2 hündinen sterilisiert ohne zustimmung des besitzers

sterilisation von hündin erlaubt ohne zustimmung des besitzers?

  • nein

    Stimmen: 73 90,1%
  • ja

    Stimmen: 8 9,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    81
Ja, aber nichts über die Reproduktionsfähigkeit des Hundes.

Naja beim Chip gibst Du an Geschlecht, kastriert oder unkastriert - also ist schon gemeldet ob jetzt in Deinem Haushalt intakte Rüden mit intakten Hündinnen zusammenleben.

Oder hast Du Deinen Hund nicht gechipt und registrieren lassen - denn wenn Du das hast verstehe ich die Frage nicht ....
 
Grundsätzlich denkt Ihr, man will Steine nach Euch werfen, wenn man mal ne Frage hat. Also bitte noch mal: Was bitte hat ein Hundegesetz mit dem Ministerium für Gesundheit und Frauen zu tun?

Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland mit Geschichte, solch eine Äußerung wegen des Steine werfens nehmen wir persönlich. Wenn Du also nicht weißt, woher ich stamme, unterlaß bitte derlei Äußerungen! Bei uns bedeutet solch eine Andeutung, man wäre rechtsradikal. DAS verbitte ich mir!

:D:DSag lieber nicht IHR, wenn Du eine Person meinst.

Ich schmunzel auch immer, über das Ministerium f. Gesundheit und Frauen. Natürlich hast Du recht, dass Landwirtschaft viel logischer wäre. Und ich bin Wienerin.

Hab die Frage auch nicht provokoant gefunden. Einfach eine Frage.

Tja und es ist nicht unüblich, dass Transponder gesagt wird. Viele Zoologen sagen das zu den Chips bei Zootieren. In Deutschland mehr als in Österreich. :DHuch, das ist wertfrei gemeint.
 
Du bist per Gesetz nun nicht zur Kastration verpflichtet - aber wenn ein Hopperla passiert und wenn jemand anzeigt musst Du dem Richter glabhaft machen dass es ein Hopperla war ansonsten setzt man voraus dass bei der Haltung unkastrierter gegengeschlechtlicher Tiere durchaus Zuchtabsichten vorhanden sind. Wenn der Richter meint Du hast Zuchtabsichten dann wirds teuer.

:) Das stimmt nicht.

Gewerbliche Zucht muss gemeldet werden.

Es gibt absolut kein Gesetz, das Nachkommenschaft eines Hundes verbietet, ob durch Versehen oder gewollt.

Sowie es kein Gesetz gibt, das Kastration bei Haltung von nicht gleichgeschlechtlichen Hunden verlangt.
 
:) Das stimmt nicht.

Gewerbliche Zucht muss gemeldet werden.

Es gibt absolut kein Gesetz, das Nachkommenschaft eines Hundes verbietet, ob durch Versehen oder gewollt.

Die Nachkommenschaft ist nicht verboten aber es ist MELDEPFLICHTIG

Sowie es kein Gesetz gibt, das Kastration bei Haltung von nicht gleichgeschlechtlichen Hunden verlangt.

Ich habe nicht geschrieben dass eine Kastration per Gesetz verordnet wird - ich hab geschrieben dass es gemeldet werden muss - durch den Chip ist ja gemeldet welche Hundekonstellation in Deinem Haushalt wohnt.

Klar ob der Rüde nun impotent ist oder nicht kommt dabei nicht heraus :D
 
Du bist per Gesetz nun nicht zur Kastration verpflichtet - aber wenn ein Hopperla passiert und wenn jemand anzeigt musst Du dem Richter glabhaft machen dass es ein Hopperla war ansonsten setzt man voraus dass bei der Haltung unkastrierter gegengeschlechtlicher Tiere durchaus Zuchtabsichten vorhanden sind. Wenn der Richter meint Du hast Zuchtabsichten dann wirds teuer.

Ich musste nicht angeben ob kastriert oder nicht, als ich die Registrierung durchgeführt habe.

:):):DLogisch nicht, Chippflicht z.B. zu einem Zeitpunkt, wo der Welpe ja noch gar nciht kasgtriert sein kann.
 
Die Nachkommenschaft ist nicht verboten aber es ist MELDEPFLICHTIG



Ich habe nicht geschrieben dass eine Kastration per Gesetz verordnet wird - ich hab geschrieben dass es gemeldet werden muss - durch den Chip ist ja gemeldet welche Hundekonstellation in Deinem Haushalt wohnt.

Klar ob der Rüde nun impotent ist oder nicht kommt dabei nicht heraus :D

:confused: Echt ? Bitte welches Gesetz ist das: Meldepflicht von Hundebabys und Meldepflicht von Haltung nicht gleichgeschlechtlicher Tiere?

In Wien wird der Chip nicht angemeldet, ergo ist das Geschlecht und ob kastr. oder nicht, nicht bekannt.
 
:):):DLogisch nicht, Chippflicht z.B. zu einem Zeitpunkt, wo der Welpe ja noch gar nciht kasgtriert sein kann.

Ich will ja nicht maulen - aber Dir ist schon bekannt dass Du "Veränderungen" melden musst - nicht nur wenn Du den Wohnsitz wechselst - sonst würde sich die Datenbank ad Absurdum führen :D

Ich sag ja nicht dass das Gesetz perfekt ist - das müsste viel dichter sein - bei den Maschen die es jetzt hat kommt man noch leicht durch - aber es war wenigstens mal ein Schritt in die richtige Richtung ;)

Abgesehen davon - jeder der nun Schkunde NÖ macht oder HFS Wien - dort wird die Chipnummer vermerkt - und der muss seinen Chip auch bei der BH oder in Wien beim MA registrieren lassen - und da beantwortest Du sehr wohl die Frage wer intakt ist und wer nicht ...

Soweit ich informiert bin - wenn in NÖ zB Bauer x einen Rüden hat und Bauer y eine Hündin - die beiden ihre Hunde miteinander verpaaren - dann muss Bauer y das melden - denn wenn es einen bösen Bauern z gibt, dann kann der anzeigen das y eine Zucht zu gewerblichen Zwecken nicht angemeldet hat - und dann hat Bauer y das Vergnügen das Gegenteil zu beweisen. Hat y dann dummerweise schon die Welpen verkauft - und Bauer z ist ein guter Detektiv und kann ihm das nachweisen - dann zahlt Bauer y eine Strafe ....
 
Ich will ja nicht maulen - aber Dir ist schon bekannt dass Du "Veränderungen" melden musst - nicht nur wenn Du den Wohnsitz wechselst - sonst würde sich die Datenbank ad Absurdum führen :D

....

:) Ich kann ja nur für Wien sprechen. Dem Magistrat, und der Hund ist ausschließlich beim MA gemeldet (Chip und deren Datenbanken haben mit Mutter Staat nichts zu tun) ist keinerlei Veränderung am Tier zu melden.
 
:confused: Echt ? Bitte welches Gesetz ist das: Meldepflicht von Hundebabys und Meldepflicht von Haltung nicht gleichgeschlechtlicher Tiere?

In Wien wird der Chip nicht angemeldet, ergo ist das Geschlecht und ob kastr. oder nicht, nicht bekannt.

Ich hab den Gesetzestext weiter oben gepostet - im Moment braucht es noch jemand der anzeigt - weils zuwenig kontrolliert wird. Aber wenn ich nun zB erfahre Du hast Welpis dann kann ich Dich anzeigen und mal behaupten das ist gewerblich - wenn Du die Welpis dann weiterverkauft hast und der Richter findet das war gewerblich - dann Strafe.

Ich lebe in Wien - ich kann Dir definitiv sagen - ES REICHT NICHT DASS DER HUND GECHIPT IST DU MUSST DAS EINTRAGEN LASSEN - ALSO MELDEN. Ich hatte auch vorher eine normale PetCard - aber seit der Chippflicht musste ich das beim MA melden in Kombination mit meinen persönlichen Daten (Personalausweis) - ansonsten müsste ich bei einer Überprüfung zahlen - denn der Hund ist zwar gechipt aber wenn nicht gemeldet trotzdem ein U-Boot und das ist mittlerweile strafbar.
 
:) Ich kann ja nur für Wien sprechen. Dem Magistrat, und der Hund ist ausschließlich beim MA gemeldet (Chip und deren Datenbanken haben mit Mutter Staat nichts zu tun) ist keinerlei Veränderung am Tier zu melden.

Ich lebe auch noch in Wien :) wenn ich mir nun zB einen Welpen nehme und den chipen lasse dann ist er zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich noch nicht kastriert. Wenn ich nun kastrieren lasse dann ist es in meinem Interesse das in der Datenbank berichtigen zu lassen - denn wenn es plötzlich Welpen im Hause Snuffi gibt und mich jemand anzeigt - dann habe ich einen schweren Stand. Man kann mir damit leichter unterstellen dass ich zu gewerblichen Zwecken züchte ...
 
Ich hab den Gesetzestext weiter oben gepostet - im Moment braucht es noch jemand der anzeigt - weils zuwenig kontrolliert wird. Aber wenn ich nun zB erfahre Du hast Welpis dann kann ich Dich anzeigen und mal behaupten das ist gewerblich - wenn Du die Welpis dann weiterverkauft hast und der Richter findet das war gewerblich - dann Strafe.

Ich lebe in Wien - ich kann Dir definitiv sagen - ES REICHT NICHT DASS DER HUND GECHIPT IST DU MUSST DAS EINTRAGEN LASSEN - ALSO MELDEN. Ich hatte auch vorher eine normale PetCard - aber seit der Chippflicht musste ich das beim MA melden in Kombination mit meinen persönlichen Daten (Personalausweis) - ansonsten müsste ich bei einer Überprüfung zahlen - denn der Hund ist zwar gechipt aber wenn nicht gemeldet trotzdem ein U-Boot und das ist mittlerweile strafbar.

Das ist Richtig, nachzulesen z.B. bei Animaldata.
Wenn man die Daten bei Animaldata ergänzt, wird dies automatisch ans amtliche Rgister weitergeleitet.
 
Das ist Richtig, nachzulesen z.B. bei Animaldata.
Wenn man die Daten bei Animaldata ergänzt, wird dies automatisch ans amtliche Rgister weitergeleitet.

DANKE - ich denke das ist eine wichtige Information - denn wenn man das nicht beachtet zahlt man wenn der Chip überprüft wird eine Strafe die ziemlich hoch sein kann ....
 
ich bin grad erblondet :eek:

wo meldet ihr das?
ich habe die chipnr. etc nur bei der anmeldung in der gemeinde angeben müssen
 
ich bin grad erblondet :eek:

wo meldet ihr das?
ich habe die chipnr. etc nur bei der anmeldung in der gemeinde angeben müssen


Wenn der Hund gechipt wird, sollte dein TA den Hund auch bei Animaldata gemeldet haben. Früher musste man die Daten- wie Personalausweis, .... nicht angeben, jetzt schon, daher muß man bei älteren Einträgen selber nachtragen, damit Animaldata dies weiterleiten kann.
 
Wenn der Hund gechippt wird, sollte dein TA den Hund auch bei Animaldata gemeldet haben. Früher musste man die Daten- wie Personalausweis, .... nicht angeben, jetzt schon, daher muß man bei älteren Einträgen selber nachtragen, damit Animaldata dies weiterleiten kann.

achso. na das hab ich jetzt für selbstverständlich gehalten ;)
natürlich sind wir bei animaldata registriert
 
Du bist per Gesetz nun nicht zur Kastration verpflichtet - aber wenn ein Hopperla passiert und wenn jemand anzeigt musst Du dem Richter glabhaft machen dass es ein Hopperla war ansonsten setzt man voraus dass bei der Haltung unkastrierter gegengeschlechtlicher Tiere durchaus Zuchtabsichten vorhanden sind. Wenn der Richter meint Du hast Zuchtabsichten dann wirds teuer.

Welchem Richter oder auf welchem Gericht muss ich wegen eines Hoppalawurfes verantworten?:confused:

Ich denke, du irrst dich da gewaltig.
 
ich bin grad erblondet :eek:

wo meldet ihr das?
ich habe die chipnr. etc nur bei der anmeldung in der gemeinde angeben müssen

Bist nicht erblondet - es ist kompliziert. Ich war bzw bin bei PetCard und da muss man den Chip nochmal gesondert beim MA registrieren (ich wohne in Wien) in den Bundesländern ist die Gemeinde der Ansprechpartner und wenn Du da mit Deinen Daten die Chipnummer abgegeben hast bist Du registriert.

Wenn der Hund gechipt wird, sollte dein TA den Hund auch bei Animaldata gemeldet haben. Früher musste man die Daten- wie Personalausweis, .... nicht angeben, jetzt schon, daher muß man bei älteren Einträgen selber nachtragen, damit Animaldata dies weiterleiten kann.

Stimmt Animaldata leitet weiter wenn Du ergänzt und bei PetCard musst Du das beim MA selber neu anlegen. Ich habs beim TA gemacht weil ich selber dafür zu doof war *ggg*
 
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