jetzt bin ich m grübeln:
die Hunde stammen von einer TO. und sollten doch nur gegen
schriftl. Vereinbarungen übergeben worden sein.
Wird in solchen Vereinbarungen nicht auch die Kastrationspflicht
geregelt ? Wenn sich der "neue" Besitzer nicht daran hält, dann würde
ich der TO ein gewisses Recht zur Durchführung der OP durchaus
zugestehen.
die Hunde stammen von einer TO. und sollten doch nur gegen
schriftl. Vereinbarungen übergeben worden sein.
Wird in solchen Vereinbarungen nicht auch die Kastrationspflicht
geregelt ? Wenn sich der "neue" Besitzer nicht daran hält, dann würde
ich der TO ein gewisses Recht zur Durchführung der OP durchaus
zugestehen.