Zollbestimmungen:
Die geltenden Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen denen der EG-Länder.
Ausländische Währungen können ein- und ausgeführt werden; Ein- und Ausfuhr
der inländischen Währung bis 15.000 Kuna. Alle wertvollen Gegenstände, die über den Rahmen
des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen, sollten an der Grenze deklariert werden.
Ausländischen Staatsbürgern wird die Mehrwertsteuer für gekaufte Ware im Wert von mehr als 500 Kuna
gegen Vorlage eines bei der Ausreise an der Grenze bestätigten Tax cheque zurückerstattet.
Haustiere (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) in Begleitung ihrer Besitzer,
die die Republik Kroatien bereisen, oder sich zeitweilig in ihr aufhalten, müssen bei ihrer Einreise
in dieses Land mit einem Mikrochip oder einer klar lesbaren, tätovierten Nummer, die in ein internationales Zertifikat
eingetragen ist, das im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien
ausgestellt sein muss, gekennzeichnet sein. Nach der ersten Tollwutimpfung, die im Alter von drei Monaten
durchgeführt wird, müssen die Tiere mindestens sechs Monate und nicht mehr als ein Jahr vor der Reise,
und bei Nachimpfungen (Booster) nicht mehr als ein Jahr vor der Reise geimpft worden sein.
Verboten ist die Einfuhr sowie auch der zeitweilige Aufenthalt von gefährlichen Hunderassen und ihren Kreuzungen in der Republik Kroatien,
wie beispielsweise des Bulltyps, die nicht im Register des Internationalen Kynologenverbandes (FCI) (Pitbullterrier) eingetragen sind. Informationen: Zollverwaltung der Republik Kroatien
(Tel.: +385 01 6102 333), www.carina.hr
Hab ich da gefunden, jetzt werden die auch schon so blöd! Das kanns ja nun wohl net wirklich sein!
http://at.croatia.hr/about/index.php?menu=2&