Arbeitsrecht! Wer kennt sich aus?

KITTY123

Profi Knochen
Hallo

Ich habe Ende letztes Monats mein Dienstverhältniss gekündigt-dieses Monat habe ich noch Urlaub (der noch offfen ist) bis 31.10

Jetzt zum Wichtigem:
Ich habe über fast 200 Überstunden in den letzten 1,5 Jahren angehäuft-die ich nun geltend machen will.
Zeitausgleich ist nicht möglich, weil ich noch zuviel Urlaubsanspruch hatte.
Ich will nun meine Überstunden ausgezahlt bekommen-aber mein Chef weigert sich :mad: :mad: :mad:

Nun meine Frage: Ab WANN verfallen Überstunden? Ist das irgendwie gesetzlich geregelt?

Ich möchte eigentlich nicht zur AK gehen, aber mir wird nichts anderst übrig bleiben....


Danke für eure Hilfe
(ich kenn mich leider null in Sachen Arbeitsrecht aus...)


lg,Kitty
 
Ich würde dennoch zur AK gehen...du kannst dich dort ja ohne jede Verpflichtung (falls das deine Sorge ist) mal beraten lassen.

Falls du Anspruch auf die gesamten Überstunden hast, kannst du es dir ja noch immer überlegen ob du mit Hilfe der AK rumstreiten oder gar klagen willst oder du lieber verzichten möchtest (was ich nicht empfehlen würde, muss aber jeder selber wissen).

EDIT: Ich würde natürlich auf keine einzige ÜS verzichten und keinen Cent herschenken)
 
Danke für deine rasche Antwort!

Ja diesen Rat bekomme ich von jeden, dass ich auf jeden Fall das Geld nicht herschenken soll...

Doch leider packen mich die Schuldgefühle. Zumal ich mich mit meinem Chef gut verstanden hab und er extrem enttäuscht über meine Kündigung war/ist.:(

Ich will ihn einfach nicht sämtliche Ämter auf den Hals hetzen-ich will nur das was mir zusteht....


Ich weiß auch nicht mehr :(
 
Doch leider packen mich die Schuldgefühle. Zumal ich mich mit meinem Chef gut verstanden hab und er extrem enttäuscht über meine Kündigung war/ist.:(

Vielleicht stellt er sich deshalb so an:confused:.
Auf Schuldgefühle darfst aber in diesem Fall keine Rücksicht nehmen. Wenn dir Geld aus Überstunden zusteht ist das dein gutes Rechte dieses auch zu verlagen.

Schade drum, dass es jetzt halt so endet.
 
Wieso bloß haben immer nur die AN Schuldgefühle und verzichten dann oft freiwillig zumindest auf einen Teil dessen, was ihnen eigentlich zusteht?

Wie oft kommt es denn vor, dass ein AG nach einer normalen Kündigung ( zB wegen Umstrukturierung, schlechter Auftragslage,...) einem AN gleich noch ein paar Gehälter zusätzlich auszahlt, weil er so ein schlechtes Gewissen hat? Womöglich noch aus seinem Privatvermögen?

Es steht dir alles zu, wofür du gearbeitet hast!
 
Du musst nicht unbedingt zur AK gehen, wenn du nur mal nachfragen willst reicht ein Anruf (hab ich auch so gemacht;))
Ich würd auch alles einfordern was die zusteht, immerhin ist es ja dein gutes Recht - ich mag meinen Job, aber 200 Stunden ohne Bezahlung würd ich auch nicht arbeiten:eek:
 
gibt es Aufzeichnungen (müsste es ja geben) über die geleisteten ÜST?? wenn ja, dann wird er sie auch auszahlen müssen, wenn es sich nicht mehr ausgeht, dass du sie konsumierst......und auf die AK würde ich auf alle Fälle gehen!!

UND die Endabrechnung würde ich auch genau kontrollieren lassen!! schlechtes Gewissen deinen Arbeitgeber gegenüber brauchst nicht haben....warum auch :cool:
 
Ein Verfall der Ansprüche bzw. Verjährung tritt normalerweise 3 Jahre nach Entstehen des Anspruches ein, man muss allerdings auch andere Regelungen im zutreffenden Kollektivvertrag beachten. Wenn sich deine Überstunden in den letzten 1,5 Jahren angesammelt haben, ist die Frist, wenn du sofort Anspruch erhebst, aber mM auf keinen Fall versäumt.
Zwischen deinen Zeilen lese ich heraus, dass es dienstgeberseits möglicherweise finanzielle Probleme gibt, und sich deswegen so viele Stunden angesammelt haben, die nie ausgeglichen, aber auch nicht bezahlt wurden. In dem Fall warst du leider zu lange die "Gute" und zu verständnisvoll und hättest schon lange deine Rechte geltend machen müssen. Daher würde ich dir auch raten, sofort zur AK und dich beraten lassen. Kann ja nicht sein, dass du für geleistete Arbeit dein Geld nicht bekommst.

Und das sage ich, obwohl ich die Dinge von der Arbeitgeberseite her sehe (zu Cato hinscheangle...).
Habe gerade so einen Fall, wo ich eine DN gekündigt habe - sehr vorzeitig, um fair zu sein - selbstverständlich samt Bezahlung aller Ansprüche und darüber hinaus bezahlte Dienstfreistellung, weil der Urlaub nicht reicht. Ich habe erst im Nachhinein erfahren, dass sie selbst kündigen wollte, weil sie aus privaten Gründen zu Hause bleiben möchte. Das hätte ich aber normalerweise erst Ende November erfahren - Austritt Ende Dezember. Wir können immer nur zum Quartalsende kündigen - Austriit Ende Dezember. So viel zur Fairness ...

Aber @Kitty, du musst sicher keine Skrupel haben, wenn du darauf bestehst, zu bekommen, was dir zusteht.
Auch wenn du dich mit deinem Chef gut verstanden hast, kann Loyalität nicht so weit gehen, dass man auf seine Ansprüche verzichtet. Und sollte meine Vermutung über die finanziellen Schwierigkeiten stimmen, helfen ihm die paar "Cent", die er dir schuldig bleibt, für dich aber viel sind, genau gar nichts. Falls ich falsch liege, wäre das ohnehin eine Frechheit.
 
Danke für eure Hilfe!

Ja es existieren Aufzeichnungen über meine ÜST. Wir haben ein Stempelkartensystem. d.h. es wird eingestempelt wenn man kommt und ausgestempelt wenn man geht.
Diese Stempelkarten müssen von Arbeitgeber 5 Jahre aufgehoben werden.
Aber: Der Herr bei der AK meinte, das solche Karten immer wieder "verloren" gehen seitens der Arbeitgeber.
Ich denke das wird auch in meinem Fall so sein....

Ich habe aber-ohne wissen meines Chefs-meine Stempelkarten Zeiten notiert und protokolliert.
Weiß aber nicht welche Beweislast dass dann vor Gericht hätte....


Finanzielle Schwierigkeiten hat er eigentlich-soweit ich weiß-keine.
Das Geschäft läuft gut.
Er sieht es einfach nicht ein, wieso er zahlen sollte.....
:mad: :mad: :mad:

Er hat mir gestern nochmal meinen Arbeitsvertrag gezeigt, wo er extra eine Klausel anführt, die besagt dass alle Überstunden innerhalb !1! Woche zu melden sind, da sie ansonsten verfallen.
D.h. ich arbeite von zB. Mo-Fr. ---> Freitag sind Überstunden zu melden-wenn nicht, gelten diese nicht mehr.

Auch wenn ich jede Woche zu ihm gekommen wäre um meine Überstunden zu melden, hätte ich nie frei bekommen. Hatte es bereits versucht...
Ich habe selbst meinen Urlaub immer "erbetteln" müssen... :(
Immer wurden Ausreden gefunden, warum es gerade jetzt nicht geht.
(Mitarbeitermangel, Urlaube, vermehrt Kundschaft, Weihnachtsstress...etc.)

Ich habe bei der AK nachgefragt, ob es so eine Klausel überhaupt gibt.
Er meinte ganz klar nein-dennoch weiß ich nicht so recht....
Ich habe es ja damals unterschrieben somit ist es wohl rechtskräftig!?!
 
Wenn die Klausel gegen geltendes Recht verstößt, und das tut sie laut AK, ist deine Unterschrift dazu völlig egal. Er hat zu bezahlen - Punkt und aus
 
lass dich nicht einschüchtern und schon gar nicht fertigmachen...das was die AK sagt stimmt und da fährt die Eisenbahn drüber....:cool:

und wenn er die Stempelkarten "verloren" hat, dann ist das auch sein Problem und er wird zahlen müssen, weil genau diese Vorgehensweisen ja bekannt sind :cool:
 
Es kommt immer darauf an was für eine Art Vertrag man hat. Wenn du einen All-inclusive-Vertrag hast so werden dir die Überstunden mit einer Pauschale im Gehalt abgegolten. Ist der Arbeitsvertrag kollektivrechtlich geregelt - gilt der Kollektivvertrag in der jeweiligen Fassung innerhalb der jeweiligen Branche. Wie es mit Zusatzklauseln aussieht kann dir nur ein Spezialist weiterhelfen.

Solltest du dir nicht sicher sein ob der Vertrag rechtens ist - ab zur AK zur Vertragsprüfung.
 
wenn er sich so arschig verhält und das schon mit so einer Klausel im Arbeitsvertrag, fahr an mit der AK_Presse....der hats gar nicht anders verdient...:mad:
 
Die Stempelkarten zu kopieren und nicht nur die Zeiten zu notieren, wäre besser als Beweis gewesen .... (wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob das erlaubt ist, aber immerhin handelt es sich ja um deine eigenen Daten, also würde das nicht so schlimm sein).
Ich nehme jetzt an, dass es sich um mechanisch gedruckte Stempelkarten handelt und nicht um solche, die in ein Zeiterfassungssystem übergeleitet werden, denn dann wären ohnehin alle Arbeitszeiten gespeichert.

Andererseits ist ja jeder Betrieb verpflichtet, Arbeitsaufzeichnungen zu führen und diese bei einer Prüfung (FA, Krk. oder Arbeitsinspektorat) vorzulegen. Wenn da was "verlorengegangen" ist, und dann ausgerechnet in einem strittigen Fall, bekommt diese Firma ordentliche Probleme. Wenn Verschleierung, Abgabenhinterziehung, usw. vermutet wird, wird nach Ermessen eine Nachzahlung gefordert samt Zinsen usw.

In deinem Fall sehe ich diese Klausel in deinem Arbeitsvertrag - ob jetzt rechtens oder nicht - als erfüllt, indem du deine Arbeitszeiten mittels Stempelkarte bekanntgegeben hast. Dann sollte es Sache des/r Lohnverrechner/in sein, die Stunden entweder als Zeitguthaben zu buchen oder auszuzahlen. Wenn Zeitguthaben, dann sehr wohl aber auch samt den ev. anfallenden Ü-Zuschlägen. Sowas geht bei uns automatisch, ohne dass die Mitarbeiter deswegen "antanzen" müssen.

Mir fällt da jetzt noch ein: bei Überstunden gibt es da trotzdem noch einen Unterschied, ob angeordnet oder einfach freiwillig länger dageblieben, weil mit der Arbeit nicht fertiggeworden. Da könnte dein ExDG ev. einhaken, wenn er das überhaupt weiß - scheint mir eher ein Chaot zu sein oder ein sturer Bock :rolleyes:

Du selbst hast ja nichts von einer Ü-Pauschale geschrieben, also wird das wahrscheinlich nicht zutreffen. Aber falls doch, muss im Vertrag auch angegeben sein, um wieviele und um welche Art Überstunden es sich handelt. Auch dafür müssen Zeitaufzeichnungen geführt werden und die tatsächlichen Stunden den vertraglich pauschalierten gegenübergestellt werden. Sollte da im Durchschnitt eine Differenz bestehen, muss diese ausbezahlt bzw. Zeitausgleich gewährt werden.
 
Darf ich fragen warum du in deiner Kündigungszeit auf Urlaub bist?
 
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