§278a - Politischer Prozess hat begonnen

Und wenn einer in der Schweiz durchdreht, sperren wir weltweit alle Tierschützer ein? :rolleyes:

Die angesägten Hochstände sind zB. so eine Sache. Ich hab zufälligerweise den Jagdschein und als Insider
weiß man wie heftig umkämpft manche Jagdreviere sind bzw. welche Fehden unter Jägern herrschen. Ich würde
mal die These wagen, daß die sich gegenseitig ihre Hochstände oder Autos beschädigen. Im aktuellen Prozeß
wurde nie die Frage gestellt ob die Angaben der Opfer akkurat sind. Die Schadenshöhe zB. bildet immer noch
einen Streitpunkt zwischen der Versicherung und den Opfern. Und daß der Mafiaparagraph herangezogen wird
weil man keine Tat direkt zurechnen kann, ist ein Beleg, daß es sich hier im Prinzip um einen Einschüchterungs-
prozeß gegen jeglichen auf eine Änderung bestehender Gesetze gerichteten Aktivismus handelt. Daß ja schon
die nächsten drankommen - die Väteraktivisten- spricht Bände.

Hier kommt Balluch- der angebliche Kopf- wenigstens selber zu Wort: http://derstandard.at/1267132311467/Wie-weit-darf-Tierschutz-Aktivismus-gehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Abgesehen davon, dass der Fall in der Schweiz von einer "Tierschutzorganisation" organisiert wurde, die ein GB ihren "Sitz" hat. Ist also ganz schön international, das Geschäft mit dem Tierschutzterror. :cool:

Die Zusammenarbeit mit der engl. Organisation ist auch einer der Vorwürfe beim österreichischen Verfahren.
 
so habe ich es auch verstanden...
und wie schon geschrieben: ich denke der willkür sind hier tür und tor geöffnet :(
wenn ich jetzt zb. heute mit jemanden über sinnlose gesetze diskutiere und ihn aufkläre und dieser jemand dann morgen eine kriminelle handlung setzt, bin ich dann schuld, nur weil ich das problem angesprochen habe :confused:

und genauso läuft es doch momentan bei diesem prozess :eek:

:confused::confused: Verstehe überhaupt nicht, was DAS mit dem 278a zu tun haben soll????

Und in dem Prozeß geht es eindeutig nicht um Diskussionen von Privatpersonen , über deren private Meinung zur Sinnhaftigkeit von Gesetzen.
 
Doch- der Hauptvorwurf an Balluch lautet nämlich nicht auf Begehung von Straftaten sondern - getreu dem §278a- nur "die Schaffung einer Atmosphäre
die kriminelle Handlungen begünstigt". Spielen wir das weiter- der Bauernbund fördert via Werbung den Konsum von Wein. Ergo schafft er die Atmosphäre
in der dann unzählige Gewalttaten und Verkehrsunfälle passieren- die ihm dann wohl indirekt zurechenbar sind. Nur findet sich gegen den Bauernbund
eben niemand der aufgrund dieses abstrusen Vorwurfs Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft genehmigen würde. Im Fall der Tierschützer ist das
(auf Zuruf einiger eifriger Parteispender) passiert. Das ist der Skandal. Damit wird jedem zivilen Ungehorsam, jeglichem Aktivismus, jeder Aufdeckung
von Mißständen ein Riegel vorgezogen.

Zum Wie siehe hier: http://www.news.at/articles/0836/510/217956/die-anatomie-polizei-skandals

NEWS deckt auf. Nach Freilassung von 10 Tierschützern nach 110 Tagen U-Haft droht Polit-Skandal: die geheimen Polizei-Ermittlungen über Promi-Grüne Madeleine Petrovic.

Am 4. April 2007, um exakt 8 Uhr 40, greift Peter Graf, Hälfteeigentümer des Textilriesen „Kleider Bauer“, zum Telefon und ruft die Polizei an. Graf ist wütend. Und das völlig zu Recht. Bei seinem Mercedes E 280 wurden in der Nacht sämtliche Reifen aufgestochen, das Auto mit roter Farbe überschüttet. Dem BMW Cabrio seines Bruders Werner Graf, dem die andere Hälfte des Kleider Bauer gehört, widerfuhr zur selben Zeit Ähnliches: Zwei Reifen waren aufgestochen, die Karosserie mit einer ätzenden Flüssigkeit beschmiert.

Im Klartext: Es geht um Sachbeschädigung. Schon kurz darauf schaltet sich das Landesamt für Terrorismusbekämpfung Wien ein. Die Beamten mutmaßen in einem sofort erstellten „Lagebild“, dass die Sachbeschädigungen an den Autos in einem „Bezug“ zu einer Demonstration des „Vereins gegen Tierfabriken“ stünden, die vor Geschäftsstellen der Firma Kleider Bauer täglich eine angemeldete Kundgebung zum Thema „Aufklärung über das Leid der Pelztiere“ geben. Sofort wird veranlasst, dass das Landespolizeikommando Wien Beamte abstellt. Die Terrorfahnder schlagen allen Ernstes vor, man solle eine „Medienaktion“ starten und die beschädigten Fahrzeuge „zur Schau stellen“.

Generalmobilmachung im Innenministerium. Derselbe Tag. Um 12 Uhr 29 schickt Erik Buxbaum, der ranghöchste Beamte des Innenministeriums, eine brisante E-Mail ab. Sie geht an so gut wie jeden Spitzenbeamten von Polizei und Verfassungsschutz. Zitat: „Morgen um 10 Uhr findet im Sitzungszimmer der Generaldirektion eine Gesprächsrunde mit dem Eigentümer der Firma Kleider Bauer, Herrn Peter Graf, statt.“ Alle Topleute des Ressorts haben sich einzufinden. Ausgehend vom Bericht der Wiener Terrorfahnder, sollte dort über einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff nachgedacht werden. Nämlich, „ob es aus versammlungsrechtlicher Sicht zumindest vertretbar ist, ab sofort jedwede Versammlung in einem bestimmten Umkreis von Kleider-Bauer-Filialen zu untersagen bzw. aufzulösen“.

Er, Buxbaum, wolle zwar dem Ergebnis nicht vorgreifen, meine aber, dass diese Versammlungen nicht vertretbar erscheinen. Buxbaums Schreiben geht in Durchschrift an Helmut Tomac, den Mann fürs Grobe im Kabinett des damals noch amtierenden Innenministers Günther Platter. Man darf also getrost davon ausgehen, dass die plötzliche Generalmobilmachung im Innenministerium wegen zweier Kfz-Sachbeschädigungen direkt von Günther Platter veranlasst wurde.

Die Polizei zieht alle Register. Nächster Tag, 10 Uhr. Beim Generaldirektor treffen die Spitzen des Ministeriums ein. Verfassungsschutz, Terrorfahnder, Bundeskriminalamt, Wiener Polizei, alle sind da. Und die zu Recht erbosten Brüder Graf sind auch da und stellen ihre Sicht der Dinge dar. Das Ergebnis laut Protokoll: „Ausschöpfen sämtlicher administrativer Mittel, Übernahme der Koordination der Ermittlungstätigkeit national und international, Einrichtung einer Sonderkommission“. Danach schreibt Erich Zwettler, Spitzenbeamter im Haus, eine weitere E-Mail. Darin hält er fest, was alle wissen: Es gibt keinen Beweis für eine Täterschaft der Demonstranten, „keinerlei Tatverdacht“, gar nichts. Daher müsse jetzt „strukturiert“ und „zielgerichtet“ gearbeitet werden.

Die Sonderkommission wird personell massiv ausgestattet: sechs Beamte von der Kriminaldirektion 1, sieben Beamte von der KD3, drei Beamte vom Wiener Verfassungsschutz, elf Beamte vom Bundeskriminalamt, fünf Beamte vom Bundesamt für Terrorbekämpfung plus die Observationsgruppe des BKA. Man bedenke: Es geht noch immer um die Sachbeschädigung von zwei Pkws, und es gibt noch immer keinen Beweis, der in die Ecke der wenig sympathischen militanten Tierschützer führt.

Wie man die „passende“ Staatsanwaltschaft bekommt. Ein Problem wird schnell klar: Für die angedachten Ermittlungen ist die Zustimmung der Justiz nötig. Und angesichts der Beweislage würde man bei der Staatsanwaltschaft Wien günstigstenfalls mildes Lächeln ernten. Doch: Es gibt eine Staatsanwaltschaft, die in derartigen Angelegenheiten als wenig bürgerrechtsbewegt gilt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Doch: Wie kommt man mit einem Wiener Tatort zu einer Zuständigkeit der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft? Das geht so: Die Ermittler erstatten Anzeige wegen des Verdachts der Sachbeschädigung gegen Mathias Podgorski, den Sohn des früheren ORF-Generals, der im Zuständigkeitsgebiet der Wiener Neustädter Justiz wohnt. Die Justiz nimmt den Ball auf. Ab sofort gibt es ein Verfahren gegen Podgorski „und andere“. Und zwar in Wiener Neustadt. Viel später wird sich herausstellen, dass die Vorwürfe gegen Podgorski derart hanebüchen waren, dass die Anzeige zurückgelegt wurde. Aber: Man hatte die Zuständigkeit jener Staatsanwaltschaft, die sich das Innenministerium offenbar wünschte. Die Sonderkommission hat jetzt freie Bahn: Es kommt zu den ersten Rufdatenabfragen, der Auswertung von Standortdaten, der inhaltlichen Überwachung von Telefongesprächen. Per „Sicherheitsmonitoring“ werden die Bewegungsprofile der Mobiltelefone von Verdächtigen mit Daten über einschlägige Sachbeschädigungen österreichweit abgeglichen. Der Staat zieht jetzt alle Register. Selbst „verdeckte Ermittler“ kommen zum Einsatz. 17 Personen werden observiert, drei sogar videoüberwacht. Die Ergebnisse scheinen angesichts des Aufwandes bescheiden: befreite Schweine dort, umgesägte Hochsitze da, Pkw-Beschädigungen, besprühte Auslagenscheiben. Alles sehr verwerflich – aber gemessen am Mitteleinsatz doch etwas dürftig.
 
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Auch wenn der Text eine gute, ironische Note hat..... Dieser Vergleich hinkt nicht nur, er ist absurd.

Buttersäureanschläge, Brandanschläge auf Häuser (ja, ich weiss, das wird hier nicht vorgeworfen, war aber in der Schweiz der Fall) mit Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu vergleichen..... naja, wer sonst keine Argumente hat!

Ganz ehrlich? Die "Tierschützer" (wobei für mich "Terroristen" das treffendere Idiom wäre), die in der Schweiz das Haus von Herrn Vasella angezündet haben, das Grab seiner Mutter schändeten und ihm und seiner Familie offen mit dem Tod drohten, die gehören - egal welchen "Grund" sie für ihre Taten nennen - lebenslang hinter Gitter, bei Wasser und Brot!

Und für mich SIND das mafiaähnliche, kriminelle Organisationen. Egal ob sie dazu stehen oder es "ad hoc" machen!


Wenn die in Österreich inhaftierten Personen unschuldig sind, hoffe ich ehrlich, dass dies so vom Gericht erkannt, entsprechend geurteilt und die Personen, die Bockmist gebaut haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn sie aber wirklich etwas mit den ihnen vorgeworfenen Taten zu tun haben, finde ich es völlig irrelevant, welchen Paragrafen man beizieht, dann gehören sie für eine ganz lange Zeit aus dem Verkehr gezogen!

Und für mich ist es schon ein Unterschied, ob jemand aus eigenem Antrieb eine Straftat begeht oder ob diese durch eine organisierte Gruppe geplant und durchgeführt wird!


Sorry, Biggy, aber du schiesst hier masslos ueber das Ziel hinaus. Es geht eben hier NICHT um den Fall in der Schweiz! Und auch dort gilt, Anzeige wegen Brandstiftung, versuchten Mordes (wenn sich zum Tatzeitpunkt Menschen im Haus befunden haben) usw. Das gehoert zur Anzeige gebracht und dafuer gibt es bereits genuegend bestehende Gesetze, die ausreichend sind!

Ich bin ehrlich entsetzt, wie leicht man hier dies akzeptiert.....Biggy, ned boese sein, aber mit dem Fall an sich hast du dich wohl nicht auseinandergesetzt. Und jetzt pauschal zu sagen, fuer mich sind das Terroristen, das ist schon sehr gewagt!

Ich denke, man sollte immer die Verhaeltnismaessigkeit im Kopf behalten und dieser Paragraph ist nunmal fuer die Bekaempfung von Organisationen a la Camorra oder von mir aus auch Al Qaida etc. gedacht worden!

Es steht gar nicht zur Diskussion (fuer mich zumindest nicht), dass Straftaten zur Anzeige gebracht und dementsprechend verfolgt werden muessen.

Aber das vielen hier nicht klar ist, welches Potential an Missbrauch ein anscheinend etwas schwammig formulierter Paragraph hat, das entsetzt mich sehr.

Wollen wir eine Gesellschaft in der es nur mehr moeglich ist mit Schildern und vorheriger Genehmigung vor einem Pelzgeschaeft stumm dazustehen? ICH nicht, weil fuer mich Widerstand und politischer Aktivismus sehr wohl seine Berechtigung hat. Und bevor hier wieder jeder schreit.....nein diese Militanten......es ist genau solchen Menschen zu verdanken, dass wir Grundrechte haben! Das muss man sich auch mal zu Gemuete fuehren. Und genau solche Menschen sind auch ins Gefaengnis gewandert und sind dementsprechend strafrechtlich oft verfolgt worden. Da denke ich an die Frauenbewegung, an die Abtreibungsdebatte und und und.............

Wir haben echte Bedrohungen heutzutage, eine Mafia die inzwischen ein ganz anderes Gesicht hat, sprich so verflechtet mit Politik und Wirtschaft ist, dass man ihr mit den bestehenden Gesetzen schwer habhaft werden kann. Islamistische Terrororganisationen die dermassen gut international verknuepft sind und ueber riesige unbegrenzte finanzielle Mitteln verfuegen und als einziges Ziel die Ausloeschung aller Andersdenkenden hat.......Drogenringe, Kinderpornographieringe und und und.....

Und diese Leute sind fuer dich gleichzusetzen mit Mafiosis, Scientologen, Terroristen? Ich spreche nicht von gewissen Organisationen in den USA. Sondern von denen hier in Oesterreich. Ueberleg einmal, lies nach warum, wieso und v.a. mittels welcher Intervention diese Ermittlungen ueberhaupt zu Stande kamen. Informiere dich, was das VGT und andere Orgas hier in OE in relativer kurzer Zeit erreicht haben.........

Nein, tut leid, dagegen wehre ich mich und ich, glaube es oder nicht, bin sogar was das Thema Recht und Gesetz betrifft stockkonservativ! Ich bin mit Sicherheit niemand der so blind ist, nicht zu wissen, dass gerade Polizei dh. die betreffenden Behoerden sehr wenig finanzielle, organisatorische, technische etc. Mitteln im Vergleich zu den bekaempfenden kriminellen Organisationen haben. Deswegen bin ich persoenlich auch nicht gegen einen solchen Paragraphen, aber er muss dahingehend reformiert werden, dass man damit eben keine politischen unbequemen Menschen damit ins Abseits kapultieren kann.

Es duerfte hier auch untergegangen sein, dass auch versucht wurde, dem VGT die Gemeinuetzigkeit abzuerkennen, nur hat das Finanzamt da nicht mitgespielt.......

Gleichzeitig gibt es mafiaaehnliche Organisationen wie z.B. Scientology (ja persoenliche Meinung), denen man kaum habhaft wird, wo aber in DE sogar der Verfassungsschutz bereits jahrelang ermittelt. Fuer solche Organisationen, ist dieser Paragraph geschaffen, weil man da sehr wohl eben nicht mit den normalen 0815 Ermittlungsmethoden weiterkommt.

Aber das ist ein fuer sich sehr heikles Thema fuer das ich zumindest keine einfache Loesung parat habe. Es bedeutet auch Einschraenkungen und einen massiven Eingriff in die Privatsphaere jedes einzelnen.

Darum geht es letztendlich. Biggy, du bist Polizistin, da erwarte ich mir sehr wohl auch, dass man die Verhaeltnismaessigkeit sieht, sich informiert und auch ueber die Konsequenzen nachdenkt.

Und wenn ein relativ unorganisierter Haufen von ein paar Tierrechtlern bereits eine terroristische oder kriminelle Organisation a la Mafia darstellen, dann moechte ich nicht wissen auf wieviele andere Vereine, Organisationen etc. dies im Bereich der Menschenrechte, Umweltschutz oder sonstiges zutrifft.
 
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“Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt, 1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist, 2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und 3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”

Im Zusammenhang mit dem §278 von Werbung für Wein zu sprechen ist schlicht absurd.

Hier werden 2 Dinge vermischt. Der §278 an sich, der s.o. eindeutig ist und aus dem nicht abzuleiten ist, dass z.B. nicht diskutiert, nicht demonstriert etc werden kann und ein Vorgehen von Polizei u. Staatsanwaltschaft, das zweifelhaft ist.

Und was die lange U-Haft anbelangt, nun das ist wahrlich nicht der erste - absolut abzulehnende Fall - wer ein wenig informiert ist wird wissen, dass die langen U-Haft-Zeiten in Österreich bereits weltweit seit Jahren kritisiert werden. Zur Recht meienr Meinung nach.
 
“Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt, 1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist, 2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und 3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.”

Im Zusammenhang mit dem §278 von Werbung für Wein zu sprechen ist schlicht absurd.

Hier werden 2 Dinge vermischt. Der §278 an sich, der s.o. eindeutig ist und aus dem nicht abzuleiten ist, dass z.B. nicht diskutiert, nicht demonstriert etc werden kann und ein Vorgehen von Polizei u. Staatsanwaltschaft, das zweifelhaft ist.

Und was die lange U-Haft anbelangt, nun das ist wahrlich nicht der erste - absolut abzulehnende Fall - wer ein wenig informiert ist wird wissen, dass die langen U-Haft-Zeiten in Österreich bereits weltweit seit Jahren kritisiert werden. Zur Recht meienr Meinung nach.

Sehe ich nicht so.......waere er so eindeutig formuliert, so waere es Staatsanwaltschaft bzw. den zustaendigen Organen unmoeglich gewesen, diesen Paragraphen hier anzuwenden. Da dies, soweit ich weiss, der erste Fall dieser Art ist, bleibt zu hoffen, dass das Gesetzt dahingehend reformiert wird.
 
.....Und ehrlich - dass die Tierschützer heutzugtage ein "unorganisierter Haufen" sind, das glaubst du ja wohl selber nicht!


Hallo Ihr.


Tierschutz ist meistens organisiert.
Ab dem Zeitpunkt, wo ich meinen NachbarnIn davon überzeuge im Sinne des Tierschutzes zu handeln - ist das organisiert !

Ich meine aber auch, dass Daniela und Biggy von zwei unterschiedlichen Sichtweisen an das grundsätzliche Thema herangehen.
Die politische Dimension ist auch für mich eine bedenkliche.

Abzulehnen sind alle Rechtsbrüche im zuge des Tierschutzes.

Das im Falle des M.Balluch der Exekutive vorgeworfene "überzogene" Vorgehen gegen ihn und seinerMitarbeiter halte ich auch nicht für ganz glücklich. Die Exekutive bekam einen Auftrag und hatte entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten zu handeln.

Zitat Biggy: "Demokratie is keine Einbahnstrasse"
Gebe ich dir sinngemäss Recht - aber auch in Demokratien wird manches gebogen.

Zum aktuellen Verfahren von M.Balluch: Recht haben und Recht bekommen sind, bekanntlichermassen, zwei paar Schuhe.
Bleibt zu hoffen, dass hier der Vernunft zum Durchbruch verholfen wird.



Nun zum § 278a (kriminelle Organisation):

(§ 278a - Absatz 2: die dadurch eine Bereicherung in großem
Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft
anstrebt)

GedankenBeispiel:
Bemühen sich nicht zurzeit aktuell viele Hundebesitzer / Hundevereine und Tierschutzvereine eine politische Einflussnahme gegen die Rasseliste und teilweise auch gegen den Zwangshundeführerschein zu erwirken?

Wurden hierbei nicht auch (teilweise hier im Forum nachzulesen) demokratische Grundrechte (MEINUNGSFREIHEIT) durch einige Aktivisten gebrochen? (und auch umgekehrt: siehe Flyeraktion)

Besteht hier nun schon eine organisierte, mafiöse Gemeinschaft?

Ich meine der §278a wird in der Form nicht lange überleben und noch in diesem Jahr geändert, denn alles muss im Kontext gesehen werden.
Absatz 2 kann nicht selektiv ohne den Absatz 1 verwendet werden.

Zum nochmaligen nachlesen:
§ 278a
Kriminelle Organisation
Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt

  1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder
erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich
auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen
abzuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 4 gilt
entsprechend.

Extrahiere ich den Absatz 2 wären die Kampfhunderassengegner eine kriminelle Vereinigung weil a: organisiert und b) nach erheblichen Einfluss auf die Politik trachtend.
Im Kontext des Paragrafentextes aber ein völliger Unsinn und deswegen meine Meinung: M.Balluch wird freigesprochen, der Paragraf 278 im laufe des Jahres überarbeitet werden.

LG
Peter
 
Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich (noch) der Meinung, dass §278a StGB nur bei einer, na sagen wir an die Grenzen seriöser juristischer Interpretation gehenden Auslegung eine Grundlage für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Falle der Tierschützer bilden kann. Den Fall der Vätervereinigung kenn ich nur sehr vage, aber da scheinen mir, nach jetzigen Wissenstand, diese Grenzen eher überschritten zu sein. Sollte in einem der beiden Fälle tatsächlich eine Verurteilung nach 278a rechtskräftig werden, dann allerdings wäre Feuer am Dach und die Politik, wenn sie "Demokratie" nicht bloss als Aufputz für Sonntagsreden benutzt, ernsthaft gefordert.
 
:confused::confused: Verstehe überhaupt nicht, was DAS mit dem 278a zu tun haben soll????

Und in dem Prozeß geht es eindeutig nicht um Diskussionen von Privatpersonen , über deren private Meinung zur Sinnhaftigkeit von Gesetzen.

offenbar hab ich mich unklar ausgedrückt:
also ich meinte keine privatdiskussionen, denn die kann mir wohl kaum jemand vorhalten ;)
ich meinte wenn eine gruppe von leuten (verein) aufklärung leistet, und irgendjemand fremder denkt sich im zuge dessen: na dann mach ma halt mal einen drohanruf, einen buttersäureanschlag, etc ... dann ist der vereinsobmann dann mitschuld? weil er doch den anstoß gegeben hat :confused:
 
Hier ein Videointerview eines Angeklagten:

http://derstandard.at/1267132311467/Wie-weit-darf-Tierschutz-Aktivismus-gehen

Zu der Frage wieso Demos nicht angemeldet werden, keine Ahnung welche Demos genau da jetzt gemeint sind, aber zu den Demos vor den Filialen mit Pelz kann gesagt werden: Diese Demos sind angemeldet worden, jedoch wurden diese mit der Begründung "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" untersagt, obwohl es NIE zu einem Zwischenfall gekommen ist. Es war also nicht mehr möglich Demos mit dem Thema "Zum Leid der Pelztiere" abzuhalten sondern nur mehr "Zur Meinungsfreiheit" - die Repression von Seiten des Staates hat schon lange vorher begonnen.


Welcher Gewalt Aktivisten ausgesetzt sind ist auch nicht so bekannt, hier mal ein Auszug:

Es gäbe auch wesentlich brutalere Straftaten gegen TierschützerInnen als durch TierschützerInnen. In England wurden 3 TierschützerInnen bereits ermordet und DDr. Balluch wäre selbst Augenzeuge eines dieser Morde gewesen. Zusätzlich gab es eine Autobombe gegen einen Tierschützer in Milton Keynes, eine Brandstiftung gegen das Wohnhaus eines Tierschützers in Northampton und einmal wurde aus einem Zirkus auf eine friedliche protestierende Tierschützerin geschossen. Sie wurde schwer verletzt und überlebte nur mit Glück.



Auch in Belgien gab es einen Mord gegen einen Tierschützer, in Schweden eine Brandstiftung gegen das Wohnhaus eines Tierschützers und in der Schweiz wurde das Haus des Obmanns des dortigen VGT angezündet. Aber bei TierschützerInnen ist man offenbar der Meinung, wenn ihnen etwas passiert, dann seien sie selber schuld.


In Österreich wurde 1991 ein Vier-Pfoten-Aktivist von einem Jäger angeschossen, 1997 eine Tierschützerin von einem Schweinezüchter. Ein Zirkus hat einmal 4 TierschützerInnen angegriffen und schwer verletzt, einer der Verletzten war der Mitangeklagte Kampagnendirektor der Vier Pfoten, Jürgen Faulmann. An dieser Stelle unterbrach die Richterin und verhinderte weitere Ausführungen über Gewalt gegen TierschützerInnen. DDr. Balluch fügte trotzdem hinzu, dass bereits 30 Euro pro Person an Schläger gezahlt worden wäre, die in Wien, Graz und Innsbruck TierschützerInnen angegriffen und schwer verletzten.

Von der Gewalt die Tieren angetan wird spreche ich erst gar nicht.


Klar gibt es auch Grenzüberschreitungen, wie Bedrohung etc. aber einen Mord der im Namen der Tiere verübt wurde, wüsste ich keinen. Damit will ich nichts relativieren - aber TierschützerInnens sind de facto bereits ermordet worden!

2002 gab es einen Mord an einem Politiker der Muslime provozierte, von einem religiösen Fanatiker mit Persönlichkeitsstörung verübt (der auch vegan war). Das war aber auch kein Mord im Namen der Tiere.
 
Warum engagieren sich diese Tierschützer nicht politisch? Warum lassen sie sich nicht für entsprechende Ämter wählen und gehen dann die besch**** Gesetzeslage auf dem ordentlichen Weg an?

Welche Tierschützer meinst du eigentlich, die die angeklagt sind? Kennst du deren politisches Engagement? Kennst du das österreichische TschG und seine Verordnungen? Kennst du die Geschichte des ÖTschG? Hast du eine Ahnung wer die Veränderungen (Verschärfungen) der letzten Jahre bewirkt hat?

Warum schreibst du eigentlich zu Themen zu denen du NULL = 0 Ahnung hast?
 
offenbar hab ich mich unklar ausgedrückt:
also ich meinte keine privatdiskussionen, denn die kann mir wohl kaum jemand vorhalten ;)
ich meinte wenn eine gruppe von leuten (verein) aufklärung leistet, und irgendjemand fremder denkt sich im zuge dessen: na dann mach ma halt mal einen drohanruf, einen buttersäureanschlag, etc ... dann ist der vereinsobmann dann mitschuld? weil er doch den anstoß gegeben hat :confused:

:)Wenn Du Dir den 278 iger noch mal durchliest, beantwortet sich Deine Frage eigentlich von selbst.

Von "Aufklärung" ist nicht die Rede. Schon das Wort Aufklärung an sich, bedeutet Fakten.K eine Vermutungen, keine Deutungen keine Anweisungen für die Zukunft. z.B. jeder Verein der Tierschutz betreibt, hat unabdingbar das Recht, andere darüber aufzuklären, dass in Tierhandlungen wieder Katzen und Hunde verkauftwerden dürfen. Man kann darüber seine Meinung äußern, dagegen protestieren, dagegen schreiben. Kein Gesetz in Österreich verbietet das. Klar kann auch korrekte Aufklärung durch eine Gruppe im Einzelfall ein Anstoß für eine Gesetzesübertretung sein, aber da wird nicht - und wurde nie - der 278 rangezogen.

Ich bin absolut nicht überzeugt, dass korrekt vorgegangen wurde. Aber jetzt zu polemisieren "da darf man ja nichts mehr sagen, denn sonst wird der 278 iger rangeholt" ist eine Übertreibung.
 
ich glaube einigen ist wohl nicht bewusst was da passiert ist...

- 10 menschen saßen 3 monate!!!!! in U-haft, ohne zu wissen warum...(ohne paragraph 278a wär das nicht möglich gewesen) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

- hier wurden mittel zur überwachung genehmigt (35 köpfige sonderkomission, teilweise 24h überwachung, peilsender, telephonüberwachung), die ohne 278a nicht möglich gewesen wären. die staatsanwaltschaft gab an, gegen eine mafia-ähnliche organisation zu ermitteln, und somit standen ihnen alle erdenklichen mittel offen
... wobei man eigentlich darüber jetzt dankbar sein kann: in den 2 jahren überwachung wurden nachweislich (dank dieser überwachung :) kein einziges delikt der überwachten begangen...

- es wurde sowas von einseitig ermittelt...

ach ja, nettes detail noch: 3 der angeklagten erfuhren von ihrer anklage erst 3 wochen!!! vor beginn des verfahrens... (ist ja auch genug zeit, um sich einen guten anwalt zu suchen, der sich diesen monster-akt annimmt...:cool:)

ähm... also, das ist nicht grad meine vorstellung von rechtsstaat

ach ja, und dass das verfahren nicht neutral und fair abläuft, ist jetzt, nach gewissen aussagen der richterin wohl klar.
sie hat einige fragen bezüglich der GESINNUNG eines ageklagten gestelllt (...)
 
irgendwie glaub ich bei der diskussion ich bin im falschen film.....
ich hab weiter vorne schon geschrieben, aber ich möchte noch einmal etwas klar und deutlich machen.

der §278a wurde geschaffen, um die organisierte, schwere kriminalität mit kapitalverbrechen gegen leib und leben oder globalen schaden, also wirklich kriminelle organisationen wie die mafia, besser bekämpfen zu können !

und nicht, um tierschützer oder andere politisch und wirtschaftlich unliebsame organisationen damit mundtot zu machen, zu verfolgen und ihre arbeit unmöglich zu machen !
diese organisationen kämpfen für unsere rechte, die rechte der tiere und der natur - gegen übermächtige gegner wie politiker, lobbyisten und gloabale konzerne.
ohne sie würde es uns ALLEN sehr viel schlechter gehen, wenn die machthaber mit uns machen könnten, was sie wollen und es keinen widerstand mehr gibt !!!
z.b. uns genfood vorsetzen, tötungslager für unliebsame tiere und vieles mehr.

unsere heutigen rechte haben wir NUR dank solcher vorkämpfer.
darüber sollten alle mal nachdenken.

wenn alljährlich die süssen, flauschigen robbenbabies brutal erschlagen und niedergemetzelt werden, dann schreien alle laut auf.
wer sind denn die leute, die versuchen, das zu verhindern, aufzuzeigen, dass das unrecht ist und die wir heutzutage das fell durch andere materialien ersetzen können, für die kein tier leiden muss !!??

ja was nun !?
ist es kriminell, ist es mafiös, dass sie dagegen protestieren !?
wer sonst setzt sich für die robbenbabies ein, wo sind ihre fürsprecher sonst !?
die "kriminellen tierschützer" sind die einzige stimme, die einzige lobby die diese hilflosen wesen haben !!!!
und genau die werden kriminalisiert, und traurigerweise blasen die uninformierten mitläufer kritiklos ins gleich horn.

ich schäme mich wirklich der gleichen spezies anzugehören wie solche leute.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja was nun !?
ist es kriminell, ist es mafiös, dass sie dagegen protestieren !?
wer sonst setzt sich für die robbenbabies ein, wo sind ihre fürsprecher sonst !?
die "kriminellen tierschützer" sind die einzige stimme, die einzige lobby die diese hilflosen wesen haben !!!!
und genau die werden kriminalisiert, und traurigerweise blasen die uninformierten mitläufer kritiklos ins gleich horn.

ich schäme mich wirklich der gleichen spezies anzugehören wie solche leute.

Ich glaub da besteht ein grundsätzliches Missverständnis. NATÜRLICH waren es engagierte Tierschützer, die dazu beigetragen, dass div. Gesetze verschärft oder überhaupt erst erlassen wurden. Und natürlich ist es NICHT kriminell gegen was auch immer zu protestieren. GsD!
Aber es ist ja wohl ein Unterschied, ob ich (nur als Breispiel)
1) gegen illegale Legebatterien oder Pelzhandel demonstriere, protestiere, Flugzettel verteile etc. oder
2) irgendwo einsteige und beispielsweise Fotos von den illegalen Legebatterien mache und dann wieder gehe ohne Schaden zu hinterlassen oder ob ich
3) dann auch noch dem Besitzer die Autoreifen aufsteche, die Fenster ruiniere und seine seine Familie und seine Angestellten massiv bedrohe.

Pkt 1 ist völlig legal, Pkt 2 ist wahrscheinlich Besitzstörung und Pkt 3 ist in jedem Land der Welt ein Verbrechen.


Und ehrlich gestanden, vor Menschen die den Unterschied zw. Pkt 2 und 3 nicht mehr sehen, fürcht ich mich.:eek:
 
@ leopold: da stimm ich dir voll zu. und da stimmen dir viele zu, die gegen dieses verfahren sind. denn in diesem verfahren geht es ja gar nicht darum.

diese leute haben fast schon bewiesenermaßen keine sachbeschädigung, etc. beganen. das wird ihnen auch nicht vorgeworfen
 
ich glaube einigen ist wohl nicht bewusst was da passiert ist...

- 10 menschen saßen 3 monate!!!!! in U-haft, ohne zu wissen warum...(ohne paragraph 278a wär das nicht möglich gewesen) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

- hier wurden mittel zur überwachung genehmigt (35 köpfige sonderkomission, teilweise 24h überwachung, peilsender, telephonüberwachung), die ohne 278a nicht möglich gewesen wären. die staatsanwaltschaft gab an, gegen eine mafia-ähnliche organisation zu ermitteln, und somit standen ihnen alle erdenklichen mittel offen
... wobei man eigentlich darüber jetzt dankbar sein kann: in den 2 jahren überwachung wurden nachweislich (dank dieser überwachung :) kein einziges delikt der überwachten begangen...

- es wurde sowas von einseitig ermittelt...

ach ja, nettes detail noch: 3 der angeklagten erfuhren von ihrer anklage erst 3 wochen!!! vor beginn des verfahrens... (ist ja auch genug zeit, um sich einen guten anwalt zu suchen, der sich diesen monster-akt annimmt...:cool:)

ähm... also, das ist nicht grad meine vorstellung von rechtsstaat

ach ja, und dass das verfahren nicht neutral und fair abläuft, ist jetzt, nach gewissen aussagen der richterin wohl klar.
sie hat einige fragen bezüglich der GESINNUNG eines ageklagten gestelllt (...)

Da muss ich mich wundern: sollte Dein "nettes Detail", Angeklagte hätten erst 3 Wochen vor Prozessbeginn von ihrer Anklage erfahren, könnten sich deren Verteidiger bequem zurücklehnen und schon einmal an einer Nichtigkeitsbeschwerde arbeiten. Es gibt nämlich nach der StPO zwingende Fristenläufe!
Im übrigen sollte man die Kuh im Stalle (oder, weil tierschutzgerechter, auf der Weide) lassen. Wenn im Strafprozess nach der Gesinnung eines Angeklagtren gefragt wird, hat das nichts mit einer angeblichen Voreingenommenheit der Richterin zu tun. Noch dazu in einem Fall, wo eine gewisse innere Einstellung zu gewissen Problemen (ich drücke mich bewusst so abstrakt aus) für die Wahrheitsfindung fraglos eine Rolle spielt. Ich weiß nicht, ob sich bei mir bei solchen Aussagen nicht das Gefühl einschleichen könnte, dass da bewusst Stimmung in die Richtung, die Angeklagten könnten sowieso nicht mit einem fairen Prozess rechnen, gemacht werden soll.
 
liebe sali,wundere dich nur, die frist ist sogar nur 2 wochen...

und die frage nach der GESINNUNG ist eine bodenlose frechheit. trägt null zur wahrheitsfindung bei.wundert mich dass da der anwalt nichts gesagt hat. scheinbar haben die richter in österreich noch narrenfreiheit... was die sich hier erlauben...
 
bzw wird in in einem modernen rechtssystem nicht aufgrund gesinnung, gedanken, oder religionsangehörigkeit, etc geurteilt...
 
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