2 hündinen sterilisiert ohne zustimmung des besitzers

sterilisation von hündin erlaubt ohne zustimmung des besitzers?

  • nein

    Stimmen: 73 90,1%
  • ja

    Stimmen: 8 9,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    81
jetzt bin ich m grübeln:

die Hunde stammen von einer TO. und sollten doch nur gegen
schriftl. Vereinbarungen übergeben worden sein.

Wird in solchen Vereinbarungen nicht auch die Kastrationspflicht
geregelt ? Wenn sich der "neue" Besitzer nicht daran hält, dann würde
ich der TO ein gewisses Recht zur Durchführung der OP durchaus
zugestehen.
 
jetzt bin ich m grübeln:

die Hunde stammen von einer TO. und sollten doch nur gegen
schriftl. Vereinbarungen übergeben worden sein.

Wird in solchen Vereinbarungen nicht auch die Kastrationspflicht
geregelt ? Wenn sich der "neue" Besitzer nicht daran hält, dann würde
ich der TO ein gewisses Recht zur Durchführung der OP durchaus
zugestehen.

ja, nur wurden in dem fall ja die tiere nicht von der orga kastriert/sterilisiert sondern von einer frau die nur der hundesitter war?!

zumindest hätte ich es so verstanden das die dame keinen bezug zur orga hat?? falls sie aber doch zur tierschutzorga gehört, dann liegt es eh auf der hand, warum die tiere kastriert wurden...
 
lt schutzvertrag, der auf der hp der orga zu finden ist, besteht keine kastrationspflicht.
dort wird lediglich darauf hingewiesen, dass einer vermehrung durch geeignete maßnahmen vorzubeugen ist.
und der hund bleibt im eigentum der orga.
 
tja.. damit man eben vor gaunern geschützt wird.

was würdest du machen wenn zb. irgendwer nach 2 jahren plötzlich vor deiner tür steht und sein eigentum (die hunde) zurück verlangt??

da gelten dann eben nur beweise, die eindeutigen belegen wem die hunde gehören - oder willst das dann mit fäusten regeln wie im mittelalter :confused: die welt ist nunmal keine rosa zuckerlwolke und menschen fallen meines erachtens in die kategorie raubtier und sind somit nicht per se einfach nur nett.
ich würde sie ihm zurück geben und fragen ob ich noch befreundtet bleiben kann. natürlich gibt es jetz noch unendlich viele möglichkeiten wie alles aufleuchtet. ganz ehrlich ist es doch so dass ich meine hund an den grossen odin wieder zurückgeben muss dass gilt sowiso lhp
 
lt schutzvertrag, der auf der hp der orga zu finden ist, besteht keine kastrationspflicht.
dort wird lediglich darauf hingewiesen, dass einer vermehrung durch geeignete maßnahmen vorzubeugen ist.
und der hund bleibt im eigentum der orga.
darf ich um geauere einblicke in deinen geist bitten
heisst das das die orga von denen ich meine regenbogenkrieger bekommen habe die eigentümer sind?
 
darf ich um geauere einblicke in deinen geist bitten
heisst das das die orga von denen ich meine regenbogenkrieger bekommen habe die eigentümer sind?

solang du keinen vertrag hast der gegenteiliges behauptet würd ich sagen ja.

außer die orga hat ebenfalls keine unterlagen mehr das ihnen der hund gehört... was ich aber nicht glaube...

nochmal, wenn du bei zb. ebay ein auto kaufst, dieses zahlst und ohne vertrag u. fahrzeugpapiere wegfährst, dann bleibt auch weiterhin die person der besitzer auf den die papiere laufen.
genauso ist es bei allen so ziemlich allen "geschäften" würd ich mal behaupten....
 
solang du keinen vertrag hast der gegenteiliges behauptet würd ich sagen ja :o

außer die orga hat ebenfalls keine unterlagen mehr das ihnen der hund gehört... was ich aber nicht glaube.
ok danke werd auf jeden fall mal die gute karin von der organisation an mailen
 
lt schutzvertrag, der auf der hp der orga zu finden ist, besteht keine kastrationspflicht.
dort wird lediglich darauf hingewiesen, dass einer vermehrung durch geeignete maßnahmen vorzubeugen ist.
und der hund bleibt im eigentum der orga.

mMn ist das ein klarer Auftrag für eine Kastration (ganz besonders, wenn
mehrere, versch.geschlechtl. Hunde gehalten werden)

dann würde ich doch meinen, daß die Organisation das Recht auf seiner Seite hat. - wenn die OP von od. im Auftrag der Abgeberorganisation erfolgte.

nachdem Odi der Verpflichtung nicht wirklich nachgekommen ist, würde ich - wäre ich die Oganisation - sogar die TA-Kosten einfordern.
 
mMn ist das ein klarer Auftrag für eine Kastration (ganz besonders, wenn
mehrere, versch.geschlechtl. Hunde gehalten werden)

dann würde ich doch meinen, daß die Organisation das Recht auf seiner Seite hat. - wenn die OP von od. im Auftrag der Abgeberorganisation erfolgte.

nachdem Odi der Verpflichtung nicht wirklich nachgekommen ist, würde ich - wäre ich die Oganisation - sogar die TA-Kosten einfordern.

ja aber die tiere wurden ja nicht von jemanden aus der orga sterilisiert, sondern von "irgendeiner" frau bei denen die hunde nur auf pflege waren :confused:

und die darf das ja wohl wirklich nicht, egal was zwischen tierschutzorga u. halter nun vertraglich geregelt ist od. nicht.
 
mMn ist das ein klarer Auftrag für eine Kastration (ganz besonders, wenn
mehrere, versch.geschlechtl. Hunde gehalten werden)

dann würde ich doch meinen, daß die Organisation das Recht auf seiner Seite hat. - wenn die OP von od. im Auftrag der Abgeberorganisation erfolgte.

nachdem Odi der Verpflichtung nicht wirklich nachgekommen ist, würde ich - wäre ich die Oganisation - sogar die TA-Kosten einfordern.
du sagst das ich den sir henry hätt kastrieren lassen müssen?
 
ja aber die tiere wurden ja nicht von jemanden aus der orga sterilisiert, sondern von "irgendeiner" frau bei denen die hunde nur auf pflege waren :confused:

und die darf das ja wohl wirklich nicht, egal was zwischen tierschutzorga u. halter nun vertraglich geregelt ist od. nicht.
genau diese frau selbst wenn sie für den tierschutz arbeitet darf nur auf meine hunde aufpassen
 
mMn ist das ein klarer Auftrag für eine Kastration (ganz besonders, wenn
mehrere, versch.geschlechtl. Hunde gehalten werden)

dann würde ich doch meinen, daß die Organisation das Recht auf seiner Seite hat. - wenn die OP von od. im Auftrag der Abgeberorganisation erfolgte.

nachdem Odi der Verpflichtung nicht wirklich nachgekommen ist, würde ich - wäre ich die Oganisation - sogar die TA-Kosten einfordern.


Das ist doch kein klarer Auftrag zur Kastration! :mad: Geeignete Maßnahmen sind hier viele (räumliches Trennen während der Läufigkeit, Kastration eines Tieres und nicht beider, etc...)
 
du sagst das ich den sir henry hätt kastrieren lassen müssen?

nach meinem Rechtsempfinden nach JA, weil das bei Tieren die einzig 100%
Sicherheit bietet

Ich würde sogar sagen, daß das auch die Hündinnen betrifft - so sie
auch von eine TSchOrganisation und nicht von einem Züchter (mit Papiere)
stammen.

Ich hab auch noch immer nicht kapiert ob die Sitterin mit der (Abgeber)Organisaiton in einem (Nahe-)Verhältnis steht oder nicht.
Das alles könnte den Fall in ein anderes Licht setzen.

Bitte nicht mißverstehen, die Art und Weise wie vorgegangen wurde höchst unverschämt und auch fragwürdig, aber .... Verträge sind nun einmal da,
daß man seine Absichten u. Forderungen schriftl. vereinbart u. die gegebenenfalls auch erzwingen kann.

Ich persönlich würde in so einem Fall mich von einem RA beraten lassen, auch nur um sicher zu gehen. Was ich evt. aber einfordern sollte weiß ich nicht: rückgängig läßt sich die Sache nicht, weggeben od. an die Orgi zurückgeben könnte ich das Tier schon gar nicht, und Schadenersatz zu fordern tät ja auch nix bringen, weil es sich ja nicht um zugelassene
Zuchttiere handelt und als "Sache" wohl wertlos sind.
 
auch wenn es kein zucht tier ist hette er ja eine neue rasse zuchten können oder wollen die noch nicht eingetragenm ist
 
Das ist doch kein klarer Auftrag zur Kastration! :mad: Geeignete Maßnahmen sind hier viele (räumliches Trennen während der Läufigkeit, Kastration eines Tieres und nicht beider, etc...)

nachdem lt. Schutzvertrag die Maßnahmen zur Verhinderung von Vermehrung durch ärztl. Bescheinigung nachgewiesen werden muß, ist das in meinen Augen ein klarer Auftrag zur Kastration. §4/Zeile 2

Schwierig wird die Sache mMn dadurch, daß der Gerichtsstand Portugal ist und fragwürdig wenn Odi keinen entsprechenden Vertrag - im Original bekommen und unterschrieben hat.

persönlich würde ich die Sache nicht auf sich beruhen lassen sondern anwaltlich prüfen lassen. Schon um solche "Geschäfte" für die Zukunft zu verhindern. Solche Aktionen stetzen den seriösen Tierschutz und seine
vertragstreuen Organisationen in ein schiefes Licht.
 
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