Ich weiß, das Thema paßt nicht optimal hier rein, also wenns falsch ist, bitte verschieben.
Da man als HH in freier Wildbahm immer und immer wieder mit Jägern (meistens eher unnett) konfrontiert wird, würde mich einmal interessieren was nun tatsächlich die Rechte und Pflichten eines Jägers sind.
Darf mich ein Jäger anhalten auf einer beschrifteten Forststraße (ohne daß dort irgendwo ein Schild wäre wie z.B forstwirtschafliche Sperre oder aufgrund von Jagd befristet nicht zugäglich) anhalten, mich zur Sau machen, obwohl die Hunde an der Leine waREN und mich vertreiben?
Im Wald sind unsere Hunde IMMER an der Leine, da ich ihnen einfach nicht vertraue und eben aus Angst vor einem Abschuß!!!
Darf er mich in genau so einem Fall anzeigen? Ich dachte es gilt Wegerecht in Ö und das trifft auf Wanderer und Fußgänger zu, soweit ich weiß.
Was darf ein Pachtjäger, Berufsjäger, Jagdausseher oder Forstorgan? Hätte da wirklich gerne mal den Durchblick, da es mich echt schon ärgert, dass prinzipiell mal geschrieen wird: " I schiaß di unmd deine hundsviecher ab, wenn i die nocheinmal da seh!!"
Wo kann ich mich beschweren, wenn ich mich bedroht fühle?
Darf er meinenm Ausweis verlangen, denn ohne Ausweis wird ne Anzeige ned so viel Sinn machen.
Darf er mich festhalten bis die Executive eintrifft, falls ich mich beim Jäger nicht ausweisen möchte?
Ich wills einfach mal wissen, damit ich beim nächsten Jägerkontakt nicht wieder wie ein Depp dastehe!
Für sachliche und juristisch fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar
Da man als HH in freier Wildbahm immer und immer wieder mit Jägern (meistens eher unnett) konfrontiert wird, würde mich einmal interessieren was nun tatsächlich die Rechte und Pflichten eines Jägers sind.
Darf mich ein Jäger anhalten auf einer beschrifteten Forststraße (ohne daß dort irgendwo ein Schild wäre wie z.B forstwirtschafliche Sperre oder aufgrund von Jagd befristet nicht zugäglich) anhalten, mich zur Sau machen, obwohl die Hunde an der Leine waREN und mich vertreiben?
Im Wald sind unsere Hunde IMMER an der Leine, da ich ihnen einfach nicht vertraue und eben aus Angst vor einem Abschuß!!!
Darf er mich in genau so einem Fall anzeigen? Ich dachte es gilt Wegerecht in Ö und das trifft auf Wanderer und Fußgänger zu, soweit ich weiß.
Was darf ein Pachtjäger, Berufsjäger, Jagdausseher oder Forstorgan? Hätte da wirklich gerne mal den Durchblick, da es mich echt schon ärgert, dass prinzipiell mal geschrieen wird: " I schiaß di unmd deine hundsviecher ab, wenn i die nocheinmal da seh!!"
Wo kann ich mich beschweren, wenn ich mich bedroht fühle?
Darf er meinenm Ausweis verlangen, denn ohne Ausweis wird ne Anzeige ned so viel Sinn machen.
Darf er mich festhalten bis die Executive eintrifft, falls ich mich beim Jäger nicht ausweisen möchte?
Ich wills einfach mal wissen, damit ich beim nächsten Jägerkontakt nicht wieder wie ein Depp dastehe!
Für sachliche und juristisch fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar