 1.
(1) Die Hundeführscheinprüfung besteht aus einem Theorieteil (§ 2) und einem Praxisteil (§§ 3 bis 5). Der Praxisteil besteht aus drei Modulen, die aufeinander aufbauen. Um den Praxisteil ablegen zu können, muss der Theorieteil positiv absolviert worden sein.

(2) Die Hundeführscheinprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der Theorieteil als auch der Praxisteil positiv absolviert wurden. Der Praxisteil gilt als bestanden, wenn alle drei Module jeweils positiv absolviert wurden.

§ 2.
(1) Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests, der zumindest 30 Fragen aus den nachfolgenden Bereichen zum Inhalt hat:

1. Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (zB Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 1 – Haltung von Hunden, Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung);

2. Kenntnisse über Hundehaltung (zB Ernährung, Pflege, Gesundheit, Aufzucht und Verhalten des Hundes, Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Verhalten gegenüber fremden Hunden sowie über die Mensch-Hund-Beziehung im urbanen Bereich);

3. Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung (zB Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung).

(2) Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der Prüferin oder dem Prüfer aus einem von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss, auszuwählen.

(3) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gestellten Fragen richtig beantwortet wurden.

(4) Die Prüfung ist in angemessener Zeit abzulegen, wobei die Prüferin oder der Prüfer je nach Umfang und Schwierigkeit der Fragen über die hiefür erforderliche Zeit zu entscheiden hat.

§ 3.
(1) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.

(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat jedenfalls zu zeigen, wie
– der Hund angeleint wird,
– der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,
– die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.

§ 4.
(1) Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.

(2) Die Auswahl der Gehorsamsaufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

§ 5.
(1) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens des Hundehalters entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte.

(2) Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.

(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen, einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.

(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
– Begegnung mit anderen Hunden,
– Begegnung mit Jogger,
– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
– Begegnung mit Kinderwagen,
– Begegnung mit Kindern,
– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
– Warten vor einem Geschäft,
– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– Bewegung durch eine große Menschenmenge,
– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
– Verhalten in einer Hundezone.

§ 6.
(1) Als Prüferin oder als Prüfer sind Tierärztinnen oder Tierärzte der Behörde heranzuziehen, die einen von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgang für Hundeführscheinprüfer absolviert haben.

(2) Über die positive Absolvierung der Hundeführscheinprüfung hat die Prüferin oder der Prüfer eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
– Datum der Prüfung,
– Ort(e) der Prüfung,
– Angaben zur Hundehalterin oder zum Hundehalter (Name, Adresse u.dgl.),
– Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Geschlecht, Tätowierung, Hundemarkennummer, Chipnummer),
– Datum der Ausstellung,
– Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hört sich ja alles toll an.. ABER Warten vor einem Geschäft gibts bei uns nicht! Nie und nimma!!! Mickey würde wahrscheinlich einen Schock bekommen und wieder nicht allein bleiben!!

Und was die auftringlichen Personen betrifft.. da hab ich eine 50 50 Chance das Mickey ruhig bleibt, ausweicht, oder sich wehrt!
Aber ist das falsch wenn er oder ich betrengt werden?

MHM
 
Naja, aber es ist ja so, daß du weißt das du gleich bedrängt wirst bei der Prüfung.... da kann man ja ganz anders reagieren als im Ernstfall
Und das Anbinden vor einem Geschäft, würd ich auch nie tun, aber da sind ja die Prüfer die zusehen, da wird den Hund schon keiner stehlen...
Das einzige was mich stört ist die Hundezone... was wollens denn da von einem?
 
uj...*ätsch*...das kann meine:) ...vor geschäften warten...sitzt ganz brav, und guckt rein, wann ich komme...bellt nicht, winselt nicht oder macht sonstige faxen:p ->soweit ich´s beobachten konnte....

leider wurde ich sogar mal vor kurzem "überfallen"->dabei ist meine hündin auch nicht 100% ganz cool neben mir gestanden und hat zugeguckt....
aber sie ist auch nicht wirklich richtig aktiv geworden...wie alles genau verlief, ist hier nach zu lesen..wenns jemanden interessiert:rolleyes: ->http://forum.hundund.de/viewtopic.php?t=22628&postdays=0&postorder=asc&start=0
 
Das meinte ich ja, wenn du weißt du wirst gleich bedrängt, ist das ja eine ganz andere Situation...
Wenn mich in "echt" jemand bedrängt bekomm ich Panik, echte Angst, vermittle Hund eine gewisse Hilflosigkeit, wodurch er sich vermutlich dazu aufgerufen fühlt mich "zu beschützen"...
in einer gestellten Situation ist das nicht der Fall... mein Hund kann ja auch net jeden anknurren oder schlimmeres der mir zu Nahe kommt, sei es im Lift, streifen beim vorbeigehen, gedränge in einer Schlange, lang verloren geglaubter bester Freund der mir mitten am Stephansplatz um den Hals fällt:D ;)
 
Andreas MAYER schrieb:
(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen, einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.

(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
Begegnung mit anderen Hunden,
Begegnung mit Jogger,
Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
Begegnung mit Kinderwagen,
Begegnung mit Kindern,
Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
Warten vor einem Geschäft,
Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
Bewegung durch eine große Menschenmenge,
Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
Verhalten in einer Hundezone.
Es werden nicht alle Situationen überprüft. Es geht auch nicht nur darum, daß der Hund alle Situationen ohne Hilfe bewältigen können muß, sondern viel mehr darum, wie der Hundehalter mit solchen Situationen umgeht. :cool:

Der HFS ist einerseits nicht verpflichtend, kann aber andererseits bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden. ;)

Und eines sei bitte schon angemerkt: egal, ob ich einen bestens sozialisierten Welpen vom hochdekoriertesten Züchter erwerbe oder mir einen Hund aus einem TSH nehme, der unter völligem sozialen Erfahrungsmangel (bzw. mit negativen Erfahrungen) aufgewachsen ist, Als Hundehalter (nicht nur in der Großstadt) habe ich dafür zu sorgen, den Hund entweder über einen sozialen Lernvorgang, über Gehorsamskontrolle und/oder Ausstattung des Hundes mit Leine, Maulkorb derart abzusichern, daß er weder für sich selbst, noch für den Hundehalter, noch irgendwen sonst eine Gefahr darstellt. Dazu zählt auch das entsprechende Wissen des Hundehalters zur Gefahrvermeidung .
icon4.gif


LG, Andy
 
autumnus schrieb:
leider wurde ich sogar mal vor kurzem "überfallen"->dabei ist meine hündin auch nicht 100% ganz cool neben mir gestanden und hat zugeguckt....
Ich glaube nicht, daß es irgendjemand haben möchte, wenn ein Hund bei einem tätlichen Angriff völlig gleichgültig und entspannt bleibt. :rolleyes:

Aber er soll natürlich auch nicht jemanden, der Dich nur nach dem Weg oder um Feuer fragt, sofort ungehemmt attackieren.

LG, Andy
 
Andreas MAYER schrieb:
Es werden nicht alle Situationen überprüft. Es geht auch nicht nur darum, daß der Hund alle Situationen ohne Hilfe bewältigen können muß, sondern viel mehr darum, wie der Hundehalter mit solchen Situationen umgeht. :cool:

Der HFS ist einerseits nicht verpflichtend, kann aber andererseits bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden. ;)

Und eines sei bitte schon angemerkt: egal, ob ich einen bestens sozialisierten Welpen vom hochdekoriertesten Züchter erwerbe oder mir einen Hund aus einem TSH nehme, der unter völligem sozialen Erfahrungsmangel (bzw. mit negativen Erfahrungen) aufgewachsen ist, Als Hundehalter (nicht nur in der Großstadt) habe ich dafür zu sorgen, den Hund entweder über einen sozialen Lernvorgang, über Gehorsamskontrolle und/oder Ausstattung des Hundes mit Leine, Maulkorb derart abzusichern, daß er weder für sich selbst, noch für den Hundehalter, noch irgendwen sonst eine Gefahr darstellt. Dazu zählt auch das entsprechende Wissen des Hundehalters zur Gefahrvermeidung .
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LG, Andy

Danke für dieses top posting - du schreibst (wie immer) echt super und bringst des Wesentliche auf den Punkt ;)
 
Jo hast eh recht =)

Und aufdringlich ist nicht gleich aufdringlich!

Ums stehen bei dem Geschäfts gehts mir hierbei gar nicht!
Bäcker oder ähnliches wo ich in der Nähe bin is auch nicht das Problem aber ich denke bei nem Billa zb würd er wohl nicht ruhig bleiben :D

Reizen würd mich das auf alle Fälle, weil ich eigendlich der Meinung bin das ich meinen Hund in diesen Situationen richtig handhaben kann, auch wenn er manchmal ein Schisshaserl ist! :p
 
Hikaru schrieb:
Reizen würd mich das auf alle Fälle, weil ich eigendlich der Meinung bin das ich meinen Hund in diesen Situationen richtig handhaben kann, auch wenn er manchmal ein Schisshaserl ist! :p

eben, das denk ich auch....
ich find´s eine gute Sache und werd das mit beiden machen...
 
zwergi schrieb:
eben, das denk ich auch....
ich find´s eine gute Sache und werd das mit beiden machen...

Jap wenns richtig abläuft mit sicherheit eine gute Sache!
Wenns nicht gut abläuft und das irgendwann verpflichtend wird, dann eher schlecht :eek: *g*

Bevor ich das ganze mache wär ich halt auch daran interessiert wies in der Praxis abläuft!
 
Hikaru schrieb:
Jap wenns richtig abläuft mit sicherheit eine gute Sache!
Wenns nicht gut abläuft und das irgendwann verpflichtend wird, dann eher schlecht :eek: *g*

Bevor ich das ganze mache wär ich halt auch daran interessiert wies in der Praxis abläuft!
Wie gesagt, werde euch gerne berichten, was ich nächsten Freitag am Theorieabend wegen dem Hundeführschein zu hören bekomme - aber wie ich Andrea (=Chefin von Lucky Dogs) kenne, wird´s sicher interessant, ich halte euch gerne am Laufenden ;)
 
Biggi & Felix schrieb:
Wie gesagt, werde euch gerne berichten, was ich nächsten Freitag am Theorieabend wegen dem Hundeführschein zu hören bekomme - aber wie ich Andrea (=Chefin von Lucky Dogs) kenne, wird´s sicher interessant, ich halte euch gerne am Laufenden ;)

Jap wär lieb
 
is ja alles gut und schön
wir gehen aber NIE!!! in ne hundezone ist mir zu gefährlich da gibts zuviele stänkerer- und da könnzt ich nicht ruhig bleiben- ich such mir die hunde aus mit denen meine kontakt haben und warten vorm geschäft neeeeeee, niemals!!!!!!!!!!!! geh ich einkaufen sind die hunde zuhause oder warten mal 10 min im auto, also ehrlich leute ich denke es ist sicher ganz individuell abgestimmt was ich so erfahren habe, wichtig ist richtiges verhalten des hundebesitzers!!!!!!!!!!!! in situationen, mag ein hund keine kinder ist wichtig wie der hundebesitzer damit umgeht so versteh ich das ganze
 
So also hier die antworten, die ich heute bekommen habe:



Ad 1: Die Prüfung findet an dem Ort statt, den Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin ausmachen.
Ad 2: Anmelden können Sie sich direkt beim jeweiligen Prüfer/bei der jeweiligen Prüferin. Die PrüferInnenliste können Sie auf www.natuerlich.wien.at oder www.tieranwalt.at downloaden.
Ad 3: Die Prüfungstermine können Sie sich persönlich sowie Prüfungsort/zeit ausmachen.
Ad 4: Sie bezahlen die Prüfung (max. 25 ) direkt beim Prüfer.
Ad 5: Der Wiener Hundeführschein orientiert sich an der modernen Hundeerziehung, die das Miteinander zwischen Mensch und Hund als Ziel hat und nicht den unbedingten Gehorsam des Hundes. Positive Reaktionen des Hundes werden verstärkt (vor allem durch Leckerlies), negative Verhaltensweisen werden ignoriert.
Ad 6: Hauptaugenmerk liegt beim Wiener Hundeführschein - wenn Sie mir die saloppe Formulierung erlauben - am anderen Ende der Leine, dh. der Hundehalter/die Hundehalterin soll die Reaktionen und das Verhalten seines Hundes beobachten, erkennen und wenn nötig entschärfen können. Das Gespann Mensch-Hund soll dabei im Vordergrund stehen. Die PrüferInnen orientieren sich alle an der modernen Hundeausbildung.


lg ursula
 
Wirklich aussage Kräftig ist das aber auch nicht!

Wenn man zb das Beträngen hernimmt würde das für mich heißen entschärfen bevors dazu kommt!! Will jemand meinen Hund anfassen sage ich bitte nicht und hole den Hund da heraus!
Gilt das dann als richtig?

Lg
 
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