§278a - Politischer Prozess hat begonnen

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liebe sali,wundere dich nur, die frist ist sogar nur 2 wochen...

und die frage nach der GESINNUNG ist eine bodenlose frechheit. trägt null zur wahrheitsfindung bei.wundert mich dass da der anwalt nichts gesagt hat. scheinbar haben die richter in österreich noch narrenfreiheit... was die sich hier erlauben...

Ist schon gut; man merkt die Absicht.....
 
ich glaube einigen ist wohl nicht bewusst was da passiert ist...

- 10 menschen saßen 3 monate!!!!! in U-haft, ohne zu wissen warum...(ohne paragraph 278a wär das nicht möglich gewesen) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


ach ja, und dass das verfahren nicht neutral und fair abläuft, ist jetzt, nach gewissen aussagen der richterin wohl klar.
sie hat einige fragen bezüglich der GESINNUNG eines ageklagten gestelllt (...)

Man kann ganz sicher gegen die Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft sein aber wenn man für korrekte Vorgehensweise ist, dann sollte man sich auch selbst dran halten:

Jeder wußte warum, da der Verdacht auf Tatbestand per § dem Haftrichter der die U-Haft verhängt bzw. prüft genannt wird.

Nach der Gesinnung, der Zugehörigkeit zu Vereinen bzw. Gruppierungen zu fragen, ist absoluter Alltag bei Gericht.

Es als Fakt hinzustellen, dass ein Verfahren nicht korrekt ist bevor es überhaupt stattfindet, ist logischerweise nicht möglich.

Jeder der Anwälte kennt den Fristenlauf und es hätte für die Anwälte nichts Besseres gegeben, als mit einer Verfristung an die Öffentlichkeit gehen zu können, da eine soslche ohne jeden Zweifel zu beweisen gewesen wäre.
 
liebe sali,wundere dich nur, die frist ist sogar nur 2 wochen...

...

Bin gestern nicht mehr dazugekommen, habe mir aber seither die StPO durchgeschaut, da ich das so nicht unwidersprochen stehen lassen wollte.
Also:Von welcher Frist schreibt Du überhaupt?? Von jener zur Einbringung eines Einspruchs gegen die Anklageschrift gem. §213 StPO? Dann führst Du Dich selbst ad absurdum, weil die Hauptverhandlung erst auf Grund einer rechtskräftigen Anklageschrift ausgeschrieben werden kann. Also nichts mit nur 2 Wochen Kenntnis der Anklageschrift, denn über den binnen 14 Tagen nach Zustellung einzubringenden Einspruch muss das zuständige Oberlandesgericht entscheiden! Die andere relevante 14-Tagefrist ist die gem § 221 StPO, nach der die Ladung zur Hauptverhandlung - im vorliegenden Fall gilt die verlängerte Frist - mindestens 14 Tage vorher zugestellt werden muss. Aus diesen beiden Fristen eine Mindestdauer der Kenntnis der Anklageschrift zu errechnen schafft dann jeder Volksschüler!
Fazit: Es steht sehr wohl jedem zu, für seine Ansichten Meinung zu machen, aber man sollte sich dabei möglichst geschickt verhalten und - im vorliegenden Fall - einige leicht überprüfbare basics berücksichtigen!
Und wieder einmal ganz nebenbei: Es soll auch männliche Fories hier geben!
 
@ leopold: da stimm ich dir voll zu. und da stimmen dir viele zu, die gegen dieses verfahren sind. denn in diesem verfahren geht es ja gar nicht darum.

diese leute haben fast schon bewiesenermaßen keine sachbeschädigung, etc. beganen. das wird ihnen auch nicht vorgeworfen


Das ist nicht korrekt. Einzelnen werden sehr Tatbeständie wie Sachbeschädigung, Nötigung etc vorgeworfen.


Was ich recht eigenartig finde ist, dass die Tatsache, dass ANGESTELLTE von Unternehmen, von den Angeklagten nennen wir es "mit Vorwürfen bedacht wurden", hier nicht auf Ablehnung stößt.

Was können irgenwelche Angestellte, VerkäuferInnen etc dafür? Mit welchem Recht werden Menschen, die für Lohn ihrer Arbeit nachgehen, da mit hineingezogen?
 
@ tamino: kritisiert werden auch nicht die anklagen wegen sachbeschädigung,etc. sondern die anklage gegen 7 von ihnen nur wegen 278a (wie die vorwürfe gegen die restlichen tierschützer , aussehen kann ich nicht sagen, weil ich mich damit nicht auseinandergesetzt habe)

@ sali: find ich cool, dass du nachschaust. falls du etwas juristisches basiswissen hast, interessieren dich vielleicht die fälle näher.
mein interesse hat dieses verfahren jedenfalls geweckt.

die anklage muss mind. 2 wochen vor gerichtstermin zugestellt werden. keine ahnung wie diese bestimmung heißt und ob diese bestimmung überhaupt einen namen hat.

und falls du es nicht glaubt, dass 3 der angeklagten bei diesem riesenverfahren erst 3 wochen vorher angeklagt wurden siehe http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/536773/index.do



hei, wen dieses verfahren wirklich interessiert, dem kann ich diese homepage empfehlen:
www.tierschutzprozess.at

diese homepage ist zwar sicher nicht "neutral", aber viele wichtige dinge wie anklage, urteile, etc kann man hier runterladen.
außerdem werden hier die einzelnen prozesstage dokumentiert.
 
@ greta

Zum Fristenlauf habe ich die entsprechenden §§ aus der StPO (Strafprozessordnung) zitiert. Mehr ist dazu nicht zu sagen, außer dass die Nichteinhaltung dieser Fristen unweigerlich zu einem Aufstand der Verteidiger geführt hätte. Ansonsten habe ich nur ein juristisches Interesse an dieser Causa, nämlich eine höchstrichterliche Entscheidung in der Frage der Anwendung des § 278a StGB. Da können tatsächlich politische Probleme, und zwar solche staatsrechlicher Natur drin sein. Alles andere fällt in das Kapitel "normaler Strafprozess", das ganze Theater rundherum incl. der von Dir verlinkten Website ist für mich uninteressant und fällt unter das Kapitel Meinungsmache.
 
Bin gestern nicht mehr dazugekommen, habe mir aber seither die StPO durchgeschaut, da ich das so nicht unwidersprochen stehen lassen wollte.
Also:Von welcher Frist schreibt Du überhaupt?? Von jener zur Einbringung eines Einspruchs gegen die Anklageschrift gem. §213 StPO? Dann führst Du Dich selbst ad absurdum, weil die Hauptverhandlung erst auf Grund einer rechtskräftigen Anklageschrift ausgeschrieben werden kann. Also nichts mit nur 2 Wochen Kenntnis der Anklageschrift, denn über den binnen 14 Tagen nach Zustellung einzubringenden Einspruch muss das zuständige Oberlandesgericht entscheiden! Die andere relevante 14-Tagefrist ist die gem § 221 StPO, nach der die Ladung zur Hauptverhandlung - im vorliegenden Fall gilt die verlängerte Frist - mindestens 14 Tage vorher zugestellt werden muss. Aus diesen beiden Fristen eine Mindestdauer der Kenntnis der Anklageschrift zu errechnen schafft dann jeder Volksschüler!
Fazit: Es steht sehr wohl jedem zu, für seine Ansichten Meinung zu machen, aber man sollte sich dabei möglichst geschickt verhalten und - im vorliegenden Fall - einige leicht überprüfbare basics berücksichtigen!
Und wieder einmal ganz nebenbei: Es soll auch männliche Fories hier geben!

Ich lese da ja nur mit - aber dieses Posting würde ich gern verstehen, kannst Du mir das etwas genauer erklären was Du dait meinst ????
 
es wirft niemand der staatsanwaltschaft irgendeine nicht-einhaltung irgendeiner frist vor. sie haben sich sehr genau an die vorschriften gehalten. wie gesagt, die frist ist 2 wochen. sie wurden 3 wochen vorher informiert. es ist nur eine feststellung, dass man bei 3 der angeklagten so lange gewartet hat bis zur anklage....
na, die werden wahrscheinlich 3 wochen vor beginn des prozesses draufgekommen sein, dass der hauptangeklagte einen bruder hat, und der vgt noch ein paar andere mitarbeiter...:D
 
@ sali:
dieser fall ist sehr komplex, und ich habe mich nur dafür angefangen zu interessieren, weil ich mich damit genauer befasst habe und die hausdurchsuchungsbefehle, die anklageschrift einiger angeklagten, etc bekommen habe.

bevor ich das hatte hab ich auch noch anders gedacht.

auf dieser seite, oder auch auf welchen deiner wahl, kann man das alles herunterladen. da kannst du dir dann selber ein bild machen und deine meinung dazu.
wenn es dich nicht interessiert, auch ok, aber dann wird es halt schwer hier mitzureden.
 
Ich hoffe, dass die österreichischen Tierschützer nicht in dieser Liste einen Platz finden werden. <Klick>
 
Zuletzt bearbeitet:
@ greta

Dass der Fall eher komplex ist, habe ich nie bezweifelt. Und zum Umstand, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft (Heranziehung des § 278a StGB) zumindest ein Grenzfall seriöser Rechtsanwendung sein könnte, habe ich hier schon geschrieben; ebenso zu den politischen Implikationen eines rechtskräftigen Urteils, das die Anwendung des zit. § auf zivilgesellschaftliche Aktivitäten für rechtens erklären würde. Einzelheiten des Prozesses sind weitgehend uninteressant, da naturgemäß jede Prozesspartei die für sie günstigste Argumentation heranzieht. Relevant ist nur das Urteil und v.a. seine Begründung. Denn - ich sags noch einmal - sollte der § 278a in seiner geltenden Fassung tatsächlich eine taugliche Rechtsgrundlage für die Verfolgung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, die ansonsten gegen keine anderen strafrechtlichen Bestimmungen verstoßen, sein, müsste das in einem demokratischen Rechtsstaat - und ein solcher wollen wir ja doch sein - schleunigst geändert werden. Alles andere, wie sich ein Angeklagter im Gerichtssaal verhält und ob die Richterin gut oder schlecht drauf ist, interessiert mich nicht im Geringsten!
 
@ greta

Dass der Fall eher komplex ist, habe ich nie bezweifelt. Und zum Umstand, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft (Heranziehung des § 278a StGB) zumindest ein Grenzfall seriöser Rechtsanwendung sein könnte, habe ich hier schon geschrieben; ebenso zu den politischen Implikationen eines rechtskräftigen Urteils, das die Anwendung des zit. § auf zivilgesellschaftliche Aktivitäten für rechtens erklären würde. Einzelheiten des Prozesses sind weitgehend uninteressant, da naturgemäß jede Prozesspartei die für sie günstigste Argumentation heranzieht. Relevant ist nur das Urteil und v.a. seine Begründung. Denn - ich sags noch einmal - sollte der § 278a in seiner geltenden Fassung tatsächlich eine taugliche Rechtsgrundlage für die Verfolgung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten, die ansonsten gegen keine anderen strafrechtlichen Bestimmungen verstoßen, sein, müsste das in einem demokratischen Rechtsstaat - und ein solcher wollen wir ja doch sein - schleunigst geändert werden. Alles andere, wie sich ein Angeklagter im Gerichtssaal verhält und ob die Richterin gut oder schlecht drauf ist, interessiert mich nicht im Geringsten!

Aehm, eigentlich geht es ja wohl um nichts anderes! Ansonsten stimme ich Greta zu........
 
Hallo,

gestern gab es eine Meldung, dass im Prozess wegen des tödlichen Schusses eines Polizisten auf den 14 jährigen Einbrecher in Krems der Angeklagte ganze 2 Stunden verhört worden sei.

Martin Balluch wird schon seit 4 Tagen verhört.

Etwas eigenartig in Relation zu den Anklagepunkten, meint Ihr nicht auch ?

Lg
Birgit
 
Hallo,

gestern gab es eine Meldung, dass im Prozess wegen des tödlichen Schusses eines Polizisten auf den 14 jährigen Einbrecher in Krems der Angeklagte ganze 2 Stunden verhört worden sei.

Martin Balluch wird schon seit 4 Tagen verhört.

Etwas eigenartig in Relation zu den Anklagepunkten, meint Ihr nicht auch ?

Lg
Birgit


Was meinst Du damit?
 
wie geil... die richterin verbietet den angeklagten, laptops zu verwenden... weils ja in der strafprozessordnung nicht so vorgesehen ist... na logisch, die ist ja schon so alt, da gabs noch keine... dass diese in dem fall auch keine laptops für richterinnen vorsieht, scheint sie nicht zu interessieren...
 
wie geil... die richterin verbietet den angeklagten, laptops zu verwenden... weils ja in der strafprozessordnung nicht so vorgesehen ist... na logisch, die ist ja schon so alt, da gabs noch keine... dass diese in dem fall auch keine laptops für richterinnen vorsieht, scheint sie nicht zu interessieren...

Und was willst Du mit dieser Wortmeldung sagen???
 
hmpf, ein bissl o.t aber auch net so ganz. hab gestern im tv einen bericht über tierschützer gesehen in england. da waren anschläge und noja ordentliche tätlichkeiten dabei. da wurden kurze sequenzen gezeigt, was in den tierversuchslabors so teilw. abgeht. mit versteckter kamera. ganz ehrlich, ich hatte eine schlaflose nacht deswegen. die bilder der beagles und affen ließen mich nicht los. ich hab mich in den schlaf geweint. wenn ich solche bilder sehe, dann muss ich mich seeeehr zurückhalten, um nicht ebenso aktiv zu werden...
ich weiß nicht, ob diese personen da, die nun angeklagt sind, involviert sind. "man" sagt, nö, kein kontakt.
ständige proteste, anzeigen, anklagen, ja, da bin ich dafür. aber gegengewalt, ist eher ein schuss ins knie. auch wenn ich in gedanken dies nachvollziehen kann, emotional gesehen, realistisch gesehen, denk ich, dass das nix bringt.
boahh, ich will mich ehrlich gesagt nicht wirklich damit auseinandersetzen, denn die paar bilder haben mir schon gereicht.
und von wegen, da wurde auch gesagt, dass legebatterien in ö nun verboten sind und 2012 europaweit geschehen soll. da kommen gedanken hoch.... dass das in ösiland wohl net überall gilt.
hmpf, ich hör lieber auf.
lg heidi
 
ach nur interessant, dass die richterin ihren laptop verwenden darf, aber die angeklagten nicht... bei uns in der schweiz, wo jeder bei seiner verhandlung seine laptops verwenden darf, würden einige menschen das verbot der richterin als schikane bezeichnen (wobei ich auch schon gehört habe, dass manch andere richter auch in österreich den angeklagten ihre laptops lassen, keine ahnung was die sich einbilden) aber das ist nur meine ganz persönliche meinung... ich will doch nicht der richterin vorwerfen vorgeingenommen oder ähnliches zu sein... niiiiiemals! die sind in österreich ja alle ganz unabhängig und neutral
 
ach nur interessant, dass die richterin ihren laptop verwenden darf, aber die angeklagten nicht... bei uns in der schweiz, wo jeder bei seiner verhandlung seine laptops verwenden darf, würden einige menschen das verbot der richterin als schikane bezeichnen (wobei ich auch schon gehört habe, dass manch andere richter auch in österreich den angeklagten ihre laptops lassen, keine ahnung was die sich einbilden) aber das ist nur meine ganz persönliche meinung... ich will doch nicht der richterin vorwerfen vorgeingenommen oder ähnliches zu sein... niiiiiemals! die sind in österreich ja alle ganz unabhängig und neutral

Nein, diesen Vorwurf würdest Du nie (direkt) erheben!! Aber es ist da eine gewisse Taktik schon zu durchschauen. Ich freue mich schon auf den hypothetischen Fall von Freisprüchen, war dann die Richterin auch voreingenommen??
Und zur laptop-Frage: Ich war mal Zeuge in einen Arbeitsgerichtsverfahren; von laptop gar nicht zu reden, ich durfte nicht einmal in meine Akten schauen, die böse böse Richterin aber schon! So was Voreingenommenes.
 
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