2 hündinen sterilisiert ohne zustimmung des besitzers

sterilisation von hündin erlaubt ohne zustimmung des besitzers?

  • nein

    Stimmen: 73 90,1%
  • ja

    Stimmen: 8 9,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    81

odi

Gesperrt
Junior Knochen
hallo

habe meine 2 regenbogenkriegerinnen für 10 tage wegen urlaub in die obhut einer frau geben lassen. sie wurde mir von einer für den tierschutz tätigen frau
vermittelt. in dem 10 tägigen urlaub hat meine frau am 3 und 6 tag bei der frau vom tierschutz angerufen und sich erkundicht wies denn den beiden so ergeht. uns wurde versichert das es den beiden gut gehe. als ich dann gott fröhlich meine zwei leuchtenden kriegerinnen abgeholt hatte musste ich erkennen das eine serilisation an beiden durchgeführt wurde. ich habe 5 regenbogenkrieger gin der chiwawa chef der ehrenhafte sir henry seine schwester luisa(opfer) der flummi der zum glück wo anders untergebracht war sonst wär er jetzt wohl auch entmännlicht worden und seine schwester luna(ebenfalls opfer). als ich dann bei der frau angerufen hab hat sie gesagt das die andere frau ebenfalls für den tierschutz tätig ist und sie es für nötig hielt luisa und luna zu sterilisieren aufgrund der umstände das die hunde in einer gemeinschaft leben.
bringt es was wenn ich diese frau anzeige?


leuchtender hundepfoten gruß
 
Ich denk auf jeden fall das, das was bringt.
Ich find das eine bodenlose frechheit geht gar nicht.
Ich bin jetz nicht so im tierschutzgesetz bewandert aber ich glaube das fällt ,entschuldige den ausdruck, unter "Sachbeschädigung" da tiere in unserem ach so tollen tierschutz gesetz nur als ding bezeichnet werden.

lg Nina & die Meute
 
hi!

also ich glaube ja nicht dass es erlaubt ist, hunde die ganz offensichtlich jemandem gehören ohne desssen einverständnis einer kastration zu unterziehen.

ich würde mal einen anwalt fragen

sind die beiden denn gechippt?
 
ja das werd ich wohl machen. nein ich glaube nicht das sie gechippt sind.

rechtlich bist sicher besser dran wenn du nachweisen kannst dass die tiere auf deinen namen gechippt sind

aber wie gesagt, ich würde mal einen anwalt fragen wie das wirklich aussieht
 
Meiner Meinung kann iemand ohne Dich vorher zu informieren und damit ohne Dein Wissen Deine Hunde sterilisieren bzw kastrieren. Allerdings wenn Du gegengeschlechtliche Hunde in einem Rudel hältst musst Du meines Wissens nach kastrieren lassen - was ja auch Sinn macht - denn ich hoffe doch dass Du nicht daran denkst Deine Hunde zu vermehren ....
 
Wenn ich das richtig gelesen habe, sind die Hunde nicht aus dem Tierschutz, sondern waren nur bei einer Frau untergebracht, die im TS tätig ist. Somit dürfte es auch keine Auflage seitens einer TS-Orga gegeben haben.
NIEMAND kann mir vorschreiben, meine Hunde in einem gemischten Rudel kastrieren zu lassen. Und wenn ich sie kastrieren lassen will, so entscheide dies ICH.

Ich würde defintiv Anzeige erstatten. Sowas geht ja mal gar nicht!
 
Meiner Meinung kann iemand ohne Dich vorher zu informieren und damit ohne Dein Wissen Deine Hunde sterilisieren bzw kastrieren. Allerdings wenn Du gegengeschlechtliche Hunde in einem Rudel hältst musst Du meines Wissens nach kastrieren lassen - was ja auch Sinn macht - denn ich hoffe doch dass Du nicht daran denkst Deine Hunde zu vermehren ....

Meinst Du damit Hunde, die man aus dem Tierschutz hat, weil der Schutzvertrag das vorschreibt?
 
was anderes: verlangt sie nun die kosten von dir? ich glaub keinem tierschutz(verein:confused:) geht es so gut, dass er einfach die kastration so zahlen würde bzw. eine private tierschützerin wohl auch nicht :confused:?
 
ich würde die person tumpf anzeigen

erlaubt ist das nicht felt fast unter tierkwelerei
woll ich kastriren nicht immer schlecht finde
meine kater sind auch kaastrirt

aber ohne erlazubnis anzeigen und ende ewentuel moch schadens ersatz ein klagen
 
bist du dir da sicher? :confused:
also von einer kastrationspflicht bei hunden hör ich jetzt zum ersten mal :o

Meinst Du damit Hunde, die man aus dem Tierschutz hat, weil der Schutzvertrag das vorschreibt?

Nein allgemein soweit ich weiß - seit der Novelle ist es nicht erlaubt zum Zweck der Zucht gegengeschlechtliche Tiere zu halten - es muss gemeldet werden. Und wenn dann ein Hopperla passiert dann muss das auch gemeldet werden. Man kann Dir zwar nicht vorschreiben wen Du nun kastrierst aber Du musst es melden wenn Du gegengeschlichtliche Tiere im selben Haushalt hältst. Soll gegen Vermehrer helfen - tut es mM aber nicht wirklich - weils eh keiner überprüft.

Bei Hunden aus dem TS kann es sein dass Du im Vertrag drinnen hast, dass das Tier kastriert werden muss.

Wobei wenn jemand nicht mal weiß ob sein Hunde gechipt ist oder die Chipnummer irgendwo aufgeschrieben hat - naja - dann handelt es sich sowieso nicht um einen sehr verantwortungsvollen Hundehalter ....

Wobei wenn jemand meinen Senior zB ohne mein Wissen seine Kronjuwelen abschnippeln würde - dann würde ich dafür sorgen dass dieser Mensch seines Lebens nicht mehr froh wird.
 
Nein allgemein soweit ich weiß - seit der Novelle ist es nicht erlaubt zum Zweck der Zucht gegengeschlechtliche Tiere zu halten - es muss gemeldet werden. Und wenn dann ein Hopperla passiert dann muss das auch gemeldet werden. Man kann Dir zwar nicht vorschreiben wen Du nun kastrierst aber Du musst es melden wenn Du gegengeschlichtliche Tiere im selben Haushalt hältst. Soll gegen Vermehrer helfen - tut es mM aber nicht wirklich - weils eh keiner überprüft.

Bei Hunden aus dem TS kann es sein dass Du im Vertrag drinnen hast, dass das Tier kastriert werden muss.

Wobei wenn jemand nicht mal weiß ob sein Hunde gechipt ist oder die Chipnummer irgendwo aufgeschrieben hat - naja - dann handelt es sich sowieso nicht um einen sehr verantwortungsvollen Hundehalter ....

Wobei wenn jemand meinen Senior zB ohne mein Wissen seine Kronjuwelen abschnippeln würde - dann würde ich dafür sorgen dass dieser Mensch seines Lebens nicht mehr froh wird.

das find ich jetzt sehr interessant :)
hast du vielleicht einen link wo man das nachlesen kann?
 
Ich kann einfach nicht verstehen, wieso hier ständig jemand der Meinung ist darüber urteilen zu können, ob ein HH verantwortungsbewußt ist oder nicht. Es gibt auch heute noch sehr viele Leute, die nicht mal WISSEN was und wofür ein Chip ist. Meine Nachbarin nennt das Teil z.B. einen Transponder oder Sender. Wenn man sie fragt, ob der Hund gechipt ist, dann kommt ein "Nein". Und der Hund IST gechipt.
 
http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0801&doc=CMS1097184527208

(4) Die gewerbliche Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme
der Tätigkeit zu melden. Die Behörde hat die Haltung zu untersagen, sofern dies aus Gründen des
Tierschutzes erforderlich ist. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und
Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung
durch die Behörde erforderlich sind; das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
und Frauen zu regeln. Die Tierhaltung ist binnen sechs Wochen zu untersagen, wenn sie nicht
den Grundsätzen nach § 13 entspricht. Kommen nachträglich Untersagungsgründe hervor, so ist § 23 Z 5​
sinngemäß anzuwenden.

Ich hoffe ich hab den richtigen Abschnitt erwischt ...
 
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